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Arbeitsmarkt

Eckdaten für Sachsen

Jahresdurchschnitt 2023
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Arbeitslose Personen 131.069 10,9
Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen % 6,2 x
Gemeldete Arbeitsstellen Anzahl 39.492 -11,3

       
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand Dezember 2023
Zeichenerklärung 

Letzte Aktualisierung: 15.01.2024

 

Unterjährige Ergebnisse

Monatsdaten für 2023 und 2024

 

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Bundesagentur für Arbeit (Statistik)

Statistikerläuterungen

Arbeitsmarktstatistik

In der Arbeitsmarktstatistik werden monatlich Daten und Strukturen zur registrierten Arbeitslosigkeit und zum gemeldeten Angebot an Arbeitsstellen erhoben und veröffentlicht.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitslose

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
  • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind,
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige zuzüglich Arbeitslose) als Quoten in Beziehung setzt. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann in zweierlei Hinsicht abgegrenzt werden:

  1. Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten) zuzüglich Arbeitslosen).
  2. Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen zuzüglich Arbeitslosen).

Erwerbstätige

Alle Personen, die einer oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Zu den Erwerbstätigen gehören auch Soldaten (einschließlich der Wehr- und Zivildienstleistenden). Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen in ihrer Eigenschaft als Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer oder als Eigentümer von Wertpapieren und ähnlichen Vermögenswerten. Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten ist sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt.

Gemeldete Arbeitsstellen

Bei Arbeitsstellen handelt es sich um sozialversicherungspflichtige, geringfügige (Mini-Jobs) oder sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen) Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Ein­richtungen mit einem Auftrag zur Besetzung gemeldet werden.

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