Daten unterschiedlicher Einrichtungen von Polizei und Justiz (Staatsanwaltschaft, ordentliche Gerichte, Fachgerichte, Justizvollzug) werden im Bereich Rechtspflege erhoben. Diese Statistiken lassen sich in zwei Gruppen untergliedern. Das sind zum einen die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken und zum anderen die Geschäftsstatistiken der Justiz.