Hauptinhalt

Betriebsstruktur

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Anzahl in 1.000 Veränderung zum Vorjahr in %
Landwirtschaftliche Betriebe 6,55 2,2
Landwirtschaftliche Betriebe unter 100 Hektar 4,99 2,7
Landwirtschaftliche Betriebe 100 bis unter 1.000 Hektar 1,33 0,8
Landwirtschaftliche Betriebe 1.000 und mehr Hektar 0,23 4,5

Letzte Aktualisierung: 27.07.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Landwirtschaftszählung

Landwirtschaftszählung nach Bodennutzung (C VII 1)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: August 2031

Landwirtschaftszählung nach Viehbeständen (C VII 2)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: September 2031

Landwirtschaftszählung nach Arbeitskräften (C VII 3)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: September 2031

Landwirtschaftszählung nach Eigentums- und Pachtverhältnissen (C VII 4)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2031

Landwirtschaftszählung nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (C VII 5)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2031

Landwirtschaftszählung - Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft in den landwirtschaftlichen Betrieben (C VII 6)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030; voraussichtlich verfügbar: August 2031

Landwirtschaftszählung - Ausgewählte Merkmale nach Gemeinden (C VII 7)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: August 2031

Landwirtschaftszählung - Viehhaltungsverfahren in den landwirtschaftlichen Betrieben (C VII 8)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: Juli 2031

Landwirtschaftszählung - Ökologischer Landbau in den landwirtschaftlichen Betrieben (C VII 9)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: August 2031

Landwirtschaftszählung - Landwirtschaftliche Betriebe mit Rebland (C VII 10)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2031

Landwirtschaftszählung - Rechtsformen, Sozialökonomik, Gewinnermittlung und Unternehmensgruppen der landwirtschaftlichen Betriebe (C VII 11)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2030, voraussichtlich verfügbar: November 2031

Agrarstrukturerhebung

Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben - Agrarstrukturerhebung (C IV 1)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Bodennutzung - Agrarstrukturerhebung (C IV 2)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Mai 2024

Viehbestände in den landwirtschaftlichen Betrieben - Agrarstrukturerhebung (C IV 3, bis 2016 - C III 3)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Ausgewählte Merkmale landwirtschaftlicher Betriebe nach Gemeinden - Agrarstrukturerhebung (C IV 4)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe - Agrarstrukturerhebung (C IV 8)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024

Besitz-, Eigentums- und Pachtverhältnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben - Agrarstrukturerhebung (C IV 9)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Juli 2024

Betriebe mit Anbau von Gartengewächsen - Agrarstrukturerhebung (C IV 10)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Ökologischer Landbau - Agrarstrukturerhebung (C IV 11)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Ausgewählte Strukturdaten landwirtschaftlicher Betriebe - Agrarstrukturerhebung (C IV 12)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: November 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Agrarstrukturerhebung

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden Merkmale der Bodennutzung, Viehbestände und Arbeitskräfte sowie weitere Strukturmerkmale (z. B. Eigentums- und Pachtverhältnisse, Einkommenskombinationen, Berufsbildung) zeitgleich erfasst. Außerdem sind auf Grund des EU-Rechts bestimmte Merkmale zur Erfüllung spezifischer Fragestellungen einmalig zu ermitteln.
Die Erhebung findet im Mai des Erhebungsjahres statt. Sie wurde bis einschließlich 2007 in zweijährlichem Abstand durchgeführt. Ab 2010 gilt nur noch eine dreijährliche Periodizität.
Die Agrarstrukturerhebung liefert Daten über Produktionsstrukturen und -kapazitäten der landwirtschaftlichen Betriebe sowie über deren Betriebsstrukturen und die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Betriebsinhaber und -leiter. Mit der Erhebung erfüllt Deutschland zugleich die Anforderungen der Europäischen Union an einen umfassenden Agrarzensus.
Hauptnutzer der Ergebnisse sind die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.

Landwirtschaftszählung

Landwirtschaftszählungen finden circa alle zehn Jahre statt und liefern eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft. Darüber hinaus sind die Landwirtschaftszählungen Teil des von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) initiierten weltweiten Agrarzensus sowie des in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführten Agrarzensus. Hierbei werden alle landwirtschaftlichen Betriebe in den Mitgliedstaaten der EU befragt, um vergleichbare Daten über die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen und Aussagen über die Wirkung zurückliegender agrarpolitischer Maßnahmen zu ermöglichen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitskrafteinheit (AK-E)

Die Arbeitskrafteinheit ist die Maßeinheit der Arbeitsleistung einer im Berichtszeitraum mit betrieblichen Arbeiten vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person. Eine Person kann nicht mehr als eine AK-E im landwirtschaftlichen Betrieb darstellen. Die Berechnung wird gleichermaßen für die Familienarbeitskräfte und für die ständig im Betrieb Beschäftigten, sowohl für die Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb insgesamt als auch darunter für die Arbeiten in Einkommenskombinationen vorgenommen. Bei den Saisonarbeitskräften liegt einer AK-E die Arbeitsleistung von 225 Arbeitstagen im Berichtszeitraum zugrunde.

Arbeitskräfte

Alle Personen von 15 Jahren und älter, die während des Berichtszeitraumes im Betrieb beschäftigt sind. Die Arbeitskräfte werden nach Beschäftigtengruppen unterschieden in:

  • Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen,
  • Ständig beschäftigte Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen,
  • Saisonarbeitskräfte,
  • Vollbeschäftigte,
  • Teilbeschäftigte.

Berufsbildung des Betriebsleiters bzw. Geschäftsführers

Zum Berufsbild der Landwirtschaft zählen die Fachrichtungen Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tierzucht/-haltung, landwirtschaftliche Technologie, ländliche Hauswirtschaft und Ernährungslehre. Anzugeben war jeweils nur die höchste landwirtschaftliche Berufsbildung.

Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)

Die BWA beschreibt die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, d. h. seinen Produktionsschwerpunkt. Dieser ergibt sich aus der Relation der Standardoutputs (SO) seiner einzelnen Produktionszweige zu seinem gesamten Standardoutput.

Corn-Cob-Mix

Sonderform von Maiskolbenschrot (durch Silierung konserviertes Mais-Spindel-Gemisch), die vor allem in der Rindermast sowie auch bei der Schweinefütterung zum Einsatz kommt.

Einkommenskombinationen

Zu den Betrieben mit Einkommenskombinationen zählen alle Betriebe, bei denen zusätzliche Tätigkeiten in direkter Verbindung zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen und mit denen der landwirtschaftliche Betrieb Umsätze erzielt. Dazu zählen ausschließlich solche Tätigkeiten, die im landwirtschaftlichen Betrieb ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten werden von Arbeitskräften des landwirtschaftlichen Betriebes und mit Hilfe der zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen) ausgeübt und/oder basieren auf im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb (z. B. Tochtergesellschaft) gegründet, war dieser nicht einzubeziehen.

Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen

Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen sind

  • Betriebsinhaber,
  • Ehegatten des Betriebsinhabers oder eine dem Ehegatten gleichgestellte Person,
  • weitere Familienarbeitskräfte, die auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben und beschäftigt sind.

Großvieheinheit (GV)

Die Großvieheinheit (GV) ist ein Umrechnungsschlüssel für die verschiedenen Nutzvieharten auf der Basis des Lebendgewichtes der einzelnen Tierarten. Eine GV entspricht dabei ca. 500 Kilogramm Lebendgewicht.

Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe

Das Jahresnettoeinkommen liefert für die Einzelunternehmen die ausschließliche Grundlage für deren Zuordnung zu den landwirtschaftlichen Haupt- bzw. Nebenerwerbsbetrieben. Es wird geprüft, ob das Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb (dazu gehören auch Einkommen aus Einkommenskombinationen) oder aus möglichen außerbetrieblichen Quellen größer war.

Landwirtschaftlicher Betrieb

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technischwirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

Zur landwirtschaftlich genutzten Fläche zählen Acker- und Dauergrünland, Obstanlagen, Rebflächen, Baumschulen sowie Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, Nüsse, Haus- und Nutzgärten, Korbweiden-, Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Nicht hierzu gehören dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch, Waldflächen, Kurzumtriebsplantagen sowie Gebäude- und Hofflächen und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen wie z. B. Öd- oder Unland.

Saisonarbeitskräfte

Nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag.

Standardoutput (SO)

Der Standardoutput ist der durchschnittliche Geldwert (in ) der Bruttoagrarerzeugung zu Ab-Hof-Preisen (Preise ohne Abzug von Transport- und Vermarktungskosten) in einer bestimmten Region (NUTS-2-Region). Er gibt die Marktleistung eines Produktionszweiges wieder. Der gesamte SO eines Betriebes (die Marktleistung des gesamten Betriebes) wird im Rahmen der dreijährlichen Strukturerhebungen in der Landwirtschaft durch die Statistischen Ämter ermittelt. Dazu wird jede Flächeneinheit bzw. jedes Stück Vieh mit dem zugehörigen SO multipliziert, anschließend werden die so berechneten Werte je Betrieb addiert.

Ständig beschäftigte Arbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen

Arbeitskräfte mit einem unbefristeten oder mindestens auf sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Von Einzelunternehmen sind hier nur die familienfremden ständig Beschäftigten und Verwandten und Verschwägerten des Betriebsinhabers, die nicht auf dem landwirtschaftlichen Betrieb leben, anzugeben.

Teilbeschäftigte

Personen, die die Mindestzahl der für vollbeschäftigte Arbeitskräfte gültigen Anzahl von durchschnittlich 40 geleisteten Stunden je Woche nicht erreichen.

Vollbeschäftigte

Personen, die im festgelegten Berichtszeitraum 40 oder mehr Wochenstunden beschäftigt waren. Die Anzahl der Vollbeschäftigten wird auf der Grundlage der je Person angegebenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bestimmt und zwar für Arbeiten:

  • für den landwirtschaftlichen Betrieb insgesamt und darunter in Einkommenskombinationen,
  • in einer anderen Erwerbstätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes.

Sie melden zu dieser Statistik?

Betriebsstruktur und Großerhebungen

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

zurück zum Seitenanfang