Personal im Gesundheitswesen
Tabellen und Grafiken
Ärzte, Zahnärzte sowie Apotheken und Apotheker
| Merkmal | 2011 | 2010 | 2009 | 2005 | 2000 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ärzte insgesamt | |||||
| je 100 000 Einwohner | |||||
| darunter in Niederlassung | |||||
| Zahnärzte insgesamt | |||||
| je 100 000 Einwohner | |||||
| darunter in Niederlassung | |||||
| Apotheken | |||||
| je 100 000 Einwohner | |||||
| Apotheker |
(© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, September 2012 - Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet)
Ärzte in Niederlassung sind einschl. Angestellte, Teilzeitangestellte und Praxisassistenten sowie Ärzte in Einrichtungen gemäß § 311 SGB V; Zahnärzte in Niederlassung sind einschließlich Praxisvertreter und Assistenten Quellen: Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und LandesapothekerkammerEntwicklung der gesundheitlichen Versorgung in Sachsen ab 1991 (1991 = 100)

Analysen
Erläuterungen
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Apotheken werden bei den für diese Berufe bestehenden Kammern im Rahmen des Verwaltungsvollzuges und der kontinuierlichen Bestandspflege nach verschiedenen Merkmalen (z. B. bei Personen Alter und Gebietsbezeichnung, Spezialisierungen) registriert. Sie werden jährlich zum 31. Dezember an das Statistische Landesamt übermittelt und dort aufbereitet. Eine Zuordnung erfolgt jeweils zu dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Arbeitsstätte liegt. Die Definitionen sind nicht barrierefrei.
