MI 2011
Medieninformation 202/2011 vom 26.08.2011
Rückgang der Zahl der Angeklagten und Verurteilten im Jahr 2010
55 036 Personen hatten sich im vergangenen Jahr vor sächsischen Gerichten wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten, davon 44 278 Männer und 10 758 Frauen. Damit sank die Zahl um 3 430 Personen gegenüber dem Vorjahr 2009.
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes endeten die Strafverfahren für insgesamt 42 802 Angeklagte (78 Prozent) mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Weiterhin wurde bei 17 Prozent (9 389) der Beschuldigten das Strafverfahren eingestellt und bei 5 Prozent (2 678 Personen) entschieden die Gerichte auf Freispruch. In 167 Fällen wurde das Strafverfahren durch Absehen von Strafe oder eine sonstige Entscheidung abgeschlossen.
Von den insgesamt 42 802 Schuldsprüchen richteten sich 86 Prozent (36 755) gegen Erwachsene, 10 Prozent (4 458) gegen Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren und 4 Prozent (1 589) gegen strafmündige Jugendliche bis unter 18 Jahre.
10 Prozent (4 183) der für schuldig Befundenen waren Ausländer. Gegenüber dem Vorjahr ging diese Zahl um 117 Personen bzw. 3 Prozent zurück.
Die Hälfte der Verurteilten (21 509 Personen) war wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten vor Gericht. Wegen Verkehrsdelikten wurde ein Fünftel der Verurteilten (8 945) zur Verantwortung gezogen. 15 Prozent (6 496 Personen) wurden wegen einer Straftat gegen die Person (außer im Straßenverkehr) verurteilt.
