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Gemeindestatistik 2009 für Dorfhain
(Amtlicher Gemeindeschlüssel = 14628090 / Gebietsstand 01.01.2009)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Fläche am 31.12.2008 in km²6,271653,68
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt1254277113
Bevölkerung am 31.12.2008 insgesamt1177255459
    männlich597126302
    weiblich580129157
Zu-/Abnahme 2008 gegenüber 03.10.1990 in Prozent-6,1-7,8
Einwohner je km² am 31.12.2008188154
Ausländer am 31.12.2008 insgesamt.3850
Bevölkerung am 31.12.2008  
unter 3 Jahre 356073
von 3 bis unter 6 Jahre 226302
von 6 bis unter 10 Jahre 368182
von 10 bis unter 15 Jahre 518597
von 15 bis unter 18 Jahre 324901
von 18 bis unter 20 Jahre 176142
von 20 bis unter 25 Jahre 4515070
von 25 bis unter 30 Jahre 5813810
von 30 bis unter 35 Jahre 6513391
von 35 bis unter 40 Jahre 7515994
von 40 bis unter 45 Jahre 8320184
von 45 bis unter 50 Jahre 11421587
von 50 bis unter 55 Jahre 8219242
von 55 bis unter 60 Jahre 8919672
von 60 bis unter 65 Jahre 7813799
von 65 bis unter 75 Jahre 18036678
von 75 Jahre und mehr 11525835
Bevölkerungsbewegung Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebendgeborene 2008 insgesamt81996
    je 1 000 Einwohner6,77,8
Gestorbene 2008 insgesamt173022
    je 1 000 Einwohner14,211,7
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2008 insgesamt-9-1026
    je 1 000 Einwohner-7,5-4,0
Zuzüge 2008 insgesamt über die Gebietsgrenze   15)266667
    je 1 000 Einwohner   15)21,725,9
Fortzüge 2008 insgesamt über die Gebietsgrenze   15)477846
    je 1 000 Einwohner   15)39,330,5
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2008 insgesamt-21-1179
    je 1 000 Einwohner-17,5-4,6
Gesamtveränderung 2008 insgesamt-30-2196
    je 1 000 Einwohner-25,1-8,5
Erwerbstätigkeit 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.  
insgesamt20470290
    männlich8035411
    weiblich12434879
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.  
insgesamt45192183
    männlich23047336
    weiblich22144847
Bildungswesen Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Allgemein bildende Schulen am 04.09.2008  
Grundschulen-58
    Klassen-408
    Schüler-7715
    Hauptberufliche Lehrpersonen -604
Mittelschulen-22
    Klassen-232
    Schüler-5160
    Hauptberufliche Lehrpersonen -603
Gymnasien-7
    Klassen   13)-149
    Schüler-4534
    Hauptberufliche Lehrpersonen -484
Allgemein bildende Förderschulen   3)-12
    Klassen-122
    Schüler-1207
    Hauptberufliche Lehrpersonen -220
Absolventen/Abgänger insgesamt am Ende des Schuljahres 2007/2008   11)-2185
    ohne Hauptschulabschluss-213
    mit Hauptschulabschluss-186
    mit Realschulabschluss-978
    mit allgemeiner Hochschulreife-808
Berufsbildende Schulen am 04.11.2008  
    insgesamt   1)-14
    Klassen   2)-339
    Schüler-6814
    Hauptberufliche Lehrpersonen -390
Gewerbeanzeigen 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gewerbeanmeldungen 12258
Gewerbeabmeldungen22178
Landwirtschaft Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landwirtschaftliche Betriebe 2007 insgesamt2765
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 10 ha-346
    von 10 bis unter 100 ha2295
    100 ha und mehr-124
Landwirtschaftliche Betriebe 2007 insgesamt2765
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2007 in ha.76486
    und zwarBetriebe mit Ackerland2458
Ackerland - Fläche in ha
.49609
Betriebe mit Dauerkulturen
-43
Dauerkulturen - Fläche in ha
-1748
Betriebe mit Dauergrünland
2704
Dauergrünland - Fläche in ha
.25125
Viehzählung am 03.05.2007   
Betriebe mit Rinderhaltung2465
Rinder insgesamt.48231
    darunterMilchkühe.17085
Ammen- und Mutterkühe
.5488
Betriebe mit Schweinehaltung1125
Schweine insgesamt.8305
Betriebe mit Hühnerhaltung1283
Hühner insgesamt.25330
Betriebe mit Pferdehaltung-226
Pferde insgesamt-1165
Betriebe mit Schafhaltung1216
Schafe insgesamt.9550
    darunterweibliche Schafe zur Zucht
(einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter
.5777
Flächennutzung Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bodenfläche am 31.12.2008 insgesamt in ha627165368
    Siedlungs- und Verkehrsfläche6614967
        Gebäude- und Freifläche 388063
        Betriebsfläche (ohne Abbauland)0262
        Erholungsfläche 31038
        Friedhofsfläche 181
        Verkehrsfläche 245523
            darunter Straße, Weg, Platz154829
    Landwirtschaftsfläche 46487609
    Waldfläche9059080
    Wasserfläche41773
    Abbauland-472
    Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)21468
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Betriebe1170
Tätige Personen.13122
Bezahlte Entgelte in 1 000 €.337618
Gesamtumsatz in 1 000 €.2140334
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €.597038
Betriebe mit Investitionen 20071138
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €.110386
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in €.8868
Baugewerbe 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.1498
Tätige Personen am 30.06..4779
Gesamtumsatz 2007 in 1 000 €.346082
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.-70
Tätige Personen am 30.06.-1616
Gesamtumsatz 2007 in 1 000 €-162287
Bautätigkeit 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude1191
daruntermit 1 Wohnung
1179
mit 2 Wohnungen
-11
Errichtung neuer Nichtwohngebäude173
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)1262
    mit 1 und 2 Räumen   4)-21
    mit 3 Räumen    4)--2
    mit 4 Räumen   4)-25
    mit 5 und mehr Räumen   4)1218
Wohnfläche in m² insgesamt9035168
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2255
daruntermit 1 Wohnung
2234
mit 2 Wohnungen
-15
Errichtung neuer Nichtwohngebäude1111
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)2350
    mit 1 und 2 Räumen   4)-43
    mit 3 Räumen   4)-29
    mit 4 Räumen   4)122
    mit 5 und mehr Räumen   4)1256
Wohnfläche in m² insgesamt18543658
Gebäude- und Wohnungsbestand
  16)
Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.200831353686
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen27041382
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   5)557133568
    mit 1 Raum   5)21098
    mit 2 Räumen   5)207478
    mit 3 Räumen   5)12532713
    mit 4 Räumen   5)19143141
    mit 5 Räumen   5)10324410
    mit 6 Räumen   5)6413796
    mit 7 und mehr Räumen   5)5210932
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr40683693
Wohnfläche in 100 m² am 31.12.200841295202
Tourismus 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli-347
angebotene Betten im Juli-17146
Ankünfte (ohne Campingplätze)-657553
Übernachtungen (ohne Campingplätze)-2598739
Straßenverkehrsunfälle 2008   6) Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)31172
     schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im
engeren Sinne
-294
     sonstige schwerwiegende Unfälle mit-52
     Unfälle mit Personenschaden3826
getötete Personen-19
schwerverletzte Personen-273
leichtverletzte Personen3800
Kfz-Bestand am 01.01. 2009   10) Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Kfz-Bestand insgesamt848160280
    darunterPkw714134821
Lkw
.10802
Krafträder
729809
Öffentliche Finanzen 2008 Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Realsteuervergleich  
Hebesatz Grundsteuer A in Prozent350299
Hebesatz Grundsteuer B in Prozent445396
Hebesatz Gewerbesteuer in Prozent400390
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1 000 €71109
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1 000 €9421420
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1 000 €24152362
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1 000 €21539363
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1 000 €177545
Gewerbesteuerumlage in 1 000 €184024
Gewerbesteuer netto in 1 000 €22348338
Grundbetrag Grundsteuer A in 1 000 €2371
Grundbetrag Grundsteuer B in 1 000 €215406
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1 000 €6013414
Realsteueraufbringungskraft in 1 000 €34880436
Steuereinnahmekraft in 1 000 €563123320
    je Einwohner in €   9)469481
Schuldenstand am 31.12.   8)  
insgesamt in 1 000 €1708200897
    je Einwohner in €   9)1425783
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   8)  
insgesamt in 1 000 €801514598
    Einnahmen der laufenden Rechnung778429356
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land3115473
Gebühren, zweckgebundene
Abgaben
4430242
    Einnahmen der Kapitalrechnung2285242
        darunterZuweisungen für Investitionen vom
Land
173530
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   8)  
insgesamt in 1 000 €814461844
    Ausgaben der laufenden Rechnung795358552
        darunterPersonalausgaben197117011
laufender Sachaufwand
9788679
    Ausgaben der Kapitalrechnung19103292
        darunterSachinvestitionen1988803
Baumaßnahmen
574733
Finanzierungssaldo   8)-1352754
Personal im öffentlichen Dienst Dorfhain Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Personalstand am 30.06.2008   12)73062







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2008 um insgesamt 294 Einwohner.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2009. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt, die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 wurde entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Direktionsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.

Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 490 Gemeinden.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Abweichungen von dem aus der Summe des Überschusses der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und des Überschusses der Zu- bzw. Fortzüge ermittelten Wert resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres nachträglichen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungstatistiken eingehen.
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Erwerbstätigkeit
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler.
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Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.
Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständigen Wirtschaft ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
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Eine Anmeldung
ist abzugeben bei - Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, differenziert ausgewiesen auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,
- Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.

Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet. Ab dem Jahr 2008 gilt die "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2008.




Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2007 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen
  oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2007 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbei­tendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirt­schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1) bzw. der daraus abgeleiteten deut­schen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).

Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.

Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.97 Herstellung von Malz
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
werden ab 2007 nicht mehr erfragt
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)

Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen

Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus. zurück

Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime und Boardinghouses, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand

Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemäß Art. 106 Abs. 3 GG i. V. m. § 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das Aufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den Bund und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen. Basis für die Berechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist Lohn-/ Einkommensteuerstatistik 1998.

Die Schlussrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Bis 1997 bestand das Gewerbesteueraufkommen aus dem Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. Basis für die Besteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragssteuer) und der Wert eines Betriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1.Januar 1998 abgeschafft. In den neuen Bundesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. Als Ausgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen.

Gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG i. V. m. § 1 FAG stehen vom Aufkommen aus der Umsatzsteuer dem Bund rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) ein Anteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die Schlüsselberechnung bilden einerseits das Gewerbesteueraufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines Bundeslandes.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer regelt Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss (§ 73 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO).

Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltswirtschaft 2002. Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen sollen.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2008 für die neuen Bundesländer 30 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (12 Prozent Bundesvervielfältiger und 18 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreises (Landratsamt) und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohnfahrtsverband).
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Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zah­lungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzie­rung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, be­reinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung
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Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfas­sung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Dop­pelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden. Die Einnahmen und Ausgaben Sachsens beinhalten auch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).

Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt, Entgelt bzw. Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260ff. Sozialgesetzbuch (SGB) III -Arbeitsförderung- Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254) geändert wurde.
Die Rechtsgrundlage liefert das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBI. I S. 438) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246).
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

3) einschließlich Schüler in Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

7) Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit.
Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind diese aber nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen sowie den zugelassenen kommunalen Trägern (so genannte optierende Kommunen) neue Akteure auf den Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt gemäß SGB II die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter. Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab 2005 aus dem IT-Fachverfahren der BA und aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (§ 51b SGB II) bzw. sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen der BA.
Zudem ist zu beachten, dass der Erhebungsstichtag der Statistiken der BA ab dem Jahr 2005 zur Monatsmitte liegt, bis dahin erfolgte die statistische Erfassung jeweils zum Monatsende.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: März 2009

Die Sachsenzahl ist die Summe der Gemeinden.

8) Die Kreisgebiets- bzw. Direktionsbezirkssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).
Gebietsstand 01.03.2009: Daten von 14626220 Klitten sind in 14626060 Boxberg und 14521660 Waldkirchen/Erzgeb. in 14521270 Grünhainichen enthalten.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2009 / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

11) einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

12) Die Landkreissummen enthalten die Beschäftigten der Landkreisverwaltungen (LRÄ), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die Direktionsbezirkssummen enthalten darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

13) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

15) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Gemeinde, Kreis, Direktionsbezirk, Land) berücksichtigt.

16) ohne Wohnheime















© Statistisches Landesamt Sachsen