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Kreisstatistik 2005 für Meißen
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14280 / Gebietsstand 01.01.2005)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Meißen Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.200515515
    darunter Städte 6178
Fläche am 31.12.2004 in qkm631,6918414,82
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt1552994807535
    männlich729032267595
    weiblich823962539940
Bevölkerung am 31.12.2004 insgesamt1503044296284
    männlich731402091821
    weiblich771642204463
Einwohner je qkm am 31.12.2004238233
Ausländer am 31.12.2004 insgesamt3117118480
    männlich181169462
    weiblich130649018
Bevölkerung im Alter von ... bis unter ... Jahren am 31.12.2004  
... unter 3 Jahre356796877
... von 3 bis unter 6 Jahre363695196
... von 6 bis unter 10 Jahre4111108505
... von 10 bis unter 15 Jahre5596151374
... von 15 bis unter 18 Jahre5969163620
... von 18 bis unter 20 Jahre3916111993
... von 20 bis unter 25 Jahre9138283017
... von 25 bis unter 30 Jahre7881251373
... von 30 bis unter 35 Jahre8368249845
... von 35 bis unter 40 Jahre11250311163
... von 40 bis unter 45 Jahre13039352299
... von 45 bis unter 50 Jahre11308321641
... von 50 bis unter 55 Jahre11304332424
... von 55 bis unter 60 Jahre7484227246
... von 60 bis unter 65 Jahre11347317546
... von 65 bis unter 75 Jahre18291529634
... von 75 Jahre und mehr14099392531
Bevölkerungsbewegung Meißen Sachsen
Lebendgeborene insgesamt 2004117633044
    männlich58116920
    weiblich59516124
    je 1000 Einwohner7,87,6
Gestorbene insgesamt 2004172348254
    männlich77322215
    weiblich95026039
    je 1000 Einwohner11,411,2
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2004-547-15210
    männlich-192-5295
    weiblich-355-9915
    je 1000 Einwohner-3,6-3,5
Zuzüge insgesamt 2004 über die Gebietsgrenze   47)467864958
    männlich   47)243235742
    weiblich   47)224629216
    je 1000 Einwohner   47)31,015,0
Fortzüge insgesamt 2004 über die Gebietsgrenze   47)437775102
    männlich   47)229541475
    weiblich   47)208233627
    je 1000 Einwohner   47)29,017,4
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2004   47)301-10144
    männlich   47)137-5733
    weiblich   47)164-4411
    je 1000 Einwohner   47)2,0-2,3
Gesamtveränderung insgesamt 2004-246-25153
    männlich-60-10947
    weiblich-186-14206
    je 1000 Einwohner-1,6-5,8
Eheschließungen insgesamt 200483616851
Ehescheidungen insgesamt 20043268842
    je 10 000 Einwohner21,720,5
    davon betroffene minderjährige Kinder2916875
Mikrozensus 2004 Meißen Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße insgesamt (in 1000)73,02155,7
    mit 1 Person27,1807,2
    mit 2 Personen25,4788,2
    mit 3 und mehr Personen20,5560,2
durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt2,12,0
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1000)   4)72,62146,7
    unter 500 €/104,2
    500 bis unter 900 €10,2307,0
    900 bis unter 1500 €25,1670,8
    1500 bis unter 2000 €14,3437,5
    2000 bis unter 2600 €(9,3)316,4
    2600 € und mehr11,5310,8
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in €14651492
Erwerbstätige insgesamt (in 1000)63,21779,8
    darunter im Produzierenden Gewerbe21,8565,0
    darunter im Handel, Gastgewerbe und Verkehr17,6413,7
    darunter in sonstigen Dienstleistungen22,4760,1
von Erwerbstätigen sind Angestellte und Beamte   5)26,7787,7
von Erwerbstätigen sind Arbeiter   6)27,1791,8
Erwerbslose insgesamt (in 1000)13,6464,2
    Erwerbslose männlich(7,7)252,4
    Erwerbslose weiblich/211,9
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1000)73,72070,7
    Nichterwerbspersonen männlich31,6903,8
    Nichterwerbspersonen weiblich42,11167,0
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1000)150,54314,8
    durch Erwerbstätigkeit59,01651,6
    durch Arbeitslosengeld, -hilfe11,8419,1
    durch Rente, Pension45,11289,6
    durch Unterhalt durch Familienangehörige27,4751,9
    durch Sonstiges   31)(7,1)202,6
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)917918
Bildungswesen Meißen Sachsen
Allgemein bildende Schulen am 2.09.2004  
Grundschulen27859
    Klassen1955571
    Schüler/innen3876104159
    Hauptberufliche Lehrpersonen3639689
Mittelschulen13469
    Klassen2175940
    Schüler/innen4912134425
    Hauptberufliche Lehrpersonen41611873
Gymnasien6154
    Klassen   12)1203054
    Schüler/innen3997101898
    Hauptberufliche Lehrpersonen3488444
Allgemein bildende Förderschulen   8)5168
    Klassen832175
    Schüler/innen87921628
    Hauptberufliche Lehrpersonen1313468
Absolventen/ Abgänger der allgemein bildenden Schulen des Schuljahres 2003/2004180154988
    ohne Hauptschulabschluss1485152
    mit Hauptschulabschluss2006996
    mit Realschulabschluss94928911
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife50413929
Berufsbildende Schulen am 01.11.2004   11)  
insgesamt6294
    Klassen   45)1627879
    Schüler/innen3677169690
    Hauptberufliche Lehrpersonen1597266
Berufsschulen am 1.11.2004 (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)7394
    Klassen1185114
    Schüler/innen2469104920
    Hauptberufliche Lehrpersonen803490
Berufsfachschulen am 1.11.2004   60)5231
    Klassen291883
    Schüler/innen57140027
    Hauptberufliche Lehrpersonen302187
Fachoberschulen am 1.11.2004   44)166
    Klassen10315
    Schüler/innen2427571
    Hauptberufliche Lehrpersonen16393
Berufliche Gymnasien am 1.11.2004   44)152
    Klassen   45)5143
    Schüler/innen3959248
    Hauptberufliche Lehrpersonen33817
Fachschulen am 1.11.2004   44)-91
    Klassen-424
    Schüler/innen-7924
    Hauptberufliche Lehrpersonen-379
Absolventen/ Abgänger135163803
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis123558524
        darunterAbsolventen mit allgemeiner  
      Hochschulreife oder Fachhochschulreife
2536690
Öffentliche Sozialleistungen Meißen Sachsen
Sozialhilfe am 31.12.2004   1)  
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt   24)4168139944
    je 1000 Einwohner27,732,6
Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt210371590
Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen 2004134362641
    darunterEmpfänger von Hilfe in besonderen            Lebenslagen am 31.12.200447139556
Reine Ausgaben für Sozialhilfe 2004 in 1000 €11133735751
    je Einwohner in €74171
Hilfe zum Lebensunterhalt in 1000 €8946340316
Hilfe in besonderen Lebenslagen in 1000 €2187395435
Wohngeld am 31.12.2004  
Haushalte insgesamt8465276591
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Mietzuschuss6387208598
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Lastenzuschuss62118114
    davon Haushalte von besonderem Mietzuschuss145749879
    Haushalte je 1000 Einwohner56,364,4
Asylbewerber am 31.12.2004   2)  
Empfänger von Regelleistungen30810214
Haushalte von Regelleistungsempfängern2427259
Empfänger von besonderen Leistungen   28)21974
Ausgaben 2004 in 1000 €168957224
    je Einwohner in €1113
Jugendhilfe 2004   25)  
Institutionelle Beratung junger Menschen26514338
    darunter Erziehungs- und Familienberatungen24512297
Betreuung einzelner junger Menschen, Bestand am 31.12.200451991
    beendete Hilfen801554
Sozialpädagogische Familienhilfe, Familien am 31.12.2004   25)481404
    darunter Familien mit 3 und mehr Kindern16536
    Familien mit beendeter Hilfe211024
Hilfe zur Erziehung, Junge Menschen am 31.12.2004   61)1476475
    und zwar in einer Pflegefamilie571761
    und zwar in einem Heim522685
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen 2004   25)232216
    darunter unter 14 Jahren131020
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch3770
    Inobhutnahmen wegen Gefährdung201446
Reine Ausgaben für Jugendhilfe 2004 in 1000 €   21)30888992646
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
9138318637
    darunter für Kindertageseinrichtungen freier Träger13591273410
    je Einwohner in €205230
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2003  
insgesamt9665274585
    darunter mit nur einer Behinderung8394234144
    je 1000 Einwohner64,263,5
Gesundheitswesen 2004 Meißen Sachsen
Krankenhäuser insgesamt386
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)92928507
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt345
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)3168982
Ärzte am 31.12. insgesamt42614220
    je 100 000 Einwohner283,4331,0
Zahnärzte am 31.12. insgesamt1293806
    je 100 000 Einwohner85,888,6
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt30957
    je 100 000 Einwohner20,022,3
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen38811878
an Krankheiten des Kreislaufsystems87924274
durch Unfälle391410
Bautätigkeit 2004 Meißen Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2345500
    darunter mit 1 Wohnung2094885
    darunter mit 2 Wohnungen17470
Errichtung neuer Nichtwohngebäude621283
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)3877906
    davon mit 1 und 2 Räumen-6259
    davon mit 3 Räumen44702
    davon mit 4 Räumen59791
    davon mit 5 und mehr Räumen2906154
Wohnfläche in qm insgesamt502411039945
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2315653
    darunter mit 1 Wohnung2114988
    darunter mit 2 Wohnungen11496
Errichtung neuer Nichtwohngebäude501179
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)3848396
    davon mit 1 und 2 Räumen24670
    davon mit 3 Räumen65761
    davon mit 4 Räumen401108
    davon mit 5 und mehr Räumen2555857
Wohnfläche in qm insgesamt436851031982
Gebäude- und Wohnungsbestand                       15) Meißen Sachsen
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.200429772771445
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen22675559149
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)751152342058
    mit 1 Raum   19)57931909
    mit 2 Räumen   19)4118161954
    mit 3 Räumen   19)19997642520
    mit 4 Räumen   19)26099846598
    mit 5 Räumen   19)14054394473
    mit 6 Räumen   19)6178162172
    mit 7 und mehr Räumen   19)4090102432
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr31572781783
Wohnfläche in 100 qm am 31.12.2004543171618661
Flächennutzung Meißen Sachsen
Bodenfläche am 31.12.2004 insgesamt in ha631691841482
    davon Siedlungs- und Verkehrsfläche7498214816
        davon Gebäude- und Freifläche4365121687
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)533571
        davon Erholungsfläche43714292
        davon Friedhofsfläche491670
        davon Verkehrsfläche259473596
            darunter Straße, Weg, Platz218160784
    davon Landwirtschaftsfläche451691025389
    davon Waldfläche8425494313
    davon Wasserfläche122334022
    davon Abbauland21433096
    davon Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)64039845
Landwirtschaft Meißen Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2003 insgesamt3538132
    davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 100 ha2876723
    100 bis unter 200 ha24532
    200 bis unter 1000 ha36629
    1000 ha und mehr6248
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2003 insgesamt in ha39315913500
    darunter Ackerland33988723000
    darunter Dauerkulturen7166071
    darunter Dauergrünland4604184263
Hektarertrag 2004 in dt  
Weizen91,980,9
Winterweizen92,081,1
Roggen66,767,1
Wintergerste81,872,7
Sommergerste66,155,9
Hafer59,755,7
Triticale59,063,3
Körnermais, Corn-Cob-Mix88,382,9
Kartoffeln insgesamt369,5397,8
Kartoffeln, mittelfrühe und späte369,5400,2
Zuckerrüben660,6589,9
Raps und Rübsen insgesamt43,941,7
Winterraps44,141,8
Silomais428,3388,0
Viehzählung am 03.05.2003  
Betriebe mit Rinderhaltung954496
Rinder insgesamt14459521603
    darunter Milchkühe5110208582
    darunter Ammen- und Mutterkühe148236169
Betriebe mit Schweinehaltung471567
Schweine insgesamt10391641428
    darunter Mastschweine6828199085
    darunter Zuchtsauen12682042
Betriebe mit Hühnerhaltung632727
Hühner insgesamt.7269006
    darunter Legehennen.3374126
    darunter Masthühner412670220
Betriebe mit Pferdehaltung712047
Pferde insgesamt71213412
Betriebe mit Schafhaltung531763
Schafe insgesamt6214142861
    darunterweibliche Schafe zur Zucht            (einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter393992781
Gänse insgesamt27127415
Enten insgesamt17912232
Truthühner insgesamt33269251572
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2004 Meißen Sachsen
Betriebe1092956
Tätige Personen9588228825
    darunter Arbeiter6761159806
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.16092386089
Bruttolohnsumme in 1000 €1661333509755
Bruttogehaltsumme in 1000 €1078332504928
Gesamtumsatz in 1000 €150395740720819
    darunter Auslandsumsatz in 1000 €68234012284018
    Vorleistungsgüterproduzenten  
    Betriebe571280
    Tätige Personen483294822
    Gesamtumsatz in 1000 €49691915688518
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €959105284857
    Investitionsgüterproduzenten  
    Betriebe35916
    Tätige Personen368281673
    Gesamtumsatz in 1000 €89850715640517
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €.6048981
    Gebrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe2122
    Tätige Personen.8344
    Gesamtumsatz in 1000 €.1013171
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €.219494
    Verbrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe16638
    Tätige Personen.43987
    Gesamtumsatz in 1000 €.8378612
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €.730686
Betriebe mit Investitionen 2003812203
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 €643332697274
    bei Vorleistungsgüterproduzenten230161604993
    bei Investitionsgüterproduzenten19028745156
    bei Gebrauchsgüterproduzenten.70359
    bei Verbrauchsgüterproduzenten.276766
    je Beschäftigten in €672512154
Energieverbrauch 2004 insgesamt in 1000 MJ   20)191369782517623
    Kohle.2736756
    Heizöl1607864916780
    Erdgas83720738331513
    Erneuerbare Energien.2002605
    Strom71006130127792
    Fernwärme1624232471532
    Sonstige Energieträger392581930643
Baugewerbe im Juni 2004 Meißen Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe2416172
Tätige Personen221364516
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.2737532
Bruttolohnsumme in 1000 €285085012
Bruttogehaltsumme in 1000 €86431781
Gesamtumsatz in 1000 €17911566608
baugewerblicher Umsatz in 1000 €17758561632
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €2009256272346
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €1977886161740
Ausbaugewerbe  
Betriebe461285
Tätige Personen93030045
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €745172284383
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €710042175242
Tourismus 2004 Meißen Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli952132
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis831738
    davon Vorsorge- und Rehakliniken136
    davon sonstige Beherbergungsstätten11358
angebotene Gästebetten im Juli4617111543
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis383179208
    davon Vorsorge- und Rehakliniken.8288
    davon sonstige Beherbergungsstätten.24047
Ankünfte (ohne Campingplätze)2069855436572
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis1938584559871
    davon Vorsorge- und Rehakliniken.97410
    davon sonstige Beherbergungsstätten.779291
Übernachtungen (ohne Campingplätze)56050214744026
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis4433939975238
    davon Vorsorge- und Rehakliniken.2333787
    davon sonstige Beherbergungsstätten.2435001
Straßenverkehrsunfälle 2004 Meißen Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)94024300
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne2867208
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol431258
    Unfälle mit Personenschaden61115834
getötete Personen9320
schwerverletzte Personen2034861
leichtverletzte Personen57615422
Kfz-Bestand am 01.01. 2005   30) Meißen Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt973432675304
    Pkw-Bestand830362293752
    Lkw-Bestand7193180482
    Krafträder-Bestand4654126980
Unternehmen und Arbeitsstätten 2004 Meißen Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt176649171
    davon Neuerrichtungen153343903
    davon Zuzug1442424
    davon Übernahme eines bereits bestehenden        Betriebes892844
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt112032630
    davon vollständige Aufgabe eines Betriebes87427286
    davon Fortzug1652830
    davon Übergabe eines weiterhin bestehenden        Betriebes812514
Gewerbeummeldungen insgesamt44413804
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt176649171
    davon Land- und Forstwirtschaft17479
    davon Verarbeitendes Gewerbe792078
    davon Baugewerbe3607883
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)45912362
    davon Gastgewerbe1133276
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung781892
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe903025
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)36911096
    davon öffentliche und private Dienstleistungen1415914
    davon übrige Wirtschaftszweige601166
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt112032630
    davon Land- u. Forstwirtschaft15284
    davon Verarbeitendes Gewerbe611649
    davon Baugewerbe1814185
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)3309875
    davon Gastgewerbe903004
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung401569
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe862511
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)2146520
    davon öffentliche und private Dienstleistungen792494
    davon übrige Wirtschaftszweige24539
Insolvenzverfahren  
insgesamt2076523
    Unternehmensinsolvenzen882344
    Verbraucherinsolvenzen542263
Kaufwerte für Bauland 2004 Meißen Sachsen
Kauffälle insgesamt895261
Fläche in 1000 qm1338401
Kaufwert in €/qm42,7826,11
    davon baureifes Land  
    Kauffälle833746
    Fläche in 1000 qm743745
    Kaufwert in €/qm59,1247,47
    davon Rohbauland  
    Kauffälle.428
    Fläche in 1000 qm.847
    Kaufwert in €/qm23,7510,19
    davon sonstiges Bauland  
    Kauffälle.1087
    Fläche in 1000 qm.3809
    Kaufwert in €/qm.8,65
Öffentliche Finanzen 2004 Meißen Sachsen
Ist-Aufkommen an Gemeindesteuern in 1000 €  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent291293
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent386425
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent385410
Grundsteuer A79713814
Grundsteuer B11875395102
Gewerbesteuer23893780057
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1000 €12440347008
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 €4911142151
Gewerbesteuerumlage in 1000 €285887583
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 €21035692474
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 €2744719
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 €307892911
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 €6213190397
Realsteueraufbringungskraft in 1000 €393431188972
Steuereinnahmekraft in 1000 €538361590549
    je Einwohner in €   3)358369
Schuldenstand am 31.12.   23)  
insgesamt in 1000 €2213615193580
    je Einwohner in €   3)14721206
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €2839627942052
    davon Einnahmen der laufenden Rechnung2101976327054
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land764772509850
        darunterGebühren, zweckgebundene            Abgaben26944543910
    davon Einnahmen der Kapitalrechnung737651614998
        darunterZuweisungen für Investitionen vom            Land502791140067
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €2604277616663
    davon Ausgaben der laufenden Rechnung1828325810716
        darunter Personalausgaben605792064663
        darunter laufender Sachaufwand480141282618
    davon Ausgaben der Kapitalrechnung775951805946
        darunter Sachinvestitionen738871624610
        darunter Baumaßnahmen682701450323
Finanzierungssaldo   23)23535325389
Personal im öffentlichen Dienst Meißen Sachsen
Personal des Landes am 30.06.2004 insgesamt   22)3215114168
    Vollzeitbeschäftigte238884861
    Teilzeitbeschäftigte82729307
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2004 insgesamt   23)195881672
    Vollzeitbeschäftigte111247159
    Teilzeitbeschäftigte84634513







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Fläche
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2004 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt.
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Bevölkerung
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, außer die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
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Einwohner
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.

Die laufende Bevölkerungsfortschreibung wird auf der Grundlage der jeweils letzten allgemeinen Volkszählung nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Lebendgeburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge) der Bevölkerungsstand zu einem gegebenen Zeitpunkt ermittelt. Basis der jetzigen Fortschreibung ist die zum 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch erhöhte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2004 um insgesamt 201 Einwohner.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2005. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Regierungsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.

Der Freistaat Sachsen gliederte sich in sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise mit 508 Gemeinden.

Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche.
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Bevölkerungsbewegung
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Lebendgeborene
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Gestorbene
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). In dieser Veröffentlichung werden aber nur die Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenze abgebildet. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Im Gegensatz zu den Vorjahren werden ab dieser Veröffentlichung die Wanderungsfälle getrennt nach Wanderungen über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) und Wanderungen innerhalb des Gebietes unterschieden. Deshalb sind die Zu- und Fortzüge nur über die Grenze des jeweiligen Gebietes dargestellt. Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.
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Eheschließungen
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
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Ehescheidungen
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Bei Ergebnisdarstellungen in tiefer regionaler oder fachlicher Gliederung ist unbedingt der systematische und zufällige Fehler bei Stichprobenerhebungen zu berücksichtigen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden deshalb in der vorliegenden Veröffentlichung Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich " / " blockiert. Werte zwischen 7 000 und unter 10 000 werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen. Es setzt sich zusammen aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Die Angaben zum Einkommen sind ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige.
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Arbeiter
Alle Lohn empfangenden Facharbeiter, ungelernte Arbeiter und Hilfsarbeiter, einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen gelten als Arbeiter.
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Angestellte
Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister (trotz Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter), Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten. Ebenfalls zu den Angestellten zählen Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen.
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Beamte
Den Beamten werden Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften (einschließlich Beamtenanwärter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Soldaten und Wehrpflichtige) sowie Geistliche der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirchen zugerechnet.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose. Sie sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Arbeitsämter erfasst werden, gleichzusetzen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Bildungswesen
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Allgemein bildende Schulen
Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Mittelschulen
Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Gymnasien
Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Allgemein bildende Förderschulen
Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger
Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/innen von Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler.
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Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) werden von behinderten Jugendlichen besucht, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Grundsätzlich werden Behinderte in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) ausgebildet. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein besonderer einjähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-Behinderte) sowie der Förderlehrgang F2 (auslaufend). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien und Berufliche Gymnasien (berufsbildende Förderschulen) bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemein bildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen und Fachschulen (berufsbildende Förderschulen) dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht. Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
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Sozialhilfe
Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen Personen gewährt, die sich in einer Notlage befinden, soweit andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Durch individuelle Leistungen soll die Sozialhilfe dem Hilfeempfänger ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben gewährleisten. Hilfe zum Lebensunterhalt, die die notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) berechnet; spezielle Notstände werden durch Hilfe in besonderen Lebenslagen behoben (u. a. Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage).
In der Summe für das Land Sachsen sind nicht nur die Empfänger und Ausgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte enthalten, sondern auch die des Landeswohlfahrtsverbandes.
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Jugendhilfe
Grundlage für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990). Ziel der Jugendhilfe ist es, durch vorbeugende und familienunterstützende Maßnahmen so auf Kinder und Jugendliche sowie deren Familien einzuwirken, dass eine Unterbringung der jungen Menschen außerhalb des Elternhauses vermieden werden kann. Unterstützung dabei bieten erzieherische Hilfen wie institutionelle Beratungen, die Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe. Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe zählt u. a. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Asylbewerber
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind bundeseinheitlich im Wohngeldgesetz (WoGG) und für die neuen Bundesländer zusätzlich durch das Wohngeldüberleitungsgesetz (WoGÜG) geregelt.
Wohngeldberechtigte, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge beziehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Mietzuschuss ohne besonderen Antrag. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
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Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2003 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2003 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).

Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Kartoffelverarbeitung
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Obst und Gemüseverarbeitung a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Herstellung von Alkohol
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Örtlich getrennte Einheiten von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Geleistete Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.
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Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Energieverbrauch
Als Energieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe im Juni 2004. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni 2004. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2003) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2004) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
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Beherbergungsstätten
Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Boardinghouses, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.
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Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter. Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
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Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.

Eine Anmeldung
ist abzugeben bei Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, diffenziert ausgewiesen auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Ummeldung
ist abzugeben bei Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.
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Eine Abmeldung
ist abzugeben bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung, Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes, eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet.
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Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
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Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Öffentliche Finanzen
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Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte

Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung

Zahlungen von gleicher Ebene
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden. Die Einnahmen und Ausgaben Sachsens beinhalten auch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).
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Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2003 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.
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Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.
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Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.
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Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
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Gewerbesteuerumlage
2004 wurde eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 46 Prozent des Grundbetrags der Gewerbesteuer von den Gemeinden an Bund und Land abgeführt.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreises (Landratsamt) und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).
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Personal im öffentlichen Dienst
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Personalbestand
Im Personalbestand des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 11 bzw. 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Staatsbetriebe - Beschäftigungsbereich 12 und Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 13 bzw. 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni in einem unmittelbaren Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung-, Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022).

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband) enthalten.
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Alle Fußnoten

1) Die Kreisangaben beruhen auf dem Trägerprinzip (regionale Auswertung nach Sitz des Trägers), die Landessumme enthält außerdem direkt durch den überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband) betreute Empfänger bzw. erbrachte Leistungen.

2) Einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Stadt

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

8) Einschließlich Schüler/innen der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2008)

15) Ohne Wohnheime

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Landesjugendamtes bei Stadt und Regierungsbezirk Chemnitz und die der obersten Landesjugendbehörde bei Stadt und Regierungsbezirk Dresden enthalten.

22) Die Sachsensumme enthält außerdem Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreisgebiets- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten auch die Daten der Landkreise (Landratsämter) und der Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).

24) HLU-Empfänger, Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Sozialhilfeempfänger im engeren Sinn

25) Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2005 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung

31) Eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil / Sozialhilfe / Leistungen aus einer Pflegeversicherung / sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien u.ä.

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

34) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentliche Verwaltung)

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

61) Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Junge Menschen am 31.12.2004 (Bestandsfortschreibung)
Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.



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