1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Kreisstatistik 2004 für Leipzig, Stadt
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14365 / Gebietsstand 01.01.2004)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Leipzig, Stadt Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.20041522
    darunter Städte 1178
Fläche am 31.12.2003 in qkm297,6118413,97
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt5603874807535
    männlich2605812267595
    weiblich2998062539940
Bevölkerung am 31.12.2003 insgesamt4975314321437
    männlich2408782102768
    weiblich2566532218669
Einwohner je qkm am 31.12.20031672235
Ausländer am 31.12.2003 insgesamt32301119091
    männlich2024171664
    weiblich1206047427
Bevölkerung im Alter von ... bis unter ... Jahren am 31.12.2003  
... unter 3 Jahre1151695461
... von 3 bis unter 6 Jahre1043292972
... von 6 bis unter 10 Jahre10664102236
... von 10 bis unter 15 Jahre18073179925
... von 15 bis unter 18 Jahre15982168829
... von 18 bis unter 20 Jahre11631113607
... von 20 bis unter 25 Jahre37207284405
... von 25 bis unter 30 Jahre35030241868
... von 30 bis unter 35 Jahre35382264949
... von 35 bis unter 40 Jahre40022325533
... von 40 bis unter 45 Jahre38991350722
... von 45 bis unter 50 Jahre34075321368
... von 50 bis unter 55 Jahre34182326918
... von 55 bis unter 60 Jahre26670231478
... von 60 bis unter 65 Jahre39087330515
... von 65 bis unter 75 Jahre57188511652
... von 75 Jahre und mehr41399378999
Bevölkerungsbewegung Leipzig, Stadt Sachsen
Lebendgeborene insgesamt 2003395132079
    männlich200516261
    weiblich194615818
    je 1000 Einwohner8,07,4
Gestorbene insgesamt 2003549850669
    männlich237522925
    weiblich312327744
    je 1000 Einwohner11,111,7
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2003-1547-18590
    männlich-370-6664
    weiblich-1177-11926
    je 1000 Einwohner-3,1-4,3
Zuzüge insgesamt 2003 über die Gebietsgrenze   47)2327465650
    männlich   47)1210336477
    weiblich   47)1117129173
    je 1000 Einwohner   47)46,915,1
Fortzüge insgesamt 2003 über die Gebietsgrenze   47)1898274648
    männlich   47)1000539530
    weiblich   47)897735118
    je 1000 Einwohner   47)38,317,2
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2003   47)4292-8998
    männlich   47)2098-3053
    weiblich   47)2194-5945
    je 1000 Einwohner   47)8,7-2,1
Gesamtveränderung insgesamt 20032736-27622
    männlich1724-9729
    weiblich1012-17893
    je 1000 Einwohner5,5-6,4
Eheschließungen insgesamt 2003119214778
Ehescheidungen insgesamt 200310308946
    je 10 000 Einwohner20,820,6
    davon betroffene minderjährige Kinder7177171
Mikrozensus 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße insgesamt (in 1000)278,52144,4
    mit 1 Person129,4799,1
    mit 2 Personen91,6768,5
    mit 3 und mehr Personen57,4576,8
durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt1,82,0
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1000)   4)277,82131,2
    unter 500 €22,596,2
    500 bis unter 900 €49,1309,4
    900 bis unter 1500 €84,0656,9
    1500 bis unter 2000 €48,0440,4
    2000 bis unter 2600 €38,4320,8
    2600 € und mehr35,7307,5
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in €13651503
Erwerbstätige insgesamt (in 1000)199,31808,5
    darunter im Produzierenden Gewerbe44,4579,5
    darunter im Handel, Gastgewerbe und Verkehr50,3414,8
    darunter in sonstigen Dienstleistungen102,4769,2
von Erwerbstätigen sind Angestellte und Beamte   5)110,0809,8
von Erwerbstätigen sind Arbeiter   6)68,0812,3
Erwerbslose insgesamt (in 1000)58,1444,2
    Erwerbslose männlich34,3235,0
    Erwerbslose weiblich23,9209,2
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1000)237,82084,7
    Nichterwerbspersonen männlich104,2900,5
    Nichterwerbspersonen weiblich133,71184,3
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1000)495,34337,4
    durch Erwerbstätigkeit186,01687,3
    durch Arbeitslosengeld, -hilfe47,0396,3
    durch Rente, Pension134,71292,8
    durch Unterhalt durch Familienangehörige93,1761,0
    durch Sonstiges   31)34,5200,1
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)935917
Bildungswesen Leipzig, Stadt Sachsen
Allgemein bildende Schulen am 4.09.2003  
Grundschulen73865
    Klassen5505334
    Schüler/innen1035497826
    Hauptberufliche Lehrpersonen10609924
Mittelschulen38528
    Klassen5726745
    Schüler/innen13514155607
    Hauptberufliche Lehrpersonen104112439
Gymnasien23164
    Klassen   12)4253412
    Schüler/innen13825110246
    Hauptberufliche Lehrpersonen10658723
Förderschulen   8)18180
    Klassen2872247
    Schüler/innen287822246
    Hauptberufliche Lehrpersonen4763570
Absolventen/ Abgänger des Schuljahres 2002/2003563856481
    ohne Hauptschulabschluss6515599
    mit Hauptschulabschluss7017097
    mit Realschulabschluss248930169
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife179713616
Berufsbildende Schulen am 03.11.2003   11)  
insgesamt36297
    Klassen   45)11567818
    Schüler/innen25777169366
    Hauptberufliche Lehrpersonen10027184
Berufsschulen am 3.11.2003   9)32258
    Klassen6064080
    Schüler/innen1438592886
    Hauptberufliche Lehrpersonen4353009
Berufsbildende Schulen für Behinderte am 3.11.2003   10)15154
    Klassen1331083
    Schüler/innen170013908
    Hauptberufliche Lehrpersonen93561
Berufliche Gymnasien am 3.11.2003351
    Klassen8140
    Schüler/innen5449468
    Hauptberufliche Lehrpersonen48789
Berufsfachschulen am 3.11.200325221
    Klassen2651699
    Schüler/innen601036062
    Hauptberufliche Lehrpersonen2852001
Fachoberschulen am 3.11.2003763
    Klassen42320
    Schüler/innen11317678
    Hauptberufliche Lehrpersonen48376
Fachschulen am 3.11.20031294
    Klassen102496
    Schüler/innen20079364
    Hauptberufliche Lehrpersonen93448
Öffentliche Sozialleistungen Leipzig, Stadt Sachsen
Sozialhilfe am 31.12.2003   1)  
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt   60)32213133698
    je 1000 Einwohner64,730,9
Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt1720467528
Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen 2003598166303
    darunterEmpfänger von Hilfe in besonderen            Lebenslagen am 31.12.2003231945170
Reine Ausgaben für Sozialhilfe 2003 in 1000 €104030685128
    je Einwohner in €210158
Hilfe zum Lebensunterhalt in 1000 €86012331725
Hilfe in besonderen Lebenslagen in 1000 €18018353403
Wohngeld am 31.12.2003  
Haushalte insgesamt44525275823
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Mietzuschuss31552209336
    davon Haushalte von allgemeinem Wohngeld-        Lastenzuschuss42218929
    davon Haushalte von besonderem Mietzuschuss1255147558
    Haushalte je 1000 Einwohner89,563,8
Asylbewerber am 31.12.2003   2)  
Empfänger von Regelleistungen146512070
Haushalte von Regelleistungsempfängern10538999
Empfänger von besonderen Leistungen   28)2527657
Ausgaben 2003 in 1000 €923062532
    je Einwohner in €1914
Jugendhilfe 2003   25)  
Institutionelle Beratung junger Menschen199512905
    darunter Erziehungs- und Familienberatungen176110965
Betreuung einzelner junger Menschen, Bestand am 31.12.20031071124
    beendete Hilfen1991521
Sozialpädagogische Familienhilfe, Familien am 31.12.2003   25)2231378
    darunter Familien mit 3 und mehr Kindern84551
    Familien mit beendeter Hilfe151949
Hilfe zur Erziehung, Junge Menschen am 31.12.2003   61)7916686
    und zwar in einer Pflegefamilie1611679
    und zwar in einem Heim3042850
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen 2003   25)7582405
    darunter unter 14 Jahren3071145
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch305889
    Inobhutnahmen wegen Gefährdung4531515
Reine Ausgaben für Jugendhilfe 2003 in 1000 €   21)139974988892
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
34960328836
    darunter für Kindertageseinrichtungen freier Träger45897264099
    je Einwohner in €282228
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2003  
insgesamt33723274585
    darunter mit nur einer Behinderung27842234144
    je 1000 Einwohner67,863,5
Gesundheitswesen 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Krankenhäuser insgesamt787
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)415629156
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt245
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)1749044
Ärzte am 31.12. insgesamt265914066
    je 100 000 Einwohner534,4325,5
Zahnärzte am 31.12. insgesamt5353814
    je 100 000 Einwohner107,588,3
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt126940
    je 100 000 Einwohner25,321,8
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen142311955
an Krankheiten des Kreislaufsystems268626047
durch Unfälle1571435
Bautätigkeit 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude7526104
    darunter mit 1 Wohnung6955405
    darunter mit 2 Wohnungen40521
Errichtung neuer Nichtwohngebäude711212
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)15339485
    davon mit 1 und 2 Räumen428909
    davon mit 3 Räumen151634
    davon mit 4 Räumen2151439
    davon mit 5 und mehr Räumen7396503
Wohnfläche in qm insgesamt1540181127871
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude6304932
    darunter mit 1 Wohnung5714261
    darunter mit 2 Wohnungen42490
Errichtung neuer Nichtwohngebäude601055
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)12988363
    davon mit 1 und 2 Räumen305437
    davon mit 3 Räumen3411093
    davon mit 4 Räumen1191518
    davon mit 5 und mehr Räumen5335315
Wohnfläche in qm insgesamt126490952852
Gebäude- und Wohnungsbestand                       15) Leipzig, Stadt Sachsen
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.200353409766841
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen25591553823
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)3163412346408
    mit 1 Raum   19)709132358
    mit 2 Räumen   19)27327163144
    mit 3 Räumen   19)93445646283
    mit 4 Räumen   19)127624849522
    mit 5 Räumen   19)43686393145
    mit 6 Räumen   19)11795160870
    mit 7 und mehr Räumen   19)5373101086
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr41082771091
Wohnfläche in 100 qm am 31.12.20032079171615878
Flächennutzung Leipzig, Stadt Sachsen
Bodenfläche am 31.12.2000 insgesamt in ha297541841294
    davon Siedlungs- und Verkehrsfläche12772207288
        davon Gebäude- und Freifläche7718119123
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)932663
        davon Erholungsfläche145512531
        davon Friedhofsfläche2091678
        davon Verkehrsfläche329771294
            darunter Straße, Weg, Platz249859003
    davon Landwirtschaftsfläche131761031675
    davon Waldfläche1631487886
    davon Wasserfläche55933100
    davon Abbauland82134641
    davon Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)79546704
Bodenfläche am 31.12.2003 insgesamt in ha297611841398
    darunterSiedlungs- und Verkehrsfläche13604213788
        davon Gebäude- und Freifläche8197121341
        davon Betriebsfläche (ohne Abbauland)1273539
        davon Erholungsfläche165514067
        davon Friedhofsfläche1991667
        davon Verkehrsfläche342673173
            darunter Straße, Weg, Platz260460363
Landwirtschaft Leipzig, Stadt Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2003 insgesamt698132
    davon mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 100 ha616723
    100 bis unter 200 ha4532
    200 bis unter 1000 ha1629
    1000 ha und mehr3248
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2003 insgesamt in ha 8203913500
    darunter Ackerland7250723000
    darunter Dauerkulturen.6071
    darunter Dauergrünland914184263
Hektarertrag 2003 in dt  
Weizen47,049,2
Winterweizen48,449,3
Roggen56,837,4
Wintergerste46,041,0
Sommergerste42,145,1
Hafer36,338,4
Triticale43,637,0
Körnermais, Corn-Cob-Mix48,058,5
Kartoffeln insgesamt194,9277,2
Kartoffeln, mittelfrühe und späte185,0277,7
Zuckerrüben455,9446,4
Raps und Rübsen insgesamt31,526,0
Winterraps31,526,1
Silomais292,5318,2
Viehzählung am 03.05.2003  
Betriebe mit Rinderhaltung144496
Rinder insgesamt2540521603
    darunter Milchkühe.208582
    darunter Ammen- und Mutterkühe26236169
Betriebe mit Schweinehaltung101567
Schweine insgesamt214641428
    darunter Mastschweine.199085
    darunter Zuchtsauen2182042
Betriebe mit Hühnerhaltung112727
Hühner insgesamt.7269006
    darunter Legehennen.3374126
    darunter Masthühner302670220
Betriebe mit Pferdehaltung112047
Pferde insgesamt23813412
Betriebe mit Schafhaltung91763
Schafe insgesamt4639142861
    darunterweibliche Schafe zur Zucht            (einschließlich Jährlinge) 1 Jahr und älter300892781
Gänse insgesamt.27415
Enten insgesamt.12232
Truthühner insgesamt-251572
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Betriebe1612805
Tätige Personen12997224026
    darunter Arbeiter7780156578
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.21247369944
Bruttolohnsumme in 1000 €1905233378014
Bruttogehaltsumme in 1000 €2125032408018
Gesamtumsatz in 1000 €171743037336663
    darunter Auslandsumsatz in 1000 €37189910737447
    Vorleistungsgüterproduzenten  
    Betriebe651230
    Tätige Personen406291791
    Gesamtumsatz in 1000 €59520713802796
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €1350174144726
    Investitionsgüterproduzenten  
    Betriebe59867
    Tätige Personen531980077
    Gesamtumsatz in 1000 €65941814392394
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €1752375746000
    Gebrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe4126
    Tätige Personen2218452
    Gesamtumsatz in 1000 €9769969878
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €.194350
    Verbrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe34583
    Tätige Personen339543705
    Gesamtumsatz in 1000 €4530368171595
        darunter Auslandsumsatz in 1000 €.652370
Betriebe mit Investitionen 20021202223
Bruttoanlageinvestitionen in 1000 €787212574935
    bei Vorleistungsgüterproduzenten345261778271
    bei Investitionsgüterproduzenten35391532073
    bei Gebrauchsgüterproduzenten.26857
    bei Verbrauchsgüterproduzenten.237734
    je Beschäftigten in €629011510
Energieverbrauch 2003 insgesamt in 1000 MJ   20)226665777581973
    Kohle-2391467
    Heizöl4482085210077
    Erdgas57070135953455
    Erneuerbare Energien-1683280
    Strom115894228055122
    Fernwärme835272628938
    Sonstige Energieträger52791659633
Baugewerbe im Juni 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe4786079
Tätige Personen632967135
geleistete Arbeitsstunden in 1000 Std.6187411
Bruttolohnsumme in 1000 €842884835
Bruttogehaltsumme in 1000 €461731852
Gesamtumsatz in 1000 €82197602139
baugewerblicher Umsatz in 1000 €81235596819
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €7698775849282
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €7567375767025
Ausbaugewerbe  
Betriebe1541437
Tätige Personen355633650
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1000 €3083152625848
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1000 €2981722494406
Tourismus 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli902101
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis821711
    davon Vorsorge- und Rehakliniken8352
    davon sonstige Beherbergungsstätten-38
angebotene Gästebetten im Juli11170111535
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis1032879249
    davon Vorsorge- und Rehakliniken84223607
    davon sonstige Beherbergungsstätten-8679
Ankünfte (ohne Campingplätze)8791915125603
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis8349274275236
    davon Vorsorge- und Rehakliniken44264744966
    davon sonstige Beherbergungsstätten-105401
Übernachtungen (ohne Campingplätze)161177514239746
    davon Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotels garnis15153199408389
    davon Vorsorge- und Rehakliniken964562328334
    davon sonstige Beherbergungsstätten-2503023
Straßenverkehrsunfälle 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)269425840
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne6277146
    sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Alkohol2121404
    Unfälle mit Personenschaden185517290
getötete Personen19352
schwerverletzte Personen3295412
leichtverletzte Personen194416796
Kfz-Bestand am 01.01. 2004   30) Leipzig, Stadt Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt2222852656821
    Pkw-Bestand1955332281719
    Lkw-Bestand15700181190
    Krafträder-Bestand7922121567
Unternehmen und Arbeitsstätten 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt641441952
    davon Neuerrichtungen594937543
    davon Zuzug2781876
    davon Übernahme eines bereits bestehenden        Betriebes1872533
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt458732600
    davon vollständige Aufgabe eines Betriebes411027999
    davon Fortzug2832209
    davon Übergabe eines weiterhin bestehenden        Betriebes1942392
Gewerbeummeldungen insgesamt227212824
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt641441952
    davon Land- und Forstwirtschaft23437
    davon Verarbeitendes Gewerbe2091808
    davon Baugewerbe5526439
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)142210809
    davon Gastgewerbe4043238
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung2021654
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe3992744
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)19559979
    davon öffentliche und private Dienstleistungen11253920
    davon übrige Wirtschaftszweige123924
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt458732600
    davon Land- u. Forstwirtschaft28279
    davon Verarbeitendes Gewerbe1621606
    davon Baugewerbe5824310
    davon Handel, Instandhaltung, Reparatur...   29)11019765
    davon Gastgewerbe4303185
    davon Verkehr und Nachrichtenübermittlung2551532
    davon Kredit- und Versicherungsgewerbe3052676
    davon Grundstücks-, Wohnungswesen,        Vermietung...   34)12406682
    davon öffentliche und private Dienstleistungen4402073
    davon übrige Wirtschaftszweige44492
Insolvenzverfahren  
insgesamt9985629
    Unternehmensinsolvenzen3952430
    Verbraucherinsolvenzen3511412
Kaufwerte für Bauland 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Kauffälle insgesamt4385680
Fläche in 1000 qm2867601
Kaufwert in €/qm93,4929,21
    davon baureifes Land  
    Kauffälle4314145
    Fläche in 1000 qm2763742
    Kaufwert in €/qm93,5949,38
    davon Rohbauland  
    Kauffälle.719
    Fläche in 1000 qm.1056
    Kaufwert in €/qm66,7014,65
    davon sonstiges Bauland  
    Kauffälle.816
    Fläche in 1000 qm.2803
    Kaufwert in €/qm97,967,77
Öffentliche Finanzen 2003 Leipzig, Stadt Sachsen
Ist-Aufkommen an Gemeindesteuern in 1000 €  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent306289
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent486420
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent455411
Grundsteuer A28214192
Grundsteuer B64895391331
Gewerbesteuer132448672277
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1000 €46231345327
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1000 €24953141736
Gewerbesteuerumlage in 1000 €22721127561
Gewerbesteuereinnahmen in 1000 €109727544717
Grundbetrag Grundsteuer A in 1000 €924917
Grundbetrag Grundsteuer B in 1000 €1335593098
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1000 €29130163539
Realsteueraufbringungskraft in 1000 €1761521077800
Steuereinnahmekraft in 1000 €2246151437303
    je Einwohner in €   3)453332
Schuldenstand am 31.12.   23)  
insgesamt in 1000 €8688985208964
    je Einwohner in €   3)17531202
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €10729367787525
    davon Einnahmen der laufenden Rechnung8913376325129
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land3599762559672
        darunterGebühren, zweckgebundene            Abgaben54250549766
    davon Einnahmen der Kapitalrechnung1815991462396
        darunterZuweisungen für Investitionen vom            Land1027501075616
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1000 €11343347853240
    davon Ausgaben der laufenden Rechnung8799445910834
        darunter Personalausgaben2693642134103
        darunter laufender Sachaufwand1579011351201
    davon Ausgaben der Kapitalrechnung2543891942405
        darunter Sachinvestitionen1819711655709
        darunter Baumaßnahmen1591721456360
Finanzierungssaldo   23)-61397-65715
Personal im öffentlichen Dienst Leipzig, Stadt Sachsen
Personal des Landes am 30.06.2003 insgesamt   22)17238115728
    Vollzeitbeschäftigte1330686966
    Teilzeitbeschäftigte393228762
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2003 insgesamt   23)1356388094
    Vollzeitbeschäftigte878642314
    Teilzeitbeschäftigte477745780







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
zurück


Fläche
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Landesvermessungsamtes zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen oder Neuvermessungen.

Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Bei der Bevölkerungsfortschreibung 2003 wurden darüber hinaus Bestandsänderungen resultierend aus nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt.

Bevölkerung
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Einwohner
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.




Bevölkerungsbewegung
zurück


Lebendgeborene
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.

Gestorbene
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.

Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). In dieser Veröffentlichung werden aber nur die Zu- und Fortzüge über die Kreisgrenze abgebildet. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge).

Im Gegensatz zu den Vorjahren werden ab dieser Veröffentlichung die Wanderungsfälle getrennt nach Wanderungen über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) und Wanderungen innerhalb des Gebietes unterschieden. Deshalb sind die Zu- und Fortzüge nur über die Grenze des jeweiligen Gebietes dargestellt. Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.

Eheschließungen
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.

Ehescheidungen
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen (einschließlich Ehescheidungen) werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.




Mikrozensus 2003
zurück


Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bei den Ergebnissen muss berücksichtigt werden, dass sich die Daten auf die Berichtswoche vom 5. bis 11. Mai 2003 bzw. auf den Stichtag 7. Mai 2003 beziehen.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar 2004 hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Bei Ergebnisdarstellungen in tiefer regionaler oder fachlicher Gliederung ist unbedingt der systematische und zufällige Fehler bei Stichprobenerhebungen zu berücksichtigen. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden deshalb in der vorliegenden Veröffentlichung Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich " / " blockiert. Werte zwischen 7 000 und unter 10 000 werden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.

Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).

Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe der monatlichen Nettoeinkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen. Es setzt sich zusammen aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Die Angaben zum Einkommen sind ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige.

Arbeiter
Alle Lohn empfangenden Facharbeiter, ungelernte Arbeiter und Hilfsarbeiter, einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen gelten als Arbeiter.

Angestellte
Angestellte arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister (trotz Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung der Arbeiter), Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten. Ebenfalls zu den Angestellten zählen Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen.

Beamte
Den Beamten werden Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften (einschließlich Beamtenanwärter, Beamte im Vorbereitungsdienst, Soldaten und Wehrpflichtige) sowie Geistliche der Römisch-Katholischen oder Evangelischen Kirchen zugerechnet.

Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose. Sie sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Arbeitsämter erfasst werden, gleichzusetzen.

Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.

Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".




Bildungswesen
zurück


Allgemein bildende Schulen
Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie vermitteln in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und führen ihre Schüler zu den weiterführenden Bildungsgängen.

Mittelschulen
Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.

Gymnasien
Die Gymnasien vermitteln Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird in halbjährlichen Grund- und Leistungskursen unterrichtet.
An den Gymnasien können besondere Profile (z. B. sprachliche, mathematisch-naturwissenschaftliche, musische und sportliche) eingerichtet werden. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.

Förderschulen
Die Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen umfänglicher geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auch durch besondere Hilfen in den allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
Die Klinik- und Krankenhausschulen sind Förderschulen und haben die Aufgabe, kranke Schüler, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, im Krankenhaus oder in einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Die Schüler/innen der Klinik- und Krankenhausschulen werden an den allgemein bildenden Schulen und Förderschulen gezählt, an denen sie gemeldet sind.
An öffentlichen Schulen und Freien Waldorfschulen können Förderschulklassen eingerichtet werden. Diese Förderschüler werden statistisch zu der Anzahl der Schüler/innen an Förderschulen entsprechend ihrer Behinderung gezählt.

Absolventen/Abgänger
Absolventen/Abgänger sind Schüler/innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule bzw. Förderschule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/innen von Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler. In der Kreisstatistik sind 62 Absolventen/Abgänger von den Freien Waldorfschulen enthalten.

Berufsbildende Schulen
In der Zahl der berufsbildenden Schulen insgesamt sind Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen enthalten.
Die Zahlen zu berufsbildenden Schulen umfassen die Schularten Berufsschulen, berufsbildende Schulen für Behinderte, berufliche Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen. Dabei handelt es sich um Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchG. In den Zahlen sind das Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Behinderte sowie die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit enthalten.

Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.




Öffentliche Sozialleistungen
zurück


Sozialhilfe
Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen Personen gewährt, die sich in einer Notlage befinden, soweit andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Durch individuelle Leistungen soll die Sozialhilfe dem Hilfeempfänger ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben gewährleisten. Hilfe zum Lebensunterhalt, die die notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) berechnet; spezielle Notstände werden durch Hilfe in besonderen Lebenslagen behoben (u. a. Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage).
In der Summe für das Land Sachsen sind nicht nur die Empfänger und Ausgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte enthalten, sondern auch die des Landeswohlfahrtsverbandes.

Jugendhilfe
Grundlage für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 1990). Ziel der Jugendhilfe ist es, durch vorbeugende und familienunterstützende Maßnahmen so auf Kinder und Jugendliche sowie deren Familien einzuwirken, dass eine Unterbringung der jungen Menschen außerhalb des Elternhauses vermieden werden kann. Unterstützung dabei bieten erzieherische Hilfen wie institutionelle Beratungen, die Betreuung einzelner junger Menschen und sozialpädagogische Familienhilfe. Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe zählt u. a. die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Asylbewerber
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.

Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind bundeseinheitlich im Wohngeldgesetz (WoGG) und für die neuen Bundesländer zusätzlich durch das Wohngeldüberleitungsgesetz (WoGÜG) geregelt.
Wohngeldberechtigte, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge beziehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Mietzuschuss ohne besonderen Antrag. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.




Gesundheitswesen
zurück


Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.




Bautätigkeit
zurück


Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.

Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.

Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.

Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).




Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
zurück


Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.




Flächennutzung
zurück


Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.

Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).

Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.

Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.

Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).

Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).

Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).

Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.

Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.

Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.

Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.

Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.

Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).




Landwirtschaft
zurück


Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2003 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2003 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).

Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.




Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
zurück


Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.20 Fischverarbeitung
15.31 Kartoffelverarbeitung
15.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33 Obst und Gemüseverarbeitung a. n. g.
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.91 Herstellung von Spirituosen
15.92 Herstellung von Alkohol
15.97 Herstellung von Malz
15.98 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.

Betrieb
Örtlich getrennte Einheiten von Unternehmen, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.

Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.

Geleistete Arbeitsstunden
Als Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller tätigen Personen einschließlich Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.

Bruttolohn- und -gehaltsumme
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.

Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.

Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.

Energieverbrauch
Als Energieverbrauch wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".

Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle




Baugewerbe
zurück


Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Totalerhebung im Bauhauptgewerbe im Juni 2003. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.

Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni 2003. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.

Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.

Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).

Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr (2002) im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni 2003) bestehenden Betrieben.




Tourismus
zurück


Beherbergungsstätten
Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungsstätten, die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.

Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.

Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.

Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.




Straßenverkehrsunfälle
zurück


Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Alkoholeinwirkung
Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.

Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.

Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.




Kraftfahrzeugbestand
zurück


Kfz-Bestand
Der Kraftfahrzeugbestand ist der Bestand aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge und aller zulassungsfreien Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen an einem Stichtag einschließlich jener Fahrzeuge, die bei den Zulassungsstellen vorübergehend abgemeldet wurden. Nicht einbezogen sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes, Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge mit besonderem Kennzeichen (Zollkennzeichen). Quelle für die Angaben zum Fahrzeugbestand ist das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.




Unternehmen und Arbeitsstätten
zurück


Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an die zuständigen statistischen Ämter. Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung.


Eine Anmeldung
ist abzugeben bei Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, diffenziert ausgewiesen auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.

Eine Ummeldung
ist abzugeben bei Änderung oder Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder/und Verlagerung innerhalb eines Gewerbeamtsbereiches.

Eine Abmeldung
ist abzugeben bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
- vollständigen Aufgaben,
- Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung) Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung, Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes, eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2003 (WZ 2003) zugeordnet.

Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.




Kaufwerte für Bauland
zurück


Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.

Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.

Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.




Öffentliche Finanzen
zurück


Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte
Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).

Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung

Zahlungen von gleicher Ebene
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
Die Einnahmen und Ausgaben Sachsens beinhalten auch den Landeswohlfahrtsverband.

Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben

Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer sowie von 12 Prozent des Aufkommens aus dem Zinsabschlag des Landes zusteht. Die Verteilung des Einkommensteueranteils auf die Gemeinden richtete sich in den neuen Bundesländern im Jahr 2003 nach Schlüsselzahlen, die auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 ermittelt wurden. Bei der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung, bei der die Zahlungen hierzu erst im Folgejahr geleistet werden, in die Berechnung einbezogen.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer zusteht. Wie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde die Schlussabrechnung einbezogen.

Hebesatz
Von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewendet wird und der für die einzelnen Realsteuerarten unterschiedlich hoch sein kann.

Realsteueraufbringungskraft
Zur Ermittlung der Realsteueraufbringungskraft werden die Grundbeträge der Gemeinden je Realsteuerart mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz (Durchschnittshebesatz des Landes je Realsteuerart) multipliziert. Aus der Addition der somit ermittelten fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ergibt sich die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Durch die Verwendung gleicher Hebesätze wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen der Gemeinden ausgeschaltet.

Steuereinnahmekraft
Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage und zuzüglich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.

Gewerbesteuerumlage
2003 wurde eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 78 Prozent des Grundbetrags der Gewerbesteuer von den Gemeinden an das Land abgeführt.

Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreishaushaltes und der Verwaltungsverbandshaushalte, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch den Landeswohlfahrtsverband.




Personal im öffentlichen Dienst
zurück


Personalbestand
Im Personalbestand des Landes und der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter, Einrichtungen und Unternehmen (Brutto-HPL), der aus dem Haushalt ausgegliederten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Netto-HPL) sowie der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen (Beschäftigungsbereich 11 bis 13 und 21 bis 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30.Juni in einem unmittelbaren, grundsätzlich entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie AFG-Beschäftigte nach §§ 260ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBI. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBI. I S. 4621).

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Landeswohlfahrtsverbandes Sachsen enthalten.





Alle Fußnoten

1) Die Kreisangaben beruhen auf dem Trägerprinzip (regionale Auswertung nach Sitz des Trägers), die Landessumme enthält außerdem direkt durch den überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband) betreute Empfänger bzw. erbrachte Leistungen.

2) Einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Stadt

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

8) Einschließlich Schüler/innen der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) Einschließlich Berufsgrundbildungs- und Berufsvorbereitungsjahr

10) Einschließlich Berufsgrundbildungs-, Berufsvorbereitungsjahr und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach §8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2007)

15) Ohne Wohnheime

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Landesjugendamtes bei Stadt und Regierungsbezirk Chemnitz und die der obersten Landesjugendbehörde bei Stadt und Regierungsbezirk Dresden enthalten.

22) Die Sachsensumme enthält außerdem Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreis- bzw. Regierungsbezirkssummen enthalten die Landkreisverwaltungen und die Verwaltungsverbände, die Sachsensumme enthält zusätzlich den Landeswohlfahrtsverband.

24) HLU-Empfänger, Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, sind Sozialhilfeempfänger im engeren Sinn

25) Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2004 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung

31) Eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil / Sozialhilfe / Leistungen aus einer Pflegeversicherung / sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien u.ä.

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

34) Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentliche Verwaltung)

45) Ohne Kurse an beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Regierungsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Durch einen Programmfehler im Sozialamt Sächsische Schweiz wurden die Hilfeempfänger mit Wohnort in Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Bad Schandau zugeordnet (Berichtsjahr 2003).

61) Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, Junge Menschen am 31.12.2003 (Bestandsfortschreibung)
Gebietsstand des jeweiligen Berichtsjahres, da Erfassung nach Kreisen und deshalb keine eindeutige Zuordnung möglich.



Alle Fußnoten Ende

______________________________________________________________________________________








































































































































































































































































































© Statistisches Landesamt Sachsen