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Gemeindestatistik 2003 für Heinsdorfergrund   (Gebietsstand 01.01.2003)

Gebiet und Bevölkerung Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Fläche am 31.12.2002 in qkm   21,96 1309,84
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt 1725 221288
Bevölkerung am 31.12.2002 insgesamt 2386 198174
    davon männlich 1159 95221
    davon weiblich 1227 102953
Zu-/Abnahme 2002 gegenüber 03.10.1990 in Prozent 38,3 -10,4
Einwohner je qkm am 31.12.2002 109 151
Ausländer am 31.12.2002 insgesamt 41 2875
Bevölkerung am 31.12.2002 unter 6 Jahre 116 7810
    ... von 6 bis unter 15 Jahre 201 13954
    ... von 15 bis unter 18 Jahre 103 7621
    ... von 18 bis unter 25 Jahre 239 16451
    ... von 25 bis unter 30 Jahre 110 9284
    ... von 30 bis unter 50 Jahre 777 57571
    ... von 50 bis unter 65 Jahre 481 42259
    ... von 65 und mehr Jahren 359 43224

Bevölkerungsbewegung Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Lebendgeborene 2002 insgesamt 19 1280
    ...je 1000 Einwohner 8,0 6,4
Gestorbene 2002 insgesamt 26 2715
    ...je 1000 Einwohner 10,9 13,6
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2002 insgesamt -7 -1435
    ...je 1000 Einwohner -2,9 -7,2
Zuzüge 2002 insgesamt über die Gemeindegrenzen 66 7543
    ...je 1000 Einwohner 27,7 37,8
Fortzüge 2002 insgesamt über die Gemeindegrenzen 57 8319
    ...je 1000 Einwohner 23,9 41,7
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2002 insgesamt 9 -776
    ...je 1000 Einwohner 3,8 -3,9
Gesamtveränderung 2002 insgesamt 2 -2214
    ...je 1000 Einwohner 0,8 -11,1

Bildungswesen Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Grundschulen am 13.08.2002 1 43
    Klassen 3 235
    Schüler/innen 47 4413
    Lehrpersonen   13) 6 388
 
Mittelschulen am 13.08.2002 - 29
    Klassen - 355
    Schüler/innen - 8235
    Lehrpersonen   13) - 637
 
Gymnasien am 13.08.2002 - 7
    Klassen 11) - 164
    Schüler/innen - 4727
    Lehrpersonen   13) - 327
 
Förderschulen am 13.08.2002   3) - 7
    Klassen - 79
    Schüler/innen - 820
    Lehrpersonen   13) - 143
 
Absolventen insgesamt am Ende des Schuljahres 2001/2002 - 2518
    ohne Hauptschulabschluss - 229
    mit Hauptschulabschluss - 360
    mit Realschulabschluss - 1401
    mit Allgemeiner Hochschulreife - 528
 
Berufsbildende Schulen am 28.10.2002   1) - 10
    Klassen   2) - 227
    Schüler/innen - 5243
    Lehrpersonen   13) - 236
 

Gewerbeanzeigen 2002 Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Gewerbeanmeldungen 25 1661
Gewerbeabmeldungen 26 1827
Gewerbeummeldungen 9 608

Landwirtschaft Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Viehzählung am 03.05.2001    
Betriebe mit Rinderhaltung 30 512
    Rinder insgesamt 2535 41566
        darunter Milchkühe 985 16866
        darunter Ammen- und Mutterkühe 73 3044
 
Betriebe mit Schweinehaltung 9 165
    Schweine insgesamt . 36535
 
Betriebe mit Hühnerhaltung 14 340
    Hühner insgesamt 357 .
 
Betriebe mit Pferdehaltung 6 237
    Pferde insgesamt . 1285
 
Betriebe mit Schafhaltung 6 173
    Schafe insgesamt 25 13757
        darunter  weibliche Schafe zur Zucht (einschließlich
                        Jährlinge) 1 Jahr und älter
11 9165

Flächennutzung Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Bodenfläche insgesamt am 31.12.2000 in ha 2196 130984
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 214 11817
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 129 6327
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 0 97
    davon Erholungsfläche zusammen 10 656
    davon Friedhofsfläche 1 89
    davon Verkehrsfläche zusammen 75 4649
        darunter Straße, Weg, Platz 75 3909
Landwirtschaftsfläche insgesamt 1471 61236
Waldfläche 489 53409
Wasserfläche 9 1578
Abbauland 1 265
Flächen anderer Nutzung insgesamt (ohne Friedhof) 12 2679
 
Bodenfläche insgesamt am 31.12.2001 in ha 2196 130984
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 220 11950
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 126 6403
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 3 119
    davon Erholungsfläche zusammen 13 676
    davon Friedhofsfläche 1 89
    davon Verkehrsfläche zusammen 76 4663
        darunter Straße, Weg, Platz 77 3930

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Betriebe 2002 4 188
Tätige Personen 2002 307 12989
    darunter Arbeiter 264 9962
geleistete Arbeitsstunden 2002 in 1000 Std. 542 20999
Bruttolohnsumme 2002 in 1000 € 5238 180429
Bruttogehaltsumme 2002 in 1000 € 1267 89316
Gesamtumsatz 2002 in 1000 € 32078 1312931
    darunter Auslandsumsatz in 1000 € 7940 198624
Betriebe mit Investitionen 2001 3 149
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 € 555 94573
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in € 4269 7291

Baugewerbe Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Bauhauptgewerbe Juni 2002   
Betriebe 10 369
Tätige Personen 131 4167
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € 13152 310355
 
Ausbaugewerbe Juni 2002   
Betriebe 2 62
Tätige Personen . 1344
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € . 89067

Bautätigkeit Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Baugenehmigungen 2002   
Errichtung neuer Wohngebäude 4 194
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 4 190
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 3 73
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4) 6 328
    davon mit 1 und 2 Räumen   4) - 37
    davon mit 3 Räumen   4) - 24
    davon mit 4 Räumen   4) 2 17
    davon mit 5 und mehr Räumen   4) 4 250
Wohnfläche in m² insgesamt 608 38363
 
Baufertigstellungen 2002   
Errichtung neuer Wohngebäude 4 216
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 4 209
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 2 73
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4) 6 412
    davon mit 1 und 2 Räumen   4) - 64
    davon mit 3 Räumen   4) - 48
    davon mit 4 Räumen   4) 2 26
    davon mit 5 und mehr Räumen   4) 4 274
Wohnfläche in m² insgesamt 724 44815

Gebäude- und Wohnungsbestand Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2002 607 45787
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen 559 35535
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   
insgesamt   5) 992 105331
     mit 1 Raum   5) 9 1423
     mit 2 Räumen   5) 50 5932
     mit 3 Räumen   5) 196 27734
     mit 4 Räumen   5) 293 37102
     mit 5 Räumen   5) 224 19456
     mit 6 Räumen   5) 124 8100
     mit 7 und mehr Räumen   5) 96 5584
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr 725 42497
Wohnfläche in 1000 m² am 31.12.2002 82 7442

Tourismus im Jahr 2002 Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

geöffnete Beherbergungsstätten im Juli - 169
angebotene Betten im Juli - 8690
Ankünfte (ohne Campingplätze) - 245820
Übernachtungen (ohne Campingplätze) - 1347783

Straßenverkehrsunfälle 2002   6) Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) 12 1131
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren     Sinne 1 324
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden     unter Alkohol - 54
    Unfälle mit Personenschaden 11 753
 
  getötete Personen 1 41
  schwerverletzte Personen 2 349
  leichtverletzte Personen 8 648

Kfz-Bestand   10) Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Kfz-Bestand insgesamt am 01.01.2003 2090 137988
    darunter Pkw-Bestand 1636 116109
    darunter Lkw-Bestand 249 10434
    darunter Krafträder-Bestand 66 6092

Öffentliche Finanzen 2002 Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Hebesätze Grundsteuer A in Prozent 300 286
Hebesätze Grundsteuer B in Prozent 300 377
Hebesätze Gewerbesteuer in Prozent 360 371
 
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1000 € 15 533
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1000 € 121 14491
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1000 € 145 14437
 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1000 € 107 12345
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 € 36 4139
 
Gewerbesteuerumlage in 1000 € 27 2570
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 € 119 11868
 
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 € 5 186
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 € 40 3842
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 € 40 3893
       
Realsteueraufbringungskraft in 1000 € 341 31774
Steuereinnahmekraft in 1000 € 457 45688
    je Einwohner in €   9) 191,74 229,15
 
Schuldenstand insgesamt am 31.12.2002 in 1000 €   8) 610 202151
    je Einwohner in €   9) 256 1014
 

Personal im öffentlichen Dienst Heinsdorfergrund Vogtlandkreis

Personalstand am 30.06.2002   8) 35 4371






Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2002 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2002 um 50 Einwohner.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. 
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen. (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Abschlüsse und Leistungsentwicklung bezogene Differenzierung. An den Mittelschulen können besondere Profile (z. B. sprachliche, musische, technische, sportliche) eingerichtet werden. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische, sportliche) eingerichtet werden. Die Gymnasien schließen mit der Abiturprüfung ab und verleihen die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. (Einschließlich Schüler/innen an Krankenhausschulen und Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen.)
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder einem Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. In der Gemeindestatistik sind 61 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.
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In der Zahl der berufsbildenden Schulen sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten. Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen. Dabei handelt es sich um Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchG. In den Zahlen sind das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbil­denden Schulen für Behin­derte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit enthalten.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
- Neuerrichtung auf Grund von Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich in den Bereich der Anmeldebehörde (Verlagerung),
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
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Eine Ummeldung ist abzugeben bei
- Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und
- Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebes,
- teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Aufgabe einer Zweigniederlassung, Aufgaben von Betriebsteilen),
- Aufgabe des bestehenden Gewerbebetriebes auf Grund von Wegzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich (Verlagerung),
- Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur auf­genom­me­nen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.

Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. been­deten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93) zuge­ordnet.




Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2001 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten der Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2001 total erfasst. Zu den Dauerkulturen gehören Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Die regionale Zuordnung der Flächen und Tierbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebsortprinzip).
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt (nächste Erhebung zum 31. Dezember 2004). Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben.
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Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, Kreis) setzt sich aus allen innerhalb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Siedlungs- und Verkehrsfläche Summe mehrerer Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. durch siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktionen gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen.
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Gebäude- und Freifläche Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) sowie unbebaute Freiflächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze, Grünflächen, Hofräume, Lagerplätze usw., es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung auszuweisen sind.
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Betriebsfläche ohne Abbauland Unbebaute Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, z. B. Halden, Lagerplätze, Deponien u. a.
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Erholungsfläche Unbebaute Flächen, die dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u. a. Grünanlagen einschließlich Parks, Schrebergärten und dgl. sowie Sportflächen und Campingplätze.
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Friedhofsfläche Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage zutreffender ist.
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Verkehrsfläche Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr dienen sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie D Verarbei­tendes Gewerbe der statistischen Systematik der Wirt­schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1) bzw. der daraus abgeleiteten deut­schen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches. Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Verarbeitung von Kartoffeln
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Verarbeitung von Obst und Gemüse a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Alkoholbrennerei
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Transportbeton

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
Alle von den tätigen Personen (einschließlich gewerblich Auszubildender) tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden, einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht einbezogen sind Vergütungen für Heimarbeiter sowie für Zusteller im Verlagsgewerbe. Gleichfalls nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe 2002. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe 2002. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)

Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2001) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2002) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen

Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge, die dem Statistischen Landesamt auf Erhebungsbögen durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Staatshochbauämter oder die Gemeinden übergeben werden.

Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Durch Gebietsstandsänderungen der letzten Jahre in Sachsen war das Kraftfahrt-Bundesamt nicht in der Lage, alle Kraftfahrzeuge eindeutig einer Gemeinde zuzuordnen. In der Summe für die Kreise, Regierungsbezirke und das Land sind diese jedoch enthalten.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2002 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (gewogener Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Schuldenstand Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Kreis- und Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landratsamtes und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen enthalten. Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung sowie die Beschäftigten mit Zeitvertrag einschließlich der Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) gemäß §§ 260ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594,595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3443). Die Kreis- bzw. Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch das Personal der Gemeindeverbände (Landkreisverwaltungen und Verwaltungsverbände). Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen.
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Klassen und Kurse an beruflichen Gymnasien

3) einschließlich Schüler/innen in Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

8) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände, die Sachsensumme enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06.2002

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2003 / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung

11) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.


© Statistisches Landesamt Sachsen