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MI 2012

Medieninformation 93/2012 vom 07.05.2012

Mehr minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen


Insgesamt 7 146 Ehen wurden 2011 von den 30 sächsischen Familiengerichten geschieden. Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes zwei Prozent bzw. 139 Ehen weniger als im Jahr zuvor. Seit 2004 ist die Zahl der Ehescheidungen in Sachsen rückgängig. Dagegen stieg die Zahl der von der Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder im Vergleich zu 2010 um 204 (4 Prozent) auf 4 973. Bei 242 Scheidungen, 38 mehr als im Vorjahr, waren jeweils mehr als drei minderjährige Kinder betroffen.
Die meisten Ehen wurden 2011 nach einer Ehedauer von sechs Jahren (377 Fälle) geschieden. Fast ein Drittel aller Scheidungen erfolgte nach 3 bis 9 Jahren. Nach der Silberhochzeit trennten sich 1 378 Ehe-paare (19 Prozent), nach der Goldenen Hochzeit noch 7 Ehepaare. Die durchschnittliche Dauer der 2011 geschiedenen Ehen lag wie in den Vorjahren bei 16 Jahren. 41 Prozent der geschiedenen Frauen und Männer waren im Alter zwischen 40 und 50 Jahren. Die meisten Frauen trennten sich im Alter von 47 Jahren, die meisten Männer im Alter von 48 Jahren.
2011 wurden 54 Prozent (3 828 Fälle) der Scheidungsanträge von den Ehefrauen und 38 Prozent (2 699 Fälle) von den Männern eingereicht. Jede 11. Scheidung (9 Prozent bzw. 619) wurde von beiden Ehepartnern beantragt.
Durchschnittlich dauerte das Scheidungsverfahren zehn Monate.

 

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