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MI 2012

Medieninformation 91/2012 vom 03.05.2012

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für zehn EU-Beitrittsländer - zeigen sich schon erste Auswirkungen?

Seit dem 1. Mai 2011 benötigen Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn neben Malta und Zypern für eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr. Sie können sich zur Arbeitssuche bis zu drei Monate aufhalten und danach weiter bleiben.
Zur Jahresmitte 2011 (30. Juni) waren unter den 1 437 256 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Arbeitsort in Sachsen gerade einmal 18 563 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies ergibt einen Anteil von 1,3 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland insgesamt beträgt der entsprechende Anteil 7,3 Prozent.
Die Zahl der Beschäftigten, die einem der o. g. Staaten angehören, lag Mitte 2011 bei 4 594 Personen und damit über ein Drittel höher als vor Jahresfrist und beinahe doppelt so hoch wie 2005. Unter Berücksichtigung des deutlich höheren Absolutniveaus nahm die Gesamtbeschäftigung in dieser Zeit um einiges moderater zu (vgl. Tabelle). So sind die Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern von 2004 mittlerweile zu 0,3 Prozent an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen insgesamt vertreten. Ihr Anteil an den ausländischen Beschäftigten insgesamt stieg 2011 auf knapp ein Viertel (24,7 Prozent), nachdem er zu Zeiten der "beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelung" durchweg bei etwas mehr als einem Fünftel gelegen hatte. Von diesen 4 594 Beschäftigten entfiel fast die Hälfte auf polnische Staatsbürger; mit einigem Abstand folgten tschechische, ungarische und slowakische Staatsangehörige (vgl. Abbildungen).
Eine Vielzahl der ausländischen Beschäftigten aus den zehn neuen EU-Staaten war 2011 u. a. im Gesundheits- und Sozialwesen (800), in der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (566) und im Baugewerbe (370) tätig (vgl. Tabelle).

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