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Gemeindestatistik 2022 für Naunhof, Stadt
(Amtlicher Gemeindeschlüssel = 14729300 / Gebietsstand 01.01.2022)
Gebiet und Bevölkerung   5) Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Fläche am 31.12.2021 in km²   20)39,711 651,26
Bevölkerung am 03.10.19906 677282 363
Bevölkerung am 09.05.20118 471262 214
Bevölkerung am 31.12.2021 insgesamt8 735258 214
    männlich4 232126 602
    weiblich4 503131 612
Zu-/Abnahme 31.12.2021 gegenüber 31.12.202014-172
    in Prozent0,2-0,1
    je 1 000 Einwohner1,6-0,7
Einwohner je km² am 31.12.2021220156
Ausländer am 31.12.2021 insgesamt967 294
Bevölkerung am 31.12.2021  
    unter 3 Jahre 2196 237
    von 3 bis unter 6 Jahre 2757 478
    von 6 bis unter 10 Jahre 3709 946
    von 10 bis unter 15 Jahre 44712 177
    von 15 bis unter 18 Jahre 2366 810
    von 18 bis unter 20 Jahre 1324 057
    von 20 bis unter 25 Jahre 2358 126
    von 25 bis unter 30 Jahre 1966 348
    von 30 bis unter 35 Jahre 43113 657
    von 35 bis unter 40 Jahre 55416 533
    von 40 bis unter 45 Jahre 65116 990
    von 45 bis unter 50 Jahre 48314 693
    von 50 bis unter 55 Jahre 75719 854
    von 55 bis unter 60 Jahre 82023 459
    von 60 bis unter 65 Jahre 72021 507
    von 65 bis unter 75 Jahre 1 00834 925
    von 75 Jahre und mehr 1 20135 417
Bevölkerungsbewegung 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Lebendgeborene insgesamt611 890
    je 1 000 Einwohner7,07,3
Gestorbene insgesamt1264 136
    je 1 000 Einwohner14,416,0
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt-65-2 246
    je 1 000 Einwohner-7,4-8,7
Zuzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   15)3669 245
    je 1 000 Einwohner   15)41,935,8
Fortzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   15)2867 143
    je 1 000 Einwohner   15)32,827,7
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt802 102
    je 1 000 Einwohner9,28,1
Erwerbstätigkeit 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.  
insgesamt1 85979 133
    männlich85641 001
    weiblich1 00338 132
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.  
insgesamt3 601104 277
    männlich1 76953 016
    weiblich1 83251 261
Bildungswesen Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Allgemeinbildende Schulen am 15.10.2021  
Grundschulen157
    Klassen16471
    Schüler3549 863
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen20655
Oberschulen120
    Klassen16327
    Schüler3927 468
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen30622
Gymnasien113
    Klassen   13)13239
    Schüler3737 123
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen31590
Förderschulen-7
    Klassen-79
    Schüler-743
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen-159
Absolventen/Abgängerinsgesamt am Ende des Schuljahres 2020/2021   11)1162 110
    ohne Hauptschulabschluss1172
    mit Hauptschulabschluss23228
    mit Realschulabschluss691 073
    mit allgemeiner Hochschulreife23637
Berufsbildende Schulen am 15.10.2021  
    insgesamt   1)-7
    Klassen   2)-142
    Schüler-3 058
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen-203
Gewerbeanzeigen 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Gewerbeanmeldungen 591 515
Gewerbeabmeldungen531 423
Landwirtschaft Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Landwirtschaftliche Betriebe 2020 insgesamt7546
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 10 ha4155
    von 10 bis unter 100 ha2228
    100 ha und mehr1163
Landwirtschaftliche Betriebe 2020 insgesamt7546
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2020
insgesamt in ha
.95 286
    und zwarBetriebe mit Ackerland6431
Ackerland - Fläche in ha
.84 739
Betriebe mit Dauerkulturen
-30
Dauerkulturen - Fläche in ha
-518
Betriebe mit Dauergrünland
5446
Dauergrünland - Fläche in ha
6710 028
Viehzählung am 01.03.2020   
Betriebe mit Rinderhaltung2220
Rinder insgesamt.37 373
    darunterMilchkühe-13 909
andere Kühe
.2 497
Betriebe mit Schweinehaltung175
Schweine insgesamt.46 889
Betriebe mit Hühnerhaltung2104
Hühner insgesamt.87 990
Betriebe mit Haltung von Einhufern   17)283
Einhufer insgesamt.868
Betriebe mit Schafhaltung187
Schafe insgesamt.8 872
Betriebe mit Ziegenhaltung-26
Ziegen insgesamt-953
Flächennutzung am 31.12. 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Bodenfläche insgesamt in ha3 971165 126
    Siedlung46120 963
        darunterWohnbaufläche2187 099
793 776
-5 325
1393 456
    Verkehr 2196 971
        darunterStraße, Weg, Platz2006 095
    Vegetation 3 134129 818
        darunterLandwirtschaft1 981102 516
1 09922 521
    Gewässer1587 375
    Siedlungs- und Verkehrsfläche68022 608
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2021  
Betriebe am 30.09.5198
Tätige Personen am 30.09.12612 351
Bezahlte Entgelte in 1 000 €4 892458 339
Gesamtumsatz in 1 000 €38 5833 074 318
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €5 8101 094 422
Investitionen 2020  
Betriebe mit Investitionen am 30.09.3163
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €87789 792
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in €6 5947 217
Baugewerbe 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.26555
Tätige Personen am 30.06.2174 830
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €18 879713 242
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.4137
Tätige Personen am 30.06.973 013
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €9 425426 357
Bautätigkeit 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude55596
daruntermit 1 Wohnung
52530
mit 2 Wohnungen
231
Errichtung neuer Nichtwohngebäude4108
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)611 122
    mit 1 und 2 Räumen   4)1164
    mit 3 Räumen    4)2151
    mit 4 Räumen   4)3166
    mit 5 und mehr Räumen   4)55641
Wohnfläche in 1000 m² insgesamt   4)9,0139,4
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude21429
daruntermit 1 Wohnung
20398
mit 2 Wohnungen
116
Errichtung neuer Nichtwohngebäude189
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4)24740
    mit 1 und 2 Räumen   4)1180
    mit 3 Räumen   4)390
    mit 4 Räumen   4)-169
    mit 5 und mehr Räumen   4)21401
Wohnfläche in 1000 m² insgesamt   4)3,985,9
Gebäude- und Wohnungsbestand
am 31.12. 2021
  16)
Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Bestand an Wohngebäuden2 58071 523
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen2 30360 285
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt4 500146 120
    mit 1 Raum832 780
    mit 2 Räumen34812 238
    mit 3 Räumen89234 844
    mit 4 Räumen1 18740 978
    mit 5 Räumen89826 620
    mit 6 Räumen60815 932
    mit 7 und mehr Räumen48412 728
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr3 774101 251
Wohnfläche in 1000 m²410,112 267,1
Tourismus 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
geöffnete Beherbergungseinrichtungen im Juli699
angebotene Betten im Juli3555 367
Ankünfte7 589151 104
Übernachtungen40 799693 162
Straßenverkehrsunfälle 2021   6) Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)28862
     schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im
engeren Sinne
6186
     sonstige schwerwiegende Unfälle mit341
     Unfälle mit Personenschaden19635
getötete Personen-10
schwerverletzte Personen3188
leichtverletzte Personen25620
Kfz-Bestand am 01.01. 2022   10) Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Kfz-Bestand insgesamt6 608194 378
    darunterPkw5 388155 719
Krafträder
51814 876
Öffentliche Finanzen 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Realsteuervergleich   19)  
Hebesatz Grundsteuer A in Prozent315331
Hebesatz Grundsteuer B in Prozent400424
Hebesatz Gewerbesteuer in Prozent385404
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in €35 2621 940 869
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in €820 45528 142 650
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in €1 932 688106 325 629
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in €3 703 80292 569 368
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in €447 25918 422 281
Gewerbesteuerumlage in €175 6999 207 649
Gewerbesteuer netto in €1 756 98997 117 980
Grundbetrag Grundsteuer A in €11 194586 288
Grundbetrag Grundsteuer B in €205 1146 640 312
Grundbetrag Gewerbesteuer in €501 99726 307 569
Realsteueraufbringungskraft in €3 183 025146 249 505
Steuereinnahmekraft in €7 158 387248 033 505
    je Einwohner in €   9)822960
Schuldenstand am 31.12.   8) 9)  
insgesamt in 1 000 €7 146138 640
    je Einwohner in €   9)820537
Bereinigte Einzahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   7) 8)
  
insgesamt in 1 000 €15 852864 633
     Bereinigte Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
14 749761 505
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land2 939139 548
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
71982 920
     Investitionszuwendungen vom Land55249 528
        darunterInvestive Schlüsselzuweisungen1225 187
Bereinigte Auszahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   7) 8)
  
insgesamt in 1 000 €17 680825 945
     Bereinigte Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
14 268706 335
        darunterPersonalauszahlungen6 701209 938
Sach- und Dienstleistungen
2 600117 399
     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit3 430121 761
        darunterBaumaßnahmen2 52081 901
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit)   7) 8)-1 82738 688
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2021 Naunhof, Stadt Landkreis Leipzig
Personalstand   12)1504 325







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik. Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Bestandskorrekturen und zum Nachweis des Familienstandes die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften berücksichtigt.

Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung.

Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2022. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die NUTS2-Regionen aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt. Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 416 kreisangehörigen Gemeinden.

Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.
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Abweichungen von der Zu-/Abnahme der Bevölkerung zu der Summe der Überschüsse der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres von den Standes- und Meldeämtern übergebenen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungsstatistiken eingehen.
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Erwerbstätigkeit
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler/-innen in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Oberschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler/-innen eine neigungsorientierte Differenzierung. Die Ausbildung an den Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern/Schülerinnen mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler/-innen der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern/Schülerinnen besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Absolventinnen, Abgänger/Abgängerinnen sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/-innen von Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis.
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Die berufsbildenden Schulen bieten differenzierte und vielfältige, berufliche Bildungsgänge und -angebote. Sie gliedern sich in die Schularten Berufsschule (Berufsabschluss, berufliche Grundausbildung oder Berufsvorbereitung), Berufsfachschule (Berufsabschluss), Fachoberschule und Berufliches Gymnasium (studienqualifizierende Abschlüsse), Fachschule (berufliche Weiterbildung). In verschiedenen berufsqualifizierenden Bildungsgängen können auch allgemeine Schulabschlüsse oder die Fachhochschulreife erworben werden. Darüber hinaus ist es möglich, Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife im Doppelpack zu erlangen. Durch diese Vielfalt haben alle Schüler/-innen die Chance auf eine Ausbildung, die sowohl ihren schulischen Voraussetzungen als auch ihrem beruflichen Bildungsziel entspricht. Schüler/-innen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder sonderpädagogischem Förderbedarf werden nach Möglichkeit in den Regelunterricht der Berufsschule oder weiterführenden Schulen integriert. Für Schüler/-innen mit besonderem Förderbedarf besteht die Option in speziellen Klassen unterrichtet zu werden.
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Lehrpersonen
sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.

Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung,

Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- vollständigen Aufgaben,
- Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,

Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.
Die Ergebnisse der Gewerbeanzeigenstatistik werden ab 2006 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe dargestellt, ab 2017 ohne Reisegewerbe.




Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Landwirtschaftszählung 2020 (Haupterhebung) durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehören ab 2010 nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes Dezember 2009 unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Flächennutzung
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Die Ergebnisse der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus Auswertungen des im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen geführten Liegenschaftskatasters zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Ergebnisse werden entsprechend der Nutzungsartensystematik des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ausgewiesen. ALKIS vereint die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dadurch werden die raumbezogenen Kartendaten mit den nicht raumbezogenen Buchdaten verbunden.
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Bodenfläche
Die Bodenfläche unterteilt sich in die Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer.
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Siedlung
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
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Wohnbaufläche
Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
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Industrie- und Gewerbefläche
Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
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Tagebau, Grube, Steinbruch
Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
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Sport-, Freizeit und Erholungsfläche
Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
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Verkehr
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
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Vegetation
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst zum großen Teil Landwirtschaftsflächen und Wald, d.h. Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
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Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche umfasst Flächen für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
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Wald
Wald ist die Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
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Gewässer
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Die als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche dient der Berechnung des Nach-haltigkeitsindikators „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“. Sie setzt sich zusammen aus der Summe von „Siedlung“ und „Verkehr“ abzüglich der Summe aus „Bergbaubetrieb“ und „Tagebau, Grube, Steinbruch“.
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Abschnitte B und C
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.

Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber,
-innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden, an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter sowie Personen, die im Betrieb tätig sind und in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem auf Personalbewirtschaftung spezialisierten Tochterunternehmen (Personalgesellschaft) oder einer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gebildeten Auffanggesellschaft der Unternehmensgruppe stehen, der auch der Betrieb/das Unternehmen angehört. In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen).
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Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Umsatz aus direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Erlöse aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Umsätze mit deutschen Exporteuren).
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Investitionen
Dazu gehören die gesamten nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Neu- und Ersatzinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindliche Anlagen (so­weit aktiviert) und solche Leasing-Güter, welche beim Leasing-Nehmer (bezogen auf das Geschäftsjahr) akti­viert wurden. Nicht berücksichtigt sind die Anzahlungen für Anlagen, soweit sie nicht bereits aktiviert wurden, die Investitionen in Betrieben des Unternehmens im Ausland, Zugänge durch den Kauf kompletter Unternehmen oder Betriebe, die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungs­kosten, Umbuchungen zwischen verschiedenen Anlage­konten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen u. a.
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Baugewerbe
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Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude
Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude im Sinne der Systematik sind auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu zählen u. a. unterirdische Krankenhäuser, Ladenzentren und Tiefgaragen.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.
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Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. (z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).
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Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

Wohnräume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 9. Mai 2011 zugrunde. Für die maschinelle Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes werden Daten aus der Fertigstellungsstatistik und der Abgangsstatistik mit dem Ausgangsbestand zusammengeführt. Fortgeschrieben wird nur der Bestand an Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen (in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungseinrichtungen, die zehn und mehr Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen auch alle Campingplätze (Urlaubscamping) mit mindestens zehn Stellplätzen.
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Angebotene Betten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen übernachteten und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand

Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzie­rung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Ren­tenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grund­lage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversiche­rungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.

Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.

Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt derzeit für die neuen Bundesländer 35 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat. Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen.
Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:
- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen (nur 2010)
- übrige Verbindlichkeiten (ab 2013 nur   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)   und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
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Bereinigte Einzahlungen/ Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie der als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Arbeitnehmer in einem öffentlich geförderten Arbeitsverhältnis).
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

7) Die Summe Sachsen enthält die Daten der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (einschl. des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen).

8) Die Kreissummen enthalten die Daten des Landkreishaushaltes, der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Verwaltungsverbände.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

11) einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

12) Ab Berichtsjahr 2021 werden die Ergebnisse der Statistik mit Beschäftigtenzahlen mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.

Die Landkreissummen enthalten die Beschäftigten der Landkreise (LRÄ), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die NUTS 2-Regionssummen enthalten darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

13) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

15) Zu- bzw. Fortzüge über die Grenzen des jeweiligen Gebietes (Gemeinde, Kreis, NUTS2, Land)

16) Fortschreibung basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011

17) Pferde, Esel, Maultiere und andere

18) einschließlich bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr

19) Gebietsstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres

20) Infolge des Verfahrens Ländliche Neuordnung - Scheibe See gibt es Flächendifferenzen gegenüber dem Vorjahr bei den Gemeinden Lohsa, Spreetal und der Stadt Hoyerswerda.























© Statistisches Landesamt Sachsen