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Gemeindestatistik 2003 für Niederau   (Gebietsstand 01.01.2003)

Gebiet und Bevölkerung Niederau Landkreis Meißen

Fläche am 31.12.2002 in qkm   35,21 631,68
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt 3663 155299
Bevölkerung am 31.12.2002 insgesamt 4310 151204
    davon männlich 2143 73370
    davon weiblich 2167 77834
Zu-/Abnahme 2002 gegenüber 03.10.1990 in Prozent 17,7 -2,6
Einwohner je qkm am 31.12.2002 122 239
Ausländer am 31.12.2002 insgesamt . 3082
Bevölkerung am 31.12.2002 unter 6 Jahre 198 6787
    ... von 6 bis unter 15 Jahre 324 11283
    ... von 15 bis unter 18 Jahre 200 6171
    ... von 18 bis unter 25 Jahre 437 13400
    ... von 25 bis unter 30 Jahre 229 7268
    ... von 30 bis unter 50 Jahre 1390 45476
    ... von 50 bis unter 65 Jahre 789 30524
    ... von 65 und mehr Jahren 743 30295

Bevölkerungsbewegung Niederau Landkreis Meißen

Lebendgeborene 2002 insgesamt 35 1084
    ...je 1000 Einwohner 8,1 7,1
Gestorbene 2002 insgesamt 32 1625
    ...je 1000 Einwohner 7,4 10,7
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene 2002 insgesamt 3 -541
    ...je 1000 Einwohner 0,7 -3,6
Zuzüge 2002 insgesamt über die Gemeindegrenzen 218 7528
    ...je 1000 Einwohner 50,7 49,7
Fortzüge 2002 insgesamt über die Gemeindegrenzen 221 7825
    ...je 1000 Einwohner 51,4 51,6
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge 2002 insgesamt -3 -297
    ...je 1000 Einwohner -0,7 -2,0
Gesamtveränderung 2002 insgesamt -2 -840
    ...je 1000 Einwohner -0,5 -5,5

Bildungswesen Niederau Landkreis Meißen

Grundschulen am 13.08.2002 1 30
    Klassen 4 184
    Schüler/innen 84 3451
    Lehrpersonen   13) 10 368
 
Mittelschulen am 13.08.2002 1 20
    Klassen 12 260
    Schüler/innen 315 6111
    Lehrpersonen   13) 24 436
 
Gymnasien am 13.08.2002 - 6
    Klassen 11) - 141
    Schüler/innen - 4470
    Lehrpersonen   13) - 330
 
Förderschulen am 13.08.2002   3) - 5
    Klassen - 90
    Schüler/innen - 839
    Lehrpersonen   13) - 125
 
Absolventen insgesamt am Ende des Schuljahres 2001/2002 58 2004
    ohne Hauptschulabschluss - 208
    mit Hauptschulabschluss 10 220
    mit Realschulabschluss 48 1126
    mit Allgemeiner Hochschulreife - 450
 
Berufsbildende Schulen am 28.10.2002   1) - 5
    Klassen   2) - 158
    Schüler/innen - 3790
    Lehrpersonen   13) - 152
 

Gewerbeanzeigen 2002 Niederau Landkreis Meißen

Gewerbeanmeldungen 38 1277
Gewerbeabmeldungen 31 1224
Gewerbeummeldungen 5 429

Landwirtschaft Niederau Landkreis Meißen

Viehzählung am 03.05.2001    
Betriebe mit Rinderhaltung 9 101
    Rinder insgesamt 1043 14411
        darunter Milchkühe 471 5395
        darunter Ammen- und Mutterkühe 15 1523
 
Betriebe mit Schweinehaltung 6 46
    Schweine insgesamt 626 9489
 
Betriebe mit Hühnerhaltung 4 66
    Hühner insgesamt 173 .
 
Betriebe mit Pferdehaltung 2 65
    Pferde insgesamt . 694
 
Betriebe mit Schafhaltung 3 57
    Schafe insgesamt . 5854
        darunter  weibliche Schafe zur Zucht (einschließlich
                        Jährlinge) 1 Jahr und älter
. 3425

Flächennutzung Niederau Landkreis Meißen

Bodenfläche insgesamt am 31.12.2000 in ha 3521 63167
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 325 7236
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 145 4254
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 21 40
    davon Erholungsfläche zusammen 13 372
    davon Friedhofsfläche 1 49
    davon Verkehrsfläche zusammen 145 2522
        darunter Straße, Weg, Platz 103 2091
Landwirtschaftsfläche insgesamt 2648 45448
Waldfläche 478 8406
Wasserfläche 35 1218
Abbauland 10 199
Flächen anderer Nutzung insgesamt (ohne Friedhof) 24 660
 
Bodenfläche insgesamt am 31.12.2001 in ha 3521 63169
Siedlungs- und Verkehrsfläche insgesamt 326 7353
    davon Gebäude- und Freifläche zusammen 143 4294
    davon Betriebsfläche (ohne Abbauland) 22 46
    davon Erholungsfläche zusammen 15 413
    davon Friedhofsfläche 1 49
    davon Verkehrsfläche zusammen 145 2551
        darunter Straße, Weg, Platz 104 2126

Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Niederau Landkreis Meißen

Betriebe 2002 3 105
Tätige Personen 2002 124 9727
    darunter Arbeiter 94 6725
geleistete Arbeitsstunden 2002 in 1000 Std. 214 15410
Bruttolohnsumme 2002 in 1000 € 1905 154556
Bruttogehaltsumme 2002 in 1000 € 1129 106086
Gesamtumsatz 2002 in 1000 € 17703 1385880
    darunter Auslandsumsatz in 1000 € 166 650362
Betriebe mit Investitionen 2001 2 75
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 € . 73385
Bruttoanlageinvestitionen je Beschäftigter in € . 7312

Baugewerbe Niederau Landkreis Meißen

Bauhauptgewerbe Juni 2002   
Betriebe 6 224
Tätige Personen 99 2332
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € 10584 187791
 
Ausbaugewerbe Juni 2002   
Betriebe 2 47
Tätige Personen . 905
Gesamtumsatz 2001 in 1000 € . 69714

Bautätigkeit Niederau Landkreis Meißen

Baugenehmigungen 2002   
Errichtung neuer Wohngebäude 5 320
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 5 304
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 4 55
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4) 7 512
    davon mit 1 und 2 Räumen   4) - 26
    davon mit 3 Räumen   4) - 41
    davon mit 4 Räumen   4) - 81
    davon mit 5 und mehr Räumen   4) 7 364
Wohnfläche in m² insgesamt 1052 56940
 
Baufertigstellungen 2002   
Errichtung neuer Wohngebäude 7 284
    darunter mit 1 und 2 Wohnungen 7 274
Errichtung neuer Nichtwohngebäude 3 50
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   4) 12 454
    davon mit 1 und 2 Räumen   4) - 37
    davon mit 3 Räumen   4) 1 75
    davon mit 4 Räumen   4) 3 21
    davon mit 5 und mehr Räumen   4) 8 321
Wohnfläche in m² insgesamt 1292 51977

Gebäude- und Wohnungsbestand Niederau Landkreis Meißen

Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2002 1053 29322
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen 929 22227
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   
insgesamt   5) 1796 74708
     mit 1 Raum   5) 1 615
     mit 2 Räumen   5) 70 4105
     mit 3 Räumen   5) 354 20025
     mit 4 Räumen   5) 538 26084
     mit 5 Räumen   5) 474 13831
     mit 6 Räumen   5) 218 6091
     mit 7 und mehr Räumen   5) 141 3957
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr 1105 30529
Wohnfläche in 1000 m² am 31.12.2002 140 5364

Tourismus im Jahr 2002 Niederau Landkreis Meißen

geöffnete Beherbergungsstätten im Juli 2 95
angebotene Betten im Juli . 4484
Ankünfte (ohne Campingplätze) . 177797
Übernachtungen (ohne Campingplätze) . 451083

Straßenverkehrsunfälle 2002   6) Niederau Landkreis Meißen

Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) 36 1125
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren     Sinne 10 393
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden     unter Alkohol 2 64
    Unfälle mit Personenschaden 24 668
 
  getötete Personen - 12
  schwerverletzte Personen 6 238
  leichtverletzte Personen 22 614

Kfz-Bestand   10) Niederau Landkreis Meißen

Kfz-Bestand insgesamt am 01.01.2003 3049 94159
    darunter Pkw-Bestand 2514 80420
    darunter Lkw-Bestand 270 7171
    darunter Krafträder-Bestand 141 4235

Öffentliche Finanzen 2002 Niederau Landkreis Meißen

Hebesätze Grundsteuer A in Prozent 250 285
Hebesätze Grundsteuer B in Prozent 330 373
Hebesätze Gewerbesteuer in Prozent 350 382
 
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1000 € 33 781
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1000 € 263 11349
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1000 € 556 15938
 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in 1000 € 272 11076
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 € 137 4940
 
Gewerbesteuerumlage in 1000 € 105 2757
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 € 451 13181
 
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 € 13 274
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 € 80 3041
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 € 159 4177
       
Realsteueraufbringungskraft in 1000 € 1005 29990
Steuereinnahmekraft in 1000 € 1310 43250
    je Einwohner in €   9) 305,82 285,22
 
Schuldenstand insgesamt am 31.12.2002 in 1000 €   8) 2853 227599
    je Einwohner in €   9) 666 1501
 

Personal im öffentlichen Dienst Niederau Landkreis Meißen

Personalstand am 30.06.2002   8) 48 3319






Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2002 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2002 um 50 Einwohner.

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. 
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 g vorliegt, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen. (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Umzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Abschlüsse und Leistungsentwicklung bezogene Differenzierung. An den Mittelschulen können besondere Profile (z. B. sprachliche, musische, technische, sportliche) eingerichtet werden. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet. An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische, sportliche) eingerichtet werden. Die Gymnasien schließen mit der Abiturprüfung ab und verleihen die allgemeine Hochschulreife.
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Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden. (Einschließlich Schüler/innen an Krankenhausschulen und Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen.)
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder einem Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. In der Gemeindestatistik sind 61 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.
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In der Zahl der berufsbildenden Schulen sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten. Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen. Dabei handelt es sich um Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchG. In den Zahlen sind das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbil­denden Schulen für Behin­derte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit enthalten.
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Gewerbeanzeigen
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Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
- Neuerrichtung auf Grund von Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich in den Bereich der Anmeldebehörde (Verlagerung),
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
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Eine Ummeldung ist abzugeben bei
- Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und
- Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbebetriebes,
- teilweiser Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes (Aufgabe einer Zweigniederlassung, Aufgaben von Betriebsteilen),
- Aufgabe des bestehenden Gewerbebetriebes auf Grund von Wegzug in einen anderen Gewerbeamtsbereich (Verlagerung),
- Aufgabe eines weiterhin bestehenden Betriebes wegen Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Änderung der Rechtsform, Gesellschafteraustritt.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur auf­genom­me­nen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.

Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. been­deten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93) zuge­ordnet.




Landwirtschaft
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Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2001 durchgeführt. Der Erfassungsbereich der Erhebung erstreckt sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf landwirtschaftliche Betriebe:

1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
2. mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
3. die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten der Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2001 total erfasst. Zu den Dauerkulturen gehören Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Die regionale Zuordnung der Flächen und Tierbestände zu den Gemeinden richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebsortprinzip).
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt (nächste Erhebung zum 31. Dezember 2004). Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben.
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Die Bodenfläche einer regionalen Einheit (z. B. Gemeinde, Kreis) setzt sich aus allen innerhalb der festgelegten Grenzen dieses Gebiets liegenden Flächen zusammen. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Siedlungs- und Verkehrsfläche Summe mehrerer Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. durch siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktionen gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen.
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Gebäude- und Freifläche Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) sowie unbebaute Freiflächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze, Grünflächen, Hofräume, Lagerplätze usw., es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung auszuweisen sind.
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Betriebsfläche ohne Abbauland Unbebaute Flächen, die überwiegend gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden, z. B. Halden, Lagerplätze, Deponien u. a.
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Erholungsfläche Unbebaute Flächen, die dem Sport, der Erholung oder dazu dienen, Tiere oder Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören u. a. Grünanlagen einschließlich Parks, Schrebergärten und dgl. sowie Sportflächen und Campingplätze.
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Friedhofsfläche Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage zutreffender ist.
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Verkehrsfläche Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr dienen sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe
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Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie D Verarbei­tendes Gewerbe der statistischen Systematik der Wirt­schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1) bzw. der daraus abgeleiteten deut­schen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches. Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Verarbeitung von Kartoffeln
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Verarbeitung von Obst und Gemüse a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Alkoholbrennerei
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Transportbeton

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Niederlassung von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
Alle von den tätigen Personen (einschließlich gewerblich Auszubildender) tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden, einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht einbezogen sind Vergütungen für Heimarbeiter sowie für Zusteller im Verlagsgewerbe. Gleichfalls nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe 2002. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe 2002. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)

Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2001) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2002) bestehenden Betrieben.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen

Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge, die dem Statistischen Landesamt auf Erhebungsbögen durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Staatshochbauämter oder die Gemeinden übergeben werden.

Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt. Die Zahl der angebotenen Betten bezieht sich auf den Monat Juli des Berichtsjahres.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, das heißt zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Die Straßenverkehrsunfälle auf Autobahnen werden auf Gemeindeebene nicht vollständig nachgewiesen, sie sind aber in der Kreissumme enthalten.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
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Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Diese Straßenverkehrsunfälle werden nur zahlenmäßig nach der Ortslage (innerorts, außerorts, auf Autobahnen) nachgewiesen und werden somit in der Gemeindestatistik nicht erfasst.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
Als Verunglückte zählen Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden.
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Durch Gebietsstandsänderungen der letzten Jahre in Sachsen war das Kraftfahrt-Bundesamt nicht in der Lage, alle Kraftfahrzeuge eindeutig einer Gemeinde zuzuordnen. In der Summe für die Kreise, Regierungsbezirke und das Land sind diese jedoch enthalten.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2002 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1995 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (gewogener Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Schuldenstand Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Kreis- und Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landratsamtes und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen enthalten. Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung sowie die Beschäftigten mit Zeitvertrag einschließlich der Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und in Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) gemäß §§ 260ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594,595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3443). Die Kreis- bzw. Regierungsbezirksergebnisse beinhalten auch das Personal der Gemeindeverbände (Landkreisverwaltungen und Verwaltungsverbände). Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen.
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Alle Fußnoten

1) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen

2) ohne Klassen und Kurse an beruflichen Gymnasien

3) einschließlich Schüler/innen in Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

4) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

5) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen.

6) Die Kreissummen der Unfälle bzw. Verletzten sind nicht unbedingt identisch mit der Summe der einzelnen Gemeinden, da Unfälle auf der Autobahn oftmals keiner Gemeinde direkt zugeordnet werden können.

8) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände, die Sachsensumme enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.

9) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06.2002

10) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2003 / Angaben für Kreise und Sachsen einschließlich unbekannter Gemeinde- bzw. Kreiszuordnung

11) ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.


© Statistisches Landesamt Sachsen