Kreisstatistik 2008 für Bautzen
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14272 / Gebietsstand 01.01.2008)
Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
---|---|---|---|
Gebiet | |||
Anzahl der Gemeinden am 01.01.2008 | 30 | 499 | |
darunter Städte | 5 | 178 | |
Fläche am 31.12.2007 in km² | 961,12 | 18418,09 | |
Bevölkerung | |||
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt | 170852 | 4807535 | |
männlich | 81884 | 2267595 | |
weiblich | 88968 | 2539940 | |
Bevölkerung am 31.12.2007 insgesamt | 146197 | 4220200 | |
männlich | 71932 | 2060804 | |
weiblich | 74265 | 2159396 | |
Einwohner je km² am 31.12.2007 | 152 | 229 | |
Ausländer am 31.12.2007 insgesamt | 1968 | 117449 | |
männlich | 1126 | 66062 | |
weiblich | 842 | 51387 | |
Bevölkerung am 31.12.2007 | |||
unter 3 Jahre | 3476 | 98949 | |
von 3 bis unter 6 Jahre | 3536 | 96569 | |
von 6 bis unter 10 Jahre | 4611 | 123755 | |
von 10 bis unter 15 Jahre | 4576 | 125235 | |
von 15 bis unter 18 Jahre | 3940 | 103861 | |
von 18 bis unter 20 Jahre | 3760 | 104502 | |
von 20 bis unter 25 Jahre | 9139 | 276564 | |
von 25 bis unter 30 Jahre | 8611 | 270682 | |
von 30 bis unter 35 Jahre | 7658 | 225042 | |
von 35 bis unter 40 Jahre | 8955 | 276184 | |
von 40 bis unter 45 Jahre | 11369 | 332850 | |
von 45 bis unter 50 Jahre | 12549 | 335049 | |
von 50 bis unter 55 Jahre | 11986 | 317586 | |
von 55 bis unter 60 Jahre | 10427 | 300001 | |
von 60 bis unter 65 Jahre | 7487 | 237982 | |
von 65 bis unter 75 Jahre | 19303 | 574754 | |
von 75 Jahre und mehr | 14814 | 420635 | Bevölkerungsbewegung | Bautzen | Freistaat Sachsen |
Lebendgeborene insgesamt 2007 | 1177 | 33858 | |
männlich | 602 | 17424 | |
weiblich | 575 | 16434 | |
je 1 000 Einwohner | 8,0 | 8,0 | |
Gestorbene insgesamt 2007 | 1679 | 49069 | |
männlich | 800 | 22486 | |
weiblich | 879 | 26583 | |
je 1 000 Einwohner | 11,4 | 11,6 | |
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2007 | -502 | -15211 | |
männlich | -198 | -5062 | |
weiblich | -304 | -10149 | |
je 1 000 Einwohner | -3,4 | -3,6 | |
Zuzüge insgesamt 2007 über die Gebietsgrenze 47) | 2684 | 61299 | |
männlich 47) | 1389 | 32509 | |
weiblich 47) | 1295 | 28790 | |
je 1 000 Einwohner 47) | 18,2 | 14,5 | |
Fortzüge insgesamt 2007 über die Gebietsgrenze 47) | 3990 | 72446 | |
männlich 47) | 2023 | 38286 | |
weiblich 47) | 1967 | 34160 | |
je 1 000 Einwohner 47) | 27,1 | 17,1 | |
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2007 | -1306 | -11147 | |
männlich | -634 | -5777 | |
weiblich | -672 | -5370 | |
je 1 000 Einwohner | -8,9 | -2,6 | |
Gesamtveränderung insgesamt 2007 | -1797 | -29574 | |
männlich | -826 | -12951 | |
weiblich | -971 | -16623 | |
je 1 000 Einwohner | -12,2 | -7,0 | |
Eheschließungen insgesamt 2007 | 609 | 16965 | |
Ehescheidungen insgesamt 2007 | 285 | 7749 | |
je 10 000 Einwohner | 19,4 | 18,3 | |
davon betroffene minderjährige Kinder | 194 | 5153 | |
Mikrozensus 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Haushalte nach Haushaltsgröße (in 1 000) | 73,0 | 2210,2 | |
mit 1 Person | 27,5 | 914,5 | |
mit 2 Personen | 26,2 | 804,6 | |
mit 3 und mehr Personen | 19,3 | 491,1 | |
Bevölkerung in Haushalten | 148,0 | 4242,2 | |
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt | 2,0 | 1,9 | |
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1 000) 4) | 72,8 | 2202,8 | |
unter 500 € | . | 97,8 | |
500 bis unter 900 € | 10,3 | 359,7 | |
900 bis unter 1500 € | 19,7 | 673,8 | |
1500 bis unter 2000 € | 14,6 | 425,5 | |
2000 bis unter 2600 € | 11,6 | 307,0 | |
2600 € und mehr | 12,3 | 339,0 | |
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in € | 1571 | 1470 | |
Erwerbstätige insgesamt (in 1 000) | 63,8 | 1912,7 | |
darunterim Produzierenden Gewerbe | 21,2 | 609,5 | |
im Handel, Gastgewerbe und Verkehr | 15,6 | 417,5 | |
in sonstigen Dienstleistungen | 25,3 | 839,8 | |
darunterAngestellte und Beamte 5) | 26,2 | 856,8 | |
Arbeiter 6) | 30,8 | 836,8 | |
Erwerbslose insgesamt (in 1 000) | 12,5 | 324,3 | |
männlich | (7,0) | 166,4 | |
weiblich | . | 157,9 | |
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1 000) | 71,9 | 1998,0 | |
männlich | 33,2 | 871,8 | |
weiblich | 38,7 | 1126,2 | |
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1 000) | 148,3 | 4235,0 | |
durch Erwerbstätigkeit | 58,7 | 1751,6 | |
Arbeitslosengeld I, II 42) | 16,2 | 417,4 | |
Rente, Pension | 46,1 | 1251,7 | |
Unterhalt durch Familienangehörige | 23,4 | 704,9 | |
Sonstiges 31) | . | 109,4 | |
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€ 39) | 928 | 941 | |
Bildungswesen | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Allgemein bildende Schulen am 13.09.2007 | |||
Grundschulen | 37 | 847 | |
Klassen | 235 | 6109 | |
Schüler | 4413 | 119171 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 387 | 9150 | |
Mittelschulen | 18 | 348 | |
Klassen | 155 | 3862 | |
Schüler | 3233 | 83307 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 380 | 9808 | |
Gymnasien | 5 | 140 | |
Klassen 12) | 83 | 2432 | |
Schüler | 2932 | 84792 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 311 | 8434 | |
Allgemein bildende Förderschulen 8) | 4 | 160 | |
Klassen | 63 | 2018 | |
Schüler | 618 | 19223 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 101 | 3325 | |
Absolventen/ Abgänger der allgemein bildenden Schulen des Schuljahres 2006/2007 41) | 1732 | 44000 | |
ohne Hauptschulabschluss | 127 | 3744 | |
mit Hauptschulabschluss | 189 | 4352 | |
mit Realschulabschluss | 871 | 22058 | |
mit Fachhochschulreife | - | - | |
mit allgemeiner Hochschulreife | 545 | 13846 | |
Berufsbildende Schulen am 05.11.2007 11) | |||
insgesamt | 11 | 294 | |
Klassen 45) | 189 | 7858 | |
Schüler | 4097 | 160524 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 203 | 7263 | |
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM) 60) | 11 | 362 | |
Klassen | 122 | 5015 | |
Schüler | 2529 | 97965 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 92 | 3373 | |
Berufsfachschulen 60) | 7 | 237 | |
Klassen | 34 | 1914 | |
Schüler | 677 | 37996 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 47 | 2155 | |
Fachoberschulen 60) | 2 | 77 | |
Klassen | 8 | 372 | |
Schüler | 176 | 7804 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 6 | 455 | |
Berufliche Gymnasien 44) | 2 | 53 | |
Klassen 45) | 4 | 134 | |
Schüler | 273 | 8907 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 26 | 851 | |
Fachschulen 44) | 5 | 86 | |
Klassen | 21 | 423 | |
Schüler | 442 | 7852 | |
Hauptberufliche Lehrpersonen | 32 | 429 | |
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2006/2007 | 1784 | 62158 | |
darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis | 1635 | 55631 | |
darunterAbsolventen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife | 194 | 6032 | |
Öffentliche Sozialleistungen | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) | |||
Empfänger von Leistungen nach SGB II im Dezember 2007 24) | 19138 | 540404 | |
je 100 Einwohner 26) | 13,1 | 12,8 | |
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 2007 62) | |||
Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember | 417 | 12297 | |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung am 31. Dezember | 691 | 23029 | |
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres 16) | 1930 | 58623 | |
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember 2007 63) | 19937 | 566703 | |
je 100 Einwohner 26) | 13,6 | 13,4 | |
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII | |||
Reine Ausgaben 2007 in 1 000 € 10) | 6890 | 483971 | |
je Einwohner in € | 47 | 114 | |
für Hilfe zum Lebensunterhalt | 696 | 25257 | |
für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | 1777 | 88189 | |
für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 16) | 4417 | 370525 | |
Wohngeld am 31.12.2007 7) | |||
Haushalte mit Wohngeld | 1663 | 64001 | |
als Mietzuschuss | 1465 | 58064 | |
als Lastenzuschuss | 198 | 5937 | |
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2007 2) | |||
Empfänger von Regelleistungen am 31.12. | 222 | 5719 | |
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12. | 195 | 3863 | |
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe d. Jahres 28) | 156 | 2628 | |
Ausgaben in 1 000 € | 1249 | 37916 | |
je Einwohner in € | 8 | 9 | |
Kinder- und Jugendhilfe 2007 | |||
Erziehungsberatungen nach §28 SGB VIII | |||
Beratungen am 31.12. | 106 | 5896 | |
beendete Beratungen | 332 | 12730 | |
Einzelbetreuungen nach §30 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 65 | 846 | |
beendete Hilfen | 43 | 849 | |
Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 58 | 2117 | |
beendete Hilfen | 15 | 462 | |
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach §34 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 37 | 2433 | |
beendete Hilfen | 16 | 1282 | |
Sozialpädagogische Familienhilfen nach §31 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 64 | 1929 | |
beendete Hilfen | 27 | 1127 | |
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen 25) | 3 | 2042 | |
darunter unter 14 Jahren | . | 1087 | |
Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch | . | 565 | |
Inobhutnahmen wegen Gefährdung | . | 1476 | |
Reine Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in 1 000 € 21) | 31331 | 1112842 | |
darunterfür Kindertageseinrichtungen öffentlicher Träger | 8549 | 353784 | |
für Kindertageseinrichtungen freier Träger | 13321 | 354986 | |
je Einwohner in € | 213 | 263 | |
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2007 | |||
insgesamt | 9906 | 296485 | |
darunter mit nur einer Behinderung | 8919 | 260128 | |
je 1 000 Einwohner | 67,8 | 70,3 | |
Gesundheitswesen 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Krankenhäuser insgesamt | 1 | 80 | |
aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt) | 630 | 26480 | |
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt | - | 45 | |
aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt) | - | 9003 | |
Ärzte am 31.12. insgesamt | 353 | 14396 | |
je 100 000 Einwohner | 241,5 | 341,1 | |
Zahnärzte am 31.12. insgesamt | 126 | 3827 | |
je 100 000 Einwohner | 86,2 | 90,7 | |
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt | 31 | 992 | |
je 100 000 Einwohner | 21,2 | 23,5 | |
Gestorbene | |||
an bösartigen Neubildungen | 401 | 12052 | |
an Krankheiten des Kreislaufsystems | 838 | 23983 | |
durch Unfälle | 48 | 1298 | |
Bautätigkeit 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Baugenehmigungen | |||
Errichtung neuer Wohngebäude | 79 | 2883 | |
daruntermit 1 Wohnung | 74 | 2630 | |
mit 2 Wohnungen | 3 | 174 | |
Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 45 | 1491 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 18) | 122 | 5153 | |
mit 1 und 2 Räumen | 14 | 927 | |
mit 3 Räumen | 10 | 722 | |
mit 4 Räumen | 19 | 214 | |
mit 5 und mehr Räumen | 79 | 3290 | |
Wohnfläche in m² insgesamt | 16659 | 649241 | |
Baufertigstellungen | |||
Errichtung neuer Wohngebäude | 135 | 3412 | |
daruntermit 1 Wohnung | 122 | 3100 | |
mit 2 Wohnungen | 12 | 229 | |
Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 81 | 1311 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 18) | 169 | 5023 | |
mit 1 und 2 Räumen | -2 | 323 | |
mit 3 Räumen | -5 | 381 | |
mit 4 Räumen | 17 | 465 | |
mit 5 und mehr Räumen | 159 | 3854 | |
Wohnfläche in m² insgesamt | 27144 | 691013 | |
Gebäude- und Wohnungsbestand 15) | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.2007 | 34041 | 781914 | |
darunter mit 1 oder 2 Wohnungen | 28582 | 571642 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt 19) | 73086 | 2329380 | |
mit 1 Raum 19) | 501 | 31039 | |
mit 2 Räumen 19) | 4253 | 157433 | |
mit 3 Räumen 19) | 17559 | 632276 | |
mit 4 Räumen 19) | 24095 | 839080 | |
mit 5 Räumen 19) | 13512 | 397529 | |
mit 6 Räumen 19) | 7629 | 165798 | |
mit 7 und mehr Räumen 19) | 5537 | 106225 | |
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr | 42322 | 811537 | |
Wohnfläche in 100 m² am 31.12.2007 | 55686 | 1624546 | |
Flächennutzung | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Bodenfläche am 31.12.2004 insgesamt in ha | 95547 | 1841482 | |
Siedlungs- und Verkehrsfläche | 9835 | 214816 | |
Gebäude- und Freifläche | 5529 | 121687 | |
Betriebsfläche (ohne Abbauland) | 43 | 3571 | |
Erholungsfläche | 528 | 14292 | |
Friedhofsfläche | 60 | 1670 | |
Verkehrsfläche | 3675 | 73596 | |
darunter Straße, Weg, Platz | 2924 | 60784 | |
Landwirtschaftsfläche | 57873 | 1025389 | |
Waldfläche | 22131 | 494313 | |
Wasserfläche | 3021 | 34022 | |
Abbauland | 666 | 33096 | |
Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof) | 2021 | 39845 | |
Bodenfläche am 31.12.2007 insgesamt in ha | 96112 | 1841809 | |
darunterSiedlungs- und Verkehrsfläche | 10114 | 221667 | |
Gebäude- und Freifläche | 5622 | 124248 | |
Betriebsfläche (ohne Abbauland) | 64 | 4225 | |
Erholungsfläche | 599 | 16414 | |
Friedhofsfläche | 60 | 1686 | |
Verkehrsfläche | 3769 | 75095 | |
darunter Straße, Weg, Platz | 3005 | 62375 | |
Landwirtschaft | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Landwirtschaftliche Betriebe 2007 insgesamt | 361 | 8313 | |
mit landwirtschaftlich genutzter Fläche | |||
unter 100 ha | 280 | 6825 | |
100 bis unter 200 ha | 37 | 581 | |
200 bis unter 1 000 ha | 29 | 653 | |
1 000 ha und mehr | 15 | 254 | |
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2007 insgesamt in ha | 51761 | 917513 | |
darunterAckerland | 41664 | 721373 | |
Dauerkulturen | 159 | 5830 | |
Dauergrünland | 9936 | 190260 | |
Hektarertrag 2007 in dt | |||
Weizen | 62,3 | 68,7 | |
Winterweizen | 62,3 | 68,8 | |
Roggen | 41,2 | 44,2 | |
Wintergerste | 64,4 | 64,5 | |
Sommergerste | 41,3 | 45,1 | |
Hafer | 36,4 | 42,3 | |
Triticale | 49,0 | 51,8 | |
Körnermais, Corn-Cob-Mix | 84,4 | 91,8 | |
Kartoffeln insgesamt | 377,3 | 432,0 | |
Kartoffeln, mittelfrühe und späte | 377,1 | 434,3 | |
Zuckerrüben | 625,5 | 664,2 | |
Raps und Rübsen insgesamt | 30,1 | 32,7 | |
Winterraps | 30,1 | 32,8 | |
Silomais | 440,7 | 449,9 | |
Viehzählung am 03.05.2007 | |||
Betriebe mit Rinderhaltung | 169 | 4399 | |
Rinder insgesamt | 25160 | 482833 | |
darunterMilchkühe | 10802 | 192964 | |
Ammen- und Mutterkühe | . | 37867 | |
Betriebe mit Schweinehaltung | 53 | 1532 | |
Schweine insgesamt | 44491 | 609002 | |
darunterMastschweine | 22415 | 192207 | |
Zuchtsauen | . | 76920 | |
Betriebe mit Hühnerhaltung | 91 | 2720 | |
Hühner insgesamt | 9836 | 9175451 | |
darunterLegehennen | 7618 | 3232814 | |
Masthühner | 105 | . | |
Betriebe mit Pferdehaltung | 92 | 2127 | |
Pferde insgesamt | 530 | 14762 | |
Betriebe mit Schafhaltung | 77 | 1931 | |
Schafe insgesamt | 6887 | 127190 | |
darunterweibliche Schafe zur Zucht (einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter | 3949 | 80702 | |
Gänse insgesamt | . | 35309 | |
Enten insgesamt | . | 46071 | |
Truthühner insgesamt | - | 242374 | |
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Betriebe | 114 | 2920 | |
Tätige Personen | 8676 | 243156 | |
Bezahlte Entgelte in 1 000 € | 227828 | 6763252 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 1484895 | 57027191 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 384816 | 20218338 | |
Vorleistungsgüterproduzenten und Energie | |||
Betriebe | 46 | 1292 | |
Tätige Personen | 3049 | 104225 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 396129 | 21451138 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 117174 | 7563446 | |
Investitionsgüterproduzenten | |||
Betriebe | 34 | 923 | |
Tätige Personen | 3561 | 91126 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 664208 | 24087691 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 209500 | 11108894 | |
Gebrauchsgüterproduzenten | |||
Betriebe | 6 | 110 | |
Tätige Personen | 472 | 8652 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 85778 | 1398271 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 22363 | 335577 | |
Verbrauchsgüterproduzenten | |||
Betriebe | 28 | 595 | |
Tätige Personen | 1594 | 39153 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 338780 | 10090091 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 35780 | 1210421 | |
Betriebe mit Investitionen 2006 | 84 | 2295 | |
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 € | 57673 | 3323399 | |
bei Vorleistungsgüterproduzenten und Energie | 30254 | 2232699 | |
bei Investitionsgüterproduzenten | 18839 | 674191 | |
bei Gebrauchsgüterproduzenten | . | 27357 | |
bei Verbrauchsgüterproduzenten | . | 389152 | |
je Beschäftigten in € | 6899 | 14201 | |
Energieverbrauch 2007 insgesamt in 1 000 MJ 20) | 2251060 | 89554662 | |
Kohle | 246667 | 2960672 | |
Heizöl | 178429 | 3582833 | |
Erdgas | 955475 | 40200105 | |
Erneuerbare Energien | 6347 | 1831219 | |
Strom | 742190 | 35348021 | |
Fernwärme | 99417 | 3653230 | |
Sonstige Energieträger | 22535 | 1978582 | |
Baugewerbe im Juni 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Bauhauptgewerbe | |||
Betriebe | 256 | 6654 | |
Tätige Personen | 2540 | 57530 | |
Geleistete Arbeitsstunden in 1 000 Std. | 293 | 6472 | |
Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme in 1 000 € | 4466 | 102472 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 24987 | 520179 | |
baugewerblicher Umsatz in 1 000 € | 24499 | 514989 | |
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 € | 265427 | 6033853 | |
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 € | 256887 | 5967849 | |
Ausbaugewerbe | |||
Betriebe | 38 | 1102 | |
Tätige Personen | 703 | 26642 | |
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 € | 57338 | 2394721 | |
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 € | 55782 | 2300090 | |
Tourismus 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli insgesamt | 71 | 2053 | |
Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis | 55 | 1663 | |
sonstige Beherbergungsstätten | 16 | 356 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | - | 34 | |
angebotene Gästebetten im Juli insgesamt | 2762 | 111410 | |
Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis | 1860 | 78950 | |
sonstige Beherbergungsstätten | 902 | 24234 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | - | 8226 | |
Ankünfte (ohne Campingplätze) insgesamt | 117876 | 5815921 | |
Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis | 90529 | 4919376 | |
sonstige Beherbergungsstätten | 27347 | 790770 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | - | 105775 | |
Übernachtungen (ohne Campingplätze) insgesamt | 261449 | 15544118 | |
Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis | 180670 | 10705727 | |
sonstige Beherbergungsstätten | 80779 | 2386786 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | - | 2451605 | |
Straßenverkehrsunfälle 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) | 982 | 22755 | |
schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne | 205 | 5875 | |
sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol | 52 | 1113 | |
Unfälle mit Personenschaden | 725 | 15767 | |
getötete Personen | 11 | 236 | |
schwerverletzte Personen | 189 | 4684 | |
leichtverletzte Personen | 727 | 15373 | |
Kfz-Bestand am 01.01. 2007 30) | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Kfz-Bestand insgesamt | 105825 | 2718343 | |
darunterPkw-Bestand | 89977 | 2332618 | |
Lkw-Bestand | 7378 | 180347 | |
Krafträder-Bestand | 5050 | 136292 | |
Unternehmen und Arbeitsstätten 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Gewerbeanmeldungen | |||
insgesamt | 1167 | 39038 | |
Neuerrichtungen | 993 | 33397 | |
Zuzug | 114 | 2988 | |
Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes | 60 | 2653 | |
Gewerbeabmeldungen | |||
insgesamt | . | . | |
vollständige Aufgabe eines Betriebes | 1136 | 34965 | |
Fortzug | 944 | 29248 | |
Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes | 125 | 3341 | |
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen | |||
insgesamt | 1167 | 39038 | |
Land- und Forstwirtschaft | 27 | 476 | |
Verarbeitendes Gewerbe | 68 | 1679 | |
Baugewerbe | 171 | 5713 | |
Handel, Instandhaltung, Reparatur... 29) | 325 | 9437 | |
Gastgewerbe | 90 | 2709 | |
Verkehr und Nachrichtenübermittlung | 34 | 1260 | |
Kredit- und Versicherungsgewerbe | 83 | 2047 | |
Grundstücks-, Wohnungswesen, Vermietung... 34) | 187 | 9019 | |
öffentliche und private Dienstleistungen | 129 | 5522 | |
übrige Wirtschaftszweige | 53 | 1176 | |
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen | |||
insgesamt | 1136 | 34965 | |
Land- u. Forstwirtschaft | 14 | 295 | |
Verarbeitendes Gewerbe | 60 | 1701 | |
Baugewerbe | 163 | 5300 | |
Handel, Instandhaltung, Reparatur... 29) | 336 | 10047 | |
Gastgewerbe | 104 | 2855 | |
Verkehr und Nachrichtenübermittlung | 39 | 1375 | |
Kredit- und Versicherungsgewerbe | 96 | 2459 | |
Grundstücks-, Wohnungswesen, Vermietung... 34) | 196 | 6977 | |
öffentliche und private Dienstleistungen | 100 | 3372 | |
übrige Wirtschaftszweige | 28 | 584 | |
Insolvenzverfahren | |||
insgesamt | 236 | 9323 | |
darunterUnternehmensinsolvenzen | 44 | 1815 | |
Verbraucherinsolvenzen | 118 | 5827 | |
Kaufwerte für Bauland 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Kauffälle insgesamt | 20 | 4073 | |
Fläche in 1 000 m² | 81 | 9558 | |
Kaufwert in €/m² | 10,51 | 29,71 | |
baureifes Land | |||
Kauffälle | 15 | 3046 | |
Fläche in 1 000 m² | 31 | 4554 | |
Kaufwert in €/m² | 17,60 | 55,00 | |
Rohbauland | |||
Kauffälle | - | 99 | |
Fläche in 1 000 m² | - | 658 | |
Kaufwert in €/m² | - | 8,37 | |
sonstiges Bauland | |||
Kauffälle | 5 | 928 | |
Fläche in 1 000 m² | 50 | 4345 | |
Kaufwert in €/m² | 6,22 | 6,45 | |
Öffentliche Finanzen 2007 | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Realsteuervergleich | |||
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent | 297 | 299 | |
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent | 382 | 448 | |
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent | 391 | 408 | |
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1 000 € | 842 | 14110 | |
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1 000 € | 10920 | 423160 | |
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1 000 € | 28999 | 1127322 | |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1 000 € | 15696 | 510352 | |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1 000 € | 5162 | 169575 | |
Gewerbesteuerumlage in 1 000 € | 2820 | 104979 | |
Gewerbesteuer netto in 1 000 € | 26179 | 1022344 | |
Grundbetrag Grundsteuer A in 1 000 € | 283 | 4723 | |
Grundbetrag Grundsteuer B in 1 000 € | 2855 | 94382 | |
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1 000 € | 7421 | 276259 | |
Realsteueraufbringungskraft in 1 000 € | 43930 | 1564592 | |
Steuereinnahmekraft in 1 000 € | 61968 | 2139541 | |
je Einwohner in € 3) | 421 | 505 | |
Schuldenstand am 31.12. 23) | |||
insgesamt in 1 000 € | 87787 | 3943813 | |
je Einwohner in € 3) | 597 | 931 | |
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte 23) | |||
insgesamt in 1 000 € | 350033 | 8736317 | |
Einnahmen der laufenden Rechnung | 307551 | 7514214 | |
darunterSchlüsselzuweisungen vom Land | 59675 | 2004387 | |
Gebühren, zweckgebundene Abgaben | 20189 | 505496 | |
Einnahmen der Kapitalrechnung | 42482 | 1222103 | |
darunterZuweisungen für Investitionen vom Land | 34516 | 949984 | |
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte 23) | |||
insgesamt in 1 000 € | 334611 | 8183111 | |
Ausgaben der laufenden Rechnung | 281799 | 6749202 | |
darunterPersonalausgaben | 66907 | 1984345 | |
laufender Sachaufwand | 42726 | 1329854 | |
Ausgaben der Kapitalrechnung | 52812 | 1433909 | |
darunterSachinvestitionen | 45844 | 1228897 | |
Baumaßnahmen | 40067 | 1069208 | |
Finanzierungssaldo 23) | 15422 | 553206 | |
Personal im öffentlichen Dienst | Bautzen | Freistaat Sachsen | |
Personal des Landes am 30.06.2007 insgesamt 22) | 3782 | 108409 | |
Vollzeitbeschäftigte | 2896 | 81123 | |
Teilzeitbeschäftigte | 886 | 27286 | |
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2007 insgesamt 27) | 2096 | 67403 | |
Vollzeitbeschäftigte | 1234 | 38664 | |
Teilzeitbeschäftigte | 862 | 28739 |
Definitionen und Erläuterungen
Gebiet und Bevölkerung
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demografische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.
Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2007 um insgesamt 3216 Einwohner.
Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2008. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt, die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 wurde entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.
Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Regierungsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.
Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 7 Kreisfreie Städte und 22 Landkreise mit 492 Gemeinden.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
zurück
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
zurück
Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).
Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.
Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, Regierungsbezirk, Land).
zurück
Abweichungen von dem aus der Summe des Überschusses der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und des Überschusses der Zu- bzw. Fortzüge ermittelten Wert resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres nachträglichen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungstatistiken eingehen.
zurück
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
zurück
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.
Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.
Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.
Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird zum Einen die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können. Des Weiteren können mit der Umstellung auf eine unterjährige Erhebung neben Jahresergebnissen auch Quartalsergebnisse bereitgestellt werden.
Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.
Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und Regierungsbezirke mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Punkt "." blockiert.
Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Punkt "." blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
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Arbeiter
Alle Lohn empfangende Facharbeiter, ungelernte Arbeiter und Hilfsarbeiter gelten als Arbeiter.
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Angestellte
Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister (trotz Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter), Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten.
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Beamte
Den Beamten werden Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften (einschließlich Beamtenanwärter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Soldaten und Wehrpflichtige) sowie Geistliche der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirchen zugerechnet.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Bildungswesen
Allgemein bildende Schulen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
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Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.
Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die auch durch besondere Hilfen an einer anderen berufsbildenden Schule nicht integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Lerninhalte und Abschlüsse entsprechen denen der jeweiligen berufsbildenden Schulart. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Die entsprechenden berufsbildenden Förderschulen werden von behinderten Jugendlichen besucht, die in einem Beruf gemäß §§ 65, 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder § 42 l, 42 m der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.
Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein besonderer einjähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVM) unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-rehaspezifisch) sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgänge, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien und Berufliche Gymnasien (berufsbildende Förderschulen) bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemein bildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen und Fachschulen (berufsbildende Förderschulen) dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht.
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Lehrpersonen
Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.
Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige als Sozialgeld. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im Alter ab 65 Jahren und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen im Alter unter 65 Jahren ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.
Um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger auf die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erhalten, wurden die Leistungsempfänger hier nach ihrem Wohnort dargestellt. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
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Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.
Dargestellt werden die Reinen Ausgaben, d. h. die Differenz aus Bruttoausgaben (Gesamtheit aller Ausgaben, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einnahmen. Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
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Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 werden, durch Änderungen im Wohngeldrecht, Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen und der besondere Mietzuschuss entfällt. Zu den Transferleistungsempfängern gehören insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld nach SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die angemessenen Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.
Ist nur ein Teil des Haushaltes nach § 1 Abs. 2 WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen, entstehen wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten, deren Miete und Wohnfläche kopfteilig angerechnet und ausgewiesen werden.
In der Wohngeldstatistik werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte (in Mischhaushalten) separat ausgewertet um eine Verzerrung durch die kopfteiligen Angaben auszuschließen.
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.
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Bautätigkeit
Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Flächennutzung
Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Landwirtschaft
Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2007 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen
oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.
Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2007 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:
14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.97 Herstellung von Malz
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Energieverbrauch
Der Energieverbrauch ist der Gesamtverbrauch an Kohle, Heizöl, Erdgas, erneuerbaren Energieträgern, Strom, Fernwärme und sonstigen Energieträgern einschließlich der Mengen, die in eigenen Anlagen in andere Energiearten umgewandelt werden. Ausgewiesen werden sowohl die in den Betrieben zur Strom und Wärmeerzeugung eingesetzten als auch die nichtenergetisch genutzten Energieträger/Brennstoffe. Nicht erfasst werden Einsatzkohlen für die Brikett- und Koksherstellung, Kraftstoffe für den Einsatz in Fahrzeugen sowie technische Gase.
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe im Juni 2007. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni 2007. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2006) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2007) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
Beherbergungsstätten
die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime und Boardinghouses, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.
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Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
Kfz-Bestand
Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder
einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, differenziert ausgewiesen auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder
einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,
- Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.
Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet. Ab dem Jahr 2008 gilt die "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2008.
Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).
Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.
Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
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Kaufwerte für Bauland
Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Öffentliche Finanzen
Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte
Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
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Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemäß Art. 106 Abs. 3 GG i. V. m. § 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das Aufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den Bund und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.
Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen. Basis für die Berechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist Lohn-/ Einkommensteuerstatistik 1998.
Die Schlussrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Bis 1997 bestand das Gewerbesteueraufkommen aus dem Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. Basis für die Besteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragssteuer) und der Wert eines Betriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1.Januar 1998 abgeschafft. In den neuen Bundesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. Als Ausgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen.
Gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG i. V. m. § 1 FAG stehen vom Aufkommen aus der Umsatzsteuer dem Bund rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) ein Anteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die Schlüsselberechnung bilden einerseits das Gewerbesteueraufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines Bundeslandes.
Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.
Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer regelt Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss (§ 73 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO).
Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltswirtschaft 2002. Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen sollen.
Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.
Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2007 für die neuen Bundesländer 38 Prozent.
Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (16 Prozent Bundesvervielfältiger und 22 Prozent Landesvervielfältiger).
Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreises (Landratsamt) und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohnfahrtsverband).
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Personal im öffentlichen Dienst
Personalbestand
Im Personalbestand des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 11 (staatlich) bzw. 21 (kommunal)), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Staatsbetriebe - Beschäftigungsbereich 12 und kommunale Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 13 bzw. 23) enthalten.
Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Entgelt bzw. Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch -Arbeitsförderung-, Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2007(BGBl. I S. 378).
Die Rechtsgrundlage liefert das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBI. I S. 438) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534).
Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen enthalten.
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Alle Fußnoten
2) Chemnitz, Stadt, Regierungsbezirk Chemnitz und Sachsen einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisfreien Stadt Chemnitz.
3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres
4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.
5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen
6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen
7) Änderung im Wohngeldrecht: ab Januar 2005 Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld / nur reine Wohngeldhaushalte ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte
8) Einschließlich Schüler der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen
10) Die Angaben der Kreisfreien Städte und Landkreise enthalten auch die Überhänge von Ausgaben und Einnahmen laut Delegationsvereinbarung (bis 2005) für den überörtlichen Träger.
Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger und die des überörtlichen Trägers.
11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG
12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12
13) Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2008)
15) Ohne Wohnheime
16) diese Bezeichnung ab 2005, zuvor "Hilfe in besonderen Lebenslagen"
18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.
19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.
20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.
21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Landesjugendamtes bei Stadt und Direktionsbezirk Chemnitz und die der obersten Landesjugendbehörde bei Stadt und Direktionsbezirk Dresden enthalten.
22) Die Sachsensumme der Beschäftigten des Landes enthält auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.
23) Die Kreisgebiets- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Daten der Landkreise (Landratsämter) und der Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).
24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016
25) Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.
26) eigene Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember
27) Die Kreisgebietssumme enthält die Beschäftigten der Landkreisverwaltung (LRA), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die Regierungsbezirkssumme enthält darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.
28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.
29) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern
30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2008 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil; sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus einer Pflegeversicherung; Asylbewerberleistungen; Elterngeld/Erziehungsgeld
33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung
34) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median
40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Verwaltung)
41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges
42) Einschließlich Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen
44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten
45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien
47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.
60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten
61) Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Junge Menschen am 31.12.2007 (Bestandsfortschreibung)
Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.
62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode nicht möglich, da diese nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger, die durch sächsische Leistungsträger der Sozialhilfe betreut werden (auch außerhalb Sachsens wohnende).
63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Personen in Bedarfsgemeinschaften
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016
- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger mit sächsischem Leistungsträger (beim SGB XII auch außerhalb Sachsens wohnende).
Alle Fußnoten Ende
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