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Kreisstatistik 2006 für Regierungsbezirk Chemnitz
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 3-Steller = 141 / Gebietsstand 01.01.2006)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.2006205511
    darunter Städte 77178
Fläche am 31.12.2005 in qkm6097,2518415,66
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt17963944807535
    männlich8422242267595
    weiblich9541702539940
Bevölkerung am 31.12.2005 insgesamt15372034273754
    männlich7443432083240
    weiblich7928602190514
Einwohner je qkm am 31.12.2005252232
Ausländer am 31.12.2005 insgesamt30292119786
    männlich1667369292
    weiblich1361950494
Bevölkerung im Alter von ... bis unter ... Jahren am 31.12.2005  
... unter 3 Jahre3318697911
... von 3 bis unter 6 Jahre3330095983
... von 6 bis unter 10 Jahre40762115065
... von 10 bis unter 15 Jahre46441127346
... von 15 bis unter 18 Jahre54737154014
... von 18 bis unter 20 Jahre39533111900
... von 20 bis unter 25 Jahre94060281240
... von 25 bis unter 30 Jahre85338262597
... von 30 bis unter 35 Jahre79584235373
... von 35 bis unter 40 Jahre102343299951
... von 40 bis unter 45 Jahre121820351108
... von 45 bis unter 50 Jahre116404322621
... von 50 bis unter 55 Jahre126834330508
... von 55 bis unter 60 Jahre98107249889
... von 60 bis unter 65 Jahre104746285021
... von 65 bis unter 75 Jahre202044547903
... von 75 Jahre und mehr157964405324
Bevölkerungsbewegung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Lebendgeborene insgesamt 20051096432581
    männlich557416639
    weiblich539015942
    je 1000 Einwohner7,17,6
Gestorbene insgesamt 20051905648908
    männlich873522532
    weiblich1032126376
    je 1000 Einwohner12,311,4
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2005-8092-16327
    männlich-3161-5893
    weiblich-4931-10434
    je 1000 Einwohner-5,2-3,8
Zuzüge insgesamt 2005 über die Gebietsgrenze   47)1763562607
    männlich   47)933333756
    weiblich   47)830228851
    je 1000 Einwohner   47)11,414,6
Fortzüge insgesamt 2005 über die Gebietsgrenze   47)2582168860
    männlich   47)1330736495
    weiblich   47)1251432365
    je 1000 Einwohner   47)16,716,1
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2005   47)-8186-6253
    männlich   47)-3974-2739
    weiblich   47)-4212-3514
    je 1000 Einwohner   47)-5,3-1,5
Gesamtveränderung insgesamt 2005-16203-22530
    männlich-7084-8581
    weiblich-9119-13949
    je 1000 Einwohner-10,5-5,3
Eheschließungen insgesamt 2005611217156
Ehescheidungen insgesamt 200529478429
    je 10 000 Einwohner19,119,7
    davon betroffene minderjährige Kinder21726233
Mikrozensus 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße insgesamt (in 1000)770,02186,4
    mit 1 Person288,0870,0
    mit 2 Personen283,9784,0
    mit 3 und mehr Personen198,0532,4
durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt2,02,0
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1000)   4)765,02172,2
    unter 500 €29,9117,7
    500 bis unter 900 €114,9343,7
    900 bis unter 1500 €242,9676,0
    1500 bis unter 2000 €162,1432,0
    2000 bis unter 2600 €109,9296,7
    2600 € und mehr105,3306,1
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in €14871452
Erwerbstätige insgesamt (in 1000)663,11838,7
    darunter im Produzierenden Gewerbe237,2568,9
    darunter im Handel, Gastgewerbe und Verkehr147,5418,6
    darunter in sonstigen Dienstleistungen262,5804,4
von Erwerbstätigen sind Angestellte und Beamte   5)280,9826,6
von Erwerbstätigen sind Arbeiter   6)299,8788,5
Erwerbslose insgesamt (in 1000)143,2419,6
    Erwerbslose männlich74,6228,8
    Erwerbslose weiblich68,6190,8
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1000)740,32025,5
    Nichterwerbspersonen männlich318,5880,7
    Nichterwerbspersonen weiblich421,81144,8
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1000)1546,64283,8
    durch Erwerbstätigkeit614,11697,9
    durch Arbeitslosengeld I, II146,9435,7
    durch Rente, Pension474,81249,7
    durch Unterhalt durch Familienangehörige260,3748,4
    durch Sonstiges   31)50,4152,0
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)916920
Bildungswesen Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Allgemein bildende Schulen am 8.09.2005  
Grundschulen328854
    Klassen20845779
    Schüler/innen39561110220
    Hauptberufliche Lehrpersonen30929489
Mittelschulen164424
    Klassen18905061
    Schüler/innen42169112823
    Hauptberufliche Lehrpersonen417911222
Gymnasien51146
    Klassen   12)9272710
    Schüler/innen3277195622
    Hauptberufliche Lehrpersonen27848189
Allgemein bildende Förderschulen   8)62166
    Klassen7012104
    Schüler/innen687720848
    Hauptberufliche Lehrpersonen10973454
Absolventen/ Abgänger der allgemein bildenden Schulen des Schuljahres 2004/20051898353227
    ohne Hauptschulabschluss15994830
    mit Hauptschulabschluss23636923
    mit Realschulabschluss1006327561
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife495813913
Berufsbildende Schulen am 07.11.2005   11)  
insgesamt121296
    Klassen   45)30368054
    Schüler/innen60728170095
    Hauptberufliche Lehrpersonen27307395
Berufsschulen am 7.11.2005 (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)156391
    Klassen18815128
    Schüler/innen36538103653
    Hauptberufliche Lehrpersonen12673519
Berufsfachschulen am 7.11.2005   60)96236
    Klassen8082060
    Schüler/innen1578242400
    Hauptberufliche Lehrpersonen9052277
Fachoberschulen am 7.11.2005   60)2675
    Klassen125341
    Schüler/innen26597779
    Hauptberufliche Lehrpersonen154416
Berufliche Gymnasien am 7.11.2005   44)1852
    Klassen   45)44131
    Schüler/innen30079168
    Hauptberufliche Lehrpersonen280833
Fachschulen am 7.11.2005   44)3784
    Klassen178394
    Schüler/innen27427095
    Hauptberufliche Lehrpersonen124350
Absolventen/ Abgänger2289962949
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis2113857491
        darunterAbsolventen mit allgemeiner            Hochschulreife oder Fachhochschulreife23396681
Öffentliche Sozialleistungen Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)  
Empfänger von Leistungen nach SGB II im Dezember 2005   24)185048559693
    je 100 Einwohner   26)12,013,1
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 2005   62)  
  Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember390313350
  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember643321149
  Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres   16)1763054548
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember 2005   63)192267583310
    je 100 Einwohner   26)12,513,6
Reine Ausgaben für Sozialhilfe 2005 in 1000 €46166478272
    je Einwohner in €30112
    Hilfe zum Lebensunterhalt in 1000 €336212055
    Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung in 1000 €
1606572188
    für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
    in 1000 €
26739394028
Wohngeld am 31.12.2005   7)  
Haushalte mit Wohngeld2812679714
    davon Haushalte mit Wohngeld-Mietzuschuss2446470892
    davon Haushalte mit Wohngeld-Lastenzuschuss36628822
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2005   2)  
Empfänger von Regelleistungen am 31.12.32668387
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12.20295664
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe d. Jahres   28)16384049
Ausgaben in 1000 €2239852473
    je Einwohner in €1412
Jugendhilfe 2005   25)  
Institutionelle Beratung junger Menschen427413197
    darunter Erziehungs- und Familienberatungen359711254
Betreuung einzelner junger Menschen, Bestand am 31.12.20053731068
    beendete Hilfen5631475
Sozialpädagogische Familienhilfe, Familien am 31.12.2005   25)3791397
    darunter Familien mit 3 und mehr Kindern131542
    Familien mit beendeter Hilfe272954
Hilfe zur Erziehung, Junge Menschen am 31.12.2005   61)20045291
    und zwar in einer Pflegefamilie6641706
    und zwar in einem Heim8122071
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen 2005   25)5491996
    darunter unter 14 Jahren226949
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch198611
    Inobhutnahmen wegen Gefährdung3511385
Reine Ausgaben für Jugendhilfe 2005 in 1000 €   21)3404201003856
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
109105317732
    darunter für Kindertageseinrichtungen freier Träger92028294607
    je Einwohner in €220234
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2005  
insgesamt107447300489
    darunter mit nur einer Behinderung93276260880
    je 1000 Einwohner69,970,3
Gesundheitswesen 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Krankenhäuser insgesamt2985
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)1017527601
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt1645
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)29418988
Ärzte am 31.12. insgesamt442614329
    je 100 000 Einwohner287,9335,3
Zahnärzte am 31.12. insgesamt12993780
    je 100 000 Einwohner84,588,4
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt368965
    je 100 000 Einwohner23,922,6
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen462511990
an Krankheiten des Kreislaufsystems974824091
durch Unfälle5771370
Bautätigkeit 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude13464382
    darunter mit 1 Wohnung12153997
    darunter mit 2 Wohnungen99260
Errichtung neuer Nichtwohngebäude5091255
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)16285974
    davon mit 1 und 2 Räumen-38243
    davon mit 3 Räumen-7587
    davon mit 4 Räumen233943
    davon mit 5 und mehr Räumen15084701
Wohnfläche in qm insgesamt241571810745
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude15794676
    darunter mit 1 Wohnung13664176
    darunter mit 2 Wohnungen163379
Errichtung neuer Nichtwohngebäude4191093
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)24397173
    davon mit 1 und 2 Räumen143494
    davon mit 3 Räumen85382
    davon mit 4 Räumen3781054
    davon mit 5 und mehr Räumen18335243
Wohnfläche in qm insgesamt292109885891
Gebäude- und Wohnungsbestand                       15) Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2005293432775382
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen208681563737
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)8560592338424
    mit 1 Raum   19)1168631471
    mit 2 Räumen   19)53947160657
    mit 3 Räumen   19)239933639213
    mit 4 Räumen   19)308923844033
    mit 5 Räumen   19)145963395863
    mit 6 Räumen   19)58858163475
    mit 7 und mehr Räumen   19)36749103712
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr279233791860
Wohnfläche in 100 qm am 31.12.20055811691621254
Flächennutzung Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bodenfläche am 31.12.2004 insgesamt in ha6097031841482
    davon Siedlungs- und Verkehrsfläche73603214816
        davon Gebäude- und Freifläche42114121687
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)12943571
        davon Erholungsfläche475614292
        davon Friedhofsfläche5791670
        davon Verkehrsfläche2485973596
            darunter Straße, Weg, Platz2089460784
    davon Landwirtschaftsfläche3299181025389
    davon Waldfläche186466494313
    davon Wasserfläche647934022
    davon Abbauland164533096
    davon Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)1159239845
Bodenfläche am 31.12.2005 insgesamt in ha6097251841566
    darunterSiedlungs- und Verkehrsfläche73977215912
        davon Gebäude- und Freifläche42269122007
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)13083681
        davon Erholungsfläche486314527
        davon Friedhofsfläche5801670
        davon Verkehrsfläche2495774027
            darunter Straße, Weg, Platz2101361270
Landwirtschaft Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2005 insgesamt34257820
    davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 100 ha29706352
    100 bis unter 200 ha214567
    200 bis unter 1000 ha163652
    1000 ha und mehr78249
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2005 insgesamt in ha286037913120
    darunter Ackerland204127720560
    darunter Dauerkulturen4935723
    darunter Dauergrünland81345186665
Hektarertrag 2005 in dt  
Weizen72,874,1
Winterweizen73,374,4
Roggen63,654,5
Wintergerste60,864,1
Sommergerste46,847,2
Hafer50,948,9
Triticale57,753,3
Körnermais, Corn-Cob-Mix84,890,4
Kartoffeln insgesamt431,1422,8
Kartoffeln, mittelfrühe und späte433,4425,5
Zuckerrüben586,0607,1
Raps und Rübsen insgesamt37,537,6
Winterraps37,637,7
Silomais441,0442,5
Viehzählung am 03.05.2003  
Betriebe mit Rinderhaltung24014496
Rinder insgesamt235544521603
    darunter Milchkühe93656208582
    darunter Ammen- und Mutterkühe1644036169
Betriebe mit Schweinehaltung7451567
Schweine insgesamt202730641428
    darunter Mastschweine44681199085
    darunter Zuchtsauen3503282042
Betriebe mit Hühnerhaltung14932727
Hühner insgesamt24968037269006
    darunter Legehennen14166683374126
    darunter Masthühner.2670220
Betriebe mit Pferdehaltung10042047
Pferde insgesamt589213412
Betriebe mit Schafhaltung9061763
Schafe insgesamt41142142861
    darunterweibliche Schafe zur Zucht            (einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter2639892781
Gänse insgesamt499227415
Enten insgesamt460112232
Truthühner insgesamt15807251572
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Betriebe13022927
Tätige Personen100860229990
Geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.169949387856
Bezahlte Entgelte in 1000 €25148196147263
Gesamtumsatz in 1000 €1780518144630333
    darunter Auslandsumsatz in 1000 €634602113679280
    Vorleistungsgüterproduzenten und Energie  
    Betriebe5631272
    Tätige Personen3946494873
    Gesamtumsatz in 1000 €559641116383341
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €15861495223288
    Investitionsgüterproduzenten  
    Betriebe392917
    Tätige Personen4047983609
    Gesamtumsatz in 1000 €957640018110698
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €44221117414232
    Gebrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe63117
    Tätige Personen38508265
    Gesamtumsatz in 1000 €5806411180821
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €86706250285
    Verbrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe284621
    Tätige Personen1706743243
    Gesamtumsatz in 1000 €20517298955473
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €251055791475
Betriebe mit Investitionen 200410182268
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 €11020703603890
    bei Vorleistungsgüterproduzenten und Energie4926492153878
    bei Investitionsgüterproduzenten4894821155131
    bei Gebrauchsgüterproduzenten1476133800
    bei Verbrauchsgüterproduzenten105179261082
    je Beschäftigten in €1087415698
Energieverbrauch 2005 insgesamt in 1000 MJ   20)2591397083149230
    Kohle11766552384167
    Heizöl16337034075586
    Erdgas1081830438505570
    Erneuerbare Energien3239051573070
    Strom968635731360127
    Fernwärme11446613280774
    Sonstige Energieträger11303851969937
Baugewerbe im Juni 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe25436254
Tätige Personen2228557526
Geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.25486602
Bruttolohnsumme in 1000 €2808274465
Bruttogehaltsumme in 1000 €983828642
Gesamtumsatz in 1000 €165129481352
baugewerblicher Umsatz in 1000 €163725476584
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €18920235663412
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €18697525585371
Ausbaugewerbe  
Betriebe4261176
Tätige Personen968326723
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €7662092259260
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €7343802160103
Tourismus 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli8012106
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis6451711
    davon sonstige Beherbergungsstätten142360
    davon Vorsorge- und Rehakliniken1435
angebotene Gästebetten im Juli37890110474
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis2480978517
    davon sonstige Beherbergungsstätten1014423701
    davon Vorsorge- und Rehakliniken29378256
Ankünfte (ohne Campingplätze)14540775491319
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis11012904611118
    davon sonstige Beherbergungsstätten315945781241
    davon Vorsorge- und Rehakliniken3684298960
Übernachtungen (ohne Campingplätze)451698114949755
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis261332110143088
    davon sonstige Beherbergungsstätten10878212454626
    davon Vorsorge- und Rehakliniken8158392352041
Straßenverkehrsunfälle 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)850223842
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne25996636
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol4451284
    Unfälle mit Personenschaden545815922
getötete Personen112292
schwerverletzte Personen18984775
leichtverletzte Personen527015484
Kfz-Bestand am 01.01. 2006   30) Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt10359152691571
    Pkw-Bestand8854722311802
    Lkw-Bestand68912180176
    Krafträder-Bestand54405132041
Unternehmen und Arbeitsstätten 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt1549245386
    davon Neuerrichtungen1336139990
    davon Zuzug9142592
    davon Übernahme eines bereits bestehenden        Betriebes12172804
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt1270535776
    davon vollständige Aufgabe eines Betriebes1054930381
    davon Fortzug10653013
    davon Übergabe eines weiterhin bestehenden        Betriebes10912382
Gewerbeummeldungen insgesamt527715750
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1549245386
    davon Land- und Forstwirtschaft147452
    davon Verarbeitendes Gewerbe8141906
    davon Baugewerbe24556932
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)425611714
    davon Gastgewerbe11303231
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung5741532
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe9322594
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)335010650
    davon öffentliche und private Dienstleistungen14365246
    davon übrige Wirtschaftszweige3981129
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1270535776
    davon Land- u. Forstwirtschaft114343
    davon Verarbeitendes Gewerbe6901675
    davon Baugewerbe18055007
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)392710727
    davon Gastgewerbe11203049
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung5911519
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe9062489
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)24187384
    davon öffentliche und private Dienstleistungen9462954
    davon übrige Wirtschaftszweige188629
Insolvenzverfahren  
insgesamt30838244
    Unternehmensinsolvenzen8862465
    Verbraucherinsolvenzen14103812
Kaufwerte für Bauland 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Kauffälle insgesamt15955058
Fläche in 1000 qm27398794
Kaufwert in €/qm19,4223,78
    davon baureifes Land  
    Kauffälle11023757
    Fläche in 1000 qm11353389
    Kaufwert in €/qm34,6951,64
    davon Rohbauland  
    Kauffälle139245
    Fläche in 1000 qm257487
    Kaufwert in €/qm8,4811,51
    davon sonstiges Bauland  
    Kauffälle3541056
    Fläche in 1000 qm13474917
    Kaufwert in €/qm8,645,80
Öffentliche Finanzen 2005 Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Ist-Aufkommen an Gemeindesteuern in 1000 €  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent297295
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent411442
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent401414
Grundsteuer A378513927
Grundsteuer B132661411422
Gewerbesteuer312084959796
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1000 €115532350358
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 €46365144580
Gewerbesteuerumlage in 1000 €34215102104
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 €277869857692
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 €12764717
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 €3227693138
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 €77761232054
Realsteueraufbringungskraft in 1000 €4679711385145
Steuereinnahmekraft in 1000 €5956531777979
    je Einwohner in €   3)385415
Schuldenstand am 31.12.   23)  
insgesamt in 1000 €15654155029968
    je Einwohner in €   3)10131174
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €26890448474784
    davon Einnahmen der laufenden Rechnung22956497278137
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land8311212352980
        darunterGebühren, zweckgebundene            Abgaben163485525093
    davon Einnahmen der Kapitalrechnung3933951196647
        darunterZuweisungen für Investitionen vom            Land302110881737
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €25852128118108
    davon Ausgaben der laufenden Rechnung20671256584973
        darunter Personalausgaben6980291989198
        darunter laufender Sachaufwand4314241294823
    davon Ausgaben der Kapitalrechnung5180871533134
        darunter Sachinvestitionen4495551349241
        darunter Baumaßnahmen3971901191017
Finanzierungssaldo   23)103831356677
Personal im öffentlichen Dienst Regierungsbezirk Chemnitz Sachsen
Personal des Landes am 30.06.2005 insgesamt   22)33032112112
    Vollzeitbeschäftigte2300980670
    Teilzeitbeschäftigte1002331442
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2005 insgesamt   23)2456074399
    Vollzeitbeschäftigte1302143643
    Teilzeitbeschäftigte1153930756







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Fläche
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2005 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt.
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Bevölkerung
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, außer die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
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Einwohner
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.

Die laufende Bevölkerungsfortschreibung wird auf der Grundlage der jeweils letzten allgemeinen Volkszählung nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Lebendgeburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge) der Bevölkerungsstand zu einem gegebenen Zeitpunkt ermittelt. Basis der jetzigen Fortschreibung ist die zum 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch erhöhte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2005 um insgesamt 50 Einwohner.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2006. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Regierungsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.

Der Freistaat Sachsen gliederte sich in sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise mit 504 Gemeinden.

Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche.
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Bevölkerungsbewegung
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Lebendgeborene
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Gestorbene
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). In dieser Veröffentlichung werden aber nur die Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenze abgebildet. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Im Gegensatz zu den Vorjahren werden ab dieser Veröffentlichung die Wanderungsfälle getrennt nach Wanderungen über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) und Wanderungen innerhalb des Gebietes unterschieden. Deshalb sind die Zu- und Fortzüge nur über die Grenze des jeweiligen Gebietes dargestellt. Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Eheschließungen
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
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Ehescheidungen
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.

Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.

Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird zum Einen die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können. Des Weiteren können mit der Umstellung auf eine unterjährige Erhebung neben Jahresergebnissen auch Quartalsergebnisse bereitgestellt werden.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Bei Ergebnisdarstellungen in tiefer regionaler oder fachlicher Gliederung ist unbedingt der systematische und zufällige Fehler bei Stichprobenerhebungen zu berücksichtigen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden deshalb in der vorliegenden Veröffentlichung Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich " / " blockiert. Werte zwischen 7 000 und unter 10 000 werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
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Arbeiter
Alle Lohn empfangende Facharbeiter, ungelernte Arbeiter und Hilfsarbeiter gelten als Arbeiter.
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Angestellte
Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister (trotz Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter), Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten.
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Beamte
Den Beamten werden Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften (einschließlich Beamtenanwärter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Soldaten und Wehrpflichtige) sowie Geistliche der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirchen zugerechnet.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Bildungswesen
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Allgemein bildende Schulen
Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Mittelschulen
Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Gymnasien
Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Allgemein bildende Förderschulen
Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger
Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/innen von Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler.
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Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) werden von behinderten Jugendlichen besucht, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Grundsätzlich werden Behinderte in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) ausgebildet. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein besonderer einjähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Behinderte) sowie der Förderlehrgang F2 (auslaufend). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien und Berufliche Gymnasien (berufsbildende Förderschulen) bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemein bildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen und Fachschulen (berufsbildende Förderschulen) dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht. Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
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Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.

Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige als Sozialgeld. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im Alter ab 65 Jahren und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen im Alter unter 65 Jahren ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.

Um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger auf die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erhalten, wurden die Leistungsempfänger hier nach ihrem Wohnort dargestellt. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
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Jugendhilfe
Grundlage für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990). Ziel der Jugendhilfe ist es, durch vorbeugende und familienunterstützende Maßnahmen so auf Kinder und Jugendliche sowie deren Familien einzuwirken, dass eine Unterbringung der jungen Menschen außerhalb des Elternhauses vermieden werden kann. Unterstützung dabei bieten erzieherische Hilfen wie institutionelle Beratungen, die Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe. Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe zählt u. a. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als La­stenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnen­den Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 werden, durch Änderungen im Wohngeldrecht, Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen und der besondere Mietzuschuss entfällt. Zu den Transferleistungsempfängern gehören insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld nach SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die angemessenen Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.

Ist nur ein Teil des Haushaltes nach § 1 Abs. 2 WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen, entstehen wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten, deren Miete und Wohnfläche kopfteilig angerechnet und ausgewiesen werden.

In der Wohngeldstatistik werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte (in Mischhaushalten) separat ausgewertet um eine Verzerrung durch die kopfteiligen Angaben auszuschließen.
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
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Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2005 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen
  oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2005 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).

Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Kartoffelverarbeitung
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Obst und Gemüseverarbeitung a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Herstellung von Alkohol
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Einheiten von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Energieverbrauch
Als Energieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe im Juni 2005. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni 2005. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2004) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2005) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
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Beherbergungsstätten
Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Boardinghouses, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.
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Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter. Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
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Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.

Eine Anmeldung
ist abzugeben bei Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, diffenziert ausgewiesen auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Ummeldung
ist abzugeben bei Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung
ist abzugeben bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach:
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung, Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes, eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet.
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Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
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Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Öffentliche Finanzen
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Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte

Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.

Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
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Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemäß Art. 106 Abs. 3 GG i. V. m. § 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das Aufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den Bund und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen. Basis für die Berechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist Lohn-/ Einkommensteuerstatistik 1998.

Die Schlussrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Bis 1997 bestand das Gewerbesteueraufkommen aus dem Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. Basis für die Besteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragssteuer) und der Wert eines Betriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1.Januar 1998 abgeschafft. In den neuen Bundesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. Als Ausgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen.

Gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG i. V. m. § 1 FAG stehen vom Aufkommen aus der Umsatzsteuer dem Bund rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) ein Anteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die Schlüsselberechnung bilden einerseits das Gewerbesteueraufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines Bundeslandes.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer regelt Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss (§ 73 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO).

Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltswirtschaft 2002. Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen sollen.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2005 für die neuen Bundesländer 44 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (19 Prozent Bundesvervielfältiger und 25 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuereinnahmen (netto). Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreises (Landratsamt) und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohnfahrtsverband).
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Personal im öffentlichen Dienst
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Personalbestand
Im Personalbestand des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 11 bzw. 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Staatsbetriebe - Beschäftigungsbereich 12 und Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 13 bzw. 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung-, Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr.2 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931).

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband) enthalten.
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Alle Fußnoten

2) Chemnitz, Stadt, Regierungsbezirk Chemnitz und Sachsen einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisfreien Stadt Chemnitz.

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

7) Änderung im Wohngeldrecht: ab Januar 2005 Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld / nur reine Wohngeldhaushalte ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte

8) Einschließlich Schüler/innen der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2008)

15) Ohne Wohnheime

16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Landesjugendamtes bei Stadt und Regierungsbezirk Chemnitz und die der obersten Landesjugendbehörde bei Stadt und Regierungsbezirk Dresden enthalten.

22) Die Sachsensumme enthält außerdem Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreisgebiets- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Daten der Landkreise (Landratsämter) und der Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).

24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

25) Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.

26) eigene Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2006 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung

31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil/ Sozialhilfe (ab 2005 auch Sozialgeld, Grundsicherung), Asylbewerberleistungen/Leistungen aus einer Pflegeversicherung/sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien u.ä.

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

34) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Verwaltung)

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

61) Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Junge Menschen am 31.12.2005 (Bestandsfortschreibung)
Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.

62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode nicht möglich, da diese nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger, die durch sächsische Leistungsträger der Sozialhilfe betreut werden (auch außerhalb Sachsens wohnende).

63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Personen in Bedarfsgemeinschaften
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger mit sächsischem Leistungsträger (beim SGB XII auch außerhalb Sachsens wohnende).

Alle Fußnoten Ende

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© Statistisches Landesamt Sachsen