1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Kreisstatistik 2017 für Erzgebirgskreis
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14521 / Gebietsstand 01.01.2017)
Gebiet und Bevölkerung   1) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Anzahl der Gemeinden am 01.01.201760423
    darunter Städte 27170
Fläche am 31.12.2016 in km²1827,9018449,99
Bevölkerung am 03.10.1990459 6444 807 535
    männlich217 4512 267 595
    weiblich242 1932 539 940
Bevölkerung am 09.05.2011361 7914 056 799
    männlich176 5261 977 567
    weiblich185 2652 079 232
Bevölkerung am 31.12.2016 insgesamt344 1364 081 783
    männlich168 4842 009 991
    weiblich175 6522 071 792
Zu-/Abnahme 31.12.2016 gegenüber 31.12.2015-3 529-3 068
    männlich-1 880-1 570
    weiblich-1 649-1 498
    in Prozent-1,0-0,1
    je 1 000 Einwohner-10,2-0,7
Einwohner je km² am 31.12.2016188221
Ausländer am 31.12.2016 insgesamt6 753171 631
    männlich4 061100 732
    weiblich2 69270 899
Bevölkerung am 31.12.2016  
    unter 3 Jahre8 328112 579
    von 3 bis unter 6 Jahre8 587108 942
    von 6 bis unter 10 Jahre11 914142 180
    von 10 bis unter 15 Jahre14 472163 842
    von 15 bis unter 18 Jahre8 69297 523
    von 18 bis unter 20 Jahre4 89562 925
    von 20 bis unter 25 Jahre9 256153 355
    von 25 bis unter 30 Jahre15 472254 737
    von 30 bis unter 35 Jahre18 783266 906
    von 35 bis unter 40 Jahre20 163256 447
    von 40 bis unter 45 Jahre18 615217 035
    von 45 bis unter 50 Jahre22 990275 694
    von 50 bis unter 55 Jahre27 232322 857
    von 55 bis unter 60 Jahre28 214306 035
    von 60 bis unter 65 Jahre30 545298 468
    von 65 bis unter 75 Jahre45 886471 885
    von 75 Jahre und mehr50 092570 373
Bevölkerungsbewegung 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Lebendgeborene insgesamt2 77937 941
    männlich1 42919 417
    weiblich1 35018 524
    je 1 000 Einwohner8,09,3
Gestorbene insgesamt5 07053 330
    männlich2 51726 177
    weiblich2 55327 153
    je 1 000 Einwohner14,613,0
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt-2 291-15 389
    männlich-1 088-6 760
    weiblich-1 203-8 629
    je 1 000 Einwohner-6,6-3,8
Zuzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)8 682103 995
    männlich   47)5 14361 419
    weiblich   47)3 53942 576
    je 1 000 Einwohner   47)25,025,4
Fortzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)9 87990 753
    männlich   47)5 90055 601
    weiblich   47)3 97935 152
    je 1 000 Einwohner   47)28,522,2
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt-1 19713 242
    männlich-7575 818
    weiblich-4407 424
    je 1 000 Einwohner-3,53,2
Eheschließungen insgesamt1 41018 750
Ehescheidungen insgesamt5226 698
    je 10 000 Einwohner15,116,4
    davon betroffene minderjährige Kinder4255 311
Mikrozensus 2016   35) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße in 1 000179,32 173,7
    mit 1 Person70,9943,1
    mit 2 Personen71,9798,2
    mit 3 und mehr Personen36,6432,4
Bevölkerung in Haushalten347,44 079,3
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt1,91,9
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt in 1 000   4)179,12 170,8
    unter 500 €/32,7
    500 bis unter 900 €15,8236,2
    900 bis unter 1 500 €45,1525,9
    1 500 bis unter 2 000 €36,6401,0
    2 000 bis unter 2 600 €31,7365,9
    2 600 € und mehr47,9609,2
Mittleres monatliches
Haushaltsnettoeinkommen in €
1 8461 848
Erwerbstätige insgesamt in 1 000167,31 981,7
    darunterProduzierendes Gewerbe62,6583,6
Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Information und Kommunikation
37,4477,6
Sonstige Dienstleister
64,5892,6
    darunterAngestellte und Arbeiter   5)143,51 711,9
/59,2
Erwerbslose insgesamt in 1 000(8,1)104,4
    männlich/58,6
    weiblich/45,8
Nichterwerbspersonen insgesamt in 1 000172,12 001,7
    männlich75,9897,1
    weiblich96,21 104,6
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt in 1 000347,54 087,8
    durch Erwerbstätigkeit149,51 818,8
              Arbeitslosengeld I, II   42)15,3225,7
              Rente, Pension112,51 202,1
              Unterhalt durch Familienangehörige57,2706,4
              Sonstiges   31)12,9134,9
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)1 1621 212
Erwerbstätigkeit Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2016  
insgesamt   14)113 4881 555 300
    männlich57 411793 229
    weiblich56 077762 071
    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei1 99620 567
    Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe38 562340 198
        darunter Verarbeitendes Gewerbe36 886310 699
    Baugewerbe10 033104 602
    Handel, Verkehr und Gastgewerbe20 642326 085
    Information und Kommunikation50138 511
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
1 58526 813
    Grundstücks- und Wohnungswesen72516 209
    Erbringung von ... Dienstleistungen   29)6 649210 213
    Öffentliche Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits-
    und Sozialwesen
29 384411 770
    Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleister3 41160 331
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2016  
insgesamt133 8071 576 151
    männlich69 701811 345
    weiblich64 106764 806
Bildungswesen Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Allgemeinbildende Schulen am 02.09.2016  
Grundschulen89829
    Klassen5586387
    Schüler11536136790
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen7108686
Mittel-/Oberschulen38347
    Klassen4784552
    Schüler11010106975
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen8648897
Gymnasien12160
    Klassen   12)2213078
    Schüler668796227
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen5588328
Allgemeinbildende Förderschulen   8)12155
    Klassen1251949
    Schüler120618678
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen2033337
Absolventen/ Abgänger der allgemeinbildenden Schulen des Schuljahres 2015/2016   41)272830147
    ohne Hauptschulabschluss2122533
    mit Hauptschulabschluss2142460
    mit Realschulabschluss163915552
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife6639602
Berufsbildende Schulen am 19.10.2016   11)  
insgesamt14253
    Klassen   45)2785337
    Schüler5322101022
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen3585861
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)19292
    Klassen1813232
    Schüler308457306
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen1592636
Berufsfachschulen    60)11161
    Klassen441146
    Schüler77720009
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen661310
Fachoberschulen    60)456
    Klassen20292
    Schüler3245844
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen31421
Berufliche Gymnasien    44)347
    Klassen   45)11124
    Schüler7598000
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen73821
Fachschulen    44)6103
    Klassen22543
    Schüler3789863
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen29673
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2015/2016175633697
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis163930310
        darunter Absolventen mit allgemeiner
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
3634584
Öffentliche Sozialleistungen Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 2016  
Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach SGB II im Dezember   24)11 981193 241
Empfänger von Regelleistungen nach SGB II im Dezember19 303319 671
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII   62)  
    Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember87614 372
    Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung im Dezember
1 99629 248
    Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im     Laufe des Jahres   16)5 46868 717
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember   63)21 681355 226
    je 100 Einwohner   26)6,38,7
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2016  
Nettoauszahlungen in 1 000 €   10) 46)22 760781 817
    je Einwohner in €   3)65191
    für Hilfe zum Lebensunterhalt1 14542 493
    für Grundsicherung im Alter und bei     Erwerbsminderung7 002153 422
    für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
    SGB XII   9)
14 613585 902
Wohngeld am 31.12.2016   7)  
Haushalte mit Wohngeld3 85650 919
    als Mietzuschuss3 37647 489
    als Lastenzuschuss4803 430
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2016   2)  
Empfänger von Regelleistungen am 31.12.2 12128 672
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12.1 30517 497
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe
des Jahres   28)
90519 813
Auszahlungen in 1 000 €   46)23 945306 510
    je Einwohner in €   3)7175
Pflege 2015  
Pflegedienste1131 068
Personal der Pflegedienste2 57224 201
Pflegeheime73885
Personal der Pflegeheime3 56138 504
verfügbare Plätze in Pflegeheimen4 53855 266
    darunter für vollstationäre Dauerpflege4 22550 146
Leistungsempfänger der Pflegeversicherung16 168166 792
    darunter mit erheblich eingeschränkter
    Alltagskompetenz
7 55977 084
    Pflegebedürftige der Pflegedienste5 48349 618
    Pflegebedürftige der Pflegeheime mit stationärer
    Pflege
4 14649 115
        mit vollstationäre Dauerpflege4 06747 861
        mit Kurzzeitpflege791 254
    Pflegegeldempfänger (ohne Kombileistungen)6 53968 059
    Nachrichtlich Pflegebedürftige der Pflegeheime mit
    teilstationärer Pflege
3354 976
    nachrichtlich: ohne Pflegestufe mit erheblich
    eingeschränkter Alltagskompetenz
1 51113 637
Kinder- und Jugendhilfe 2016  
Erzieherische Hilfen  
Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII   
    Beratungen am 31.12.5178 897
    beendete Beratungen98016 813
Einzelbetreuungen nach § 30 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.551 122
    beendete Hilfen581 053
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.2663 207
    beendete Hilfen49526
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
nach § 34 SGB VIII
  
    Hilfen am 31.12.3105 071
    beendete Hilfen1392 047
Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.1433 446
    beendete Hilfen971 890
Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt3895 774
    darunter unter 14 Jahren691 759
    auf eigenen Wunsch8493
    wegen Gefährdung3815 281
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
Reine Ausgaben in €   21)117 402 8482 152 639 930
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
41 225 250576 022 574
freier Träger
45 416 738686 737 202
    je Einwohner in €   3)339528
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2015  
insgesamt36 094391 137
    darunter mit nur einer Behinderung29 923331 779
    je 1 000 Einwohner   19)103,596,1
Gesundheitswesen 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Krankenhäuser insgesamt678
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)2 06825 902
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt553
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)5428 757
Ärzte am 31.12. insgesamt1 05317 303
    je 100 000 Einwohner   43)306,0423,9
Zahnärzte am 31.12. insgesamt   6)2963 963
    je 100 000 Einwohner   43)86,097,1
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt91984
    je 100 000 Einwohner   43)26,424,1
Gestorbene   48)  
an bösartigen Neubildungen (C00 – C97)1 16412 757
an Krankheiten des Kreislaufsystems (I00 – I99)2 47723 664
durch Unfälle und medizinische Komplikationen (V01-X59,Y40-Y86,Y88)1491 902
Bautätigkeit 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude3404513
    daruntermit 1 Wohnung2983912
mit 2 Wohnungen
23193
Errichtung neuer Nichtwohngebäude1071381
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)70413517
    mit 1 und 2 Räumen573707
    mit 3 Räumen831763
    mit 4 Räumen1222259
    mit 5 und mehr Räumen4425788
Wohnfläche in m² insgesamt857751441625
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2904301
    daruntermit 1 Wohnung2563812
mit 2 Wohnungen
21192
Errichtung neuer Nichtwohngebäude971186
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)45510185
    mit 1 und 2 Räumen422040
    mit 3 Räumen-161302
    mit 4 Räumen741530
    mit 5 und mehr Räumen3555313
Wohnfläche in m² insgesamt599821150786
Gebäude- und Wohnungsbestand                     am 31.12. 2016   15) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bestand an Wohngebäuden80517818992
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen61622620783
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt1971942347833
    mit 1 Raum268374433
    mit 2 Räumen13989244938
    mit 3 Räumen54676663950
    mit 4 Räumen63025705794
    mit 5 Räumen32801346435
    mit 6 Räumen17040178157
    mit 7 und mehr Räumen12980134126
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr1019401059774
Wohnfläche in 100 m² insgesamt1485651769486
Flächennutzung am 31.12. 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bodenfläche insgesamt in ha182 7901 844 999
    Siedlung14 580184 536
        darunterWohnbaufläche8 22285 825
2 75634 119
27121 065
1 84926 402
    Verkehr 7 56480 900
        darunterStraße, Weg, Platz6 79568 708
    Vegetation 158 6071 536 256
        darunterLandwirtschaft73 7521 005 498
81 392495 184
    Gewässer2 03943 307
    Siedlungs- und Verkehrsfläche21 873244 370
Landwirtschaft Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt6856 483
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 50 ha4974 361
    50 bis unter 100 ha69602
    100 bis unter 200 ha58568
    200 bis unter 500 ha26481
    500 bis unter 1 000 ha20234
    1 000 ha und mehr15237
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt6856 483
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2016
insgesamt in ha
63 359903 514
    und zwarBetriebe mit Ackerland4644 726
Ackerland - Fläche in ha
35 737707 210
Betriebe mit Dauerkulturen
15356
Dauerkulturen - Fläche in ha
525 288
Betriebe mit Dauergrünland
6535 623
Dauergrünland - Fläche in ha
27 565190 967
Hektarertrag 2016 in dt  
Weizen74,980,8
    darunterWinterweizen75,481,2
Roggen einschließlich Wintermenggetreide76,058,9
Wintergerste68,377,9
Sommergerste53,454,7
Hafer53,451,3
Triticale63,559,8
Körnermais (einschl. CCM)
-89,8
Kartoffeln463,1422,6
Zuckerrüben-713,5
Raps und Rübsen35,437,1
    darunterWinterraps35,437,1
Silomais (einschl. Lieschkolbenschrot)   67)407,8429,7
Viehzählung am 03.11.2016  
Landwirtschaftliche Rinderhaltungen9997045
Rinder insgesamt63252492094
    darunterMilchkühe22904183376
andere Kühe
519341689
Landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung   68)7169
Schweine insgesamt8595649760
    darunterZuchtsauen25270815
andere Schweine   64)
6707341343
Viehzählung am 01.03.2016  
Betriebe mit Hühnerhaltung2481567
Hühner insgesamt.5139371
    darunterLegehennen.3860053
Betriebe mit Haltung von Einhufern   65)1731137
Einhufer insgesamt120310759
Betriebe mit Schafhaltung1191140
Schafe insgesamt658694584
    darunterMutterschafe   66)384856468
Betriebe mit Ziegenhaltung61325
Ziegen insgesamt5337365
Gänse insgesamt77125630
Enten insgesamt53176927
Truthühner insgesamt26206981
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2016  
Betriebe am 30.09.4283060
Tätige Personen am 30.09.32499277120
Bezahlte Entgelte in 1 000 €8945249683966
Gesamtumsatz in 1 000 €467761263793123
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €139165623627992
    Vorleistungsgüter und Energie  
    Betriebe am 30.09.2191351
    Tätige Personen am 30.09.18555115233
    Gesamtumsatz in 1 000 €258595922816396
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €7023717525119
    Investitionsgüter  
    Betriebe am 30.09.1201021
    Tätige Personen am 30.09.9875114749
    Gesamtumsatz in 1 000 €156278631353557
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €55833014195904
    Gebrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.1494
    Tätige Personen am 30.09.5837096
    Gesamtumsatz in 1 000 €562091079252
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €8216253285
    Verbrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.75594
    Tätige Personen am 30.09.348640042
    Gesamtumsatz in 1 000 €4726588543918
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €1227391653684
Investitionen 2015  
Betriebe mit Investitionen am 30.09.3352467
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €2097422513679
    bei Vorleistungsgütern und Energie1337291244301
    bei Investitionsgütern51734886923
    bei Gebrauchsgütern234119190
    bei Verbrauchsgütern21939363265
    je Beschäftigten in €66579267
Energieverbrauch 2015  
insgesamt in 1 000 MJ   20)5853662148511811
    Kohle12464163992695
    Heizöl1709851844506
    Erdgas162557843139353
    Erneuerbare Energien2285285868293
    Strom247266740341882
    Wärme1080085014625
    Sonstige Energieträger147948310456
Baugewerbe 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.7336995
Tätige Personen am 30.06.573857417
Geleistete Arbeitsstunden im Juni in 1 000 Std.7036682
Bruttoentgeltsumme im Juni in 1 000 € 12091127781
Gesamtumsatz im Juni in 1 000 € 53628613536
baugewerblicher Umsatz im Juni in 1 000 € 53359608468
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €5217216562551
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €5197316493421
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.1191335
Tätige Personen am 30.06.255431416
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €2212293349785
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €2189583293371
Tourismus 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
geöffnete Beherbergungseinrichtungen im Juli insgesamt2812069
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen2051521
    sonstige Beherbergungseinrichtungen71512
    Vorsorge- und Rehakliniken536
angebotene Betten im Juli insgesamt12881118963
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen869085091
    sonstige Beherbergungseinrichtungen351025389
    Vorsorge- und Rehakliniken6818483
Ankünfte insgesamt5882757492260
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen4443146272184
    sonstige Beherbergungseinrichtungen1330951111981
    Vorsorge- und Rehakliniken10866108095
Übernachtungen insgesamt181716018750390
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen118555012855194
    sonstige Beherbergungseinrichtungen4097523269044
    Vorsorge- und Rehakliniken2218582626152
Straßenverkehrsunfälle 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)124818605
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im3794250
  sonstige schwerwiegende Unfälle mit46712
    Unfälle mit Personenschaden82313643
getötete Personen20162
schwerverletzte Personen3714128
leichtverletzte Personen73713172
Kfz-Bestand am 01.01. 2017   30) Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt2469072555478
    darunterPkw2013202122324
Lkw
17759184778
Zugmaschinen
655460777
Krafträder
19544168164
Unternehmen und Arbeitsstätten 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt173228177
    Neuerrichtungen127422894
    Zuzug2383273
    Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes2202010
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt231629771
    Aufgabe eines Betriebes188524515
    Fortzug2393164
    Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes1922092
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt173228177
    Verarbeitendes Gewerbe1391165
    Baugewerbe1834052
    Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
4305887
    Verkehr und Lagerei45629
    Gastgewerbe1092076
    Information und Kommunikation391033
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
82931
    Grundstücks- und Wohnungswesen40725
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1472492
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
2113913
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1532848
    Übrige Wirtschaftsbereiche1542426
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt231629771
    Verarbeitendes Gewerbe1971323
    Baugewerbe2514636
    Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
6596875
    Verkehr und Lagerei64804
    Gastgewerbe1602253
    Information und Kommunikation50843
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
1261261
    Grundstücks- und Wohnungswesen45626
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1482233
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
2724255
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen2012835
    Übrige Wirtschaftsbereiche1431827
Insolvenzverfahren  
insgesamt3905929
    Unternehmen   34)431060
    Übrige Schuldner3474869
        natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.14
        ehemals selbstständig Tätige49815
        Verbraucher2073387
        Nachlässe90663
Kaufwerte für Bauland 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Kauffälle insgesamt2815967
Fläche in 1 000 m²35612788
Kaufwert in €/m²35,0753,99
    baureifes Land  
    Kauffälle2605530
    Fläche in 1 000 m²2619644
    Kaufwert in €/m²43,1465,26
    Rohbauland  
    Kauffälle.145
    Fläche in 1 000 m².1043
    Kaufwert in €/m²20,1725,85
    sonstiges Bauland  
    Kauffälle.292
    Fläche in 1 000 m².2101
    Kaufwert in €/m²10,7316,24
Öffentliche Finanzen 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Realsteuervergleich  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent304312
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent405494
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent392421
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in €754 57314 673 677
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in €32 351 756488 304 733
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in €88 445 7381 480 863 993
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
in 1 000 €
75 228 2761 068 005 470
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in €13 964 548217 243 571
Gewerbesteuerumlage in €7 896 655123 034 302
Gewerbesteuer netto in €80 549 0831 357 829 691
Grundbetrag Grundsteuer A in €248 5524 701 023
Grundbetrag Grundsteuer B in €7 981 12898 873 236
Grundbetrag Gewerbesteuer in €22 561 870351 526 581
Realsteueraufbringungskraft in €135 237 7991 983 842 403
Steuereinnahmekraft in €216 533 9693 146 057 142
    je Einwohner in €   3)623770
Schuldenstand am 31.12.   32)  
insgesamt in 1 000 €235 4222 942 369
    je Einwohner in €   3)677720
Bereinigte Einzahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   23)
  
insgesamt in 1 000 €897 99711 856 258
     Bereinigte Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
812 16710 806 878
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land176 0952 238 474
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
114 1031 238 293
     Investitionszuwendungen vom Land74 229832 694
        darunterInvestive Schlüsselzuweisungen15 580285 195
Bereinigte Auszahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   23)
  
insgesamt in 1 000 €864 54911 706 482
     Bereinigte Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
751 26010 250 072
        darunterPersonalauszahlungen233 9472 872 985
Sach- und Dienstleistungen
121 2591 694 782
     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit115 4551 474 145
        darunterBaumaßnahmen84 918942 523
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit)   23)33 448149 776
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2016 Erzgebirgskreis Freistaat Sachsen
Personal des Landesbereiches insgesamt   22)4222112351
    Vollzeitbeschäftigte307680247
    Teilzeitbeschäftigte114632104
Personal des Kommunalen Bereiches insgesamt   27)576073828
    Vollzeitbeschäftigte285942579
    Teilzeitbeschäftigte290131249







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
zurück


Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
zurück

Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik. Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Bestandskorrekturen und zum Nachweis des Familienstandes die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften berücksichtigt.

Die Bevölkerungsfortschreibung in den neuen Ländern und Berlin-Ost bis Berichtsmonat April 2011 beruht auf dem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf zum 3. Oktober 1990.

Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung.

Bei den vorliegenden Zahlen handelt es sich um Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2017. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die NUTS2-Regionen aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt. Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 420 kreisangehörigen Gemeinden.

Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
zurück

Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
zurück




Bevölkerungsbewegung
zurück


Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
zurück

Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
zurück

Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, NUTS 2-Region, Land).
zurück

Abweichungen von der Zu-/Abnahme der Bevölkerung zu der Summe der Überschüsse der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres von den Standes- und Meldeämtern übergebenen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungsstatistiken eingehen.
zurück

Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
zurück

Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
zurück




Mikrozensus
zurück


Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.

Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.

Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und NUTS 2-Regionen mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert.

Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
zurück

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst, bzw. Zivildienstleistende (ab 2012: Personen in freiwilligen Wehrdienst und im Freiwilligendienst) sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
zurück

Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
zurück

Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
zurück

Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermie­tung und Verpachtung, Kin­dergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lotto­gewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.
zurück

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
zurück

Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
zurück

Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
Die Ausweisung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der betrieblichen Gliederung der Arbeitsstätten nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt nach der "Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008)".
zurück

Auszubildende
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf.
Personen, die ein Praktikum oder Volontariat absolvieren, zählen in der Bildungsstatistik zwar nicht zu den Auszubildenden, werden aber in den Mikrozensuserhebungen diesen zugeordnet.
zurück

Angestellte
Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Zivildienstleistenden und Personen in Freiwilligendiensten zugeordnet.

Beamte
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zählen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.
zurück

Arbeiter
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen.

Eine zuverlässige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist seit Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger möglich, deshalb werden ab Mikrozensus 2011 Arbeiter und Angestellte nur zusammengefasst dargestellt.
zurück

Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
zurück

Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
zurück




Erwerbstätigkeit
zurück


Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind
oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
zurück



Bildungswesen
zurück


Allgemeinbildende Schulen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
zurück

Die Mittel-/Oberschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittel-/Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
zurück

Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
zurück

Die allgemeinbildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemeinbildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
zurück

Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler von Mittel-/Oberschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis.
zurück

Berufsbildende Schulen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13a SchulG vorhanden sein. Jede vorhandene Schulart kann es am BSZ nur einmal geben.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen. Bis zum Schuljahr 2003/04 wurden diese Schüler an den berufsbildenden Schulen für Behinderte unterrichtet. Mit der Neufassung des Schulgesetzes vom 16. Juli 2004 gibt es im Freistaat Sachsen ab dem Schuljahr 2004/05 berufsbildende Förderschulen (§ 13a SchulG) für jede entsprechende Schulart [z. B. Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen)].
zurück

Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
zurück

Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Darüber hinaus kann an den Berufsschulen auch der mittlere Bildungsabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) werden von behinderten Jugendlichen besucht, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Grundsätzlich werden Behinderte in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beruf nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) ausgebildet. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
zurück

Das Berufsgrundbildungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr (berufsbildende Förderschulen) - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein Bildungsgang, in dem Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-rehaspezifisch) sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
zurück

Berufliche Gymnasien bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
zurück

Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemeinbildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
zurück

Fachoberschulen und Fachoberschulen (berufsbildende Förderschulen) sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
zurück

Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht.
zurück

Lehrpersonen
sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der hauptberuflich voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
zurück




Öffentliche Sozialleistungen
zurück


Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.

Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.
Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Seit Einführung des neuen Konzeptes können die vom SGB II betroffenen Personen klarer abgegrenzt dargestellt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Regelleistungsberechtigten. Die sogenannten Regelleistungen umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen für Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (bis 2010 noch den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld). Sie werden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte als Arbeitslosengeld II und für nicht erwerbsfähige als Sozialgeld gezahlt. Nur diese Empfänger werden hier berücksichtigt.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im gesetzlichen Rentenalter x) und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen unterhalb der Regelaltersgrenze x) ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
x) Die Regelaltersgrenze markiert das reguläre Ende der Erwerbsfähigkeit und den Beginn der gesetzlichen Regelaltersrente (gesetzliches Rentenalter). Für vor dem 1. Januar 1947 Geborene lag sie bei 65 Jahren. Für danach Geborene wird sie schrittweise (für jeden bis 1958 folgenden Geburtsjahrgang um je einen, danach um je zwei Monate) bis auf 67 Jahre angehoben.

Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.

Zur Darstellung einer Gesamtzahl von Leistungsempfängern, die im Rahmen des SGB II bzw. des SGB XII Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, werden folgende Leistungen herangezogen:
-          nach SGB II:
Regelleistungsberechtigte als erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Leistungsempfänger
im Dezember
-          nach SGB XII:
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Mit dieser Vorgehensweise wird eine Doppelzählungen der Leistungsempfänger in Einrichtungen vermieden. Berücksichtigt wird hier die Grundsicherung, deren Leistung in den meisten Fällen den eigentlichen Lebensunterhalt absichert, während die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dagegen meist nur den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung deckt (größtenteils in Form eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung).

Die Empfänger nach SGB XII können sowohl nach dem für die Leistung zuständigen Träger (Trägerprinzip) als auch nach Wohnortprinzip ausgewertet werden. Für Sachsen insgesamt ist es üblich, Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (unabhängig von ihrem Wohnsitz) darzustellen. Die Zuordnung zu den Landkreisen und Kreisfreien Städten erfolgt in der vorliegenden Veröffentlichung nach dem Wohnort, um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger zu erhalten. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
Durch Beibehalten der örtlichen Zuständigkeit des Leistungsträgers können Leistungsempfänger inzwischen in einem anderen Kreis oder gar Bundesland leben als zu Leistungsbeginn. Für das 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) liegen nur Empfängerdaten von sächsischen Leistungsträgern vor (kein Länderaustausch). Beim 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können durch die zentrale Durchführung dieser Statistik im Statistischen Bundesamt seit 2015 inzwischen auch Empfängerdaten mit nicht sächsischem Leistungsträger berücksichtigt werden.
zurück

Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten zu den Aus- und Einzahlungen der Sozialhilfeträger. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.

Dargestellt werden die Nettoauszahlungen, d. h. die Differenz aus Bruttoauszahlungen (Gesamtheit aller Auszahlungen, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einzahlungen. Zu den Einzahlungen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
zurück

Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
zurück

Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens und deren Ehegatten und minderjährige Kinder (Asylbewerber), aber auch Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die somit zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber aus unterschiedlichen anerkannten Gründen (vor allem geduldet) noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
zurück

Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als La­stenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnen­den Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 werden, durch Änderungen im Wohngeldrecht, Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen und der besondere Mietzuschuss entfällt. Zu den Transferleistungsempfängern gehören insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld nach SGB II, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da die angemessenen Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.

Ist nur ein Teil des Haushaltes nach § 1 Abs. 2 WOGG vom Wohngeld ausgeschlossen, entstehen wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten Mischhaushalten, deren Miete und Wohnfläche kopfteilig angerechnet und ausgewiesen werden.

In der Wohngeldstatistik werden reine Wohngeldhaushalte und wohngeldrechtliche Teilhaushalte (in Mischhaushalten) separat ausgewertet um eine Verzerrung durch die kopfteiligen Angaben auszuschließen.
zurück

Pflege
Die Bundesstatistik über die ambulanten (Pflegedienste) und stationären (Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) Pflegeeinrichtungen wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) ab dem Berichtsjahr 1999 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweil zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt.

Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen,die nicht in einer Einrichtung betreut werden, wird ergänzend vom Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum 31. Dezember durchgeführt. Damit wird ein statistisches Gesamtbild über den Bereich der Pflege sichergestellt.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime bzw. die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Träger der Pflegeversicherung (Pflegekassen) und die teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht oder die Bestandsschutz genießen.

Als Leistungsempfänger der Pflegeversicherung zählen ambulant und stationär betreute Pflegebedürftige und Pflegegeldempfänger, die nach dem SGB XI entsprechende Leistungen erhalten.
Die Statistik unterscheidet Pflegegeldempfänger mit und ohne kombinierte Leistungen. Das heißt, pflegebedürftige Personen, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen oder nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen gepflegt werden, sind Pflegegeldempfänger ohne kombinierte Leistungen. Können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen nicht ausreichend pflegen, werden noch Sachleistungen von Pflegeeinrichtungen erbracht. Damit erhalten diese Personen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie zählen als Pflegegeldempfänger mit kombinierten Leistungen. Betreute Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Personen, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen betreut werden und somit Sachleistungen oder kombinierte Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Derartige Leistungen erhält ein Betroffener aufgrund seiner Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung und nur auf Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Bei der Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Aufgrund dieser Tatsache sind ab dem Berichtsjahr 2009 die Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bereits bei den Leistungsempfängern insgesamt enthalten. Sie können allerdings jederzeit nachrichtlich ausgewiesen werden. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe "0" oder "G" sind nicht Bestandteil dieser Erhebung, da diese keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, sondern Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung erhalten oder Selbstzahler sind.

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von den Pflegekassen zugelassene Einrichtungen mit einem nach dem SGB XI abgeschlossenen Versorgungsvertrag, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes durchführen. Pflegeeinrichtungen mit mehreren stationären Leistungsbereichen werden als eine Einrichtung gezählt. Das bedeutet, dass eine Einrichtung, die neben der vollstationären Dauerpflege auch Kurzzeitpflege und/oder Tages bzw. Nachtpflege anbietet, die Angaben für den gesamten stationären Bereich meldet. Wenn dagegen eine teil- oder vollstationäre Pflegeeeinrichtung noch ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, wird sie in der Statistik als stationäre Einrichtung sowie als Pflegedienst mit jeweils gesondertem Datennachweis erfasst.

Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von der stationären Pflegeeinrichtung gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden.

Die Angaben zu Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weisen nur das nach dem SGB XI eingesetzte Personal aus. Bei der Zahl der Beschäftigten können Mehrfachzählungen entstehen, Personen, die sowohl im Pflegedienst als auch im Pflegeheim beschäftigt sind (mehrgliedrige Einrichtungen) werden doppelt gezählt. Nicht einbezogen sind Beschäftigte oder Pflegekräfte, die nur Krankenhilfe leisten oder Personen der Pflegestufe "0" oder "G" betreuen.

Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik bilden die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung – PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S. 2581) in Verbindung mit § 109 des Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch den Artikel 2, Absatz 24 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert wurde, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394).
zurück

Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
zurück




Gesundheitswesen
zurück


Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
zurück

Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
zurück

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker/Apotheken
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie geöffnete Apotheken stammen von den entsprechenden Kammern.
zurück

Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
zurück




Bautätigkeit
zurück


Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
zurück

Gebäude
Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude im Sinne der Systematik sind auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu zählen u. a. unterirdische Krankenhäuser, Ladenzentren und Tiefgaragen.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.
zurück

Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. (z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).
zurück

Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

Wohnräume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.
zurück

Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
zurück




Gebäude- und Wohnungsbestand
zurück


Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 9. Mai 2011 zugrunde. Für die maschinelle Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes werden Daten aus der Fertigstellungsstatistik und der Abgangsstatistik mit dem Ausgangsbestand zusammengeführt. Fortgeschrieben wird nur der Bestand an Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen (in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
zurück




Flächennutzung
zurück


Die Ergebnisse der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus Auswertungen des im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen geführten Liegenschaftskatasters zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Ergebnisse werden entsprechend der Nutzungsartensystematik des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ausgewiesen. ALKIS vereint die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dadurch werden die raumbezogenen Kartendaten mit den nicht raumbezogenen Buchdaten verbunden.
zurück

Bodenfläche
Die Bodenfläche unterteilt sich in die Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer.
zurück

Siedlung
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
zurück

Wohnbaufläche
Wohnbaufläche: baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
zurück

Industrie- und Gewerbefläche
Industrie- und Gewerbefläche: Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
zurück

Tagebau, Grube, Steinbruch
Tagebau, Grube, Steinbruch: Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
zurück

Sport-, Freizeit und Erholungsfläche
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche: Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
zurück

Verkehr
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
zurück

Vegetation
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst zum großen Teil Landwirtschaftsflächen und Wald, d.h. Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
zurück

Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche umfasst Flächen für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
zurück

Wald
Wald ist die Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
zurück

Gewässer
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
zurück

Siedlungs- und Verkehrsfläche
Die als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche dient der Berechnung des Nach-haltigkeitsindikators „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“. Sie setzt sich zusammen aus der Summe von „Siedlung“ und „Verkehr“ abzüglich der Summe aus „Bergbaubetrieb“ und „Tagebau, Grube, Steinbruch“.
zurück


Landwirtschaft
zurück


Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung am 1. März wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung 2016 durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehörten unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Bestände an Schafen, Geflügel, Ziegen und Einhufern wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 total erfasst. Die Rinder- und Schweinebestände entstammen der Viehzählung zum Stichtag 3. November 2016.
Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
zurück

Viehzählungen am 3. November
Die Rindermerkmale werden seit Mai 2008 halbjährlich allgemein durch die sekundärstatistische Auswertung des "Herkunfts- und Informationssystems für Tiere; Teil Rinder" (HIT-Rinderdatenbank) erfasst. In dieser Datenbank sind die Rindermerkmale auf Einzeltierbasis gespeichert. Fehlende Merkmale (z. B. Anteil der Schlachttiere, Nutzungsrichtung der Kühe) werden anhand von Hilfsmerkmalen (z. B. Produktionsrichtung bzw. Koeffizienten) berechnet.

Die Erhebung über die Schweinebestände wird ebenfalls halbjährlich durchgeführt. Befragt werden durch eine Stichprobe Schweine haltende Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen.
zurück

Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
zurück

Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
zurück

Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernte- und Betriebsberichterstattungen über Feldfrüchte und Grünland bzw. der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung erfassten Hektarerträgen.
zurück




Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
zurück


Abschnitte B und C
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
zurück

Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.
zurück

Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber,
-innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden, an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter sowie Personen, die im Betrieb tätig sind und in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem auf Personalbewirtschaftung spezialisierten Tochterunternehmen (Personalgesellschaft) oder einer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gebildeten Auffanggesellschaft der Unternehmensgruppe stehen, der auch der Betrieb/das Unternehmen angehört. In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen).
zurück

Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
zurück

Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
zurück

Auslandsumsatz
Umsatz aus direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Erlöse aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Umsätze mit deutschen Exporteuren).
zurück

Investitionen
Dazu gehören die gesamten nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Neu- und Ersatzinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindliche Anlagen (so­weit aktiviert) und solche Leasing-Güter, welche beim Leasing-Nehmer (bezogen auf das Geschäftsjahr) akti­viert wurden. Nicht berücksichtigt sind die Anzahlungen für Anlagen, soweit sie nicht bereits aktiviert wurden, die Investitionen in Betrieben des Unternehmens im Ausland, Zugänge durch den Kauf kompletter Unternehmen oder Betriebe, die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungs­kosten, Umbuchungen zwischen verschiedenen Anlage­konten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen u. a.
zurück

Energieverbrauch
Als Energieverbrauch (einschließlich nichtenergetischer Verbrauch) wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)".
zurück

Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
zurück

Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
zurück




Baugewerbe
zurück


Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
zurück

Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
zurück

Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
zurück

Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
zurück

Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
zurück




Tourismus
zurück


Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungseinrichtungen, die zehn und mehr Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen auch alle Campingplätze (Urlaubscamping) mit mindestens zehn Stellplätzen.
zurück

Angebotene Betten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt.
zurück

Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
zurück

Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen übernachteten und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
zurück




Straßenverkehrsunfälle
zurück


Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
zurück

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.
zurück

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
zurück

Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
zurück

Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
zurück




Kraftfahrzeugbestand
zurück


Kfz-Bestand
Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
zurück




Unternehmen und Arbeitsstätten
zurück


Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.

Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.

Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.
zurück

Eine Anmeldung ist abzugeben bei
   - Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - Neugründungen,
        - Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach
     Verlegung,

   - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschaftereintritt,
        - Erbfolge, Kauf oder Pacht.
zurück

Eine Abmeldung ist abzugeben bei
   - Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - vollständigen Aufgaben,
        - Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung
     wegen Verlegung,

   - Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschafteraustritt,
        - Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
zurück

Insolvenzen
Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden, weiterhin über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, GbR) sowie über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.

Die Insolvenzstatistik liefert monatliche Informationen über die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen (wie z. B. persönlich haftende Gesellschafter größerer Unternehmen), Nachlässen und Gesamtgütern sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen. Bei der Insolvenz eines Unternehmens wird zusätzlich der Eröffnungsgrund, der Wirtschaftszweig, die Rechtsform, der internationale Bezug, das Gründungsjahr, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Anordnung von Eigenverwaltung erfragt.

Die Verfahren werden unterschieden in:

Regelinsolvenzverfahren finden Anwendung bei
- Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe),
- Nachlass- und Gesamtgutangelegenheiten,
- natürlichen Personen, die u. a. als Gesellschafter bei einem größeren Unternehmen beteiligt sind,
- Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse nicht
  überschaubar (mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen) sind.

Verbraucherinsolvenzverfahren stellen ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das gilt für
- Verbraucher (bis Dezember 2001 auch für Kleingewerbetreibende) und
- ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar (weniger als 20 Gläubiger und
  keine Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis) sind.

Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben.

Die übrigen Schuldner gliedern sich in
- natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.,
- ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren,
- ehemals selbstständig Tätige mit Verbraucherinsolvenzverfahren,
- Verbraucher und
- Nachlässe.
zurück




Kaufwerte für Bauland
zurück


Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100 m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
zurück

Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
zurück

Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
zurück

Sonstiges Bauland
Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach sowohl baureifes Land als auch Rohbauland sein. Es unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zu dieser Baulandart zählen Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.

   Industrieland sind unbebaute Grundstücke, die im Bebauungsplan als reines Industrie- oder Gewerbegebiet    ausge­wiesen sind.

   Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die für Straßen, Parkplätze, Eisenbahnen und    ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
   Straßenland, das gewerblich genutzt werden soll (z. B. zur Aufstellung von Zeitungskios­ken oder    Verkaufsständen), zählt nicht zum Land für Verkehrszwecke, sondern zum baureifen Land.

   Freiflächen sind unbebaute Grundstücke, die sich im Baugebiet der Gemeinde befinden, ohne dass eine    Bebauung im üblichen Sinne vorgesehen ist.
   Vielmehr handelt es sich um Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Zelt­plätze, die dem öffentlichen    Gebrauch dienen. Werden Flächen, die bisher zu einem land- und forstwirtschaftlichen
   Betrieb gehörten, als Freiflächen ausgewiesen, aber weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt, so sind    diese Flä­chen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen.
zurück




Öffentliche Finanzen
zurück



Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
zurück

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
zurück

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzie­rung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Ren­tenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grund­lage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversiche­rungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.

Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
zurück

Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.

Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
zurück

Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
zurück

Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt derzeit für die neuen Bundesländer 35 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
zurück

Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
zurück

Bereinigte Einzahlungen/ Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
zurück



Personal im öffentlichen Dienst
zurück


Im Personalbestand des Landesbereiches und des Kommunalen Bereiches sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Kernhaushalt - Beschäftigungsbereich (BB) 11 (staatlich) bzw. BB 21 (kommunal)), die Beschäftigten der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen (Staatsbetriebe - BB 12 bzw. kommunale Eigenbetriebe - BB 22) und Krankenhäuser (BB 13 (staatlich) bzw. BB 23 (kommunal)) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit eigener Wirtschafts-/ Rechnungsführung und die Beschäftigten der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen unter Landesaufsicht - BB 47 bzw. Körperschaften unter kommunaler Aufsicht - BB 24 (Zweckverbände) und BB 48) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle/Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem öffentlich-geförderten Arbeitsverhältnis).

Die Sachsensumme enthält beim Personal im Landesbereich auch Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal im Kommunalen Bereich sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen am jeweiligen Dienst-/Arbeitsort enthalten.
zurück





Alle Fußnoten

1) Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.

2) Regionale Zuordnung für Empfänger der örtlichen Träger nach Sitz des Trägers (in der Regel mit Wohnsitz identisch). Empfänger in Erstaufnahmeeinrichtungen (überörtlicher Träger) und dort getätigte Leistungen sind nur in der Sachsensumme enthalten.

3) bezogen auf Einwohnerstand vom 31.12.2015

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das mittlere monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) einschließlich Beamte

6) Sachsensumme: einschließlich 23 Zahnärzte, die regional nicht zuzuordnen waren

7) nur reine Wohngeldhaushalte, d. h. Haushalte in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld nach Wohngeldgesetz erhalten

8) Einschließlich Schüler der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 inkl. der Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gem. § 264 Abs. 7 SGB V

10) Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger (Kreisfreie Städte und Landkreise) und die des überörtlichen Trägers (Kommunaler Sozialverband Sachsen).

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

14) Einschließlich Beschäftigte "Ohne Angabe" der Wirtschaftsgliederung

15) Fortschreibung basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011

16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Quelle der Ergebnisse je Einwohner: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 09.05.2011

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Ab 2010 enthält die Stadt und NUTS 2–Region Leipzig nicht die Ausgaben und Einnahmen des Kommunalen Sozialverbandes bzw. die Stadt und NUTS 2-Region Dresden die Ausgaben und Einnahmen der obersten Landesjugendbehörden.

22) Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen unter Landesaufsicht ohne Sozialversicherungsträger.
Die Sachsensumme enthält darüber hinaus Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreisgebietssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände, die NUTS2-Regionen darüber hinaus die der Kreisfreien Städte. Das Ergebnis für den Freistaat Sachsen enthält zusätzlich zur Summe der Gemeinden und Gemeindeverbände die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

26) Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember;
die Berechnung der Angaben je Einwohner erfolgte seit 2011 auf der Grundlage der fortgeschriebenen Einwohnerzahl auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011

27) Kernhaushalte (einschl. Kommunaler Sozialverband Sachsen) und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gv. sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht einschließlich Zweckverbände

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Lebensversicherung, Versorgungswerk, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder oder -eltern, Krankengeld, Elterngeld

32) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen. Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:

- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen (nur 2010)
- übrige Verbindlichkeiten (ab 2013 nur Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

Die Kreisgebiets- bzw. NUTS 2-Regionssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

34) Die Angaben der Kreisfreien Städte und Landkreise bzw. der NUT 2-Regionen sind ohne Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung in Sachsen erfolgt. Diese Unternehmen sind nur in der Sachsensumme enthalten.

35) Methodischer Hinweis:
Die Hochrechnung des Mikrozensus erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

42) Einschließlich Sozialgeld, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung u. a. Hilfen in besonderen Lebenslagen

43) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

46) Alle Träger wenden ab dem Jahr 2013 das doppische Rechnungswesen an.

47) Zu- bzw. Fortzüge über die Grenzen des jeweiligen Gebietes (Kreis, NUTS2, Land)

48) Todesursache
Klassifizierung nach ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort, unabhängig von der Art und dem Sitz des Sozialhilfeträgers, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach 5. bis 9. Kapitel allerdings nur für Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode auf regionaler Ebene nicht möglich, da die Ausgaben nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.

63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Regelleistungsberechtigte
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen im Dezember und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
am 31. Dezember

Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Beim SGB XII bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nur Empfänger mit sächsischem Leistungsträger.
Die Angabe für Sachsen enthält beim SGB XII alle Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).

64) Jung- und Mastschweine, Zuchteber

65) Pferde, Esel, Maultiere und andere

66) einschließlich bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr

67) ab 2010 Silomais mit 35 Prozent Trockenmasse, vorher Originalertrag

68) Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen



Alle Fußnoten Ende

______________________________________________________________________________________




































































































































































































































































































































































































































































































































© Statistisches Landesamt Sachsen