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Kreisstatistik 2009 für Landkreis Nordsachsen
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14730 / Gebietsstand 01.01.2009)

Quelle der Ergebnisse je Einwohner:
  Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990
Gebiet und Bevölkerung Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Gebiet  
Anzahl der Gemeinden am 01.01.200936493
    darunter Städte 12178
Fläche am 31.12.2008 in km²2020,1218419,47
Bevölkerung  
Bevölkerung am 03.10.1990 insgesamt2377624807535
    männlich1143112267595
    weiblich1234512539940
Bevölkerung am 31.12.2008 insgesamt2113564192801
    männlich1046562049173
    weiblich1067002143628
Einwohner je km² am 31.12.2008105228
Ausländer am 31.12.2008 insgesamt4061115251
    männlich242564188
    weiblich163651063
Bevölkerung am 31.12.2008  
unter 3 Jahre4713100770
von 3 bis unter 6 Jahre482697361
von 6 bis unter 10 Jahre6592125625
von 10 bis unter 15 Jahre6932130442
von 15 bis unter 18 Jahre434979602
von 18 bis unter 20 Jahre544897929
von 20 bis unter 25 Jahre13236273005
von 25 bis unter 30 Jahre11991269296
von 30 bis unter 35 Jahre10716232556
von 35 bis unter 40 Jahre13167259161
von 40 bis unter 45 Jahre17549319213
von 45 bis unter 50 Jahre19683342534
von 50 bis unter 55 Jahre17548312705
von 55 bis unter 60 Jahre16136317060
von 60 bis unter 65 Jahre10260223247
von 65 bis unter 75 Jahre28112585672
von 75 Jahre und mehr20098426623
Bevölkerungsbewegung Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Lebendgeborene insgesamt 2008159034411
    männlich82017658
    weiblich77016753
    je 1 000 Einwohner7,48,2
Gestorbene insgesamt 2008242948997
    männlich118422649
    weiblich124526348
    je 1 000 Einwohner11,411,6
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt 2008-839-14586
    männlich-364-4991
    weiblich-475-9595
    je 1 000 Einwohner-3,9-3,5
Zuzüge insgesamt 2008 über die Gebietsgrenze   47)496263799
    männlich   47)263534117
    weiblich   47)232729682
    je 1 000 Einwohner   47)23,215,1
Fortzüge insgesamt 2008 über die Gebietsgrenze   47)695276318
    männlich   47)368640468
    weiblich   47)326635850
    je 1 000 Einwohner   47)32,618,1
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt 2008-1990-12519
    männlich-1051-6351
    weiblich-939-6168
    je 1 000 Einwohner-9,3-3,0
Gesamtveränderung insgesamt 2008-2828-27399
    männlich-1410-11631
    weiblich-1418-15768
    je 1 000 Einwohner-13,2-6,5
Eheschließungen insgesamt 200885517397
Ehescheidungen insgesamt 20083797715
    je 10 000 Einwohner17,818,3
    davon betroffene minderjährige Kinder2294897
Mikrozensus 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße (in 1 000)105,02202,1
    mit 1 Person38,7913,7
    mit 2 Personen37,8807,5
    mit 3 und mehr Personen28,4480,9
Bevölkerung in Haushalten212,74204,3
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt2,01,9
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt (in 1 000)   4)104,72197,2
    unter 500 €/98,2
    500 bis unter 900 €16,1335,4
    900 bis unter 1500 €32,3655,5
    1500 bis unter 2000 €18,7423,7
    2000 bis unter 2600 €15,7317,3
    2600 € und mehr19,7367,1
Mittleres monatliches
Haushaltsnettoeinkommen in €
15421510
Erwerbstätige insgesamt (in 1 000)102,21937,3
    darunterim Produzierenden Gewerbe30,5609,0
im Handel, Gastgewerbe und Verkehr
26,3427,8
in sonstigen Dienstleistungen
41,5856,6
    darunterAngestellte und Beamte   5)43,9875,2
49,2854,0
Erwerbslose insgesamt (in 1 000)18,1289,4
    männlich(9,6)156,8
    weiblich(8,5)132,6
Nichterwerbspersonen insgesamt (in 1 000)93,01978,7
    männlich41,4863,4
    weiblich51,61115,3
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt (in 1 000)213,34205,4
    durch Erwerbstätigkeit96,91787,9
              Arbeitslosengeld I, II   42)20,6392,4
              Rente, Pension60,31238,5
              Unterhalt durch Familienangehörige32,2666,3
              Sonstiges   31)/120,3
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)963966
Erwerbstätigkeit Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2008  
insgesamt   14)648981412446
    männlich34608725274
    weiblich30290687172
    in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei281122920
    im Produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe13763322383
        darunter im Verarbeitenden Gewerbe12059290944
    im Baugewerbe6323104598
    im Handel, Verkehr und Gastgewerbe17379290234
    in Information und Kommunikation83831718
    in Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
73929862
    im Grundstücks- und Wohnungswesen51515271
    in Erbringung von ... Dienstleistungen   29)3968160041
    in öffentlicher Verwaltung, Bildungs-,
    Gesundheits- und Sozialwesen
16572371252
    in Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleister198664132
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2008  
insgesamt779781459555
    männlich41044765135
    weiblich36934694420
Bildungswesen Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Allgemein bildende Schulen am 04.09.2008  
Grundschulen51842
    Klassen3346134
    Schüler6293120079
    Hauptberufliche Lehrpersonen4898919
Mittelschulen16333
    Klassen2053738
    Schüler425080540
    Hauptberufliche Lehrpersonen5179574
Gymnasien6143
    Klassen   12)1392567
    Schüler440780816
    Hauptberufliche Lehrpersonen4538329
Allgemein bildende Förderschulen   8)8159
    Klassen971981
    Schüler98918875
    Hauptberufliche Lehrpersonen1743259
Absolventen/ Abgänger der allgemein bildenden Schulen des Schuljahres 2007/2008   41)208736456
    ohne Hauptschulabschluss2153134
    mit Hauptschulabschluss2253169
    mit Realschulabschluss85416229
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife79313924
Berufsbildende Schulen am 04.11.2008   11)  
insgesamt9294
    Klassen   45)3277498
    Schüler6866148974
    Hauptberufliche Lehrpersonen3127046
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)21335
    Klassen2474805
    Schüler485490576
    Hauptberufliche Lehrpersonen1723310
Berufsfachschulen    60)8232
    Klassen511774
    Schüler106034179
    Hauptberufliche Lehrpersonen662002
Fachoberschulen    60)275
    Klassen7366
    Schüler1727502
    Hauptberufliche Lehrpersonen10468
Berufliche Gymnasien    44)452
    Klassen   45)7114
    Schüler4618073
    Hauptberufliche Lehrpersonen48796
Fachschulen    44)391
    Klassen15439
    Schüler3198644
    Hauptberufliche Lehrpersonen16470
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2007/2008263058678
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis212452690
        darunter Absolventen mit allgemeiner
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
2516336
Öffentliche Sozialleistungen Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)  
Empfänger von Leistungen nach SGB II im Dezember 2008   24)27089498267
    je 100 Einwohner   26)12,811,9
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 2008   62)  
    Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember74112974
    Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung am 31. Dezember
128024276
    Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im     Laufe des Jahres   16)319661383
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember 2008   63)28481526204
    je 100 Einwohner   26)13,512,6
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII  
Reine Ausgaben 2008 in 1 000 €   10)10960522744
    je Einwohner in €51124
    für Hilfe zum Lebensunterhalt68227879
    für Grundsicherung im Alter und bei     Erwerbsminderung304793457
    für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
    SGB XII   9)
7232401408
Wohngeld am 31.12.2008   7)  
Haushalte mit Wohngeld330564393
    als Mietzuschuss281258532
    als Lastenzuschuss4935861
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2008   2)  
Empfänger von Regelleistungen am 31.12.3494624
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12.1993222
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe
des Jahres   28)
1802205
Ausgaben in 1 000 €223129605
    je Einwohner in €107
Kinder- und Jugendhilfe 2008  
Erziehungsberatungen nach §28 SGB VIII  
    Beratungen am 31.12.3026514
    beendete Beratungen45513326
Einzelbetreuungen nach §30 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.22803
    beendete Hilfen18944
Vollzeitpflege nach §33 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.982101
    beendete Hilfen13466
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach §34 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.1272543
    beendete Hilfen711398
Sozialpädagogische Familienhilfen nach §31 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.832172
    beendete Hilfen401474
Vorläufige Schutzmaßnahmen, Junge Menschen462005
    darunter unter 14 Jahren361111
    Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch5490
    Inobhutnahmen wegen Gefährdung411504
Kindertageseinrichtungen am 15.03.  
    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren  
    unter3-19
    2 - 8(ohne Schulkinder)6255
    5 -14(nur Schulkinder)27553
    mit Kindern aller Altersgruppen1311852
Insgesamt1642679
Personal in Kindertageseinrichtungen am 15.03.  
    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren  
    unter3-171
    2 - 8(ohne Schulkinder)261746
    5 -14(nur Schulkinder)1453764
    mit Kindern aller Altersgruppen118520891
Insgesamt135626572
Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen am 15.03.  
    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren  
    unter3-143
    2 - 8(ohne Schulkinder)191349
    5 -14(nur Schulkinder)1243316
    mit Kindern aller Altersgruppen98716815
Insgesamt113021623
Genehmigte Plätze in Kindertageseinrichtungen am 15.03.   
    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren  
    unter3-802
    2 - 8(ohne Schulkinder)21513287
    5 -14(nur Schulkinder)247464219
    mit Kindern aller Altersgruppen11254180679
Insgesamt13943258987
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen am 15.03.   
    mit Kindern im Alter von ... bis unter ... Jahren  
    unter3-756
    2 - 8(ohne Schulkinder)17412112
    5 -14(nur Schulkinder)223057766
    mit Kindern aller Altersgruppen10064165103
Insgesamt12468235737
Reine Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in
1 000 €   21)
537991206433
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
23718392441
            für Kindertageseinrichtungen
freier Träger
14819382024
    je Einwohner in €253287
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2007  
insgesamt14113296485
    darunter mit nur einer Behinderung12313260128
    je 1 000 Einwohner65,970,3
Gesundheitswesen 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Krankenhäuser insgesamt880
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)147226316
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt345
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)7129119
Ärzte am 31.12. insgesamt62114564
    je 100 000 Einwohner293,8347,4
Zahnärzte am 31.12. insgesamt1623824
    je 100 000 Einwohner76,691,2
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt51994
    je 100 000 Einwohner24,123,7
Gestorbene  
an bösartigen Neubildungen60912066
an Krankheiten des Kreislaufsystems120323843
durch Unfälle541288
Bautätigkeit 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude1622831
    daruntermit 1 Wohnung1502531
mit 2 Wohnungen
9176
Errichtung neuer Nichtwohngebäude1271572
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)2746027
    mit 1 und 2 Räumen201607
    mit 3 Räumen27754
    mit 4 Räumen55440
    mit 5 und mehr Räumen1723226
Wohnfläche in m² insgesamt34375684910
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude1592940
    daruntermit 1 Wohnung1492653
mit 2 Wohnungen
8192
Errichtung neuer Nichtwohngebäude1001269
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)2665258
    mit 1 und 2 Räumen6592
    mit 3 Räumen84712
    mit 4 Räumen-10545
    mit 5 und mehr Räumen1863409
Wohnfläche in m² insgesamt29948663335
Gebäude- und Wohnungsbestand                       15) Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Bestand an Wohngebäuden am 31.12.200850027784500
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen41591574580
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt   19)1077932327579
    mit 1 Raum   19)62431151
    mit 2 Räumen   19)4928156315
    mit 3 Räumen   19)25306630893
    mit 4 Räumen   19)37592837427
    mit 5 Räumen   19)22109398129
    mit 6 Räumen   19)10327166499
    mit 7 und mehr Räumen   19)6907107165
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr52832818745
Wohnfläche in 100 m² am 31.12.2008815561626982
Flächennutzung Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Bodenfläche am 31.12.2008 insgesamt in ha2020121841947
    Siedlungs- und Verkehrsfläche18787224181
        Gebäude- und Freifläche9602124851
        Betriebsfläche (ohne Abbauland)5974333
        Erholungsfläche119717725
        Friedhofsfläche1121678
        Verkehrsfläche728075593
            darunter Straße, Weg, Platz599962881
    Landwirtschaftsfläche1316321020325
    Waldfläche41357498682
    Wasserfläche324335756
    Abbauland363131647
    Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhof)336331356
Landwirtschaft Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2007 insgesamt6748313
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 100 ha4686825
    100 bis unter 200 ha56581
    200 bis unter 1 000 ha115653
    1 000 ha und mehr35254
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2007
insgesamt in ha
127782917513
    darunterAckerland113592721373
Dauerkulturen
13285830
Dauergrünland
12859190260
Hektarertrag 2008 in dt  
Weizen74,376,4
Winterweizen74,576,7
Roggen48,149,3
Wintergerste69,167,7
Sommergerste.43,5
Hafer35,641,8
Triticale54,356,0
Körnermais, Corn-Cob-Mix82,587,0
Kartoffeln insgesamt404,1396,7
Kartoffeln, mittelfrühe und späte409,7398,4
Zuckerrüben585,7608,0
Raps und Rübsen insgesamt36,736,1
Winterraps36,736,1
Silomais381,5420,4
Viehzählung am 03.05.2007  
Betriebe mit Rinderhaltung2394399
Rinder insgesamt36258482833
    darunterMilchkühe.192964
Ammen- und Mutterkühe
302537867
Betriebe mit Schweinehaltung991532
Schweine insgesamt97977609002
    darunterMastschweine36729192207
Zuchtsauen
1085376920
Betriebe mit Hühnerhaltung1192720
Hühner insgesamt49517399175451
    darunterLegehennen7548133232814
Masthühner
..
Betriebe mit Pferdehaltung1432127
Pferde insgesamt143414762
Betriebe mit Schafhaltung1101931
Schafe insgesamt24493127190
    darunterweibliche Schafe zur Zucht
(einschließlich Jährlinge)
1 Jahr und älter
1725180702
Gänse insgesamt114735309
Enten insgesamt188946071
Truthühner insgesamt118786242374
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Betriebe1482989
Tätige Personen10988253523
Bezahlte Entgelte in 1 000 €2916697187585
Gesamtumsatz in 1 000 €217530858577375
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €49215919874850
    Vorleistungsgüterproduzenten und Energie  
    Betriebe861329
    Tätige Personen5390108760
    Gesamtumsatz in 1 000 €130230721872393
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €3364077098068
    Investitionsgüterproduzenten  
    Betriebe32952
    Tätige Personen279896099
    Gesamtumsatz in 1 000 €48658624518130
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €13774711203320
    Gebrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe2109
    Tätige Personen.8609
    Gesamtumsatz in 1 000 €.1406144
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €.335492
    Verbrauchsgüterproduzenten  
    Betriebe28599
    Tätige Personen.40055
    Gesamtumsatz in 1 000 €.10780709
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €.1237970
Betriebe mit Investitionen 20071122445
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €1412823370708
    bei Vorleistungsgüterproduzenten und Energie785412147952
    bei Investitionsgüterproduzenten29413799667
    bei Gebrauchsgüterproduzenten.38546
    bei Verbrauchsgüterproduzenten.384543
    je Beschäftigten in €1325213938
Energieverbrauch 2007 insgesamt in 1 000 MJ   20)1000612789554662
    Kohle.2960672
    Heizöl4318783582833
    Erdgas630079040200105
    Erneuerbare Energien280871831219
    Strom246550035348021
    Fernwärme121863653230
    Sonstige Energieträger.1978582
Baugewerbe im Juni 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe3946586
Tätige Personen341756019
Geleistete Arbeitsstunden in 1 000 Std.3786251
Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme in 1 000 €5871101919
Gesamtumsatz in 1 000 €30256500414
baugewerblicher Umsatz in 1 000 €30121494772
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €3407475649172
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €3379215587427
Ausbaugewerbe  
Betriebe651127
Tätige Personen150927204
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €1356742492876
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €1284652412208
Tourismus 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
geöffnete Beherbergungsstätten im Juli insgesamt1032097
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen861692
    sonstige Beherbergungsstätten14369
    Vorsorge- und Rehakliniken336
angebotene Gästebetten im Juli insgesamt5326115309
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen391281703
    sonstige Beherbergungsstätten68225073
    Vorsorge- und Rehakliniken7328533
Ankünfte (ohne Campingplätze) insgesamt2343115911979
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen2024874967069
    sonstige Beherbergungsstätten21392834916
    Vorsorge- und Rehakliniken10432109994
Übernachtungen (ohne Campingplätze) insgesamt66930015701033
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen39902110604538
    sonstige Beherbergungsstätten562612512056
    Vorsorge- und Rehakliniken2140182584439
Straßenverkehrsunfälle 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)101221089
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im2015288
  sonstige schwerwiegende Unfälle mit49994
    Unfälle mit Personenschaden76214807
getötete Personen19243
schwerverletzte Personen2934395
leichtverletzte Personen70714410
Kfz-Bestand am 01.01. 2009   30) Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt1338832405706
    darunterPkw-Bestand1108532049158
Lkw-Bestand
10044160083
Zugmaschinen insgesamt
434648232
Krafträder-Bestand
7423130270
Unternehmen und Arbeitsstätten 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt193939526
    Neuerrichtungen167033628
    Zuzug1693300
    Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes1002598
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt184436696
    Vollständige Aufgabe eines Betriebes155630723
    Fortzug1903646
    Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes982327
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt193939526
    Verarbeitendes Gewerbe691657
    Baugewerbe2484423
    Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
5139499
    Verkehr und Lagerei79924
    Gastgewerbe1342945
    Information und Kommunikation491542
    Finanz- und Versicherungsdienstleistungen891983
    Grundstücks-, Wohnungswesen,
    Vermietung...
21831
    Freiberufliche, wissenschaftliche und technische
    Dienstleistungen
1703656
    Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen2476020
    Sonstige Dienstleistungen1122992
    Übrige Wirtschaftszweige2083054
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt184436696
    Verarbeitendes Gewerbe711495
    Baugewerbe2364504
    Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
55910547
    Verkehr und Lagerei701197
    Gastgewerbe1473028
    Information und Kommunikation321072
    Finanz- und Versicherungsdienstleistungen1252454
    Grundstücks-, Wohnungswesen,
    Vermietung...
29749
    Freiberufliche, wissenschaftliche und technische
    Dienstleistungen
1352843
    Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen2274853
    Sonstige Dienstleistungen1022148
    Übrige Wirtschaftszweige1111806
Insolvenzverfahren  
insgesamt4728384
    darunterUnternehmensinsolvenzen1021850
Verbraucherinsolvenzen
2965009
Kaufwerte für Bauland 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Kauffälle insgesamt1974092
Fläche in 1 000 m²2519060
Kaufwert in €/m²29,0528,82
    baureifes Land  
    Kauffälle1733066
    Fläche in 1 000 m²2134136
    Kaufwert in €/m²32,8253,46
    Rohbauland  
    Kauffälle.148
    Fläche in 1 000 m².1181
    Kaufwert in €/m²6,088,81
    sonstiges Bauland  
    Kauffälle.878
    Fläche in 1 000 m².3743
    Kaufwert in €/m²8,217,90
Öffentliche Finanzen 2008 Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Realsteuervergleich  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent290299
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent391449
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent382411
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in 1 000 €184013886
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in 1 000 €19590422790
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in 1 000 €474481264296
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
in 1 000 €
31284637969
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 1 000 €7851175140
Gewerbesteuerumlage in 1 000 €373092370
Gewerbesteuer netto in 1 000 €437181171926
Grundbetrag Grundsteuer A in 1 000 €6354649
Grundbetrag Grundsteuer B in 1 000 €501194263
Grundbetrag Gewerbesteuer in 1 000 €12434307900
Realsteueraufbringungskraft in 1 000 €754261700973
Steuereinnahmekraft in 1 000 €1108312421712
    je Einwohner in €   3)521576
Schuldenstand am 31.12.   23)  
insgesamt in 1 000 €2556223683293
    je Einwohner in €   3)1200876
Bereinigte Einnahmen der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1 000 €4281849459201
    Einnahmen der laufenden Rechnung3611488024738
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land930842066343
Gebühren,
zweckgebundene Abgaben
27957512720
    Einnahmen der Kapitalrechnung670361434464
        darunterZuweisungen für Investitionen
vom Land
591331167058
Bereinigte Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte   23)  
insgesamt in 1 000 €3912068491373
    Ausgaben der laufenden Rechnung3308447023695
        darunterPersonalausgaben1086722174404
laufender Sachaufwand
831671397768
    Ausgaben der Kapitalrechnung603611467677
        darunterSachinvestitionen509981257756
Baumaßnahmen
405621059261
Finanzierungssaldo   23)36978967829
Personal im öffentlichen Dienst Landkreis Nordsachsen Freistaat Sachsen
Personal des Landes am 30.06.2008 insgesamt   22)3926107288
    Vollzeitbeschäftigte294980829
    Teilzeitbeschäftigte97726459
Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände am 30.06.2008 insgesamt   27)315067518
    Vollzeitbeschäftigte147938182
    Teilzeitbeschäftigte167129336







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
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Bevölkerungsstand
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demografische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Basis der jetzigen Fortschreibung ist die am 3. Oktober 1990 nachgewiesene Bevölkerung. Dieses Ergebnis wird dem einer Volkszählung gleichgesetzt. Neben Geburten, Sterbefällen, Zu- und Fortzügen werden bei der Bevölkerungsfortschreibung Bestandsänderungen auf Grund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Meldeämter berücksichtigt. Dadurch verringerte sich der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2008 um insgesamt 294 Einwohner.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2009. Für Gemeinden mit Teilumgliederungen blieben die Angaben für Lebendgeborene und Gestorbene sowie Zu- und Fortzüge, die teilumgegliederten Gebiete betreffend, unberücksichtigt, die Bevölkerung zum 3. Oktober 1990 wurde entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Direktionsbezirke aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt.

Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 490 Gemeinden.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Zu- und Fortzüge in bzw. aus teilumgegliederte(n) Gebiete(n) blieben bei der Ausweisung der Zu- und Fortzüge unberücksichtigt.

Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, Direktionsbezirk, Land).
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Abweichungen von dem aus der Summe des Überschusses der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und des Überschusses der Zu- bzw. Fortzüge ermittelten Wert resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres nachträglichen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungstatistiken eingehen.
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Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
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Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftiges Urteil in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.

Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.

Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und Direktionsbezirke mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert.

Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst bzw. Zivildienstleistende sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermie­tung und Verpachtung, Kin­dergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lotto­gewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
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Arbeiter
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen. Den Arbeitern werden in den vorliegenden Tabellen auch die Auszubildenden in gewerblichen Ausbildungsberufen zugeordnet.
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Angestellte
Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Auszubildenden in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende zugeordnet.
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Beamte
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zählen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Wirtschaftsbereich
Die wirtschaftsfachliche Gliederung erfolgt im Mikrozensus ab 2003 nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Erwerbstätigkeit
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Erwerbstätige (Erwerbstätigkeit)
Erwerbstätige sind Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, als Selbstständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt. Sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer) als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu Grunde gelegt.
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden
- Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (seit dem Neuverfahren 2014)
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (seit dem Neuverfahren 2014)
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten (seit dem Neuverfahren 2014).

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Allgemein bildende Schulen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittelschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittelschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemein bildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemein bildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemein bildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemein bildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Ein Zeugnis zur Schulentlassung erhalten die geistig behinderten Förderschüler.
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Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogische Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) werden von behinderten Jugendlichen besucht, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Grundsätzlich werden Behinderte in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) ausgebildet. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein besonderer einjähriger Bildungsgang. Hier werden Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-rehaspezifisch) sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien und Berufliche Gymnasien (berufsbildende Förderschulen) bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemein bildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen und Fachschulen (berufsbildende Förderschulen) dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht. Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Lehrpersonen
Es wird nur die Zahl der hauptberuflichen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
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Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.

Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung als Arbeitslosengeld II, nicht erwerbsfähige als Sozialgeld. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im Alter ab 65 Jahren und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen im Alter unter 65 Jahren ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.

Zur Darstellung einer Gesamtzahl von Leistungsempfängern, die im Rahmen des SGB II bzw. des SGB XII Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, werden folgende Leistungen herangezogen:
-          nach SGB II:
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Leistungsempfänger
im Dezember
-          nach SGB XII:
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Mit dieser Vorgehensweise wird eine Doppelzählungen der Leistungsempfänger in Einrichtungen vermieden. Berücksichtigt wird hier die Grundsicherung, deren Leistung in den meisten Fällen den eigentlichen Lebensunterhalt absichert, während die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dagegen meist nur den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung deckt (größtenteils in Form eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung).

Um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger auf die Landkreise und Kreisfreien Städte zu erhalten, wurden die Leistungsempfänger hier nach ihrem Wohnort dargestellt. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
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Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.

Dargestellt werden die Reinen Ausgaben, d. h. die Differenz aus Bruttoausgaben (Gesamtheit aller Ausgaben, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einnahmen. Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
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Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind bzw. deren Ehegatten und minderjährige Kinder.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als La­stenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnen­den Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 werden, durch Änderungen im Wohngeldrecht, Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen und der besondere Mietzuschuss entfällt. Zu den Transferleistungsempfängern gehören insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld nach SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die angemessenen Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.

Ist nur ein Teil des Haushaltes nach § 1 Abs. 2 WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen, entstehen wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten, deren Miete und Wohnfläche kopfteilig angerechnet und ausgewiesen werden.

In der Wohngeldstatistik werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte (in Mischhaushalten) separat ausgewertet um eine Verzerrung durch die kopfteiligen Angaben auszuschließen.
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker stammen von den entsprechenden Kammern.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge.
Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder mindestens zur Hälfte - gemessen an der Nutzfläche nach DIN 277 - Wohnzwecken dienen.
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Nichtwohngebäude
Gebäude, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude.
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Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen, darunter stets die Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche von Wohnungen ist die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Dazu gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bad usw.).
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Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes
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Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 30. September 1995 zugrunde, die jährlich mit Hilfe der Daten der Bautätigkeitsstatistik (Baufertigstellungen, Bauabgänge) ergänzt werden.
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu gehören auch unterirdische Bauwerke entsprechender Sachbestimmung, nicht aber z. B. behelfsmäßige Bauten, frei stehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
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Flächennutzung
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Die Flächenerhebung wird aller vier Jahre durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2001 wird in den Zwischenjahren als Teilerhebung nur die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhoben. Erhebungsgrundlage für die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der Nutzung abgefragt. Dazu wurden im Nutzungsartenschlüsselverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) folgende Flächendefinitionen vorgegeben.
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Bodenfläche
Fläche bis zur so genannten Küstenlinie - das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand - einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff "versiegelt" gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
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Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen insbesondere Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze usw., die mit der Bebauung im Zusammenhang stehen.
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Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B. Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).
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Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).
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Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen (z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz, Kleingarten).
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Friedhofsfläche
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben; letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage (Nutzungsartenschlüssel 420) zutreffender ist.
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Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
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Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- oder Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
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Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück ausgewiesen sind.
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Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht. Hierzu gehören in der Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.
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Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände, Schutzfläche, Friedhof, Unland).
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Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung im Mai 2007 durchgeführt. Der Erfassungsbereich dieser Erhebung erstreckte sich nach der Novellierung des Agrarstatistikgesetzes vom Juni 1998 unabhängig von der Erwerbsart auf Betriebe:
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar oder
mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar oder
die eine der nachfolgenden Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten:
- jeweils acht Rinder oder Schweine
- 20 Schafe
- jeweils 200 Legehennen oder Junghennen oder Schlacht-, Masthähne, -hühner und sonstige Hähne
- insgesamt 200 Gänse, Enten und Truthühner
- jeweils 30 Ar bestockter Rebfläche oder Obstfläche, auch soweit sie nicht im Ertrag stehen
- 30 Ar Hopfen oder Tabak
- 30 Ar Baumschulen
- 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder Blumen- und Zierpflanzenanbau im Freiland oder Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen
  oder Gartenbausämereien für Erwerbszwecke
- drei Ar Anbau von Gemüse oder Blumen und Zierpflanzen unter Glas für Erwerbszwecke.

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Merkmale der Viehzählung wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2007 total erfasst. Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).

Landwirtschaftlicher Betrieb
Technisch-wirtschaftliche Einheit, die für Rechnung des Inhabers (Betriebsinhabers) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweiden- und Pappelanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernteberichterstattung bzw. der Besonderen Ernteermittlung erbrachten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte C und D
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten C "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie D "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.1.1) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

14.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
14.21 Gewinnung von Kies und Sand
15.71 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.97 Herstellung von Malz
20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
26.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)

Für den Wirtschaftszweig 20.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke gilt für Sägewerke als Abschneidegrenze ein Jahreseinschnitt von mindestens 5 000 m³ Rohholz.
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst. Die Merkmalswerte sind für den gesamten Betrieb zu melden und schließen auch die nichtproduzierenden Teile ein.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden sowie an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter). In der Zahl der tätigen Personen sind Auszubildende enthalten.
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Bezahlte Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für Auszubildende sind enthalten. Nicht zur Bruttolohn- und -gehaltsumme gehören Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.
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Investitionen
Investitionen sind der Wert der aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen, d. h. Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen). Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Investitionen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Finanzanlagen sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.
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Energieverbrauch
Als Energieverbrauch (einschließlich nichtenergetischer Verbrauch) wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)".
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
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Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch und Tiefbau (Bauhauptgewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe im Juni. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Bauinstallation, Sonstiges Baugewerbe (Ausbaugewerbe)
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe im Juni. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen sowie alle Arbeitsgemeinschaften, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
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Beherbergungsstätten
die mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungsstätten zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Erholungs-, Ferien-, Schulungsheime und Boardinghouses, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten und Jugendherbergen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
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Angebotene Gästebetten
Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Betrieben angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung stehen, sind nicht erfasst.
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Ankünfte
Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Übernachtungen
Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsstätten übernachteten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die ihre Pflicht durch die Erstattung der Anzeige im Durchschriftverfahren erfüllen. Die zuständigen Behörden übermitteln die Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Anzeigepflicht nach den §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung besteht für den Betreiber eines "Gewerbes" bzw. für "selbständige Gewerbetreibende". Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die sogenannte Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), freie Berufe im Sinne des Gewerberechts (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständigen Wirtschaft ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
   - Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder
einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach:
        - Neugründungen,
        - Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbezirk, d. h. Wiedereröffnung nach Verlegung

   - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes, differenziert ausgewiesen auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschaftereintritt,
        - Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
   - Aufgabe eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder
einer unselbständigen Zweigstelle in Differenzierung nach
        - vollständigen Aufgaben,
        - Schließungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung wegen Verlegung,

   - Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschafteraustritt,
        - Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Die Gewerbean- und -abmeldungen beinhalten neben den Hilfsmerkmalen, Name/Firmierung und Anschrift des Gewerbebetriebes eine Reihe von betriebsbezogenen Merkmalen, wie die verbalen Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit und den Grund der Betriebsaufnahme bzw. Betriebsaufgabe.

Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige", Ausgabe 2008 (WZ 2008) zugeordnet.

Insolvenzen
Seit dem 1. Januar 1999 gilt bundesweit die neue Insolvenzordnung (InsO). Damit wurden die bis Ende 1998 in den neuen Bundesländern gültige Gesamtvollstreckungsordnung sowie die Konkurs- und Vergleichsordnung (früheres Bundesgebiet) abgelöst. Neben dem Regel- und Nachlassinsolvenzverfahren gibt es seitdem ein spezielles Verbraucherinsolvenzverfahren, das zunächst Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit der Restschuldbefreiung einräumte. Mit Änderung der Insolvenzordnung zum 1. Dezember 2001 kann das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch von Privatpersonen (übrige Verbraucher) und ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, beantragt werden. Um auch mittellosen natürlichen Personen ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, besteht seit Dezember 2001 für diese die Möglichkeit, die Verfahrenskosten bis zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase von jetzt sechs Jahren zu stunden.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO).

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Eröffnung setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag des Schuldners auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie bei einer juristischen Person die Überschuldung. Ein Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist (vgl. § 13 InsO). Stellen mehrere Gläubiger des gleichen Schuldners einen Antrag, dann werden die Anträge von den Gerichten zu einem Verfahren verbunden. Damit ist die Anzahl der bei den Amtsgerichten eingehenden und bearbeiteten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wesentlich höher als die Summe der Verfahren, über die entschieden wird.

Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
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Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Sonstiges Bauland
Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach sowohl baureifes Land als auch Rohbauland sein. Es unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zu dieser Baulandart zählen Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.

   Industrieland sind unbebaute Grundstücke, die im Bebauungsplan als reines Industrie- oder Gewerbegebiet    ausge­wiesen sind.

   Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die für Straßen, Parkplätze, Eisenbahnen und    ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
   Straßenland, das gewerblich genutzt werden soll (z. B. zur Aufstellung von Zeitungskios­ken oder    Verkaufsständen), zählt nicht zum Land für Verkehrszwecke, sondern zum baureifen Land.

   Freiflächen sind unbebaute Grundstücke, die sich im Baugebiet der Gemeinde befinden, ohne dass eine    Bebauung im üblichen Sinne vorgesehen ist.
   Vielmehr handelt es sich um Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Zelt­plätze, die dem öffentlichen    Gebrauch dienen. Werden Flächen, die bisher zu einem land- und forstwirtschaftlichen
   Betrieb gehörten, als Freiflächen ausgewiesen, aber weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt, so sind    diese Flä­chen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen.
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Öffentliche Finanzen
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Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte

Einnahmen/Ausgaben der laufenden Rechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen), die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Einnahmen/Ausgaben der Kapitalrechnung
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben (ohne haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge), die eine Vermögensänderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden (siehe dazu Zahlungen von gleicher Ebene).
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Bereinigte Einnahmen/Ausgaben
Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.

Zahlungen von gleicher Ebene (finanzstatistische Bereinigung)
Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen kann dabei nicht bei einzelnen Einnahme- oder Ausgabearten, sondern nur global erfolgen, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen - in Höhe der Zahlungseingänge - als Gesamtbetrag sowohl von der Einnahmesumme als auch von der Ausgabensumme abgesetzt werden.
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Finanzierungssaldo
Saldo der bereinigten Einnahmen und Ausgaben.
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemäß Art. 106 Abs. 3 GG i. V. m. § 1 Gemeindefinanzreformgesetz wird das Aufkommen der Einkommensteuer zu 42,5 Prozent auf den Bund und 42,5 Prozent die Länder verteilt. Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus dem Zinsabschlag. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn-/ Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen. Basis für die Berechnung der Schlüsselzahl und damit des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ist Lohn-/ Einkommensteuerstatistik 1998.

Die Schlussrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Bis 1997 bestand das Gewerbesteueraufkommen aus dem Gewerbeertrag- und der Gewerbekapitalsteuer. Basis für die Besteuerung waren der Gewinn (Gewerbeertragssteuer) und der Wert eines Betriebes (Gewerbekapitalsteuer). Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde letztere jedoch zum 1.Januar 1998 abgeschafft. In den neuen Bundesländern wurde sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhoben. Als Ausgleich der dadurch entstandenen Steuermindereinahmen erhalten die Gemeinden seit 1998 einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen.

Gemäß Art. 106 Abs. 3 und 4 GG i. V. m. § 1 FAG stehen vom Aufkommen aus der Umsatzsteuer dem Bund rund 51,9 Prozent, den Ländern rund 45,9 Prozent und den Gemeinden rund 2,2 Prozent zu. Vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entfällt auf die Gemeinden der neuen Bundesländer sowie Berlin (Ost) ein Anteil von insgesamt 15 Prozent. Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die Schlüsselberechnung bilden einerseits das Gewerbesteueraufkommen (Summe der Jahre 1992 bis 1997) und andererseits die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Durchschnitt für die Jahre 1996 bis 1998) eines Bundeslandes.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Das Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer regelt Art. 106 Abs. 6 Satz 2 GG. Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet. Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss (§ 73 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO).

Eine Einschränkung nach unten hin folgt aus der Verwaltungsvorschrift kommunale Haushaltswirtschaft 2002. Hierin wird den Kommunen empfohlen, dass die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuern - bezogen auf die Gemeindegrößenklasse - deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen sollen.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in dessen Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt im Jahr 2008 für die neuen Bundesländer 30 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (12 Prozent Bundesvervielfältiger und 18 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge. Die Ergebnisse beinhalten auch den Schuldenstand des jeweiligen Landkreises (Landratsamt) und der Verwaltungsverbände, die Summe für Sachsen enthält zusätzlich noch die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohnfahrtsverband).
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Personal im öffentlichen Dienst
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Personalbestand
Im Personalbestand der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Ämter und Einrichtungen (Beschäftigungsbereich 21), der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Einrichtungen und Unternehmen (Beschäftigungsbereich 22) sowie die als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbständigen Krankenhäuser (Beschäftigungsbereich 23) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt, Entgelt bzw. Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung, die Beschäftigten mit Zeitvertrag sowie die AFG-Beschäftigten nach §§ 260ff. Sozialgesetzbuch (SGB) III -Arbeitsförderung- Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254) geändert wurde.
Die Rechtsgrundlage liefert das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBI. I S. 438) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246).

Das Ergebnis für Sachsen enthält beim Personal des Landes auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal der Gemeinden/Gemeindeverbände sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen enthalten.
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Alle Fußnoten

2) Nur die Landessumme ist einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung in der Kreisfreien Stadt Chemnitz

3) Bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in seiner Haupttätigkeit selbständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) Einschließlich Auszubildende in kaufmännischen und technischen Berufen

6) Einschließlich Auszubildende in gewerblichen Berufen

7) Änderung im Wohngeldrecht: ab Januar 2005 Ausschluss der Transferleistungsempfänger vom Wohngeld / nur reine Wohngeldhaushalte ohne wohngeldrechtliche Teilhaushalte

8) Einschließlich Schüler der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 inkl. der Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gem. § 264 Abs. 7 SGB V

10) Die Angaben der Kreisfreien Städte und Landkreise enthalten auch die Überhänge von Ausgaben und Einnahmen laut Delegationsvereinbarung (bis 2005) für den überörtlichen Träger.
Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger und die des überörtlichen Trägers.

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort (Gebietsstand 01.01.2011)

14) Einschließlich Beschäftigte "Ohne Angabe" der Wirtschaftsgliederung

15) Ohne Wohnheime

16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Alle Angaben beinhalten auch leer stehende Wohnungen und sind ohne Wohnheime.

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Die Angaben werden regional erfasst, daher sind die Ausgaben und Einnahmen des Kommunalen Sozialverbandes bei Stadt und Direktionsbezirk Leipzig und die der obersten Landesjugendbehörden bei Stadt und Direktionsbezirk Dresden enthalten.

22) Die Sachsensumme der Beschäftigten des Landes enthält auch Beschäftigte, deren Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreisgebiets- bzw. Direktionsbezirkssummen enthalten auch die Daten der Landkreise (Landratsämter) und der Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (ehemals Landeswohlfahrtsverband).

24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

25) Bestandsfortschreibung

26) eigene Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember

27) Die Landkreissummen enthalten die Beschäftigten der Landkreisverwaltungen (LRÄ), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die Direktionsbezirkssummen enthalten darüber hinaus die Beschäftigten der Kreisfreien Städte. Die Sachsensumme der Beschäftigten der Gemeinden und Gemeindeverbände enthält darüber hinaus die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes - keine Anpassung des Gebietsstandes 01.01.2009 / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil; sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus einer Pflegeversicherung; Asylbewerberleistungen; Elterngeld/Erziehungsgeld

33) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

40) Öffentliche und private Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Verwaltung)

41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

42) Einschließlich Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

47) Für Zu- und Fortzüge wurden in den betreffenden Summenzeilen nur die Zu- und Fortzüge über die Grenze des jeweiligen Gebietes (Kreis, Direktionsbezirk, Land) berücksichtigt.

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode nicht möglich, da diese nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger, die durch sächsische Leistungsträger der Sozialhilfe betreut werden (auch außerhalb Sachsens wohnende).

63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Personen in Bedarfsgemeinschaften
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand vor Revision im April 2016

- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Hilfeempfänger mit sächsischem Leistungsträger (beim SGB XII auch außerhalb Sachsens wohnende).

Alle Fußnoten Ende

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© Statistisches Landesamt Sachsen