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Kreisstatistik 2011 für Erzgebirgskreis
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14521 / Gebietsstand 01.01.2011)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.201168470
    darunter Städte 28175
Fläche am 31.12.2010 in km²1828,3718419,71
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt4596444807535
    männlich2174512267595
    weiblich2421932539940
Bevölkerung am 31.12.2010 insgesamt3681674149477
    männlich1801052031630
    weiblich1880622117847
Einwohner je km² am 31.12.2010201225
Ausländer am 31.12.2010 insgesamt3959114022
    männlich198162734
    weiblich197851288
Bevölkerung am 31.12.2010  
unter 3 Jahre8681103877
von 3 bis unter 6 Jahre869598677
von 6 bis unter 10 Jahre11373127381
von 10 bis unter 15 Jahre13562146233
von 15 bis unter 18 Jahre676770234
von 18 bis unter 20 Jahre496356651
von 20 bis unter 25 Jahre20118263005
von 25 bis unter 30 Jahre20253266915
von 30 bis unter 35 Jahre20132250627
von 35 bis unter 40 Jahre19990229011
von 40 bis unter 45 Jahre24082293664
von 45 bis unter 50 Jahre29364343233
von 50 bis unter 55 Jahre29695314127
von 55 bis unter 60 Jahre33758320734
von 60 bis unter 65 Jahre25142241140
von 65 bis unter 75 Jahre48046565711
von 75 Jahre und mehr43546458257
Bevölkerungsbewegung 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Lebendgeborene insgesamt288835091
    männlich145917920
    weiblich142917171
    je 1 000 Einwohner7,88,4
Gestorbene insgesamt490650909
    männlich233423874
    weiblich257227035
    je 1 000 Einwohner13,212,3
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt-2018-15818
    männlich-875-5954
    weiblich-1143-9864
    je 1 000 Einwohner-5,4-3,8
Zuzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)542667439
    männlich   47)275636539
    weiblich   47)267030900
    je 1 000 Einwohner   47)14,616,2
Fortzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)764670994
    männlich   47)398738486
    weiblich   47)365932508
    je 1 000 Einwohner   47)20,617,1
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt-2220-3555
    männlich-1231-1947
    weiblich-989-1608
    je 1 000 Einwohner-6,0-0,9
Gesamtveränderung insgesamt-4223-19255
    männlich-2096-7821
    weiblich-2127-11434
    je 1 000 Einwohner-11,4-4,6
Eheschließungen insgesamt154018391
Ehescheidungen insgesamt6227285
    je 10 000 Einwohner16,817,5
    davon betroffene minderjährige Kinder3934769
Mikrozensus 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße in 1 000189,62213,5
    mit 1 Person71,3949,4
    mit 2 Personen74,6813,0
    mit 3 und mehr Personen43,7451,0
Bevölkerung in Haushalten372,34151,2
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt2,01,9
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt in 1 000   4)189,12207,5
    unter 500 €/59,6
    500 bis unter 900 €26,4344,2
    900 bis unter 1 500 €60,1665,8
    1 500 bis unter 2 000 €39,3413,4
    2 000 bis unter 2 600 €28,1321,9
    2 600 € und mehr32,3402,6
Mittleres monatliches
Haushaltsnettoeinkommen in €
15611537
Erwerbstätige insgesamt in 1 000175,81939,9
    darunterProduzierendes Gewerbe68,4579,4
Handel, Verkehr und Gastgewerbe
34,1412,7
Unternehmensdienstleister
19,2302,0
Öffentliche und private Dienstleister
51,6610,0
    darunterAngestellte und Beamte   5)70,7899,3
82,2827,3
Erwerbslose insgesamt in 1 00021,3245,6
    männlich12,3138,0
    weiblich(9,0)107,7
Nichterwerbspersonen insgesamt in 1 000173,91967,9
    männlich77,6860,3
    weiblich96,31107,6
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt in 1 000371,04153,4
    durch Erwerbstätigkeit165,21807,3
              Arbeitslosengeld I, II   42)30,6370,6
              Rente, Pension113,31231,6
              Unterhalt durch Familienangehörige55,0645,3
              Sonstiges   31)/98,7
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)970999
Erwerbstätigkeit Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2010   
insgesamt   14)1084421424781
    männlich55850721036
    weiblich52592703745
    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei216122028
    Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe35525312306
        darunter Verarbeitendes Gewerbe33686281504
    Baugewerbe10310103875
    Handel, Verkehr und Gastgewerbe19331290408
    Information und Kommunikation52630507
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
211030031
    Grundstücks- und Wohnungswesen74514242
    Erbringung von ... Dienstleistungen   29)5632171898
    Öffentliche Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits-
    und Sozialwesen
28300384024
    Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleister379965448
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2010  
insgesamt1337181468097
    männlich71723758508
    weiblich61995709589
Bildungswesen Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Allgemeinbildende Schulen am 03.09.2010  
Grundschulen91838
    Klassen5676194
    Schüler10921121863
    Hauptberufliche Lehrpersonen7098484
Mittelschulen38339
    Klassen4443872
    Schüler941984405
    Hauptberufliche Lehrpersonen10009174
Gymnasien12148
    Klassen   12)2142935
    Schüler586282571
    Hauptberufliche Lehrpersonen5928169
Allgemeinbildende Förderschulen   8)12159
    Klassen1281984
    Schüler126019044
    Hauptberufliche Lehrpersonen2033247
Absolventen/ Abgänger der allgemeinbildenden Schulen des Schuljahres 2009/2010   41)222723938
    ohne Hauptschulabschluss1472341
    mit Hauptschulabschluss1912341
    mit Realschulabschluss131812034
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife5717222
Berufsbildende Schulen am 29.10.2010   11)  
insgesamt20293
    Klassen   45)3916651
    Schüler6823123727
    Hauptberufliche Lehrpersonen4256511
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)23296
    Klassen2484041
    Schüler398871701
    Hauptberufliche Lehrpersonen1872995
Berufsfachschulen    60)15220
    Klassen741507
    Schüler119227385
    Hauptberufliche Lehrpersonen931659
Fachoberschulen    60)573
    Klassen29336
    Schüler5066793
    Hauptberufliche Lehrpersonen45477
Berufliche Gymnasien    44)549
    Klassen   45)10164
    Schüler6276441
    Hauptberufliche Lehrpersonen70744
Fachschulen    44)8105
    Klassen30603
    Schüler51011407
    Hauptberufliche Lehrpersonen30636
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2009/2010316151642
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis290946300
        darunter Absolventen mit allgemeiner
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
5376035
Öffentliche Sozialleistungen Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 2010  
Empfänger von Leistungen nach SGB II im Dezember   24)35348458887
    je 100 Einwohner   26)9,611,1
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII   62)  
    Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember95712533
    Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung am 31. Dezember
162124682
    Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im     Laufe des Jahres   16)450663909
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember   63)37305487589
    je 100 Einwohner   26)10,111,8
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2010  
Reine Ausgaben in 1 000 €   10)15525578818
    je Einwohner in €42139
    für Hilfe zum Lebensunterhalt122928899
    für Grundsicherung im Alter und bei     Erwerbsminderung4375105055
    für Leistungen nach dem 5. bis 9.
    Kapitel SGB XII   9)
9920444864
Wohngeld am 31.12.2010   7)  
Haushalte mit Wohngeld642980188
    als Mietzuschuss549173481
    als Lastenzuschuss9386707
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2010   2)  
Empfänger von Regelleistungen am 31.12.2944892
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12.1893351
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe
des Jahres   28)
1212662
Ausgaben in 1 000 €227230736
    je Einwohner in €67
Pflege 2009  
Pflegedienste107997
Personal der Pflegedienste186017048
Pflegeheime61729
Personal der Pflegeheime275431302
verfügbare Plätze in Pflegeheimen382048124
    darunter für vollstationäre Pflege359944962
Leistungsempfänger der Pflegeversicherung13559131714
    Pflegebedürftige der Pflegedienste419037087
    Pflegebedürftige der Pflegeheime mit stationärer
    Pflege
361643564
        mit vollstationäre Dauerpflege356142692
        mit Kurzzeitpflege55872
    Pflegegeldempfänger (ohne Kombileistungen)575351063
    Nachrichtlich Pflegebedürftige der Pflegeheime mit
    teilstationärer Pflege
2172261
Kinder- und Jugendhilfe 2010  
Erzieherische Hilfen  
Erziehungsberatungen nach §28 SGB VIII   
    Beratungen am 31.12.4027190
    beendete Beratungen108714875
Einzelbetreuungen nach §30 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.56798
    beendete Hilfen43949
Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.2032225
    beendete Hilfen48509
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach §34 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.1032512
    beendete Hilfen1141327
Sozialpädagogische Familienhilfen nach §31 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.1302371
    beendete Hilfen1071597
Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt392405
    darunter unter 14 Jahren231398
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch11554
wegen Gefährdung
281560
Tageseinrichtungen für Kinder am 01.03.   
Einrichtungen insgesamt    mit Kinder im Alter von ... bis unter ... Jahren2322734
    unter3-20
    2 - 8(ohne Schulkinder)22244
    5 -14(nur Schulkinder)42584
    mit Kindern aller Altersgruppen1681886
Personal in Einrichtungen insgesamt    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren234329534
    unter3-179
    2 - 8(ohne Schulkinder)1411774
    5 -14(nur Schulkinder)2084398
    mit Kindern aller Altersgruppen199423183
Pädagogisches Personal in Einrichtungen insgesamt    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren187424315
    unter3-149
    2 - 8(ohne Schulkinder)1101397
    5 -14(nur Schulkinder)1823903
    mit Kindern aller Altersgruppen158218866
Genehmigte Plätze in Einrichtungen insgesamt    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren22308276293
    unter3-809
    2 - 8(ohne Schulkinder)118812560
    5 -14(nur Schulkinder)346874431
    mit Kindern aller Altersgruppen17652188493
Betreute Kinder in Einrichtungen insgesamt    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren20029252858
    unter3-772
    2 - 8(ohne Schulkinder)106711788
    5 -14(nur Schulkinder)314167504
    mit Kindern aller Altersgruppen15821172794
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
Reine Ausgaben in €   21)887369641430593154
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
36223432478259180
            für Kindertageseinrichtungen
freier Träger
30187015482936147
    je Einwohner in €240344
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2009  
insgesamt28304325328
    darunter mit nur einer Behinderung24053281143
    je 1 000 Einwohner76,078,0
Gesundheitswesen 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Krankenhäuser insgesamt680
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)209026383
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt548
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)5028773
Ärzte am 31.12. insgesamt98315157
    je 100 000 Einwohner267,0365,3
Zahnärzte am 31.12. insgesamt3103905
    je 100 000 Einwohner84,294,1
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt951001
    je 100 000 Einwohner25,824,1
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen116312384
an Krankheiten des Kreislaufsystems249023941
durch Unfälle1121347
Bautätigkeit 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2122867
    daruntermit 1 Wohnung1822583
mit 2 Wohnungen
21155
Errichtung neuer Nichtwohngebäude941323
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)4055626
    mit 1 und 2 Räumen55957
    mit 3 Räumen9430
    mit 4 Räumen23825
    mit 5 und mehr Räumen3183414
Wohnfläche in m² insgesamt50675707040
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude1882524
    daruntermit 1 Wohnung1612291
mit 2 Wohnungen
22150
Errichtung neuer Nichtwohngebäude881121
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)3154429
    mit 1 und 2 Räumen10570
    mit 3 Räumen61516
    mit 4 Räumen20448
    mit 5 und mehr Räumen2242895
Wohnfläche in m² insgesamt39130574361
Gebäude- und Wohnungsbestand                     am 31.12. 2010   15) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bestand an Wohngebäuden79605788746
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen57854579484
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)2066472325578
    mit 1 Raum   19)263031806
    mit 2 Räumen   19)10825155326
    mit 3 Räumen   19)53760627692
    mit 4 Räumen   19)71555834851
    mit 5 Räumen   19)38993399182
    mit 6 Räumen   19)17761167943
    mit 7 und mehr Räumen   19)11123108778
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr84134831258
Wohnfläche in 100 m² insgesamt1434181631661
Flächennutzung am 31.12. 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bodenfläche insgesamt in ha1828371841971
    Siedlungs- und Verkehrsfläche20826230372
        Gebäude- und Freifläche11434125822
        Betriebsfläche (ohne Abbauland)5094735
        Erholungsfläche145821499
        Friedhofsfläche1401688
        Verkehrsfläche728676627
            darunter Straße, Weg, Platz638363885
    Landwirtschaftsfläche743091015188
    Waldfläche81975500650
    Wasserfläche201535775
    Abbauland28131025
    Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)343128960
Landwirtschaft Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2010 insgesamt7056287
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 50 ha5214151
    50 bis unter 100 ha69651
    100 bis unter 200 ha58560
    200 bis unter 500 ha19450
    500 bis unter 1 000 ha24222
    1 000 ha und mehr14253
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2010
insgesamt in ha
63760912742
    darunterAckerland36664720739
Dauerkulturen
.5346
Dauergrünland
27042186622
Hektarertrag 2010 in dt  
Weizen62,169,0
Winterweizen62,869,3
Roggen einschließlich Wintermenggetreide58,446,2
Wintergerste58,067,9
Sommergerste47,449,6
Hafer45,842,7
Triticale55,952,4
Körnermais (einschl. CCM)
.82,8
Kartoffeln401,6396,6
Zuckerrüben-656,1
Raps und Rübsen38,138,5
Winterraps38,238,5
Silomais (einschl. Lieschkolbenschrot)   67)320,5358,2
Viehzählung am 01.03.2010  
Betriebe mit Rinderhaltung5423532
Rinder insgesamt60380489044
    darunterMilchkühe21719187011
andere Kühe
514937893
Betriebe mit Schweinehaltung1261116
Schweine insgesamt20776658479
    darunterZuchtsauen206474003
andere Schweine   64)
12062330282
Betriebe mit Hühnerhaltung2611761
Hühner insgesamt.8234943
    darunterLegehennen.2534324
Betriebe mit Haltung von Einhufern   65)1991378
Einhufer insgesamt132311772
Betriebe mit Schafhaltung1691275
Schafe insgesamt7291102176
    darunterMutterschafe   66)457767267
Betriebe mit Ziegenhaltung66367
Ziegen insgesamt5947287
Gänse insgesamt55420007
Enten insgesamt.15436
Truthühner insgesamt.194878
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2010  
Betriebe am 30.09.3912934
Tätige Personen am 30.09.28121240194
Bezahlte Entgelte in 1 000 €6337246839925
Gesamtumsatz in 1 000 €360431754423198
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €93826618939932
    Vorleistungsgüter und Energie  
    Betriebe am 30.09.2001303
    Tätige Personen am 30.09.17010102887
    Gesamtumsatz in 1 000 €223860019335240
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €6187316589563
    Investitionsgüter  
    Betriebe am 30.09.114960
    Tätige Personen am 30.09.752492994
    Gesamtumsatz in 1 000 €93966124349633
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €23161410759943
    Gebrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.1193
    Tätige Personen am 30.09.5235986
    Gesamtumsatz in 1 000 €45548796843
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €5537177528
    Verbrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.66578
    Tätige Personen am 30.09.306438327
    Gesamtumsatz in 1 000 €3805099941483
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €823851412898
Investitionen 2009  
Betriebe mit Investitionen am 30.09.3142346
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €1708952529627
    bei Vorleistungsgütern und Energie1097601511448
    bei Investitionsgütern44759736134
    bei Gebrauchsgütern.16164
    bei Verbrauchsgütern.265882
    je Beschäftigten in €646610883
Energieverbrauch 2009  
insgesamt in 1 000 MJ   20)480441479310169
    Kohle8439063172068
    Heizöl3387232988680
    Erdgas131070434836018
    Erneuerbare Energien1751562804427
    Strom201534930381920
    Fernwärme1039722706875
    Sonstige Energieträger166052420183
Baugewerbe 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.7226654
Tätige Personen am 30.06.553957272
Geleistete Arbeitsstunden im Juni in 1 000 Std.6896717
Bruttoentgeltsumme im Juni in 1 000 € 9930110104
Gesamtumsatz im Juni in 1 000 € 43922537604
baugewerblicher Umsatz im Juni in 1 000 € 43792531730
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €4451015616371
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €4412285528803
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.1121201
Tätige Personen am 30.06.261929067
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €2048442811680
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €2021052735699
Tourismus 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli insgesamt2992124
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen2391726
    sonstige Beherbergungsstätten55361
    Vorsorge- und Rehakliniken537
angebotene Betten im Juli insgesamt13169118467
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen914285394
    sonstige Beherbergungsstätten343724236
    Vorsorge- und Rehakliniken5908837
Ankünfte (ohne Campingplätze) insgesamt5399716267540
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen4077295335731
    sonstige Beherbergungsstätten122805815936
    Vorsorge- und Rehakliniken9437115873
Übernachtungen (ohne Campingplätze) insgesamt170045116317139
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen112199311234840
    sonstige Beherbergungsstätten3955572435377
    Vorsorge- und Rehakliniken1829012646922
Straßenverkehrsunfälle 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)139919155
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im4565364
  sonstige schwerwiegende Unfälle mit69836
    Unfälle mit Personenschaden87412955
getötete Personen21168
schwerverletzte Personen3393767
leichtverletzte Personen81512678
Kfz-Bestand am 01.01. 2011   30) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt2430952448377
    darunterPkw2035612072636
Lkw-Bestand
15841165073
Zugmaschinen insgesamt
550451533
Krafträder-Bestand
16539141014
Unternehmen und Arbeitsstätten 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt268238200
    Neuerrichtungen215932272
    Zuzug2863410
    Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes2372518
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt260734661
    Vollständige Aufgabe eines Betriebes208628508
    Fortzug3033759
    Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes2182394
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt268238200
    Verarbeitendes Gewerbe1651254
    Baugewerbe3014834
    Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
7158644
    Verkehr und Lagerei67853
    Gastgewerbe1552626
    Information und Kommunikation661389
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
1221496
    Grundstücks- und Wohnungswesen33791
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1773213
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
4316178
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1613219
    Übrige Wirtschaftsbereiche2893703
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt260734661
    Verarbeitendes Gewerbe1931287
    Baugewerbe2514140
    Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
7829379
    Verkehr und Lagerei1021192
    Gastgewerbe2052741
    Information und Kommunikation531089
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
1472339
    Grundstücks- und Wohnungswesen37735
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1672943
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
3844829
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1352081
    Übrige Wirtschaftsbereiche1511906
Insolvenzverfahren  
insgesamt6098712
    Unternehmen1271713
    Übrige Schuldner4826999
        natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.496
        ehemals selbstständig Tätige1241363
        Verbraucher2634999
        Nachlässe91541
Kaufwerte für Bauland 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Kauffälle insgesamt2613799
Fläche in 1 000 m²8438916
Kaufwert in €/m²10,4128,42
    baureifes Land  
    Kauffälle2283228
    Fläche in 1 000 m²7045343
    Kaufwert in €/m²10,3738,13
    Rohbauland  
    Kauffälle.158
    Fläche in 1 000 m².1521
    Kaufwert in €/m²12,469,63
    sonstiges Bauland  
    Kauffälle.413
    Fläche in 1 000 m².2052
    Kaufwert in €/m²10,2117,08
Öffentliche Finanzen 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Realsteuervergleich  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent294301
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent392450
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent383412
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1 000 €71714193
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1 000 €30255431158
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1 000 €701841165413
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
in 1 000 €
45121628531
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1 000 €10343172257
Gewerbesteuerumlage in 1 000 €641298968
Gewerbesteuer netto in 1 000 €637721066445
Grundbetrag Grundsteuer A in 1 000 €2444709
Grundbetrag Grundsteuer B in 1 000 €771495726
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1 000 €18321282766
Realsteueraufbringungskraft in 1 000 €1109911610764
Steuereinnahmekraft in 1 000 €1600432312584
    je Einwohner in €   3)432557
Schuldenstand am 31.12.   32)  
insgesamt in 1 000 €2983213482324
    je Einwohner in €   3)805838
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1 000 €7198979703584
    Einnahmen der laufenden Rechnung5912838202620
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land1796022207726
Gebühren,
zweckgebundene Abgaben
38786540531
    Einnahmen der Kapitalrechnung1286141500964
        darunterZuweisungen für Investitionen
vom Land
1149661277797
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1 000 €7056839458718
    Ausgaben der laufenden Rechnung5329027586368
        darunterPersonalausgaben1917812414581
laufender Sachaufwand
1291251499727
    Ausgaben der Kapitalrechnung1727811872350
        darunterSachinvestitionen1581641678623
Baumaßnahmen
1412281457822
Finanzierungssaldo   23)14214244866
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2010 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Personal des Landes insgesamt   22)453785952
    Vollzeitbeschäftigte336865057
    Teilzeitbeschäftigte116920895
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände insgesamt   27)564772046
    Vollzeitbeschäftigte245039494
    Teilzeitbeschäftigte319732552







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demografische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch erhöhte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2010 um insgesamt 118 Einwohner.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2011. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Direktionsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.

Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 467 Gemeinden.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.

Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, Direktionsbezirk, Land).
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Abweichungen von dem aus der Summe des Überschusses der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und des Überschusses der Zu- bzw. Fortzüge ermittelten Wert resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres nachträglichen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungstatistiken eingehen.
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Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
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Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.

Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.

Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und Direktionsbezirke mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert.

Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermie­tung und Verpachtung, Kin­dergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lotto­gewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
Die Ausweisung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der betrieblichen Gliederung der Arbeitsstätten nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt nach der "Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008)".
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Arbeiter
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen. Den Arbeitern werden in den vorliegenden Tabellen auch die Auszubildenden in gewerblichen Ausbildungsberufen zugeordnet.
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Angestellte
Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Auszubildenden in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende zugeordnet.
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Beamte
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zählen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Erwerbstätigkeit
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Erwerbstätige (Erwerbstätigkeit)
Erwerbstätige sind Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, als Selbstständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt. Sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer) als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu Grunde gelegt.
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden
- Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (seit dem Neuverfahren 2014)
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (seit dem Neuverfahren 2014)
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten (seit dem Neuverfahren 2014).

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Allgemeinbildende Schulen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemeinbildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemeinbildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die Schüler im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
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Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) werden von behinderten Jugendlichen besucht, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Grundsätzlich werden Behinderte in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) ausgebildet. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein besonderer einjähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-rehaspezifisch) sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien und Berufliche Gymnasien (berufsbildende Förderschulen) bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemeinbildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen und Fachschulen (berufsbildende Förderschulen) dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht. Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
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Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.

Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige als Sozialgeld. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im Alter ab 65 Jahren und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen im Alter unter 65 Jahren ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.

Zur Darstellung einer Gesamtzahl von Leistungsempfängern, die im Rahmen des SGB II bzw. des SGB XII Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, werden folgende Leistungen herangezogen:
-          nach SGB II:
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Leistungsempfänger
im Dezember
-          nach SGB XII:
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Mit dieser Vorgehensweise wird eine Doppelzählungen der Leistungsempfänger in Einrichtungen vermieden. Berücksichtigt wird hier die Grundsicherung, deren Leistung in den meisten Fällen den eigentlichen Lebensunterhalt absichert, während die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dagegen meist nur den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung deckt (größtenteils in Form eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung).

Um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger auf die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erhalten, wurden die Leistungsempfänger hier nach ihrem Wohnort dargestellt. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
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Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.

Dargestellt werden die Reinen Ausgaben, d. h. die Differenz aus Bruttoausgaben (Gesamtheit aller Ausgaben, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einnahmen. Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
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Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als La­stenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnen­den Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 werden, durch Änderungen im Wohngeldrecht, Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen und der besondere Mietzuschuss entfällt. Zu den Transferleistungsempfängern gehören insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld nach SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die angemessenen Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.

Ist nur ein Teil des Haushaltes nach § 1 Abs. 2 WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen, entstehen wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten, deren Miete und Wohnfläche kopfteilig angerechnet und ausgewiesen werden.

In der Wohngeldstatistik werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte (in Mischhaushalten) separat ausgewertet um eine Verzerrung durch die kopfteiligen Angaben auszuschließen.
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Pflege
Die Bundesstatistik über die ambulanten (Pflegedienste) und stationären (Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) Pflegeeinrichtungen wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) ab dem Berichtsjahr 1999 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweil zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt.

Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen,die nicht in einer Einrichtung betreut werden, wird ergänzend vom Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum 31. Dezember durchgeführt. Damit wird ein statistisches Gesamtbild über den Bereich der Pflege sichergestellt.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime bzw. die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Träger der Pflegeversicherung (Pflegekassen) und die teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht oder die Bestandsschutz genießen.

Als Leistungsempfänger der Pflegeversicherung zählen ambulant und stationär betreute Pflegebedürftige und Pflegegeldempfänger, die nach dem SGB XI entsprechende Leistungen erhalten.
Die Statistik unterscheidet Pflegegeldempfänger mit und ohne kombinierte Leistungen. Das heißt, pflegebedürftige Personen, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen oder nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen gepflegt werden, sind Pflegegeldempfänger ohne kombinierte Leistungen. Können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen nicht ausreichend pflegen, werden noch Sachleistungen von Pflegeeinrichtungen erbracht. Damit erhalten diese Personen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie zählen als Pflegegeldempfänger mit kombinierten Leistungen. Betreute Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Personen, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen betreut werden und somit Sachleistungen oder kombinierte Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Derartige Leistungen erhält ein Betroffener aufgrund seiner Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung und nur auf Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Bei der Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Aufgrund dieser Tatsache sind ab dem Berichtsjahr 2009 die Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bereits bei den Leistungsempfängern insgesamt enthalten. Sie können allerdings jederzeit nachrichtlich ausgewiesen werden. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe "0" oder "G" sind nicht Bestandteil dieser Erhebung, da diese keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, sondern Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung erhalten oder Selbstzahler sind.

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von den Pflegekassen zugelassene Einrichtungen mit einem nach dem SGB XI abgeschlossenen Versorgungsvertrag, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes durchführen. Pflegeeinrichtungen mit mehreren stationären Leistungsbereichen werden als eine Einrichtung gezählt. Das bedeutet, dass eine Einrichtung, die neben der vollstationären Dauerpflege auch Kurzzeitpflege und/oder Tages bzw. Nachtpflege anbietet, die Angaben für den gesamten stationären Bereich meldet. Wenn dagegen eine teil- oder vollstationäre Pflegeeeinrichtung noch ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, wird sie in der Statistik als stationäre Einrichtung sowie als Pflegedienst mit jeweils gesondertem Datennachweis erfasst.

Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von der stationären Pflegeeinrichtung gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden.

Die Angaben zu Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weisen nur das nach dem SGB XI eingesetzte Personal aus. Bei der Zahl der Beschäftigten können Mehrfachzählungen entstehen, Personen, die sowohl im Pflegedienst als auch im Pflegeheim beschäftigt sind (mehrgliedrige Einrichtungen) werden doppelt gezählt. Nicht einbezogen sind Beschäftigte oder Pflegekräfte, die nur Krankenhilfe leisten oder Personen der Pflegestufe "0" oder "G" betreuen.

Rechtsgrundlagen in der zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt gültigen Fassung:

Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflege- statistik-Verordnung - PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282)

in Verbindung mit dem Paragraphen 109 des Sozialgesetzbuch(SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetztes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565)
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker/Apotheken
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie geöffnete Apotheken stammen von den entsprechenden Kammern.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
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Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Landwirtschaftszählung 2010 (Haupterhebung) durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehören ab 2010 nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes Dezember 2009 unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Stück Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäuser
- 0,1 ha Speisepilze

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernte- und Betriebsberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erfassten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Energieverbrauch
Als Energieverbrauch (einschließlich nichtenergetischer Verbrauch) wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)".
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
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Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe im Juni. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
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Beherbergungsstätten
die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime.
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Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.
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Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.

Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.

Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
   - Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - Neugründungen,
        - Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach
     Verlegung,

   - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, differenziert ausgewiesen auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschaftereintritt,
        - Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
   - Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - vollständigen Aufgaben,
        - Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung
     wegen Verlegung,

   - Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschafteraustritt,
        - Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
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Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Sonstiges Bauland
Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach sowohl baureifes Land als auch Rohbauland sein. Es unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zu dieser Baulandart zählen Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.

   Industrieland sind unbebaute Grundstücke, die im Bebauungsplan als reines Industrie- oder Gewerbegebiet    ausge­wiesen sind.

   Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die für Straßen, Parkplätze, Eisenbahnen und    ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
   Straßenland, das gewerblich genutzt werden soll (z. B. zur Aufstellung von Zeitungskios­ken oder    Verkaufsständen), zählt nicht zum Land für Verkehrszwecke, sondern zum baureifen Land.

   Freiflächen sind unbebaute Grundstücke, die sich im Baugebiet der Gemeinde befinden, ohne dass eine    Bebauung im üblichen Sinne vorgesehen ist.
   Vielmehr handelt es sich um Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Zelt­plätze, die dem öffentlichen    Gebrauch dienen. Werden Flächen, die bisher zu einem land- und forstwirtschaftlichen
   Betrieb gehörten, als Freiflächen ausgewiesen, aber weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt, so sind    diese Flä­chen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen.
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Öffentliche Finanzen
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Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte

Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.

Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
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Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.

Die Schlussrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzie­rung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Ren­tenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grund­lage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversiche­rungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.

Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.

Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2010 für die neuen Bundesländer 35 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Personalbestand
Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Eigenbetriebe - Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Freiwilligen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260ff. Sozialgesetzbuch (SGB) III -Arbeitsförderung- Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung und die Beschäftigten in "Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante - AGH E - (§ 16d Satz 1 SGB II)".
Die Rechtsgrundlage liefert das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBI. I S. 438) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung.

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen enthalten.
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Alle Fußnoten

2) Nur die Landessumme ist einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisfreien Stadt Chemnitz

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

7) Änderung im Wohngeldrecht: ab Januar 2005 Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld / nur reine Wohngeldhaushalte ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte

8) Einschließlich Schüler der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 inkl. der Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gem. § 264 Abs. 7 SGB V

10) Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger und die des überörtlichen Trägers.

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2011)

14) Einschließlich Beschäftigte "Ohne Angabe" der Wirtschaftsgliederung

15) Ohne Wohnheime

16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Ab 2010 enthält die Stadt und NUTS 2–Region Leipzig nicht die Ausgaben und Einnahmen des Kommunalen Sozialverbandes bzw. die Stadt und NUTS 2-Region Dresden die Ausgaben und Einnahmen der obersten Landesjugendbehörden.

22) Die Sachsensumme der Beschäftigten des Landes enthält auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Im Zuge der Einführung des neuen doppischen Rechnungswesens für die Kommunen wenden bereits 24 Gemeinden/Gemeindeverbände das neue Rechnungswesen an. Für eine einheitliche Ergebnisdarstellung werden die doppischen in kameralistische Daten umgesetzt. Nur auf diese Art und Weise kann eine einheitliche Datenbasis für die Kommunen erzeugt werden. Bedingt durch die Unvereinbarkeit des doppischen und kameralistischen Rechnungswesens, gelingt es allerdings nur sehr einge­schränkt, doppische Gegebenheiten inhaltlich im kameralistischen System wiederzugeben. Mit steigender Anzahl doppisch buchender Kommunen werden sich Datenverzerrungen zunehmend verstärken.

Die Kreisgebietssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände, die Direktionsbezirkssummen darüber hinaus die der Kreisfreien Städte. Das Ergebnis von Sachsen enthält zusätzlich die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

25) Bestandsfortschreibung

26) eigene Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember

27) Die Landkreissummen enthalten die Beschäftigten der Landkreisverwaltungen (LRÄ), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die Direktionsbezirkssummen enthalten darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil; sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus einer Pflegeversicherung; Asylbewerberleistungen; Elterngeld/Erziehungsgeld

32) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen. Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:

- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen
- übrige Verbindlichkeiten und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

Die Kreisgebiets- bzw. Direktionsbezirkssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Verwaltung)

41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

42) Einschließlich Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Direktionsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode nicht möglich, da diese nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger, die durch sächsische Leistungsträger der Sozialhilfe betreut werden (auch außerhalb Sachsens wohnende).

63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Personen in Bedarfsgemeinschaften
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger mit sächsischem Leistungsträger (beim SGB XII auch außerhalb Sachsens wohnende).

64) Jung- und Mastschweine, Zuchteber

65) Pferde, Esel, Maultiere und andere

66) einschließlich bereits gedeckter Jungschafe unter 1 Jahr

67) ab 2010 Silomais mit 35 Prozent Trockenmasse, vorher Originalertrag



Alle Fußnoten Ende

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© Statistisches Landesamt Sachsen