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Hochschulen

Eckdaten für Sachsen

Merkmal Berichtsjahr Wert Veränderung zum Vorjahr in %
Studierende an Hochschulen  WS 2023/2024 103.444  -1,4
Studienanfängerinnen und -anfänger an Hochschulen 2023 18.922  7,2
Bestandene Prüfungen an Hochschulen 2022 20.248  -3,5
Hochschulpersonal einschließlich Hochschulkliniken, ohne studentische Hilfskräfte 2022 42.768  2,1
Studierende an Berufsakademien 2023 4.203  0,9
Absolventinnen, Absolventen an Berufsakademien 2023 1.040  -10,3
Personal an Berufsakademien 2023 2.231  7,6
Gasthörerinnen, Gasthörer WS 2023/2024 918 11,7

Letzte Aktualisierung: 27.03.2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Studierende an den Hochschulen (B III 1)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024

Lehrerausbildung (B III 2)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Abschlussprüfungen an den Hochschulen (B III 3)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2024

Personal an Hochschulen (B III 4)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2024

Kennzahlen für Hochschulen (B III 10)

Aktueller Berichtsstand: 2021
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Gasthörer/-innen an Hochschulen (B III 11)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: April 2025

Studierende und Personal an der Berufsakademie (B III 12)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

Promovierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen (B III 13)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: September 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Erhebung der Gasthörenden

Gasthörerende sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten »Fachrichtungen« zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörende nicht möglich.

Erhebungen des Hochschulpersonals

Die Erhebung umfasst die Beschäftigungsfälle des gesamten am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personals, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal) unterschieden.

Erhebungen der Studierenden- und Prüfungsdaten

Die Erhebungen erfassen Daten aller Hochschulen im Freistaat Sachsen über die dort eingeschriebenen Studierenden, Studienanfänger/-innen und Studierende im ersten Fachsemester sowie abgelegte Abschlussprüfungen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen.

In die Jahreszahl der Studierenden im ersten Hochschul- oder ersten Fachsemester gehen alle Studierenden ein, die im Sommer- oder nachfolgenden Wintersemester an einer Hochschule in Sachsen ihr erstes Hochschul- oder erstes Fachsemester absolvierten.

Hochschulfinanzstatistiken

Die Hochschulfinanzstatistik ist eine Vollerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Hochschulen und Hochschulkliniken bzw. der Stellen, die für diese Mittel bewirtschaften. Im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik werden die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen und privaten Hochschulen in haushaltsmäßiger sowie fachlicher und organisatorischer Zuordnung erhoben.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abschlussprüfungen

Prüfungen werden erfasst, sofern sie ein Hochschulstudium abschließen: Hochschulprüfungen ohne Vor- und Zwischenprüfungen, aber einschl. der Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen. Staatliche und kirchliche Prüfungen, soweit sie ein Hochschulstudium abschließen (nicht dagegen Laufbahnprüfungen wie die 2. Staatsprüfung als Abschluss der Referendarausbildung).

Auswertungsgeschlecht

Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (gem. § 22 Abs. 3 PStG) werden in  Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Fachhochschulen

Fachhochschulen bieten (im Vergleich zu Universitäten) eine stärker anwendungsbezogene Ausbildung in Studiengängen für Ingenieure und für Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung und Informatik.

Gasthörende

Gasthörende sind nicht (voll) immatrikulierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelner Kurse oder Lehrveranstaltungen. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Folglich ist ein Fachstudium mit Abschlussprüfung für Gasthörende nicht möglich.

Hochschulen

In Sachsen werden Hochschulen nach den vier Hochschularten »Universitäten«, »Kunsthochschulen«, »Fachhochschulen« und »Verwaltungsfachhochschulen« kategorisiert.

Hochschulpersonal

Die Angaben umfassen das gesamte an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätige Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht.
In der amtlichen Statistik wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal sowie dem Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal unterschieden.

Kunsthochschulen

Kunsthochschulen sind Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film und Fernsehen.

Prüfungsgruppen

Den Prüfungsgruppen sind folgende Prüfungsabschlüsse zugeordnet:

Universitärer Abschluss (ohne Lehramt):

  • Akad. geprüfter Übersetzer
  • Bachelor (U)
  • Diplom (U)
  • Diplom (U) - Dolmetscher
  • Diplom (U) - Lehrer
  • Diplom (U) - Übersetzer
  • Diplom (U) - Sprachenlehrer
  • Magister
  • Master (U)
  • Staatsexamen

Promotionen: Promotionen

Lehramtsprüfungen:

  • Lehramt-, Bachelor- und Masterprüfungen an Grund und Hauptschulen/Primarstufe
  • Lehramt-, Bachelor- und Masterprüfungen an Realschulen/Sekundarstufe I
  • Lehramt-, Bachelor- und Masterprüfungen an Gymnasien/Sekundarstufe II, allgemein bildende Schulen
  • Lehramt-, Bachelor- und Masterprüfungen an Sonderschulen/Förderschulen
  • Lehramt-, Bachelor- und Masterprüfungen an Beruflichen Schulen/Sekundarstufe II, berufliche Schulen
  • Lehramt Bachelor
  • Lehramt Master

Künstlerischer Abschluss:

  • Bühnen- /Konzert- /Opernreifeprüfung
  • Diplom (KH)
  • Kirchenmusikprüfung A und B
  • Kunstpädagogische Prüfung
  • Meisterschüler
  • Solistenprüfung
  • Sonstiger künstlerischer Abschluss

Fachhochschulabschluss:

  • Bachelor (FH)
  • Diplom (FH)
  • Diplom (FH) - Übersetzer
  • Master (FH)
  • Staatliche Laufbahnprüfung (VerwFH)

Prüfungsjahr

Ein Prüfungsjahr beinhaltet alle in einem Wintersemester und im nachfolgenden Sommersemester abgelegten Abschlussprüfungen.

Studierende

Studierende sind in einem Fachstudium ordentlich immatrikulierte Studierende, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anstreben (ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten/-innen und Gasthörende). Für die Jahreszahlen werden die Ergebnisse des im jeweiligen Jahr beginnenden Wintersemesters verwendet. Als Studienkollegiaten/-innen werden ausländische Studienbewerber/-innen, die in einem Vorbereitungskurs ihre Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule erwerben, bezeichnet.

Studienfach, Studienbereich, Fächergruppe

Ein Studienfach ist die in der Prüfungsordnung festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist. Für die Studentenstatistik werden die je nach Hochschule gültigen Bezeichnungen zum Teil sinngemäß vereinheitlicht, das heißt einem bundeseinheitlichen Fächerschlüssel zugeordnet. Mehrere verwandte Fächer werden in dieser Systematik zu Studienbereichen und diese zu neun Fächergruppen zusammengefasst.

Universitäten

Zu Universitäten zählen die technischen Universitäten und andere gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen. Universitäten besitzen in der Regel das Promotions- und Habilitationsrecht.

Verwaltungsfachhochschulen

Verwaltungsfachhochschulen sind diejenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen, an denen Nachwuchskräfte für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder ausgebildet werden.

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Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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