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Glossar zum Thema »Verkehr«

Beförderte Personen

Die Zahl der beförderten Personen (Fahr- oder Fluggäste) spiegelt in der Verkehrsstatistik im Regelfall die Zahl der einzelnen Beförderungsfälle wider. Unternimmt also eine Person mehrere Fahrten, so erhöht sich die Anzahl der statistisch erfassten »beförderten Personen« entsprechend. Ihre Zahl wird z. B. anhand der verkauften Fahrscheine oder anhand von Verkehrszählungen ermittelt.

Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall

Alle Fahrzeugführer oder Fußgänger, die selbst - oder deren Fahrzeug - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben.

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Zu den Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung zählen Wohnmobile, Krankenwagen u. a. Ab dem 1. Januar 2006 werden diese den Pkw zugeordnet. 

Getötete

Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.

Kraftfahrzeug-Bestand (Kfz-Bestand)

Der Kfz-Bestand ist die Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge und -anhänger zum angegebenen Zeitpunkt der Zählung. Nicht dazu zählen die außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge.

Leichtverletzte

Alle Verletzten, die nicht zu den Getöteten oder Schwerverletzten zuzuordnen sind.

Neuzulassung

Unter Neuzulassung ist die erstmalige Registrierung eines fabrikneuen Fahrzeuges zu verstehen.

Schwerverletzte

Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.

Schwerwiegende Straßenverkehrsunfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung

Dies werden auch »Bagatelleunfälle« genannt und umfassen alle übrigen Sachschadensunfälle.

Sonstige Sachschadensunfälle unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln

Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderer berauschender Mittel stand und alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Straßenverkehrsunfälle

Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist.

Straßenverkehrsunfälle nach ihren Folgen

Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist.

Unfälle werden nach ihren Folgen unterschieden in:

  • Unfälle mit Personenschaden: Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
  • Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden
  • im engeren Sinne: Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit); dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel,
  • Sonstige Sachschadensunfälle unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln: Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderer berauschender Mittel stand und alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
  • Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung (sog. Bagatelleunfälle): alle übrigen Sachschadensunfälle.

Als Verunglückte zählen Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

  • Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
  • Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
  • Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.

Als Beteiligte an einem Straßenverkehrsunfall werden alle Fahrzeugführer oder Fußgänger erfasst, die selbst - oder deren Fahrzeug - Schäden erlitten oder hervorgerufen haben.

Jedem Straßenverkehrsunfall können ein oder mehrere Unfallursachen zugeordnet werden, so dass die Anzahl der Ursachen i. d. R. größer ist als die Anzahl der Unfälle.

Bei Nachmeldungen handelt es sich um Unfallvorgänge, die aufgrund verspäteten Eingangs der Unfallanzeigen nicht mehr in das jeweilige Monatsergebnis eingearbeitet werden können.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.

Verunglückte

Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst:

  • Getötete,
  • Schwerverletzte,
  • Leichtverletzte.
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