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Gemeindestatistik 2002 für Sayda, Stadt   (Gebietsstand 01.01.2002)

Gebiet und Bevölkerung Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Fläche am 31.12.2001 in qkm 35,17 913,54
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt 2335 162056
Bevölkerung am 31.12.2001 insgesamt 2292 151560
    davon männlich 1124 74150
    davon weiblich 1168 77410
Zu-/Abnahme 2001 gegenüber 03.10.1990 in Prozent -1,8 -6,5
Einwohner je qkm am 31.12.2001 65 166
Ausländer am 31.12.2001 insgesamt 5 3266
    davon männlich 2 2084
    davon weiblich 3 1182
Bevölkerung am 31.12.2001 unter 6 Jahre 117 6371
    ... von 6 bis unter 15 Jahre 190 12630
    ... von 15 bis unter 18 Jahre 112 6213
    ... von 18 bis unter 25 Jahre 189 14577
    ... von 25 bis unter 30 Jahre 117 7774
    ... von 30 bis unter 50 Jahre 622 44531
    ... von 50 bis unter 65 Jahre 403 30105
    ... von 65 und mehr Jahren 542 29359

Bevölkerungsbewegung Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Lebendgeborene 2001 insgesamt 21 1094
    ...je 1000 Einwohner 9,1 7,2
Gestorbene 2001 insgesamt 27 1581
    ...je 1000 Einwohner 11,7 10,4
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2001 insgesamt -6 -487
    ...je 1000 Einwohner -2,6 -3,2
Zuzüge 2001 insgesamt über die Gemeindegrenzen 107 6423
    ...je 1000 Einwohner 46,3 42,2
Fortzüge 2001 insgesamt über die Gemeindegrenzen 93 7443
    ...je 1000 Einwohner 40,2 48,9
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2001 insgesamt 14 -1020
    ...je 1000 Einwohner 6,1 -6,7
Gesamtveränderung 2001 insgesamt 8 -1506
    ...je 1000 Einwohner 3,5 -9,9

Bildungswesen Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Grundschulen am 21.08.2001 1 42
    Klassen 4 199
    Schüler/innen 58 3647
    Lehrpersonen   2) 7 368
 
Mittelschulen am 21.08.2001 1 23
    Klassen 12 316
    Schüler/innen 269 7530
    Lehrpersonen   2) 18 504
 
Gymnasien am 21.08.2001 - 4
    Klassen   11) - 125
    Schüler/innen - 4318
    Lehrpersonen   2) - 275
 
Förderschulen am 21.08.2001 - 5
    Klassen - 70
    Schüler/innen - 812
    Lehrpersonen   2) - 109
 
Absolventen insgesamt am Ende des Schuljahres 2000/2001 40 2173
    ohne Hauptschulabschluss 5 249
    mit Hauptschulabschluss - 249
    mit Realschulabschluss 35 1108
    mit Allgemeiner Hochschulreife - 567
 
Berufsbildende Schulen am 25.10.2001 - 7
    Klassen   4) - 210
    Schüler/innen - 4522
    Lehrpersonen   2) - 191
 

Gewerbeanzeigen 2001 Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Gewerbeanmeldungen 16 1100
Gewerbeabmeldungen 14 1070
Gewerbeummeldungen 2 320

Landwirtschaft Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Landwirtschaftliche Betriebe 2001 insgesamt 16 439
davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche unter 10 ha 7 190
    ... von 10 bis unter 100 ha 6 172
    ... 100 ha und mehr 3 77
Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt - Betriebe 16 439
Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt - Fläche in ha 1921 57168
    ... darunter Ackerland - Betriebe 13 300
    ... darunter Ackerland - Fläche in ha 1203 41535
    ... darunter Dauerkulturen - Betriebe - 13
    ... darunter Dauerkulturen - Fläche in ha - 58
    ... darunter Dauergrünland - Betriebe 13 394
    ... darunter Dauergrünland - Fläche in ha 717 15564

Viehzählung am 03.05.2001 Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Betriebe mit Rinderhaltung 12 282
    Rinder insgesamt 2218 49489
        darunter Milchkühe 931 18791
        darunter Ammen- und Mutterkühe 41 3411
 
Betriebe mit Schweinehaltung 4 68
    Schweine insgesamt . 42828
 
Betriebe mit Hühnerhaltung 7 154
    Hühner insgesamt 178 .
 
Betriebe mit Pferdehaltung 3 104
    Pferde insgesamt . 617
 
Betriebe mit Schafhaltung 5 116
    Schafe insgesamt . 4732
        darunter  weibliche Schafe zur Zucht (einschließlich
                        Jährlinge) 1 Jahr und älter
43 2610

Flächennutzung Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Bodenfläche insgesamt am 31.12.2000 in ha 3517 91353
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 187 7982
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 99 4583
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 1 85
    davon Erholungsfläche zusammen 6 350
    davon Friedhofsfläche - 51
    davon Verkehrsfläche zusammen 81 2912
        darunter Straße, Weg, Platz 81 2354
Landwirtschaftsfläche insgesamt 1980 60149
Waldfläche 1309 21144
Wasserfläche 12 933
Abbauland - 134
Flächen anderer Nutzung insgesamt (ohne Friedhof) 29 1012

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Betriebe 2001 2 130
Tätige Personen 2001 . 9403
    darunter Arbeiter . 7086
geleistete Arbeiterstunden 2001 in 1000 Std. . 11796
Bruttolohnsumme 2001 in 1000 € . 138053
Bruttogehaltsumme 2001 in 1000 € . 73039
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € . 1188619
    darunter Auslandsumsatz in 1000 € . 271731
Betriebe mit Investitionen 2000 1 111
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 € . 143192
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in € . 15835

Baugewerbe Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Bauhauptgewerbe Juni 2001   
Betriebe 5 206
Tätige Personen 110 2339
Gesamtumsatz 2000 in 1000 € 8975 168526
 
Ausbaugewerbe Juni 2001   
Betriebe 2 59
Tätige Personen . 1456
Gesamtumsatz 2000 in 1000 € . 104739

Bautätigkeit Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Baugenehmigungen 2001   
Errichtung neuer Wohngebäude - 164
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen - 155
Errichtung neuer Nichtwohngebäude - 20
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   5) 2 304
    davon mit 1 und 2 Räumen   5) - 36
    davon mit 3 Räumen   5) - 17
    davon mit 4 Räumen   5) - 51
    davon mit 5 und mehr Räumen   5) 2 200
Wohnfläche in m² insgesamt 119 32175
 
Baufertigstellungen 2001   
Errichtung neuer Wohngebäude 2 175
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 2 166
Errichtung neuer Nichtwohngebäude - 30
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   5) 4 328
    davon mit 1 und 2 Räumen   5) 1 38
    davon mit 3 Räumen   5) 1 41
    davon mit 4 Räumen   5) 1 59
    davon mit 5 und mehr Räumen   5) 1 190
Wohnfläche in m² insgesamt 299 32182

Gebäude- und Wohnungsbestand Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2001 497 27418
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen 430 20478
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden    
insgesamt 935 72458
     mit 1 Raum 2 906
     mit 2 Räumen 25 4055
     mit 3 Räumen 187 17941
     mit 4 Räumen 341 26462
     mit 5 Räumen 199 13440
     mit 6 Räumen 104 5795
     mit 7 und mehr Räumen 77 3859
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr 581 29381
Wohnfläche in 1000 m² am 31.12.2001 72 4992

Fremdenverkehr im Jahr 2001 Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

geöffnete Beherbergungsstätten im Juli 4 113
angebotene Betten im Juli 313 4314
Ankünfte (ohne Campingplätze) 11755 152705
Übernachtungen (ohne Campingplätze) 31107 496390

Straßenverkehrsunfälle 2001   6) Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) 15 694
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren     Sinne 1 130
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden     unter Alkohol - 31
    Unfälle mit Personenschaden insgesamt 14 533
 
  getötete Personen 2 20
  schwerverletzte Personen 12 259
  leichtverletzte Personen 4 426

Kfz-Bestand   10) Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Kfz-Bestand insgesamt am 01.01.2002 1432 95479
    darunter Pkw-Bestand 1139 81317
    darunter Lkw-Bestand 113 6468
    darunter Krafträder-Bestand 91 4555

Öffentliche Finanzen 2001 Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1000 € 15 649
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1000 € 137 9833
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1000 € 476 19910
 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1000 € 132 10522
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 € 57 3701
 
Hebesätze Grundsteuer A in Prozent 260 272
Hebesätze Grundsteuer B in Prozent 350 361
Hebesätze Gewerbesteuer in Prozent 365 379
 
Realsteueraufbringungskraft in 1000 € 697 32628
Steuereinnahmekraft in 1000 € 816 44013
    je Einwohner in €   9) 350,92 289,10
 
Gewerbesteuerumlage in 1000 € 70 2839
 
Schuldenstand insgesamt am 31.12.2001 in 1000 €   8) 4058 146895
    je Einwohner in €   9) 1745 965
 

Personal im öffentlichen Dienst Sayda, Stadt Landkreis Freiberg

Personalstand am 30.06.2001 8) 31 2687






Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2001 wurden darüber hinaus für 23 Kreise Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2001 um 324 Einwohner.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen. (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebieten(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Abschlüsse und Leistungsentwicklung bezogene Differenzierung. An den Mittelschulen können besondere Profile (z. B. sprachliche, musische, technische, sportliche) eingerichtet werden. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische, sportliche) eingerichtet werden. Die Gymnasien schließen mit der Abiturprüfung ab und verleihen die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. (Einschließlich Schüler/innen an Krankenhausschulen und Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen.)
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder einem Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. In der Gemeindestatistik sind 58 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.
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In der Zahl der berufsbildenden Schulen sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten. Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachschulen, das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Behinderte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
- Neuerrichtung auf Grund von Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich in den Bereich der Anmeldebehörde (Verlagerung),
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
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Eine Ummeldung ist abzugeben bei
- Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und
- Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebes,
- teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Aufgabe einer Zweigniederlassung, Aufgaben von Betriebsteilen),
- Aufgabe des bestehenden Gewerbebetriebes auf Grund von Wegzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich (Verlagerung),
- Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt.
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Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2001 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten der Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2001 total erfasst. Zu den Dauerkulturen gehören Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Die regionale Zuordnung der Flächen und Tierbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebsortprinzip).
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Verarbeitung von Kartoffeln
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Verarbeitung von Obst und Gemüse a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Alkoholbrennerei
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Transportbeton

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, aber ohne Heimarbeiter sowie ohne Zusteller im Verlagsgewerbe. In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeiterstunden
Alle von den Arbeitern (einschließlich gewerblich Auszubildender) tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden, einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht einbezogen sind Vergütungen für Heimarbeiter sowie für Zusteller im Verlagsgewerbe. Gleichfalls nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe 2001. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe 2001. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2000) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2001) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen

Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge, die dem Statistischen Landesamt auf Erhebungsbögen durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Staatshochbauämter oder die Gemeinden übergeben werden.

Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus. zurück

Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fremdenverkehr
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Durch Gebietsstandsänderungen der letzten Jahre in Sachsen war das Kraftfahrt-Bundesamt nicht in der Lage, alle Kraftfahrzeuge eindeutig einer Gemeinde zuzuordnen. In der Summe für die Kreise, Regierungsbezirke und das Land sind diese jedoch enthalten.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2001 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (gewogener Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Schuldenstand Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Kreis- und Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landratsamtes und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung sowie die befristet Beschäftigten (einschließlich der Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entsprechend §§ 260-271, 416 SGB III sowie in Strukturanpassungsmaßnahmen gemäß §§ 272-279, 415 SGB III).

Die Kreis- bzw. Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch das Personal der Gemeindeverbände (Landkreisverwaltungen und Verwaltungsverbände). Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen.
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© Statistisches Landesamt Sachsen