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|---|---|---|---|
| Gebiet und Bevölkerung | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Fläche am 31.12.2007 in km² | 39,49 | 894,51 | |
| Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt | 6677 | 126979 | |
| Bevölkerung am 31.12.2007 insgesamt | 8716 | 129166 | |
| männlich | 4294 | 63448 | |
| weiblich | 4422 | 65718 | |
| Zu-/Abnahme 2007 gegenüber 03.10.1990 in Prozent | 30,5 | 1,7 | |
| Einwohner je km² am 31.12.2007 | 221 | 144 | |
| Ausländer am 31.12.2007 insgesamt | 66 | 1592 | |
| Bevölkerung am 31.12.2007 | |||
| unter 3 Jahre | 202 | 2971 | |
| von 3 bis unter 6 Jahre | 209 | 2967 | |
| von 6 bis unter 10 Jahre | 286 | 4047 | |
| von 10 bis unter 15 Jahre | 296 | 4169 | |
| von 15 bis unter 18 Jahre | 281 | 3680 | |
| von 18 bis unter 20 Jahre | 253 | 3643 | |
| von 20 bis unter 25 Jahre | 490 | 7836 | |
| von 25 bis unter 30 Jahre | 456 | 7086 | |
| von 30 bis unter 35 Jahre | 453 | 6465 | |
| von 35 bis unter 40 Jahre | 687 | 8920 | |
| von 40 bis unter 45 Jahre | 844 | 11397 | |
| von 45 bis unter 50 Jahre | 779 | 11552 | |
| von 50 bis unter 55 Jahre | 613 | 10322 | |
| von 55 bis unter 60 Jahre | 522 | 9073 | |
| von 60 bis unter 65 Jahre | 495 | 7006 | |
| von 65 bis unter 75 Jahre | 1063 | 16513 | |
| von 75 Jahre und mehr | 787 | 11519 | |
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| Bevölkerungsbewegung | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Lebendgeborene 2007 insgesamt | 72 | 974 | |
| je 1 000 Einwohner | 8,3 | 7,5 | |
| Gestorbene 2007 insgesamt | 108 | 1377 | |
| je 1 000 Einwohner | 12,4 | 10,6 | |
| Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2007 insgesamt | -36 | -403 | |
| je 1 000 Einwohner | -4,1 | -3,1 | |
| Zuzüge 2007 insgesamt über die Gebietsgrenze 15) | 440 | 2973 | |
| je 1 000 Einwohner 15) | 50,6 | 22,9 | |
| Fortzüge 2007 insgesamt über die Gebietsgrenze 15) | 346 | 3704 | |
| je 1 000 Einwohner 15) | 39,8 | 28,6 | |
| Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2007 insgesamt | 94 | -731 | |
| je 1 000 Einwohner | 10,8 | -5,6 | |
| Gesamtveränderung 2007 insgesamt | 58 | -1131 | |
| je 1 000 Einwohner | 6,7 | -8,7 | |
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| Erwerbstätigkeit | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2007 | |||
| insgesamt | 1700 | 32755 | |
| männlich | 893 | 17220 | |
| weiblich | 807 | 15535 | |
| Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2007 | |||
| insgesamt | 3111 | 46101 | |
| männlich | 1515 | 23705 | |
| weiblich | 1596 | 22396 | |
| Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 2007 7) | 529 | 9776 | |
| und zwar Frauen | 266 | 5010 | |
| Ausländer | 3 | 72 | |
| im Alter von unter 25 Jahren | 64 | 1104 | |
| im Alter von 55 Jahren und mehr | 68 | 1560 | |
| Langzeitarbeitslose | 62 | 1153 | |
| Schwerbehinderte | 12 | 147 | |
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| Bildungswesen | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Allgemein bildende Schulen am 13.09.2007 | |||
| Grundschulen | 1 | 30 | |
| Klassen | 11 | 209 | |
| Schüler | 254 | 3887 | |
| Hauptberufliche Lehrpersonen | 17 | 323 | |
| Mittelschulen | 1 | 11 | |
| Klassen | 13 | 129 | |
| Schüler | 280 | 2793 | |
| Hauptberufliche Lehrpersonen | 31 | 338 | |
| Gymnasien | - | 3 | |
| Klassen 13) | - | 70 | |
| Schüler | - | 2544 | |
| Hauptberufliche Lehrpersonen | - | 245 | |
| Allgemein bildende Förderschulen 3) | - | 4 | |
| Klassen | - | 44 | |
| Schüler | - | 424 | |
| Hauptberufliche Lehrpersonen | - | 71 | |
| Absolventen/Abgänger insgesamt am Ende des Schuljahres 2006/2007 11) | 96 | 1510 | |
| ohne Hauptschulabschluss | 6 | 112 | |
| mit Hauptschulabschluss | 16 | 156 | |
| mit Realschulabschluss | 74 | 796 | |
| mit allgemeiner Hochschulreife | - | 446 | |
| Berufsbildende Schulen am 05.11.2007 | |||
| insgesamt 1) | - | 3 | |
| Klassen 2) | - | 143 | |
| Schüler | - | 3073 | |
| Hauptberufliche Lehrpersonen | - | 132 | |
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| Gewerbeanzeigen 2007 | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Gewerbeanmeldungen | 163 | 1179 | |
| Gewerbeabmeldungen | 109 | 1041 | |
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| Landwirtschaft | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Landwirtschaftliche Betriebe 2007 insgesamt | 8 | 328 | |
| mit landwirtschaftlich genutzter Fläche | |||
| unter 10 ha | 4 | 116 | |
| von 10 bis unter 100 ha | 3 | 122 | |
| 100 ha und mehr | 1 | 90 | |
| Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt | 8 | 328 | |
| Landwirtschaftlich genutzte Fläche in ha | . | 53539 | |
| und zwar Betriebe mit Ackerland | 7 | 264 | |
| Ackerland - Fläche in ha | . | 46961 | |
| Betriebe mit Dauerkulturen | - | 16 | |
| Dauerkulturen - Fläche in ha | - | 569 | |
| Betriebe mit Dauergrünland | 5 | 266 | |
| Dauergrünland - Fläche in ha | . | 6007 | |
| Viehzählung am 03.05.2007 | |||
| Betriebe mit Rinderhaltung | 3 | 133 | |
| Rinder insgesamt | . | 20083 | |
| darunter Milchkühe | . | 7219 | |
| Ammen- und Mutterkühe | - | 1400 | |
| Betriebe mit Schweinehaltung | 2 | 82 | |
| Schweine insgesamt | . | 36468 | |
| Betriebe mit Hühnerhaltung | 4 | 90 | |
| Hühner insgesamt | 442 | 242610 | |
| Betriebe mit Pferdehaltung | 1 | 61 | |
| Pferde insgesamt | . | 524 | |
| Betriebe mit Schafhaltung | 1 | 63 | |
| Schafe insgesamt | . | 8036 | |
| darunter weibliche Schafe zur Zucht (einschließlich | |||
| Jährlinge) 1 Jahr und älter | - | 5163 | |
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| Flächennutzung | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Bodenfläche am 31.12.2004 insgesamt in ha | 3949 | 89374 | |
| Siedlungs- und Verkehrsfläche | 491 | 8667 | |
| Gebäude- und Freifläche | 266 | 4836 | |
| Betriebsfläche (ohne Abbauland) | 0 | 64 | |
| Erholungsfläche | 49 | 540 | |
| Friedhofsfläche | 2 | 41 | |
| Verkehrsfläche | 174 | 3186 | |
| darunter Straße, Weg, Platz | 152 | 2739 | |
| Landwirtschaftsfläche | 2165 | 61123 | |
| Waldfläche | 1108 | 15171 | |
| Wasserfläche | 90 | 1447 | |
| Abbauland | 44 | 892 | |
| Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof) | 51 | 2074 | |
| Bodenfläche am 31.12.2007 insgesamt in ha | 3949 | 89451 | |
| darunter Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt | 526 | 8995 | |
| Gebäude- und Freifläche zusammen | 287 | 5001 | |
| Betriebsfläche (ohne Abbauland) | 1 | 73 | |
| Erholungsfläche zusammen | 64 | 675 | |
| Friedhofsfläche | 2 | 44 | |
| Verkehrsfläche zusammen | 173 | 3201 | |
| darunter Straße, Weg, Platz | 153 | 2771 | |
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| Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2007 | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Betriebe | 4 | 104 | |
| Tätige Personen | 97 | 5551 | |
| Bezahlte Entgelte in 1 000 € | 2930 | 135579 | |
| Gesamtumsatz in 1 000 € | 24330 | 934911 | |
| darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 4853 | 265516 | |
| Betriebe mit Investitionen 2006 | 3 | 88 | |
| Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 € | 204 | 29088 | |
| Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in € | 1774 | 5566 | |
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| Baugewerbe | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Bauhauptgewerbe Juni 2007 | |||
| Betriebe | 21 | 282 | |
| Tätige Personen | 196 | 1866 | |
| Gesamtumsatz 2006 in 1 000 € | 15042 | 139055 | |
| Ausbaugewerbe Juni 2007 | |||
| Betriebe | 2 | 29 | |
| Tätige Personen | . | 874 | |
| Gesamtumsatz 2006 in 1 000 € | . | 62949 | |
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| Bautätigkeit | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Baugenehmigungen 2007 | |||
| Errichtung neuer Wohngebäude | 20 | 128 | |
| darunter mit 1 Wohnung | 20 | 122 | |
| mit 2 Wohnungen | - | 6 | |
| Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 2 | 39 | |
| Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 4) | 19 | 157 | |
| mit 1 und 2 Räumen 4) | 1 | 11 | |
| mit 3 Räumen 4) | -2 | 3 | |
| mit 4 Räumen 4) | 4 | 23 | |
| mit 5 und mehr Räumen 4) | 16 | 120 | |
| Wohnfläche in m² insgesamt | 2457 | 20733 | |
| Baufertigstellungen 2007 | |||
| Errichtung neuer Wohngebäude | 16 | 140 | |
| darunter mit 1 Wohnung | 15 | 129 | |
| mit 2 Wohnungen | 1 | 10 | |
| Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 2 | 34 | |
| Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 4) | 20 | 174 | |
| mit 1 und 2 Räumen 4) | 2 | 4 | |
| mit 3 Räumen 4) | - | 6 | |
| mit 4 Räumen 4) | 2 | 39 | |
| mit 5 und mehr Räumen 4) | 16 | 125 | |
| Wohnfläche in m² insgesamt | 2376 | 21244 | |
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| Gebäude- und Wohnungsbestand 16) | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2007 | 2194 | 31926 | |
| darunter mit 1 oder 2 Wohnungen | 1944 | 27252 | |
| Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt 5) | 4026 | 63478 | |
| mit 1 Raum 5) | 24 | 628 | |
| mit 2 Räumen 5) | 179 | 2955 | |
| mit 3 Räumen 5) | 884 | 13919 | |
| mit 4 Räumen 5) | 1230 | 21795 | |
| mit 5 Räumen 5) | 903 | 12819 | |
| mit 6 Räumen 5) | 486 | 6776 | |
| mit 7 und mehr Räumen 5) | 320 | 4586 | |
| Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr | 2499 | 35635 | |
| Wohnfläche in 100 m² am 31.12.2007 | 3322 | 49128 | |
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| Tourismus im Jahr 2007 | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| geöffnete Beherbergungsstätten im Juli | 6 | 57 | |
| angebotene Betten im Juli | 406 | 2947 | |
| Ankünfte | 14839 | 96127 | |
| Übernachtungen | 72124 | 422742 | |
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| Straßenverkehrsunfälle 2007 6) | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) | 35 | 679 | |
| schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne | 11 | 182 | |
| sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol | - | 39 | |
| Unfälle mit Personenschaden insgesamt | 24 | 458 | |
| getötete Personen | - | 3 | |
| schwerverletzte Personen | 11 | 158 | |
| leichtverletzte Personen | 17 | 422 | |
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| Kfz-Bestand 10) | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Kfz-Bestand insgesamt am 01.01.2007 | 6013 | 94027 | |
| darunter PKW-Bestand | 5074 | 79477 | |
| LKW-Bestand | 475 | 6656 | |
| Krafträder-Bestand | 331 | 4913 | |
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| Öffentliche Finanzen 2007 | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Realsteuervergleich | |||
| Hebesatz Grundsteuer A in Prozent | 300 | 319 | |
| Hebesatz Grundsteuer B in Prozent | 370 | 404 | |
| Hebesatz Gewerbesteuer in Prozent | 360 | 390 | |
| Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1 000 € | 34 | 1034 | |
| Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1 000 € | 657 | 11180 | |
| Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1 000 € | 912 | 26303 | |
| Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1 000 € | 1304 | 16311 | |
| Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1 000 € | 201 | 4827 | |
| Gewerbesteuerumlage in 1 000 € | 96 | 2560 | |
| Gewerbesteuer netto in 1 000 € | 815 | 23743 | |
| Grundbetrag Grundsteuer A in 1 000 € | 11 | 324 | |
| Grundbetrag Grundsteuer B in 1 000 € | 177 | 2770 | |
| Grundbetrag Gewerbesteuer in 1 000 € | 253 | 6737 | |
| Realsteueraufbringungskraft in 1 000 € | 1863 | 40877 | |
| Steuereinnahmekraft in 1 000 € | 3271 | 59455 | |
| je Einwohner in € 9) | 376 | 458 | |
| Schuldenstand am 31.12.2007 8) | |||
| insgesamt in 1 000 € | 7103 | 149835 | |
| je Einwohner in € 9) | 817 | 1155 | |
| Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte 2007 8) | |||
| insgesamt in 1 000 € | 10426 | 288870 | |
| Einnahmen der laufenden Rechnung | 7881 | 259485 | |
| darunter Schlüsselzuweisungen vom Land | 2125 | 51810 | |
| Gebühren, zweckgebundene Abgaben | 507 | 9376 | |
| Einnahmen der Kapitalrechnung | 2546 | 29385 | |
| darunter Zuweisungen für Investitionen vom Land | 1863 | 24686 | |
| Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte 2007 8) | |||
| insgesamt in 1 000 € | 9773 | 279838 | |
| Ausgaben der laufenden Rechnung | 6853 | 239468 | |
| darunter Personalausgaben | 3261 | 62496 | |
| laufender Sachaufwand | 2060 | 38054 | |
| Ausgaben der Kapitalrechnung | 2920 | 40370 | |
| darunter Sachinvestitionen | 2778 | 38241 | |
| Baumaßnahmen | 2090 | 33610 | |
| Finanzierungssaldo 8) | 653 | 9032 | |
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| Personal im öffentlichen Dienst | Naunhof, Stadt | Muldentalkreis | |
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| Personalstand am 30.06.2007 12) | 110 | 1938 | |
Definitionen und Erläuterungen Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.
Gebiet und Bevölkerung
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.
Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2007 um insgesamt 3 216 Einwohner.
Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2008. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt, die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 wurde entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.
Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Regierungsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.
Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 7 Kreisfreie Städte und 22 Landkreise mit 492 Gemeinden.
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
zurück
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).
Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.
Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
zurück
Abweichungen von dem aus der Summe des Überschusses der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und des Überschusses der Zu- bzw. Fortzüge ermittelten Wert resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres nachträglichen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungstatistiken eingehen.
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Bildungswesen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler.
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Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.
Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Gewerbeanzeigen
Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständigen Wirtschaft ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
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Eine Anmeldung
ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen
Zweigstelle in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, differenziert ausgewiesen auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,
- Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.
Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet. Ab dem Jahr 2008 gilt die "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2008.
Landwirtschaft
Die Bodennutzungshaupterhebung und die
Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2007 durchgeführt. Der Erfassungsbereich
der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart
auf landwirtschaftliche Betriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen
oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.
Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2007
total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und
Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden
richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer
einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden
Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie
Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Erwerbstätigkeit
Sozialversicherungspflichtig
beschäftigte Arbeitnehmer sind alle Arbeiter/-innen, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Ab Stichtag 1. April 1999 sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Personen, die ausschließlich sogenannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Personen, die als einzige Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs.1 SGB IV ausüben, bleiben auch nach den neuen rechtlichen Regelungen frei von der Versicherungspflicht.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
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Arbeitslose
sind Arbeitsuchende bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, die beschäftigungslos, nicht Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen, nicht arbeitsunfähig erkrankt, nicht Empfänger von Altersrente sind und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen. Sie müssen für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen. Bis 2004 mussten sich Arbeitslose persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden. Ab 2005 müssen sie sich persönlich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gemeldet haben.
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Flächennutzung
Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben.
Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
Der Erhebungsbereich umfasst
die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1)
bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:
14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.97 Herstellung von Malz
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber, -innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen). In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
werden ab 2007 nicht mehr erfragt
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe