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Gemeindestatistik 2004 für Großpösna
(Amtlicher Gemeindeschlüssel = 14379290 / Gebietsstand 01.01.2004)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Großpösna Landkreis Leipziger Land
Fläche am 31.12.2003 in qkm41,40752,11
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt4108155384
Bevölkerung am 31.12.2003 insgesamt5562150376
    davon männlich280673872
    davon weiblich275676504
Zu-/Abnahme 2003 gegenüber 03.10.1990 in Prozent35,4-3,2
Einwohner je qkm am 31.12.2003134200
Ausländer am 31.12.2003 insgesamt332753
Bevölkerung am 31.12.2003   
unter 3 Jahre 1163176
von 3 bis unter 6 Jahre 1303201
von 6 bis unter 10 Jahre 1783614
von 10 bis unter 15 Jahre 2686538
von 15 bis unter 18 Jahre 2286051
von 18 bis unter 20 Jahre 1454028
von 20 bis unter 25 Jahre 2978652
von 25 bis unter 30 Jahre 2427256
von 30 bis unter 35 Jahre 3659088
von 35 bis unter 40 Jahre 49912177
von 40 bis unter 45 Jahre 52813184
von 45 bis unter 50 Jahre 49411896
von 50 bis unter 55 Jahre 44611712
von 55 bis unter 60 Jahre 2768282
von 60 bis unter 65 Jahre 37311739
von 65 bis unter 75 Jahre 62117430
von 75 Jahre und mehr 35612352
Bevölkerungsbewegung Großpösna Landkreis Leipziger Land
Lebendgeborene 2003 insgesamt35987
    ...je 1000 Einwohner6,36,6
Gestorbene 2003 insgesamt301729
    ...je 1000 Einwohner5,411,5
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2003 insgesamt5-742
    ...je 1000 Einwohner0,9-4,9
Zuzüge 2003 insgesamt über die Gebietsgrenze   15)3015013
    ...je 1000 Einwohner   15)54,633,3
Fortzüge 2003 insgesamt über die Gebietsgrenze   15)2585145
    ...je 1000 Einwohner   15)46,834,1
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2003 insgesamt   15)43-132
    ...je 1000 Einwohner   15)7,8-0,9
Gesamtveränderung 2003 insgesamt48-868
    ...je 1000 Einwohner8,7-5,8
Bildungswesen Großpösna Landkreis Leipziger Land
Allgemein bildende Schulen am 4.09.2003  
Grundschulen130
    Klassen8181
    Schüler1563353
    Hauptberufliche Lehrpersonen 14374
Mittelschulen-17
    Klassen-217
    Schüler-4976
    Hauptberufliche Lehrpersonen -386
Gymnasien-5
    Klassen   11)-108
    Schüler-3356
    Hauptberufliche Lehrpersonen -247
Allgemein bildende Förderschulen   3)-6
    Klassen-54
    Schüler-602
    Hauptberufliche Lehrpersonen -83
Absolventen/Abgängerinsgesamt am Ende des Schuljahres 2002/2003-1710
    ohne Hauptschulabschluss-191
    mit Hauptschulabschluss-256
    mit Realschulabschluss-917
    mit allgemeiner Hochschulreife-346
Berufsbildende Schulen am 3.11.2003  
    insgesamt   1)-8
    Klassen   2)-157
    Schüler-3110
    Hauptberufliche Lehrpersonen -163
Gewerbeanzeigen 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
Gewerbeanmeldungen 791400
Gewerbeabmeldungen461011
Gewerbeummeldungen 15334
Landwirtschaft Großpösna Landkreis Leipziger Land
Landwirtschaftliche Betriebe 2003 insgesamt6329
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 10 ha3140
    von 10 bis unter 100 ha2124
    100 ha und mehr165
Landwirtschaftliche Betriebe 2003 insgesamt6329
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2003 in ha39342717
    und zwarBetriebe mit Ackerland3271
Ackerland - Fläche in ha
.39033
Betriebe mit Dauerkulturen
-18
Dauerkulturen - Fläche in ha
-169
Betriebe mit Dauergrünland
6243
Dauergrünland - Fläche in ha
.3508
Viehzählung am 03.05.2003   
Betriebe mit Rinderhaltung2161
Rinder insgesamt.17831
    darunter Milchkühe.8304
    darunter Ammen- und Mutterkühe.588
Betriebe mit Schweinehaltung2119
Schweine insgesamt.25697
Betriebe mit Hühnerhaltung2106
Hühner insgesamt..
Betriebe mit Pferdehaltung476
Pferde insgesamt47451
Betriebe mit Schafhaltung356
Schafe insgesamt14887500
    darunterweibliche Schafe zur Zucht
(einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter
7345114
Flächennutzung Großpösna Landkreis Leipziger Land
Bodenfläche am 31.12.2000 insgesamt in ha414075197
    davon Siedlungs- und Verkehrsfläche3178693
        davon Gebäude- und Freifläche2045357
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)3187
        davon Erholungsfläche7483
        davon Friedhofsfläche 259
        davon Verkehrsfläche1012607
            darunter Straße, Weg, Platz952094
    davon Landwirtschaftsfläche182144285
    davon Waldfläche3886108
    davon Wasserfläche192263
    davon Abbauland158711514
    davon Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)92334
Bodenfläche am 31.12.2003 insgesamt in ha414075211
    darunterSiedlungs- und Verkehrsfläche3249200
        davon Gebäude- und Freifläche2105501
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)3212
        davon Erholungsfläche8753
        davon Friedhofsfläche 260
        davon Verkehrsfläche1012675
            darunter Straße, Weg, Platz952174
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
Betriebe276
Tätige Personen.5109
    darunter Arbeiter.3290
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std..8527
Bruttolohnsumme in 1000 €.70206
Bruttogehaltsumme in 1000 €.60448
Gesamtumsatz in 1000 €.1010571
    darunter Auslandsumsatz in 1000 €.408376
Betriebe mit Investitionen 2002160
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 €.22175
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in €.3995
Baugewerbe 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.11251
Tätige Personen am 30.06.1073223
Gesamtumsatz 2002 in 1000 €12400330093
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.451
Tätige Personen am 30.06.761205
Gesamtumsatz 2002 in 1000 €4530109865
Bautätigkeit 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude36394
daruntermit 1 Wohnung
32356
mit 2 Wohnungen
432
Errichtung neuer Nichtwohngebäude246
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)40487
    davon mit 1 und 2 Räumen   4)-18
    davon mit 3 Räumen    4)333
    davon mit 4 Räumen   4)567
    davon mit 5 und mehr Räumen   4)33379
Wohnfläche in m² insgesamt499158709
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude25362
daruntermit 1 Wohnung
24325
mit 2 Wohnungen
130
Errichtung neuer Nichtwohngebäude361
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)30465
    davon mit 1 und 2 Räumen   4)--4
    davon mit 3 Räumen   4)16
    davon mit 4 Räumen   4)2103
    davon mit 5 und mehr Räumen   4)27360
Wohnfläche in m² insgesamt409057765
Gebäude- und Wohnungsbestand
  16)
Großpösna Landkreis Leipziger Land
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2003165231438
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen161524627
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt    5)205775359
    mit 1 Raum   5)21758
    mit 2 Räumen   5)473478
    mit 3 Räumen   5)22918511
    mit 4 Räumen   5)53526422
    mit 5 Räumen   5)57415431
    mit 6 Räumen   5)3766597
    mit 7 und mehr Räumen   5)2754162
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr218131988
Wohnfläche in 100 m² am 31.12.2003197554519
Tourismus 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli135
angebotene Betten im Juli.1315
Ankünfte (ohne Campingplätze).51421
Übernachtungen (ohne Campingplätze).106501
Straßenverkehrsunfälle 2003   6) Großpösna Landkreis Leipziger Land
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)39840
     schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im
engeren Sinne
10179
     sonstige schwerwiegende Unfälle mit
Sachschaden unter Alkohol
146
     Unfälle mit Personenschaden28615
getötete Personen110
schwerverletzte Personen8167
leichtverletzte Personen29639
Kfz-Bestand am 01.01. 2004   10) Großpösna Landkreis Leipziger Land
Kfz-Bestand insgesamt402095408
    darunter Pkw334381739
    darunter Lkw3846775
    darunter Krafträder2024057
Öffentliche Finanzen 2003 Großpösna Landkreis Leipziger Land
Realsteuervergleich  
Hebesatz Grundsteuer A in Prozent275294
Hebesatz Grundsteuer B in Prozent360370
Hebesatz Gewerbesteuer in Prozent350379
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1000 €29789
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1000 €53811735
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1000 €78914577
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1000 €55312237
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 €1904513
Gewerbesteuerumlage in 1000 €1762998
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 €61311579
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 €11268
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 €1503176
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 €2253844
Realsteueraufbringungskraft in 1000 €158529923
Steuereinnahmekraft in 1000 €215343675
    je Einwohner in €   9)390290
Schuldenstand am 31.12.   8)  
insgesamt in 1 000 €2681154067
    je Einwohner in €   9)4861023
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   14)  
insgesamt in 1000 €5951229852
    davon Einnahmen der laufenden Rechnung4440181500
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land112675832
Gebühren, zweckgebundene
Abgaben
6116538
    davon Einnahmen der Kapitalrechnung151148352
        darunterZuweisungen für Investitionen vom
Land
106438980
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   14)  
insgesamt in 1000 €5165229578
    davon Ausgaben der laufenden Rechnung3956172317
        darunterPersonalausgaben142563339
laufender Sachaufwand
75744303
    davon Ausgaben der Kapitalrechnung120957260
        darunterSachinvestitionen106753821
Baumaßnahmen
102248445
Finanzierungssaldo   14)786274
Personal im öffentlichen Dienst Großpösna Landkreis Leipziger Land
Personalstand am 30.06.2003   8)511986







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2003 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2003 um 34 Einwohner.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. 
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen. (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Abschlüsse und Leistungsentwicklung bezogene Differenzierung. An den Mittelschulen können besondere Profile (z. B. sprachliche, musische, technische, sportliche) eingerichtet werden. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische, sportliche) eingerichtet werden. Die Gymnasien schließen mit der Abiturprüfung ab und verleihen die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
Die Klinik- und Krankenhausschulen sind Förderschulen und haben die Aufgabe, kranke Schüler, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, im Krankenhaus oder in einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Schüler/innen der Klinik- und Krankenhausschulen werden an den allgemein bildenden Schulen und Förderschulen gezählt, an denen sie gemeldet sind.
An öffentlichen Schulen und Freien Waldorfschulen können Förderschulklassen eingerichtet werden. Diese Förderschüler werden statistisch zu der Anzahl der Schüler/innen an Förderschulen entsprechend ihrer Behinderung gezählt.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/innen von Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler. In der Gemeindestatistik sind 62 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.
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In der Zahl der berufsbildenden Schulen sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten. Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen.
Dabei handelt es sich um Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchG. In den Zahlen sind das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Behinderte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
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Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, diffenziert ausgewiesen auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Ummeldung ist abzugeben bei
- Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und
- Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,
- Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur auf­genom­me­nen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.

Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. been­deten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 1993 (WZ 93) zuge­ordnet.



Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2003 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2003 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebsortprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbei­tendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirt­schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1) bzw. der daraus abgeleiteten deut­schen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93).

Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.


Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:


14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Verarbeitung von Kartoffeln
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Verarbeitung von Obst und Gemüse a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Alkoholbrennerei
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Transportbeton

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht einbezogen sind Vergütungen für Heimarbeiter sowie für Zusteller im Verlagsgewerbe. Gleichfalls nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)

Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe 2003. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe 2003. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2002) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2003) bestehenden Betrieben.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2002) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2003) bestehenden Betrieben
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus. zurück

Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Durch Gebietsstandsänderungen der letzten Jahre in Sachsen war das Kraftfahrt-Bundesamt nicht in der Lage, alle Kraftfahrzeuge eindeutig einer Gemeinde zuzuordnen. In der Summe für die Kreise, Regierungsbezirke und das Land sind diese jedoch enthalten.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2002 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (gewogener Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Kreis- und Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreishaushaltes und der Verwaltungsverbandshaushalte, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.
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Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zah­lungen von gleicher Ebene)
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzie­rung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, be­reinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung
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Zahlungen von gleicher Ebene Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfas­sung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Dop­pelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge  - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden. Die Einnahmen und Ausgaben Sachsens beinhalten auch den Landeswohlfahrtsverband.

Finanzierungssaldo Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie AFG-Beschäftigte nach §§ 260 ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594,595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621).

Die Kreis- bzw. Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch das Personal der Gemeindeverbände (Landkreishaushalte und Verwaltungsverbandshaushalte). Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen.
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

3) einschließlich Schüler/innen in Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

8) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände, die Sachsensumme enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06.2003

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2004 / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung

11) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

14) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände. Die Sachsensumme enthält zusätzlich den Landeswohlfahrtsverband.

15) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.

16) ohne Wohnheime







© Statistisches Landesamt Sachsen