Bildung

Bildungsteilnehmer 2010 bis 2012
| Bildungsteilnehmer | 2012 | 2011 | 2010 |
|---|---|---|---|
| Kindertagesbetreuung bis unter 14 Jahren | |||
| Schüler an allgemein bildenden Schulen | |||
| Schüler an berufsbildenden Schulen | |||
| Schüler an Schulen des zweiten Bildungsweges |
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| Auszubildende | |||
| Studenten an Hochschulen | |||
| Studenten an Berufsakademie |
4 813 |
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| Kursteilnehmer an Volkshochschulen |
(© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, Januar 2013 - Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet)
Frühkindliche Bildung, Betreuung
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die generelle Stärkung der Bildung und Erziehung ist das gemeinsame Anliegen der Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Kinder sollen sich nicht nur in den Kindertageseinrichtungen und bei den Tagesmüttern oder -vätern wohl fühlen, sondern gleichzeitig brauchen sie Anregungen, um die Welt zu begreifen und die eigenen Fähigkeiten auszubilden. In Sachsen haben die Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Bund, Länder und Kommunen haben sich auf das gemeinsame Ziel geeinigt, bundesweit bis zum Jahr 2013 für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zu schaffen. Die Statistik der Kindertagesbetreuung erlaubt es, die Ausbauschritte zu verfolgen.
Allgemeinbildende Schulen
Die allgemeinbildenden Schulen in Sachsen gliedern sich in folgende Schularten:
- Grundschule
- Mittelschule
- Gymnasium
- allgemeinbildende Förderschule
- Freie Waldorfschule.
Berufliche Bildung
Die berufsbildenden Schulen (einschließlich berufsbildende Förderschulen) eröffnen weitere Bildungswege in einer/einem:
- Berufschule
- Beruflichen Gymnasium
- Berufsfachschule
- Fachoberschule
- Fachschule.
Im dualen Ausbildungssystem treten Berufschule und Ausbildungsbetrieb als gleichberechtigte Partner auf. Aus der Sicht der betrieblichen Ausbildung sind u. a. die Zahl der Auszubildenden, neu abgeschlossenen oder vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge, Abschlussprüfungen oder Ausbilder interessant. (Berufsbildungsstatistik)
Hochschulen
Die sächsischen Hochschulen gliedern sich in vier Arten auf:
- Universitäten
- Kunsthochschulen
- Fachhochschulen
- Verwaltungshochschulen.
Informationen werden u. a. über Studenten, Prüfungen, Habilitationen, Personal, Ausgaben und Einnahmen der Hochschulen bereitgestellt. Zu den Studieneinrichtungen im tertiären Bildungsbereich gehören auch die Studienakademien der Berufsakademie des Freistaates Sachsen, die ein Studium mit starkem Praxisbezug anbieten.
Außerdem ist in diesen Abschnitt die Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst zum Erwerb der zweiten Staatsprüfung) integriert.
Weiterbildung
Von folgenden Einrichtungen werden Weiterbildungsangebote statistisch erfasst:
- Schulen des zweiten Bildungsweges zur Erlangung eines allgemein bildenden Schulabschlusses
- Fachschulen zur Weiterbildung im Beruf
- Volkshochschulen mit Themen zur beruflichen, allgemeinen, kulturellen oder politischen Weiterbildung
- Hochschulen für eingeschriebene Gasthörer.
Ausbildungsförderung
Wer an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht, hat ein Recht auf individuelle Förderung seiner Ausbildung, wenn ihm die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (§ 3 Sozialgesetzbuch I).
Die Förderung erfolgt bei schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Bei beruflicher Fortbildung kann eine Förderung nach dem »Meister-BAföG«, Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), beantragt werden.

