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Gemeindestatistik 2017 für Lichtenau
(Amtlicher Gemeindeschlüssel = 14522330 / Gebietsstand 01.01.2017)
Gebiet und Bevölkerung   5) Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Fläche am 31.12.2016 in km²49,152 116,85
Bevölkerung am 03.10.19907 063395 731
Bevölkerung am 09.05.20117 544322 078
Bevölkerung am 31.12.2016 insgesamt7 201310 505
    männlich3 574154 217
    weiblich3 627156 288
Einwohner je km² am 31.12.2016147147
Ausländer am 31.12.2016 insgesamt409 181
Bevölkerung am 31.12.2016  
    unter 3 Jahre 1687 700
    von 3 bis unter 6 Jahre 1847 874
    von 6 bis unter 10 Jahre 24110 485
    von 10 bis unter 15 Jahre 34512 427
    von 15 bis unter 18 Jahre 2087 591
    von 18 bis unter 20 Jahre 1124 529
    von 20 bis unter 25 Jahre 1399 612
    von 25 bis unter 30 Jahre 27016 258
    von 30 bis unter 35 Jahre 37617 510
    von 35 bis unter 40 Jahre 40518 036
    von 40 bis unter 45 Jahre 42215 947
    von 45 bis unter 50 Jahre 57321 908
    von 50 bis unter 55 Jahre 74425 959
    von 55 bis unter 60 Jahre 65425 335
    von 60 bis unter 65 Jahre 61625 123
    von 65 bis unter 75 Jahre 89538 100
    von 75 Jahre und mehr 84946 111
An diesem Thema wird noch weitergearbeitet.
Bevölkerungsbewegung 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Diese Daten werden demnächst veröffentlicht.
Erwerbstätigkeit 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.  
insgesamt2 498110 641
    männlich1 62257 394
    weiblich87653 247
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.  
insgesamt3 166122 731
    männlich1 61464 138
    weiblich1 55258 593
Bildungswesen Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Allgemeinbildende Schulen am 02.09.2016  
Grundschulen374
    Klassen12472
    Schüler25710085
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen15606
Mittel-/Oberschulen128
    Klassen13379
    Schüler3098892
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen26744
Gymnasien-12
    Klassen   13)-220
    Schüler-6873
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen-592
Allgemeinbildende Förderschulen   3)-14
    Klassen-158
    Schüler-1660
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen-262
Absolventen/Abgängerinsgesamt am Ende des Schuljahres 2015/2016   11)522484
    ohne Hauptschulabschluss3226
    mit Hauptschulabschluss8205
    mit Realschulabschluss411290
    mit allgemeiner Hochschulreife-763
Berufsbildende Schulen am 19.10.2016  
    insgesamt   1)-13
    Klassen   2)-259
    Schüler-4053
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen-272
Gewerbeanzeigen 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Gewerbeanmeldungen 341681
Gewerbeabmeldungen491953
Landwirtschaft Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt12939
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 10 ha5264
    von 10 bis unter 100 ha6452
    100 ha und mehr1223
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt12939
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2016
insgesamt in ha
1 519137 289
    und zwarBetriebe mit Ackerland11731
Ackerland - Fläche in ha
1 188110 512
Betriebe mit Dauerkulturen
232
Dauerkulturen - Fläche in ha
.358
Betriebe mit Dauergrünland
12844
Dauergrünland - Fläche in ha
.26 412
Viehzählung am 01.03.2016   
Betriebe mit Rinderhaltung8524
Rinder insgesamt1 23484 315
    darunterMilchkühe.33 821
andere Kühe
686 281
Betriebe mit Schweinehaltung2143
Schweine insgesamt.126 371
Betriebe mit Hühnerhaltung3238
Hühner insgesamt.709 468
Betriebe mit Haltung von Einhufern   17)1159
Einhufer insgesamt.1 394
Betriebe mit Schafhaltung2215
Schafe insgesamt.10 922
    darunterMutterschafe   18).6 606
Betriebe mit Ziegenhaltung-35
Ziegen insgesamt-297
Flächennutzung am 31.12. 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Bodenfläche insgesamt in ha4 915211 685
    Siedlung51415 617
        darunterWohnbaufläche2698 338
1313 089
1901
941 665
    Verkehr 2408 262
        darunterStraße, Weg, Platz2177 001
    Vegetation 4 106185 385
        darunterLandwirtschaft3 627150 505
40633 134
    Gewässer542 421
    Siedlungs- und Verkehrsfläche75422 978
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2016  
Betriebe am 30.09.13350
Tätige Personen am 30.09.99127575
Bezahlte Entgelte in 1 000 €30850860096
Gesamtumsatz in 1 000 €2215685613305
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €196061617880
Investitionen 2015  
Betriebe mit Investitionen am 30.09.11290
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €10401202133
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in €108347539
Baugewerbe 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.19593
Tätige Personen am 30.06.1964606
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €23911466813
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.2111
Tätige Personen am 30.06..2691
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €.289067
Bautätigkeit 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude10300
daruntermit 1 Wohnung
10284
mit 2 Wohnungen
-7
Errichtung neuer Nichtwohngebäude7188
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)10562
    mit 1 und 2 Räumen   4)-1102
    mit 3 Räumen    4)-132
    mit 4 Räumen   4)182
    mit 5 und mehr Räumen   4)11346
Wohnfläche in m² insgesamt166767308
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude16302
daruntermit 1 Wohnung
16283
mit 2 Wohnungen
-14
Errichtung neuer Nichtwohngebäude1137
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)16415
    mit 1 und 2 Räumen   4)-19
    mit 3 Räumen   4)--2
    mit 4 Räumen   4)476
    mit 5 und mehr Räumen   4)13332
Wohnfläche in m² insgesamt250160078
Gebäude- und Wohnungsbestand
am 31.12. 2016
  16)
Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Bestand an Wohngebäuden248477332
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen228261614
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt3713180034
    mit 1 Raum244265
    mit 2 Räumen13314977
    mit 3 Räumen68946238
    mit 4 Räumen103054195
    mit 5 Räumen79229802
    mit 6 Räumen57917021
    mit 7 und mehr Räumen46613536
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr3654107287
Wohnfläche in 100 m²3380138219
Tourismus 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
geöffnete Beherbergungseinrichtungen im Juli2168
angebotene Betten im Juli.6565
Ankünfte.280567
Übernachtungen.690543
Straßenverkehrsunfälle 2016   6) Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)581466
     schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im
engeren Sinne
30456
     sonstige schwerwiegende Unfälle mit254
     Unfälle mit Personenschaden26956
getötete Personen-10
schwerverletzte Personen15386
leichtverletzte Personen16849
Kfz-Bestand am 01.01. 2017   10) Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Kfz-Bestand insgesamt6140221530
    darunterPkw4855178911
Krafträder
58716499
Öffentliche Finanzen 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Realsteuervergleich  
Hebesatz Grundsteuer A in Prozent270307
Hebesatz Grundsteuer B in Prozent410428
Hebesatz Gewerbesteuer in Prozent330391
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in €505012353776
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in €85476333368490
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in €4987681105305681
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in €253405778317802
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in €35613014922763
Gewerbesteuerumlage in €5289969431737
Gewerbesteuer netto in €445868595873944
Grundbetrag Grundsteuer A in €18704766519
Grundbetrag Grundsteuer B in €2084797790641
Grundbetrag Gewerbesteuer in €151141826947820
Realsteueraufbringungskraft in €7455096154390355
Steuereinnahmekraft in €9816286238199184
    je Einwohner in €   9)1357762
Schuldenstand am 31.12.   14)  
insgesamt in 1 000 €1325163171
    je Einwohner in €   9)183522
Bereinigte Einzahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   8)
  
insgesamt in 1 000 €12 527771 439
     Bereinigte Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
11 990692 503
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land-137 453
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
49785 413
     Investitionszuwendungen vom Land51067 522
        darunterInvestive Schlüsselzuweisungen-12 132
Bereinigte Auszahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   8)
  
insgesamt in 1 000 €11 449749 553
     Bereinigte Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
10 350638 779
        darunterPersonalauszahlungen4 266207 303
Sach- und Dienstleistungen
1 877155 058
     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit1 100112 102
        darunterBaumaßnahmen1 00669 084
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit)   8)1 07821 886
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2016 Lichtenau Landkreis Mittelsachsen
Personalstand   12)854694







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik. Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Bestandskorrekturen und zum Nachweis des Familienstandes die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften berücksichtigt.

Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung.

Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2017. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die NUTS2-Regionen aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt. Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 420 kreisangehörigen Gemeinden.

Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.
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Abweichungen von der Zu-/Abnahme der Bevölkerung zu der Summe der Überschüsse der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres von den Standes- und Meldeämtern übergebenen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungsstatistiken eingehen.
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Erwerbstätigkeit
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittel-/Oberschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittel-/Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemeinbildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemeinbildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittel-/Oberschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis.
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Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Lehrpersonen
sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.

Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung,

Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- vollständigen Aufgaben,
- Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,

Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.




Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung 2016 (Haupterhebung) durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehören ab 2010 nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes Dezember 2009 unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Flächennutzung
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Die Ergebnisse der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus Auswertungen des im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen geführten Liegenschaftskatasters zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Ergebnisse werden entsprechend der Nutzungsartensystematik des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ausgewiesen. ALKIS vereint die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dadurch werden die raumbezogenen Kartendaten mit den nicht raumbezogenen Buchdaten verbunden.
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Bodenfläche
Die Bodenfläche unterteilt sich in die Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer.
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Siedlung
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
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Wohnbaufläche
Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
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Industrie- und Gewerbefläche
Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
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Tagebau, Grube, Steinbruch
Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
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Sport-, Freizeit und Erholungsfläche
Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
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Verkehr
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
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Vegetation
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst zum großen Teil Landwirtschaftsflächen und Wald, d.h. Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
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Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche umfasst Flächen für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
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Wald
Wald ist die Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
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Gewässer
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Die als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche dient der Berechnung des Nach-haltigkeitsindikators „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“. Sie setzt sich zusammen aus der Summe von „Siedlung“ und „Verkehr“ abzüglich der Summe aus „Bergbaubetrieb“ und „Tagebau, Grube, Steinbruch“.
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Abschnitte B und C
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.

Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber,
-innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden, an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter sowie Personen, die im Betrieb tätig sind und in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem auf Personalbewirtschaftung spezialisierten Tochterunternehmen (Personalgesellschaft) oder einer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gebildeten Auffanggesellschaft der Unternehmensgruppe stehen, der auch der Betrieb/das Unternehmen angehört. In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen).
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Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Umsatz aus direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Erlöse aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Umsätze mit deutschen Exporteuren).
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Investitionen
Dazu gehören die gesamten nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Neu- und Ersatzinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindliche Anlagen (so­weit aktiviert) und solche Leasing-Güter, welche beim Leasing-Nehmer (bezogen auf das Geschäftsjahr) akti­viert wurden. Nicht berücksichtigt sind die Anzahlungen für Anlagen, soweit sie nicht bereits aktiviert wurden, die Investitionen in Betrieben des Unternehmens im Ausland, Zugänge durch den Kauf kompletter Unternehmen oder Betriebe, die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungs­kosten, Umbuchungen zwischen verschiedenen Anlage­konten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen u. a.
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Baugewerbe
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Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude
Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude im Sinne der Systematik sind auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu zählen u. a. unterirdische Krankenhäuser, Ladenzentren und Tiefgaragen.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.
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Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. (z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).
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Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

Wohnräume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 9. Mai 2011 zugrunde. Für die maschinelle Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes werden Daten aus der Fertigstellungsstatistik und der Abgangsstatistik mit dem Ausgangsbestand zusammengeführt. Fortgeschrieben wird nur der Bestand an Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen (in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungseinrichtungen, die zehn und mehr Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen auch alle Campingplätze (Urlaubscamping) mit mindestens zehn Stellplätzen.
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Angebotene Betten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen übernachteten und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand

Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzie­rung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Ren­tenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grund­lage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversiche­rungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.

Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.

Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt derzeit für die neuen Bundesländer 35 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
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Bereinigte Einzahlungen/ Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie der als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Arbeitnehmer in einem öffentlich geförderten Arbeitsverhältnis).
Die Rechtsgrundlage liefert das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBI. I S. 438) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 6 und § 9 FPStatG.
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

3) einschließlich Schüler in Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

8) Die Kreisgebietssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände, die NUTS2-Regionen darüber hinaus die der Kreisfreien Städte. Das Ergebnis für den Freistaat Sachsen enthält zusätzlich zur Summe der Gemeinden und Gemeindeverbände die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 31.12.2015

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

11) einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

12) Die Landkreissummen enthalten die Beschäftigten der Landkreise (LRÄ), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die NUTS 2-Regionssummen enthalten darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

13) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

14) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen. Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:

- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen (nur 2010)
- übrige Verbindlichkeiten (ab 2013 nur Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

Die Kreisgebiets- bzw. NUTS 2-Regionssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

15) Zu- bzw. Fortzüge über die Grenzen des jeweiligen Gebietes (Gemeinde, Kreis, NUTS2, Land)

16) Fortschreibung basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011

17) Pferde, Esel, Maultiere und andere

18) einschließlich bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr























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