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Kreisstatistik 2004 für Regierungsbezirk Chemnitz
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 3-Steller = 141 / Gebietsstand 01.01.2004)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.2004209522
    darunter Städte 77178
Fläche am 31.12.2003 in qkm6097,0218413,97
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt17963944807535
    männlich8422242267595
    weiblich9541702539940
Bevölkerung am 31.12.2003 insgesamt15681534321437
    männlich7578532102768
    weiblich8103002218669
Einwohner je qkm am 31.12.2003257235
Ausländer am 31.12.2003 insgesamt31277119091
    männlich1789271664
    weiblich1338547427
Bevölkerung im Alter von ... bis unter ... Jahren am 31.12.2003  
... unter 3 Jahre3297095461
... von 3 bis unter 6 Jahre3279992972
... von 6 bis unter 10 Jahre36982102236
... von 10 bis unter 15 Jahre64958179925
... von 15 bis unter 18 Jahre60186168829
... von 18 bis unter 20 Jahre39867113607
... von 20 bis unter 25 Jahre97947284405
... von 25 bis unter 30 Jahre80510241868
... von 30 bis unter 35 Jahre91045264949
... von 35 bis unter 40 Jahre111870325533
... von 40 bis unter 45 Jahre123208350722
... von 45 bis unter 50 Jahre118660321368
... von 50 bis unter 55 Jahre128775326918
... von 55 bis unter 60 Jahre88466231478
... von 60 bis unter 65 Jahre119374330515
... von 65 bis unter 75 Jahre192223511652
... von 75 Jahre und mehr148313378999
Bevölkerungsbewegung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Lebendgeborene insgesamt 20031099232079
    männlich549916261
    weiblich549315818
    je 1000 Einwohner7,07,4
Gestorbene insgesamt 20032013150669
    männlich906322925
    weiblich1106827744
    je 1000 Einwohner12,811,7
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2003-9139-18590
    männlich-3564-6664
    weiblich-5575-11926
    je 1000 Einwohner-5,8-4,3
Zuzüge insgesamt 2003 über die Gebietsgrenze   47)1985765650
    männlich   47)1084936477
    weiblich   47)900829173
    je 1000 Einwohner   47)12,615,1
Fortzüge insgesamt 2003 über die Gebietsgrenze   47)2735774648
    männlich   47)1408139530
    weiblich   47)1327635118
    je 1000 Einwohner   47)17,417,2
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2003   47)-7500-8998
    männlich   47)-3232-3053
    weiblich   47)-4268-5945
    je 1000 Einwohner   47)-4,8-2,1
Gesamtveränderung insgesamt 2003-16623-27622
    männlich-6789-9729
    weiblich-9834-17893
    je 1000 Einwohner-10,5-6,4
Eheschließungen insgesamt 2003549814778
Ehescheidungen insgesamt 200330498946
    je 10 000 Einwohner19,320,6
    davon betroffene minderjährige Kinder24527171
Mikrozensus 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße insgesamt (in 1000)771,82144,4
    mit 1 Person276,3799,1
    mit 2 Personen286,6768,5
    mit 3 und mehr Personen209,0576,8
durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt2,12,0
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1000)   4)767,12131,2
    unter 500 €27,896,2
    500 bis unter 900 €104,5309,4
    900 bis unter 1500 €251,3656,9
    1500 bis unter 2000 €168,7440,4
    2000 bis unter 2600 €113,0320,8
    2600 € und mehr101,8307,5
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in €15001503
Erwerbstätige insgesamt (in 1000)649,51808,5
    darunter im Produzierenden Gewerbe237,0579,5
    darunter im Handel, Gastgewerbe und Verkehr144,8414,8
    darunter in sonstigen Dienstleistungen253,3769,2
von Erwerbstätigen sind Angestellte und Beamte   5)265,5809,8
von Erwerbstätigen sind Arbeiter   6)318,2812,3
Erwerbslose insgesamt (in 1000)161,0444,2
    Erwerbslose männlich79,1235,0
    Erwerbslose weiblich81,9209,2
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1000)768,62084,7
    Nichterwerbspersonen männlich327,7900,5
    Nichterwerbspersonen weiblich440,81184,3
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1000)1579,14337,4
    durch Erwerbstätigkeit606,71687,3
    durch Arbeitslosengeld, -hilfe146,6396,3
    durch Rente, Pension494,71292,8
    durch Unterhalt durch Familienangehörige264,0761,0
    durch Sonstiges   31)67,1200,1
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)907917
Bildungswesen Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Allgemein bildende Schulen am 4.09.2003  
Grundschulen337865
    Klassen19245334
    Schüler/innen3582497826
    Hauptberufliche Lehrpersonen32689924
Mittelschulen196528
    Klassen24966745
    Schüler/innen57304155607
    Hauptberufliche Lehrpersonen465012439
Gymnasien55164
    Klassen   12)11503412
    Schüler/innen37615110246
    Hauptberufliche Lehrpersonen29578723
Förderschulen   8)66180
    Klassen7552247
    Schüler/innen733622246
    Hauptberufliche Lehrpersonen11963570
Absolventen/ Abgänger des Schuljahres 2002/20032004156481
    ohne Hauptschulabschluss18935599
    mit Hauptschulabschluss23587097
    mit Realschulabschluss1110630169
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife468413616
Berufsbildende Schulen am 03.11.2003   11)  
insgesamt123297
    Klassen   45)28917818
    Schüler/innen60795169366
    Hauptberufliche Lehrpersonen26187184
Berufsschulen am 3.11.2003   9)97258
    Klassen14614080
    Schüler/innen3272092886
    Hauptberufliche Lehrpersonen10323009
Berufsbildende Schulen für Behinderte am 3.11.2003   10)72154
    Klassen4291083
    Schüler/innen554313908
    Hauptberufliche Lehrpersonen246561
Berufliche Gymnasien am 3.11.20031751
    Klassen46140
    Schüler/innen31959468
    Hauptberufliche Lehrpersonen262789
Berufsfachschulen am 3.11.200393221
    Klassen6451699
    Schüler/innen1338936062
    Hauptberufliche Lehrpersonen7752001
Fachoberschulen am 3.11.20032163
    Klassen117320
    Schüler/innen26297678
    Hauptberufliche Lehrpersonen146376
Fachschulen am 3.11.20034194
    Klassen193496
    Schüler/innen33199364
    Hauptberufliche Lehrpersonen157448
Öffentliche Sozialleistungen Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Sozialhilfe am 31.12.2003   1)  
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt   60)37795133698
    je 1000 Einwohner24,130,9
Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt1868067528
Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen 20031296966303
    darunterEmpfänger von Hilfe in besonderen            Lebenslagen am 31.12.2003740745170
Reine Ausgaben für Sozialhilfe 2003 in 1000 €121037685128
    je Einwohner in €77158
Hilfe zum Lebensunterhalt in 1000 €96534331725
Hilfe in besonderen Lebenslagen in 1000 €24502353403
Wohngeld am 31.12.2003  
Haushalte insgesamt94465275823
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Mietzuschuss73268209336
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Lastenzuschuss731118929
    davon Haushalte von besonderem Mietzuschuss1388647558
    Haushalte je 1000 Einwohner60,263,8
Asylbewerber am 31.12.2003   2)  
Empfänger von Regelleistungen448312070
Haushalte von Regelleistungsempfängern30398999
Empfänger von besonderen Leistungen   28)27767657
Ausgaben 2003 in 1000 €2512162532
    je Einwohner in €1614
Jugendhilfe 2003   25)  
Institutionelle Beratung junger Menschen399712905
    darunter Erziehungs- und Familienberatungen327110965
Betreuung einzelner junger Menschen, Bestand am 31.12.20033981124
    beendete Hilfen5161521
Sozialpädagogische Familienhilfe, Familien am 31.12.2003   25)4121378
    darunter Familien mit 3 und mehr Kindern154551
    Familien mit beendeter Hilfe306949
Hilfe zur Erziehung, Junge Menschen am 31.12.2003   61)24346686
    und zwar in einer Pflegefamilie6571679
    und zwar in einem Heim10872850
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen 2003   25)7122405
    darunter unter 14 Jahren3241145
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch263889
    Inobhutnahmen wegen Gefährdung4491515
Reine Ausgaben für Jugendhilfe 2003 in 1000 €   21)337178988892
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
106998328836
    darunter für Kindertageseinrichtungen freier Träger86875264099
    je Einwohner in €214228
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2003  
insgesamt97186274585
    darunter mit nur einer Behinderung83277234144
    je 1000 Einwohner62,063,5
Gesundheitswesen 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Krankenhäuser insgesamt2987
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)1057329156
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt1545
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)29589044
Ärzte am 31.12. insgesamt438814066
    je 100 000 Einwohner279,8325,5
Zahnärzte am 31.12. insgesamt13133814
    je 100 000 Einwohner83,788,3
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt365940
    je 100 000 Einwohner23,321,8
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen469311955
an Krankheiten des Kreislaufsystems1080026047
durch Unfälle6351435
Bautätigkeit 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude21686104
    darunter mit 1 Wohnung18525405
    darunter mit 2 Wohnungen237521
Errichtung neuer Nichtwohngebäude4731212
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)33609485
    davon mit 1 und 2 Räumen197909
    davon mit 3 Räumen240634
    davon mit 4 Räumen6261439
    davon mit 5 und mehr Räumen22976503
Wohnfläche in qm insgesamt4008521127871
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude16454932
    darunter mit 1 Wohnung13714261
    darunter mit 2 Wohnungen199490
Errichtung neuer Nichtwohngebäude4301055
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)28918363
    davon mit 1 und 2 Räumen8437
    davon mit 3 Räumen3111093
    davon mit 4 Räumen6951518
    davon mit 5 und mehr Räumen18775315
Wohnfläche in qm insgesamt335141952852
Gebäude- und Wohnungsbestand                       15) Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2003291038766841
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen205484553823
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)8625212346408
    mit 1 Raum   19)1242432358
    mit 2 Räumen   19)55484163144
    mit 3 Räumen   19)244102646283
    mit 4 Räumen   19)311506849522
    mit 5 Räumen   19)145245393145
    mit 6 Räumen   19)57944160870
    mit 7 und mehr Räumen   19)35816101086
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr271914771091
Wohnfläche in 100 qm am 31.12.20035814381615878
Flächennutzung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bodenfläche am 31.12.2000 insgesamt in ha6096841841294
    davon Siedlungs- und Verkehrsfläche71089207288
        davon Gebäude- und Freifläche41159119123
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)7632663
        davon Erholungsfläche414612531
        davon Friedhofsfläche5771678
        davon Verkehrsfläche2444471294
            darunter Straße, Weg, Platz2040159003
    davon Landwirtschaftsfläche3320121031675
    davon Waldfläche186367487886
    davon Wasserfläche642133100
    davon Abbauland169634641
    davon Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)1209946704
Bodenfläche am 31.12.2003 insgesamt in ha6097031841398
    darunterSiedlungs- und Verkehrsfläche73111213788
        davon Gebäude- und Freifläche41965121341
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)12073539
        davon Erholungsfläche465414067
        davon Friedhofsfläche5791667
        davon Verkehrsfläche2470673173
            darunter Straße, Weg, Platz2076860363
Landwirtschaft Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2003 insgesamt35928132
    davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 100 ha31686723
    100 bis unter 200 ha184532
    200 bis unter 1000 ha162629
    1000 ha und mehr78248
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2003 insgesamt in ha 287276913500
    darunter Ackerland205552723000
    darunter Dauerkulturen5706071
    darunter Dauergrünland81070184263
Hektarertrag 2003 in dt  
Weizen54,749,2
Winterweizen55,049,3
Roggen53,137,4
Wintergerste43,941,0
Sommergerste47,645,1
Hafer45,538,4
Triticale49,637,0
Körnermais, Corn-Cob-Mix68,958,5
Kartoffeln insgesamt295,2277,2
Kartoffeln, mittelfrühe und späte297,5277,7
Zuckerrüben502,4446,4
Raps und Rübsen insgesamt27,426,0
Winterraps27,526,1
Silomais382,4318,2
Viehzählung am 03.05.2003  
Betriebe mit Rinderhaltung24014496
Rinder insgesamt235544521603
    darunter Milchkühe93656208582
    darunter Ammen- und Mutterkühe1644036169
Betriebe mit Schweinehaltung7451567
Schweine insgesamt202730641428
    darunter Mastschweine44681199085
    darunter Zuchtsauen3503282042
Betriebe mit Hühnerhaltung14932727
Hühner insgesamt24968037269006
    darunter Legehennen14166683374126
    darunter Masthühner.2670220
Betriebe mit Pferdehaltung10042047
Pferde insgesamt589213412
Betriebe mit Schafhaltung9061763
Schafe insgesamt41142142861
    darunterweibliche Schafe zur Zucht            (einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter2639892781
Gänse insgesamt499227415
Enten insgesamt460112232
Truthühner insgesamt15807251572
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Betriebe12412805
Tätige Personen99549224026
    darunter Arbeiter74324156578
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.164424369944
Bruttolohnsumme in 1000 €15630283378014
Bruttogehaltsumme in 1000 €8296122408018
Gesamtumsatz in 1000 €1516774937336663
    darunter Auslandsumsatz in 1000 €530566910737447
    Vorleistungsgüterproduzenten  
    Betriebe5281230
    Tätige Personen3767291791
    Gesamtumsatz in 1000 €452488713802796
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €11401884144726
    Investitionsgüterproduzenten  
    Betriebe374867
    Tätige Personen4046380077
    Gesamtumsatz in 1000 €822462914392394
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €38959805746000
    Gebrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe70126
    Tätige Personen41578452
    Gesamtumsatz in 1000 €487252969878
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €76185194350
    Verbrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe270583
    Tätige Personen1725843705
    Gesamtumsatz in 1000 €19309818171595
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €193315652370
Betriebe mit Investitionen 20029932223
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 €7453932574935
    bei Vorleistungsgüterproduzenten5129961778271
    bei Investitionsgüterproduzenten162655532073
    bei Gebrauchsgüterproduzenten922526857
    bei Verbrauchsgüterproduzenten60518237734
    je Beschäftigten in €749911510
Energieverbrauch 2003 insgesamt in 1000 MJ   20)2358944177581973
    Kohle10868442391467
    Heizöl21790245210077
    Erdgas996604235953455
    Erneuerbare Energien2681831683280
    Strom843153228055122
    Fernwärme6614322628938
    Sonstige Energieträger9963841659633
Baugewerbe im Juni 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe24886079
Tätige Personen2561667135
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.28167411
Bruttolohnsumme in 1000 €3139384835
Bruttogehaltsumme in 1000 €1160631852
Gesamtumsatz in 1000 €203363602139
baugewerblicher Umsatz in 1000 €201755596819
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €19883075849282
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €19651535767025
Ausbaugewerbe  
Betriebe5321437
Tätige Personen1215533650
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €8760162625848
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €8336662494406
Tourismus 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli8132101
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis6521711
    davon Vorsorge- und Rehakliniken145352
    davon sonstige Beherbergungsstätten1638
angebotene Gästebetten im Juli39049111535
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis2533679249
    davon Vorsorge- und Rehakliniken1038023607
    davon sonstige Beherbergungsstätten33338679
Ankünfte (ohne Campingplätze)14668985125603
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis10941684275236
    davon Vorsorge- und Rehakliniken330590744966
    davon sonstige Beherbergungsstätten42140105401
Übernachtungen (ohne Campingplätze)465156514239746
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis26484519408389
    davon Vorsorge- und Rehakliniken11089342328334
    davon sonstige Beherbergungsstätten8941802503023
Straßenverkehrsunfälle 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)929725840
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne26847146
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol4671404
    Unfälle mit Personenschaden614617290
getötete Personen120352
schwerverletzte Personen21645412
leichtverletzte Personen595816796
Kfz-Bestand am 01.01. 2004   30) Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt10290422656821
    Pkw-Bestand8814562281719
    Lkw-Bestand68921181190
    Krafträder-Bestand50150121567
Unternehmen und Arbeitsstätten 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt1429741952
    davon Neuerrichtungen1257937543
    davon Zuzug5841876
    davon Übernahme eines bereits bestehenden        Betriebes11342533
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt1135532600
    davon vollständige Aufgabe eines Betriebes960827999
    davon Fortzug7112209
    davon Übergabe eines weiterhin bestehenden        Betriebes10362392
Gewerbeummeldungen insgesamt410212824
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1429741952
    davon Land- und Forstwirtschaft150437
    davon Verarbeitendes Gewerbe7061808
    davon Baugewerbe23116439
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)395410809
    davon Gastgewerbe11533238
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung6071654
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe8982744
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)30709979
    davon öffentliche und private Dienstleistungen11213920
    davon übrige Wirtschaftszweige327924
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1135532600
    davon Land- u. Forstwirtschaft84279
    davon Verarbeitendes Gewerbe6481606
    davon Baugewerbe15074310
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)35199765
    davon Gastgewerbe11543185
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung5041532
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe9642676
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)21266682
    davon öffentliche und private Dienstleistungen6832073
    davon übrige Wirtschaftszweige166492
Insolvenzverfahren  
insgesamt19825629
    Unternehmensinsolvenzen8742430
    Verbraucherinsolvenzen4641412
Kaufwerte für Bauland 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Kauffälle insgesamt19365680
Fläche in 1000 qm26667601
Kaufwert in €/qm25,7929,21
    davon baureifes Land  
    Kauffälle13604145
    Fläche in 1000 qm12853742
    Kaufwert in €/qm40,6249,38
    davon Rohbauland  
    Kauffälle325719
    Fläche in 1000 qm5271056
    Kaufwert in €/qm15,2414,65
    davon sonstiges Bauland  
    Kauffälle251816
    Fläche in 1000 qm8542803
    Kaufwert in €/qm9,997,77
Öffentliche Finanzen 2003 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Ist-Aufkommen an Gemeindesteuern in 1000 €  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent292289
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent398420
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent394411
Grundsteuer A431414192
Grundsteuer B127456391331
Gewerbesteuer206610672277
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1000 €113873345327
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 €45453141736
Gewerbesteuerumlage in 1000 €40885127561
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 €165726544717
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 €14784917
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 €3206493098
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 €52416163539
Realsteueraufbringungskraft in 1000 €3545191077800
Steuereinnahmekraft in 1000 €4729611437303
    je Einwohner in €   3)300332
Schuldenstand am 31.12.   23)  
insgesamt in 1000 €16825185208964
    je Einwohner in €   3)10671202
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €25785777787525
    davon Einnahmen der laufenden Rechnung20935906325129
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land9157382559672
        darunterGebühren, zweckgebundene            Abgaben181946549766
    davon Einnahmen der Kapitalrechnung4849881462396
        darunterZuweisungen für Investitionen vom            Land3706731075616
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €25514977853240
    davon Ausgaben der laufenden Rechnung19440115910834
        darunter Personalausgaben7535962134103
        darunter laufender Sachaufwand4478861351201
    davon Ausgaben der Kapitalrechnung6074861942405
        darunter Sachinvestitionen5447381655709
        darunter Baumaßnahmen4709201456360
Finanzierungssaldo   23)27080-65715
Personal im öffentlichen Dienst Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Personal des Landes am 30.06.2003 insgesamt   22)34421115728
    Vollzeitbeschäftigte2510786966
    Teilzeitbeschäftigte931428762
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2003 insgesamt   23)2953788094
    Vollzeitbeschäftigte1217942314
    Teilzeitbeschäftigte1735845780







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Fläche
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.

Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2003 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt.

Bevölkerung
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Einwohner
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.




Bevölkerungsbewegung
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Lebendgeborene
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.

Gestorbene
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.

Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). In dieser Veröffentlichung werden aber nur die Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenze abgebildet. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Im Gegensatz zu den Vorjahren werden ab dieser Veröffentlichung die Wanderungsfälle getrennt nach Wanderungen über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) und Wanderungen innerhalb des Gebietes unterschieden. Deshalb sind die Zu- und Fortzüge nur über die Grenze des jeweiligen Gebietes dargestellt. Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.

Eheschließungen
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.

Ehescheidungen
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.




Mikrozensus 2003
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bei den Ergebnissen muss berücksichtigt werden, dass sich die Daten auf die Berichtswoche vom 5. bis 11. Mai 2003 bzw. auf den Stichtag 7. Mai 2003 beziehen.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar 2004 hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Bei Ergebnisdarstellungen in tiefer regionaler oder fachlicher Gliederung ist unbedingt der systematische und zufällige Fehler bei Stichprobenerhebungen zu berücksichtigen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden deshalb in der vorliegenden Veröffentlichung Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich " / " blockiert. Werte zwischen 7 000 und unter 10 000 werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.

Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen. Es setzt sich zusammen aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Die Angaben zum Einkommen sind ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige.

Arbeiter
Alle Lohn empfangenden Facharbeiter, ungelernte Arbeiter und Hilfsarbeiter, einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen gelten als Arbeiter.

Angestellte
Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister (trotz Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter), Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten. Ebenfalls zu den Angestellten zählen Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen.

Beamte
Den Beamten werden Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften (einschließlich Beamtenanwärter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Soldaten und Wehrpflichtige) sowie Geistliche der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirchen zugerechnet.

Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose. Sie sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Arbeitsämter erfasst werden, gleichzusetzen.

Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.

Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".




Bildungswesen
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Allgemein bildende Schulen
Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.

Mittelschulen
Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.

Gymnasien
Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet.
An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische und sportliche) eingerichtet werden. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.

Förderschulen
Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
Die Klinik- und Krankenhausschulen sind Förderschulen und haben die Aufgabe, kranke Schüler, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, im Krankenhaus oder in einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Schüler/innen der Klinik- und Krankenhausschulen werden an den allgemein bildenden Schulen und Förderschulen gezählt, an denen sie gemeldet sind.
An öffentlichen Schulen und Freien Waldorfschulen können Förderschulklassen eingerichtet werden. Diese Förderschüler werden statistisch zu der Anzahl der Schüler/innen an Förderschulen entsprechend ihrer Behinderung gezählt.

Absolventen/Abgänger
Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/innen von Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler. In der Kreisstatistik sind 62 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.

Berufsbildende Schulen
In der Zahl der berufsbildenden Schulen insgesamt sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten.
Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen. Dabei handelt es sich um Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchG. In den Zahlen sind das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Behinderte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit enthalten.

Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.




Öffentliche Sozialleistungen
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Sozialhilfe
Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen Personen gewährt, die sich in einer Notlage befinden, soweit andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Durch individuelle Leistungen soll die Sozialhilfe dem Hilfeempfänger ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben gewährleisten. Hilfe zum Lebensunterhalt, die die notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) berechnet; spezielle Notstände werden durch Hilfe in besonderen Lebenslagen behoben (u. a. Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage).
In der Summe für das Land Sachsen sind nicht nur die Empfänger und Ausgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte enthalten, sondern auch die des Landeswohlfahrtsverbandes.

Jugendhilfe
Grundlage für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990). Ziel der Jugendhilfe ist es, durch vorbeugende und familienunterstützende Maßnahmen so auf Kinder und Jugendliche sowie deren Familien einzuwirken, dass eine Unterbringung der jungen Menschen außerhalb des Elternhauses vermieden werden kann. Unterstützung dabei bieten erzieherische Hilfen wie institutionelle Beratungen, die Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe. Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe zählt u. a. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Asylbewerber
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.

Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind bundeseinheitlich im Wohngeldgesetz (WoGG) und für die neuen Bundesländer zusätzlich durch das Wohngeldüberleitungsgesetz (WoGÜG) geregelt.
Wohngeldberechtigte, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge beziehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Mietzuschuss ohne besonderen Antrag. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.




Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.




Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.

Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.

Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.

Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).




Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
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Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.




Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.

Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).

Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.

Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.

Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).

Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).

Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).

Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.

Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.

Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.

Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.

Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.

Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).




Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2003 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2003 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).

Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.




Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Kartoffelverarbeitung
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Obst und Gemüseverarbeitung a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Herstellung von Alkohol
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.

Betrieb
Örtlich getrennte Einheiten von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.

Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.

Geleistete Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.

Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.

Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.

Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.

Energieverbrauch
Als Energieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".

Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle




Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe im Juni 2003. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.

Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni 2003. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.

Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.

Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).

Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2002) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2003) bestehenden Betrieben.




Tourismus
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Beherbergungsstätten
Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.

Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.

Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.

Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.




Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.

Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.

Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.




Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.




Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter. Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.


Eine Anmeldung
ist abzugeben bei Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, diffenziert ausgewiesen auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.

Eine Ummeldung
ist abzugeben bei Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.

Eine Abmeldung
ist abzugeben bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung, Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes, eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet.

Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.




Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.

Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.

Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.




Öffentliche Finanzen
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Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte
Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).

Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung

Zahlungen von gleicher Ebene
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
Die Einnahmen und Ausgaben Sachsens beinhalten auch den Landeswohlfahrtsverband.

Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben

Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2003 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.

Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.

Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.

Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.

Gewerbesteuerumlage
2003 wurde eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 78 Prozent des Grundbetrags der Gewerbesteuer von den Gemeinden an das Land abgeführt.

Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreishaushaltes und der Verwaltungsverbandshaushalte, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.




Personal im öffentlichen Dienst
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Personalbestand
Im Personalbestand des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen (Beschäftigungsbereich 11 bis 13 und 21 bis 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30.Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie AFG-Beschäftigte nach §§ 260ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBI. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBI. I S. 4621).

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen enthalten.





Alle Fußnoten

1) Die Kreisangaben beruhen auf dem Trägerprinzip (regionale Auswertung nach Sitz des Trägers), die Landessumme enthält außerdem direkt durch den überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband) betreute Empfänger bzw. erbrachte Leistungen.

2) Einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Stadt

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

8) Einschließlich Schüler/innen der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) Einschließlich Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr

10) Einschließlich Berufsgrundbildungs-, Berufsvorbereitungsjahr und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach §8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2007)

15) Ohne Wohnheime

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Landesjugendamtes bei Stadt und Regierungsbezirk Chemnitz und die der obersten Landesjugendbehörde bei Stadt und Regierungsbezirk Dresden enthalten.

22) Die Sachsensumme enthält außerdem Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände, die Sachsensumme enthält zusätzlich den Landeswohlfahrtsverband.

24) HLU-Empfänger, Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Sozialhilfeempfänger im engeren Sinn

25) Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2004 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung

31) Eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil / Sozialhilfe / Leistungen aus einer Pflegeversicherung / sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien u.ä.

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

34) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentliche Verwaltung)

45) Ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Durch einen Programmfehler im Sozialamt Sächsische Schweiz wurden die Hilfeempfänger mit Wohnort in Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Bad Schandau zugeordnet (Berichtsjahr 2003).

61) Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Junge Menschen am 31.12.2003 (Bestandsfortschreibung)
Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.



Alle Fußnoten Ende

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© Statistisches Landesamt Sachsen