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Frühkindliche Bildung, Betreuung

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Anzahl Veränderung ggü. Vorjahr in % 2022
Kindertageseinrichtungen 3.067 -0,2 3.072
Genehmigte Plätze 374.976 1,3 369.983
Personal in Kindertageseinrichtungen 44.311 1,2 43.785
Kinder in Kindertageseinrichtungen (insgesamt) 322.754 1,5 317.981
        Nichtschulkinder in Kindertageseinrichtungen 181.679 -0,6 182.753
        Schulkinder in Kindertageseinrichtungen 141.075 4,3 135.228
Betreute Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege 5.570 -7,5 6.022
Personal in öffentlich geförderter Kindertagespflege 1.302 -8,2 1.419
        Tagesmütter 1.207 -8,4 1.318
        Tagesväter 95 -5,9 101
Großtagespflegestellen 16 -5,9 17
Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen 32 -5,9 34
Betreute Kinder in Großtagespflegestellen 78 -6,0 83


      
Schulkinder: Einschließlich Kinder, die eine vorschulische Einrichtung besuchen. 

Letzte Aktualisierung: 24.10.2023

 

Kindertagesbetreuung (K V 5)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: November 2024

Statistikerläuterungen

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung

Am 1. Oktober 2005 erfolgt mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK) eine Ergänzung und Erweiterung der Kinder- und Jugendhilfestatistiken. Wesentliche Änderungen betreffen die Kindertagesbetreuung. Bis zum Inkrafttreten des KICK wurden in der amtlichen Statistik nur Angaben zur Einrichtung, zu den tätigen Personen und Zahl der genehmigten Plätze alle vier Jahre - zuletzt im Jahr 2002 - erfragt. 2006 bis 2008 jährlich zum Stichtag 15. März und ab 2009 zum 1. März werden auch detaillierte Angaben zu den  betreuten Kindern und dem entsprechenden Personal in Kindertageseinrichtungen und in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege erhoben. Seit 2015 wird ebenfalls die Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder zum Stichtag 1. März durchgeführt. Die Statistiken  zur Kindertagesbetreuung sind koordinierte Länderstatistiken und finden jährlich statt.

Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen

Die Angaben zu den Einrichtungen, den Kindern und dem Personal der Kindertagesbetreuung werden bei den Einrichtungen direkt bzw. den Trägern der Einrichtung erhoben.

Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.3: Kinder und tätige Personen in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege

Die Erhebungen über Kinder in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege sowie die die Kindertagespflege durchführenden Personen, die Tagesmütter und -väter, erfolgt bei den Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie bei denjenigen Gemeinden, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe eigenständig wahrnehmen.

Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.5: Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Großtagespflegestellen sowie über die Anzahl der in den Großtagespflegestellen tätigen Personen und den dort betreuten Kindern. Zum Berichtskreis gehören alle örtlichen Träger der Jugendhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Besuchsquote

Anzahl der betreuten Kinder in den Kindertageseinrichtungen bzw. in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege bezogen auf die Bevölkerung entsprechenden Alters in Prozent.

Betreute Kinder

Es werden alle Kinder berücksichtigt, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis in einer Einrichtung bzw. in mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege haben.

Betreuungsquote

Anzahl der betreuten Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege bezogen auf die Bevölkerung entsprechenden Alters in Prozent.

Genehmigte Plätze

Angegeben wird die Zahl der genehmigten Plätze entsprechend der Betriebserlaubnis insgesamt. Dieses Erhebungsmerkmal erlaubt keine Differenzierung nach Art der Plätze bzw. ist nicht die Zahl der tatsächlich belegten Plätze.

Großtagespflegestelle

Großtagespflegestellen im Sinne der Statistik sind

  1. Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen (mindestens 2 Personen) zur gemeinsamen Betreuung von Kindern über Tag oder
  2. einzelne Kindertagespflegepersonen, die aufgrund einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII mehr als 5 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen dürfen.

Großtagespflegestellen werden u. U. regional anders bezeichnet, z. B. als Kindertagespflegegemeinschaft oder Tagespflegegemeinschaft.

Kindertagesbetreuung

Als Kindertagesbetreuung wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kinderbetreuung bezeichnet. Sie gehört zur Kinder- und Jugendhilfe. Ihre rechtliche Grundlage findet sie im Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe. Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten) und in Kindertagespflege.

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Kindertagespflege

Sie bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer von den Jugendämtern geförderten Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten. Die Kindertagespflege ist neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.

Tageseinrichtungen für Kinder

Das sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen, in Gruppen gefördert sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über haupt- oder nebenberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
Die Bestimmung der Einrichtungsart (z. B. Tageseinrichtungen mit Kindern im Alter unter 3 Jahren, von 2 bis unter 8 Jahren (ohne Schulkinder), von 5 bis unter 14 Jahren (nur Schulkinder)  bzw. mit Kindern aller Altersgruppen) orientiert nach dem tatsächlichen Alter der betreuten Kinder.
Die integrative bzw. ausschließliche Betreuung behinderter Kinder wird ab Berichtsjahr 2012 über den Anteil der Kinder mit Eingliederungshilfe in der Einrichtung ermittelt. Sobald zumindest ein Kind, aber weniger als 90 Prozent der Kinder Eingliederungshilfe in der Einrichtung erhält bzw. erhalten, handelt es sich um eine Einrichtung mit integrativer Betreuung behinderter Kinder. Sobald 90 Pro-zent oder mehr der Kinder Eingliederungshilfe in der Einrichtung erhalten, handelt es sich um eine Einrichtung für behinderte Kinder.

Tätige Personen

Anzugeben sind alle Personen, die in der Einrichtung am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig sind. Das sind Personen, die am Stichtag in Voll- oder Teilzeit sowie nebenberuflich in der Einrichtung beschäftigt sind. Ehrenamtlich Tätige sind in dieser Statistik nicht enthalten. Beim Personal wird zwischen pädagogischem oder Verwaltungspersonal einerseits sowie technischem und hauswirtschaftlichem Personal andererseits unterschieden. Des Weiteren werden die die mit öffentlichen Mitteln geförderter Kindertagespflege durchführenden Personen mit vertraglichen  Betreuungsverhältnissen am Stichtag erhoben.

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1. März 2023

 

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Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Teil III

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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