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Arbeitskosten

Bei der Arbeitskostenerhebung werden sehr detaillierte Angaben zur Berechnung der verschiedenen Bestandteile der Arbeitskosten erfragt. Zu diesen Bestandteilen zählen neben Lohnbestandteilen (zum Beispiel Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Entgelt für die geleistete Arbeit) auch die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen und die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als Teile der Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Gleichzeitig wird die Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze und der geleisteten Arbeitsstunden erfragt.
Die Arbeitskostenerhebung zeigt somit, wie hoch die Kosten für die Beschäftigung eines Vollzeitarbeitnehmers sind und der Preis für eine Arbeitsstunde in Deutschland ist. Gleichzeitig gibt sie Auskunft darüber, wie sich die Arbeitskosten in Deutschland zusammensetzen.

Arbeitskostenerhebung (AKE) 2012

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen führt für das Jahr 2012 in Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches mit mindestens zehn Arbeitnehmern eine Statistik über die Struktur der Arbeitskosten durch. Die AKE findet als Stichprobenerhebung alle vier Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt.
Vor der Hauptbefragung der Arbeitskostenerhebung, deren Versand voraussichtlich im Januar 2013 erfolgt, werden die ausgewählten auskunftspflichtigen Unternehmen mit einer Vorunterrichtung informiert.
Um diesen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Bereitstellung der Daten für die AKE 2012 vorzubereiten, sind die notwendigen Informationen auch im Internet unter www.arbeitskosten2012.de zu finden. So z. B.:
. ein Muster zum Fragebogen der Arbeitskostenerhebung 2012
. die Rechtsgrundlagen sowie die Informationen zur Auskunftspflicht
. die Liefermöglichkeiten

 

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Veröffentlichungen

Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich

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© Statistisches Landesamt