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Zensus 2011

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Alle Informationen und Musterfragebogen zum Zensus 2011 finden Sie hier:

Zensus 2011 in Sachsen

Die Europäische Union hat beschlossen im Jahr 2011 gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen durchzuführen. Deutschland beteiligt sich in Form eines registergestützten Zensus zum Stichtag 9. Mai 2011. Die letzten Volkszählungen fanden in den alten Bundesländern im Jahr 1987 und in der ehemaligen DDR 1981 statt.

Der Zensus 2011 umfasst eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung sowie die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Für alle Teile der Erhebung besteht eine Auskunftspflicht.

Gebäude- und Wohnungszählung

Zum Stichtag sollen alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst werden. Da in Deutschland keine flächendeckenden Register mit Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohungen existieren, muss beim registergestützten Zensus eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt werden. Dies wird die umfangreichste Erhebung beim Zensus 2011 sein. In Sachsen werden rund 830 000 Eigentümer postalisch befragt. Der Fragebogen enthält unter anderem Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Fläche, Raumzahl, Ausstattung und Nutzungsart der Wohnung.

Für Fragen und Informationen zur GWZ können Sie sich gern an die kostenlose Hotline 0800/8099880 wenden.

Unsere Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

(Bitte Bandansage beachten)

Haushaltebefragung

Im Rahmen der Haushaltsstichprobe werden in Sachsen circa 380 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Die Befragung wird durch rund 5 000 Erhebungsbeauftragte (Interviewer/innen) durchgeführt. Diese wurden durch die örtlichen Erhebungsstellen ausgewählt und umfangreich geschult. Für die Befragung müssen maximal 46 Fragen beantwortet werden. 

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Erteilung der Auskunft

1. im Interview mit dem Erhebungsbeauftragten (Dauer ca. 20 Minuten). Dieser muss sich durch einen Erhebungsbeauftragtenausweis legitimieren, der nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gilt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet dem Erhebungsbeauftragten Eintritt in Ihre Wohnung zu gewähren.

Stattdessen können Sie

2. den Fragebogen entgegennehmen, selbstständig ausfüllen und an die örtliche Erhebungsstelle senden bzw. dort abgeben oder

3. Sie führen die Beantwortung im Internet durch. Die Zugangsdaten sind auf dem Fragebogen verzeichnet.

Bei Fragen zur Haushaltebefragung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Erhebungsstelle.

Wiederholungsbefragung - Beginn Ende Juli/Anfang August 2011

Nachdem die Haushaltebefragung nahezu abgeschlossen ist, erhält ein Teil der sächsischen Bevölkerung im Rahmen der Wiederholungsbefragung erneut Besuch von einem Interviewer. Da diese Befragung als statistische Kontrolle dient und die Qualitätsbewertung der Zensusergebnisse als Ziel hat, ist das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen für die Durchführung zuständig. Es müssen lediglich 9 der 46 Fragen beantwortet werden, u. a. zu Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Die einzelnen Befragten müssen keine Konsequenzen bei abweichenden Angaben befürchten, da lediglich die Gesamtbewertung der abweichenden Angaben von Interesse ist.

Mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens wurden für die Wiederholungsbefragung aus den ca. 90 000 Anschriften der Haushaltebefragung, rd. 4 000 Anschriften ausgewählt, an denen die Bewohner und Bewohnerinnen erneut befragt werden.

Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

In Sachsen werden rund 920 Einrichtungen wie z. B. Studenten- und Seniorenheime mit circa 60 000 Bewohnern durch Interviewer befragt. Diese Erhebungsbeauftragten wurden durch die örtlichen Erhebungsstellen ausgewählt und umfangreich geschult. Die meisten Auskunftspflichtigen erhalten einen einfachen Erhebungsbogen mit 11 Fragen, die der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen dienen. Einzelne Befragte werden zusätzlich in die umfassendere Haushaltsstichprobe einbezogen. Dieser Fragebogen umfasst dann bis zu 46 Fragen. 

Bei Fragen zur Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Erhebungsstelle.

Datenschutz

Alle abgefragten Daten unterliegen, ebenso wie die Daten aus den Registern, dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie verbieten es, persönliche Daten, die für den Zensus 2011 erhoben werden, an Dritte zu geben, egal ob es sich um staatliche oder nicht-staatliche Stellen handelt. Jeder kann sicher sein, dass keine persönlichen Daten an andere Ämter weitergeleitet werden, weder an die Finanz- oder Sozialämter, noch an die Polizei oder an die Meldestellen.

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Kontakt Zensus Öffentlichkeitsarbeit

Lydia Rauscher

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