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Gemeindestatistik 2002 für Chemnitz, Stadt   (Gebietsstand 01.01.2002)

Gebiet und Bevölkerung Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Fläche am 31.12.2001 in qkm 220,85 18413,22
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt 317486 4807535
Bevölkerung am 31.12.2001 insgesamt 255798 4384192
    davon männlich 121698 2126723
    davon weiblich 134100 2257469
Zu-/Abnahme 2001 gegenüber 03.10.1990 in Prozent -19,4 -8,8
Einwohner je qkm am 31.12.2001 1158 238
Ausländer am 31.12.2001 insgesamt 10641 110185
    davon männlich 5835 68082
    davon weiblich 4806 42103
Bevölkerung am 31.12.2001 unter 6 Jahre 9760 181034
    ... von 6 bis unter 15 Jahre 17108 341191
    ... von 15 bis unter 18 Jahre 8722 173212
    ... von 18 bis unter 25 Jahre 22787 402002
    ... von 25 bis unter 30 Jahre 12868 230000
    ... von 30 bis unter 50 Jahre 72436 1317833
    ... von 50 bis unter 65 Jahre 59399 893448
    ... von 65 und mehr Jahren 52718 845472

Bevölkerungsbewegung Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Lebendgeborene 2001 insgesamt 1835 31943
    ...je 1000 Einwohner 7,1 7,3
Gestorbene 2001 insgesamt 3012 49244
    ...je 1000 Einwohner 11,7 11,2
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2001 insgesamt -1177 -17301
    ...je 1000 Einwohner -4,6 -3,9
Zuzüge 2001 insgesamt über die Gemeindegrenzen 7094 178738
    ...je 1000 Einwohner 27,5 40,6
Fortzüge 2001 insgesamt über die Gemeindegrenzen 9364 202502
    ...je 1000 Einwohner 36,3 46,0
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2001 insgesamt -2270 -23764
    ...je 1000 Einwohner -8,8 -5,4
Gesamtveränderung 2001 insgesamt -3448 -41389
    ...je 1000 Einwohner -13,4 -9,4

Bildungswesen Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Grundschulen am 21.08.2001 49 925
    Klassen 270 5330
    Schüler/innen 5132 99479
    Lehrpersonen   2) 485 10176
 
Mittelschulen am 21.08.2001 33 619
    Klassen 405 8211
    Schüler/innen 9495 196095
    Lehrpersonen   2) 692 13289
 
Gymnasien am 21.08.2001 11 182
    Klassen   11) 207 3967
    Schüler/innen 6909 130211
    Lehrpersonen   2) 501 8967
 
Förderschulen am 21.08.2001 14 186
    Klassen 196 2310
    Schüler/innen 1831 23721
    Lehrpersonen   2) 298 3627
 
Absolventen insgesamt am Ende des Schuljahres 2000/2001 3309 61479
    ohne Hauptschulabschluss 375 6801
    mit Hauptschulabschluss 275 6637
    mit Realschulabschluss 1736 32414
    mit Allgemeiner Hochschulreife 923 15627
 
Berufsbildende Schulen am 25.10.2001 32 295
    Klassen   4) 758 7664
    Schüler/innen 15971 167990
    Lehrpersonen   2) 648 6888
 

Gewerbeanzeigen 2001 Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Gewerbeanmeldungen 2526 37926
Gewerbeabmeldungen 2512 36090
Gewerbeummeldungen 1177 13585

Landwirtschaft Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Landwirtschaftliche Betriebe 2001 insgesamt 119 8399
davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche unter 10 ha 58 4078
    ... von 10 bis unter 100 ha 51 2938
    ... 100 ha und mehr 10 1383
Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt - Betriebe 119 8399
Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt - Fläche in ha 8259 922220
    ... darunter Ackerland - Betriebe 86 6131
    ... darunter Ackerland - Fläche in ha 6595 728034
    ... darunter Dauerkulturen - Betriebe 5 420
    ... darunter Dauerkulturen - Fläche in ha 30 6177
    ... darunter Dauergrünland - Betriebe 105 7018
    ... darunter Dauergrünland - Fläche in ha 1631 187819

Viehzählung am 03.05.2001 Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Betriebe mit Rinderhaltung 66 4719
    Rinder insgesamt 7009 550837
        darunter Milchkühe 2900 215358
        darunter Ammen- und Mutterkühe 528 37631
 
Betriebe mit Schweinehaltung 25 1602
    Schweine insgesamt 2327 613750
 
Betriebe mit Hühnerhaltung 48 3009
    Hühner insgesamt 1796 6676308
 
Betriebe mit Pferdehaltung 37 2132
    Pferde insgesamt 336 13624
 
Betriebe mit Schafhaltung 35 1841
    Schafe insgesamt 326 143710
        darunter  weibliche Schafe zur Zucht (einschließlich
                        Jährlinge) 1 Jahr und älter
135 90870

Flächennutzung Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Bodenfläche insgesamt am 31.12.2000 in ha 22085 1841294
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 7625 207288
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 4902 119123
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 40 2662
    davon Erholungsfläche zusammen 695 12531
    davon Friedhofsfläche 75 1678
    davon Verkehrsfläche zusammen 1913 71294
        darunter Straße, Weg, Platz 1520 59003
Landwirtschaftsfläche insgesamt 10592 1031675
Waldfläche 3240 487886
Wasserfläche 192 33100
Abbauland 28 34641
Flächen anderer Nutzung insgesamt (ohne Friedhof) 407 46705

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Betriebe 2001 161 2813
Tätige Personen 2001 14412 224690
    darunter Arbeiter 9285 158886
geleistete Arbeiterstunden 2001 in 1000 Std. 15034 260645
Bruttolohnsumme 2001 in 1000 € 213713 3313535
Bruttogehaltsumme 2001 in 1000 € 183808 2238109
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € 2371181 34303902
    darunter Auslandsumsatz in 1000 € 726135 9641307
Betriebe mit Investitionen 2000 122 2240
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 € 105305 2716834
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in € 7560 12351

Baugewerbe Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Bauhauptgewerbe Juni 2001   
Betriebe 344 6338
Tätige Personen 5845 79705
Gesamtumsatz 2000 in 1000 € 679803 7262003
 
Ausbaugewerbe Juni 2001   
Betriebe 101 1699
Tätige Personen 2767 41146
Gesamtumsatz 2000 in 1000 € 203600 3086523

Bautätigkeit Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Baugenehmigungen 2001   
Errichtung neuer Wohngebäude 420 5983
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 394 5711
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 73 1242
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   5) 751 11001
    davon mit 1 und 2 Räumen   5) 22 1341
    davon mit 3 Räumen   5) 66 1231
    davon mit 4 Räumen   5) 287 1961
    davon mit 5 und mehr Räumen   5) 376 6468
Wohnfläche in m² insgesamt 87507 1218365
 
Baufertigstellungen 2001   
Errichtung neuer Wohngebäude 400 6720
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 353 6348
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 85 1235
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   5) 803 12916
    davon mit 1 und 2 Räumen   5) -83 1312
    davon mit 3 Räumen   5) 124 2214
    davon mit 4 Räumen   5) 352 2276
    davon mit 5 und mehr Räumen   5) 410 7114
Wohnfläche in m² insgesamt 97700 1349534

Gebäude- und Wohnungsbestand Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2001 29684 758572
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen 14938 544083
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden    
insgesamt 164076 2356561
     mit 1 Raum 3263 32672
     mit 2 Räumen 15283 166870
     mit 3 Räumen 53488 654064
     mit 4 Räumen 63748 855516
     mit 5 Räumen 20156 391014
     mit 6 Räumen 5428 158147
     mit 7 und mehr Räumen 2710 98278
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr 20373 748703
Wohnfläche in 1000 m² am 31.12.2001 10174 161238

Fremdenverkehr im Jahr 2001 Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

geöffnete Beherbergungsstätten im Juli 48 2170
angebotene Betten im Juli 4122 114434
Ankünfte (ohne Campingplätze) 201781 5146341
Übernachtungen (ohne Campingplätze) 427539 14537775

Straßenverkehrsunfälle 2001   6) Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) 1963 26015
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren     Sinne 579 5962
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden     unter Alkohol 105 1439
    Unfälle mit Personenschaden insgesamt 1279 18614
 
  getötete Personen 9 409
  schwerverletzte Personen 293 6232
  leichtverletzte Personen 1354 17896

Kfz-Bestand   10) Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Kfz-Bestand insgesamt am 01.01.2002 148410 2622529
    darunter Pkw-Bestand 130279 2253592
    darunter Lkw-Bestand 10473 188537
    darunter Krafträder-Bestand 5185 109875

Öffentliche Finanzen 2001 Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1000 € 125 13462
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1000 € 25004 351720
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1000 € 50551 576690
 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1000 € 26496 355488
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 € 11853 143775
 
Hebesätze Grundsteuer A in Prozent 300 282
Hebesätze Grundsteuer B in Prozent 400 392
Hebesätze Gewerbesteuer in Prozent 420 405
 
Realsteueraufbringungskraft in 1000 € 73338 941872
Steuereinnahmekraft in 1000 € 105188 1364236
    je Einwohner in €   9) 408,07 309,64
 
Gewerbesteuerumlage in 1000 € 6499 76899
 
Schuldenstand insgesamt am 31.12.2001 in 1000 €   8) 344861 5531376
    je Einwohner in €   9) 1338 1255
 

Personal im öffentlichen Dienst Chemnitz, Stadt Freistaat Sachsen

Personalstand am 30.06.2001 8) 5707 101237






Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2001 wurden darüber hinaus für 23 Kreise Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2001 um 324 Einwohner.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen. (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebieten(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Abschlüsse und Leistungsentwicklung bezogene Differenzierung. An den Mittelschulen können besondere Profile (z. B. sprachliche, musische, technische, sportliche) eingerichtet werden. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische, sportliche) eingerichtet werden. Die Gymnasien schließen mit der Abiturprüfung ab und verleihen die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. (Einschließlich Schüler/innen an Krankenhausschulen und Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen.)
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder einem Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. In der Gemeindestatistik sind 58 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.
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In der Zahl der berufsbildenden Schulen sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten. Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachschulen, das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Behinderte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
- Neuerrichtung auf Grund von Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich in den Bereich der Anmeldebehörde (Verlagerung),
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
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Eine Ummeldung ist abzugeben bei
- Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und
- Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebes,
- teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Aufgabe einer Zweigniederlassung, Aufgaben von Betriebsteilen),
- Aufgabe des bestehenden Gewerbebetriebes auf Grund von Wegzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich (Verlagerung),
- Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt.
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Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2001 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten der Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2001 total erfasst. Zu den Dauerkulturen gehören Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Die regionale Zuordnung der Flächen und Tierbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebsortprinzip).
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Verarbeitung von Kartoffeln
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Verarbeitung von Obst und Gemüse a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Alkoholbrennerei
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Transportbeton

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, aber ohne Heimarbeiter sowie ohne Zusteller im Verlagsgewerbe. In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeiterstunden
Alle von den Arbeitern (einschließlich gewerblich Auszubildender) tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden, einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht einbezogen sind Vergütungen für Heimarbeiter sowie für Zusteller im Verlagsgewerbe. Gleichfalls nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe 2001. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe 2001. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2000) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2001) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen

Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge, die dem Statistischen Landesamt auf Erhebungsbögen durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Staatshochbauämter oder die Gemeinden übergeben werden.

Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus. zurück

Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fremdenverkehr
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Durch Gebietsstandsänderungen der letzten Jahre in Sachsen war das Kraftfahrt-Bundesamt nicht in der Lage, alle Kraftfahrzeuge eindeutig einer Gemeinde zuzuordnen. In der Summe für die Kreise, Regierungsbezirke und das Land sind diese jedoch enthalten.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2001 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (gewogener Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Schuldenstand Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Kreis- und Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landratsamtes und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung sowie die befristet Beschäftigten (einschließlich der Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entsprechend §§ 260-271, 416 SGB III sowie in Strukturanpassungsmaßnahmen gemäß §§ 272-279, 415 SGB III).

Die Kreis- bzw. Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch das Personal der Gemeindeverbände (Landkreisverwaltungen und Verwaltungsverbände). Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen.
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© Statistisches Landesamt Sachsen