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Kreisstatistik 2018 für Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14628 / Gebietsstand 01.01.2018)
Gebiet und Bevölkerung   1) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Anzahl der Gemeinden am 01.01.201836421
    darunter Städte 19169
Fläche am 31.12.2017 in km²1 654,1918 449,97
Bevölkerung am 03.10.1990277 1134 807 535
    männlich131 7832 267 595
    weiblich145 3302 539 940
Bevölkerung am 09.05.2011246 8184 056 799
    männlich121 3611 977 567
    weiblich125 4572 079 232
Bevölkerung am 31.12.2017 insgesamt245 4184 081 308
    männlich121 1072 010 214
    weiblich124 3112 071 094
Zu-/Abnahme 31.12.2017 gegenüber 31.12.2016-648-475
    männlich-338223
    weiblich-310-698
    in Prozent-0,30,0
    je 1 000 Einwohner-2,6-0,1
Einwohner je km² am 31.12.2017148221
Ausländer am 31.12.2017 insgesamt6 270185 737
    männlich3 618108 019
    weiblich2 65277 718
Bevölkerung am 31.12.2017  
    unter 3 Jahre6 505112 633
    von 3 bis unter 6 Jahre6 876111 086
    von 6 bis unter 10 Jahre9 234144 226
    von 10 bis unter 15 Jahre11 095167 497
    von 15 bis unter 18 Jahre6 50497 921
    von 18 bis unter 20 Jahre3 72265 786
    von 20 bis unter 25 Jahre6 412158 125
    von 25 bis unter 30 Jahre10 104231 648
    von 30 bis unter 35 Jahre14 166269 943
    von 35 bis unter 40 Jahre14 962261 012
    von 40 bis unter 45 Jahre14 172221 031
    von 45 bis unter 50 Jahre16 639264 656
    von 50 bis unter 55 Jahre20 232313 785
    von 55 bis unter 60 Jahre19 985313 096
    von 60 bis unter 65 Jahre18 330293 005
    von 65 bis unter 75 Jahre30 173478 945
    von 75 Jahre und mehr36 307576 913
Bevölkerungsbewegung 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Lebendgeborene insgesamt2 09736 834
    männlich1 11318 807
    weiblich98418 027
    je 1 000 Einwohner8,59,0
Gestorbene insgesamt3 50554 689
    männlich1 74526 867
    weiblich1 76027 822
    je 1 000 Einwohner14,313,4
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt-1 408-17 855
    männlich-632-8 060
    weiblich-776-9 795
    je 1 000 Einwohner-5,7-4,4
Zuzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)7 92797 164
    männlich   47)4 36555 976
    weiblich   47)3 56241 188
    je 1 000 Einwohner   47)32,323,8
Fortzüge insgesamt über die Gebietsgrenze   47)7 19079 743
    männlich   47)4 09147 719
    weiblich   47)3 09932 024
    je 1 000 Einwohner   47)29,319,5
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt73717 421
    männlich2748 257
    weiblich4639 164
    je 1 000 Einwohner3,04,3
Eheschließungen insgesamt1 49318 942
Ehescheidungen insgesamt3886 427
    je 10 000 Einwohner15,815,7
    davon betroffene minderjährige Kinder3415 168
Mikrozensus 2017   35) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Haushalte nach Haushaltsgröße in 1 000125,62 144,0
    mit 1 Person48,1929,7
    mit 2 Personen51,4777,4
    mit 3 und mehr Personen26,1436,9
Bevölkerung in Haushalten242,64 053,4
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt1,91,9
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt in 1 000   4)125,02 140,7
    unter 500 €/24,7
    500 bis unter 900 €(9,7)218,0
    900 bis unter 1 500 €28,3476,6
    1 500 bis unter 2 000 €22,9386,2
    2 000 bis unter 2 600 €23,3382,8
    2 600 € und mehr40,2652,4
Mittleres monatliches
Haushaltsnettoeinkommen in €
2 0261 950
Erwerbstätige insgesamt in 1 000120,71 975,6
    darunterProduzierendes Gewerbe37,9597,8
Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Information und Kommunikation
27,2459,5
Sonstige Dienstleister
52,3893,0
    darunterAngestellte und Arbeiter   5)103,01 707,5
/61,6
Erwerbslose insgesamt in 1 000/91,8
    männlich/49,7
    weiblich/42,0
Nichterwerbspersonen insgesamt in 1 000116,51 951,6
    männlich54,6894,0
    weiblich61,91 057,6
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt in 1 000241,44 018,9
    durch Erwerbstätigkeit111,21 824,5
              Arbeitslosengeld I, II   42)(9,1)203,8
              Rente, Pension75,71 147,0
              Unterhalt durch Familienangehörige38,9715,8
              Sonstiges   31)/127,8
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€   39)1 2471 252
Erwerbstätigkeit Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2017  
insgesamt   14)77 8941 580 184
    männlich39 091809 028
    weiblich38 803771 156
    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei1 63319 940
    Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe20 472342 664
        darunter Verarbeitendes Gewerbe19 147313 232
    Baugewerbe7 430105 946
    Handel, Verkehr und Gastgewerbe15 427330 771
    Information und Kommunikation48440 594
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
74626 058
    Grundstücks- und Wohnungswesen53916 488
    Erbringung von ... Dienstleistungen   29)5 421214 216
    Öffentliche Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits-
    und Sozialwesen
23 480422 745
    Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleister2 26260 758
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2017  
insgesamt97 0611 597 832
    männlich49 016824 198
    weiblich48 045773 634
Bildungswesen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Allgemeinbildende Schulen am 18.10.2017  
Grundschulen58830
    Klassen4296 516
    Schüler8 952140 208
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen5669 039
Mittel-/Oberschulen23350
    Klassen3024 605
    Schüler7 219108 410
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen5919 092
Gymnasien7164
    Klassen   12)1733 130
    Schüler5 22597 214
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen4608 423
Allgemeinbildende Förderschulen   8)11156
    Klassen1331 976
    Schüler1 31418 919
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen2323 381
Absolventen/ Abgänger der allgemeinbildenden Schulen des Schuljahres 2016/2017   41)1 79131 029
    ohne Hauptschulabschluss1822 566
    mit Hauptschulabschluss1242 683
    mit Realschulabschluss97115 464
    mit Fachhochschulreife--
    mit allgemeiner Hochschulreife51410 316
Berufsbildende Schulen am 18.10.2017   11)  
insgesamt11254
    Klassen   45)1865 382
    Schüler3 771102 242
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen2736 008
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM)   60)10296
    Klassen1133 213
    Schüler2 17857 713
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen1172 664
Berufsfachschulen    60)7161
    Klassen391 165
    Schüler69520 713
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen601 366
Fachoberschulen    60)358
    Klassen18316
    Schüler2875 946
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen33413
Berufliche Gymnasien    44)450
    Klassen   45)9141
    Schüler5018 349
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen49884
Fachschulen    44)399
    Klassen7547
    Schüler1109 521
    Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen14681
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2016/20171 30334 942
    darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis1 17631 325
        darunter Absolventen mit allgemeiner
Hochschulreife oder Fachhochschulreife
2634 551
Öffentliche Sozialleistungen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 2017  
Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach SGB II im Dezember   24)8 578178 591
Empfänger von Regelleistungen nach SGB II im Dezember14 481297 874
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII   62)  
    Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember74713 993
    Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung im Dezember
1 43930 002
    Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im     Laufe des Jahres   16)3 43265 579
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember   63)16 221333 683
    je 100 Einwohner   26)6,68,2
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2017  
Nettoauszahlungen in 1 000 €   10) 13)13 641654 864
    je Einwohner in €   3) 13)56161
    für Hilfe zum Lebensunterhalt1 45543 791
    für Grundsicherung im Alter und bei     Erwerbsminderung   13)--
    für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel
    SGB XII   9)
12 187611 073
Wohngeld am 31.12.2017   7)  
Haushalte mit Wohngeld2 71846 093
    als Mietzuschuss2 46342 903
    als Lastenzuschuss2553 190
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2017   2)  
Empfänger von Regelleistungen am 31.12.93023 041
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12.61313 988
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe
des Jahres   28)
97212 354
Auszahlungen in 1 000 €17 005342 342
    je Einwohner in €   3)6984
Pflege 2017  
Pflegedienste561 121
Personal der Pflegedienste1 34226 774
Pflegeheime66970
Personal der Pflegeheime2 68541 311
verfügbare Plätze in Pflegeheimen3 88158 201
    darunter für vollstationäre Dauerpflege3 44551 974
Leistungsempfänger der Pflegeversicherung13 252204 797
    Pflegebedürftige der Pflegedienste3 67560 247
    Pflegebedürftige der Pflegeheime mit stationärer
    Pflege
3 45050 997
        mit vollstationäre Dauerpflege3 36849 720
        mit Kurzzeitpflege821 277
    Pflegegeldempfänger (ohne Kombileistungen)6 12793 487
    Nachrichtlich Pflegebedürftige der Pflegeheime mit
    teilstationärer Pflege
3896 606
Kinder- und Jugendhilfe 2017  
Erzieherische Hilfen  
Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII   
    Beratungen am 31.12.3299 243
    beendete Beratungen69216 589
Einzelbetreuungen nach § 30 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.451 165
    beendete Hilfen1091 306
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.1673 494
    beendete Hilfen35608
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.2825 049
    beendete Hilfen1742 782
Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII  
    Hilfen am 31.12.2923 420
    beendete Hilfen2242 039
Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt2294 197
    darunter unter 14 Jahren831 593
    auf eigenen Wunsch8434
    wegen Gefährdung2213 763
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe  
Reine Ausgaben in €   21)132 864 8642 308 016 577
    darunterfür Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
38 374 181615 952 750
freier Träger
42 531 774760 420 822
    je Einwohner in €   3)541566
Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2017  
insgesamt21 631406 250
    darunter mit nur einer Behinderung19 222343 675
    je 1 000 Einwohner   19)88,199,5
Gesundheitswesen 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Krankenhäuser insgesamt677
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)1 27725 870
Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen insgesamt853
    aufgestellte Betten (Jahresdurchschnitt)2 6958 781
Ärzte am 31.12. insgesamt97617 637
    je 100 000 Einwohner   43)397,7432,1
Zahnärzte am 31.12. insgesamt   6)2323 951
    je 100 000 Einwohner   43)94,596,8
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt54978
    je 100 000 Einwohner   43)22,024,0
Gestorbene   48)  
an bösartigen Neubildungen (C00 – C97)78812 682
an Krankheiten des Kreislaufsystems (I00 – I99)1 46923 756
durch Unfälle und medizinische Komplikationen (V01-X59,Y40-Y86,Y88)1552 130
Bautätigkeit 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Baugenehmigungen  
Errichtung neuer Wohngebäude3264 257
    daruntermit 1 Wohnung2903 632
mit 2 Wohnungen
16180
Errichtung neuer Nichtwohngebäude941 428
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)60214 191
    mit 1 und 2 Räumen353 804
    mit 3 Räumen812 193
    mit 4 Räumen1362 801
    mit 5 und mehr Räumen3505 393
Wohnfläche in m² insgesamt74 7971 439 620
Baufertigstellungen  
Errichtung neuer Wohngebäude2783 591
    daruntermit 1 Wohnung2513 175
mit 2 Wohnungen
16145
Errichtung neuer Nichtwohngebäude471 063
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden   18)6119 381
    mit 1 und 2 Räumen1322 645
    mit 3 Räumen65932
    mit 4 Räumen1351 549
    mit 5 und mehr Räumen2794 255
Wohnfläche in m² insgesamt66 5351 014 670
Gebäude- und Wohnungsbestand                     am 31.12. 2017   15) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Bestand an Wohngebäuden57 865822 586
    darunter mit 1 oder 2 Wohnungen46 245624 142
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt136 4662 356 003
    mit 1 Raum2 56375 594
    mit 2 Räumen12 549246 261
    mit 3 Räumen36 797664 446
    mit 4 Räumen39 927706 983
    mit 5 Räumen22 081348 140
    mit 6 Räumen12 816179 401
    mit 7 und mehr Räumen9 733135 178
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr76 7481 068 179
Wohnfläche in 100 m² insgesamt107 1311 778 891
Flächennutzung am 31.12. 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Bodenfläche insgesamt in ha165 4191 844 997
    Siedlung10 279185 369
        darunterWohnbaufläche5 98986 057
1 50234 595
48520 214
1 21027 042
    Verkehr 6 01681 028
        darunterStraße, Weg, Platz5 36868 913
    Vegetation 147 3511 534 746
        darunterLandwirtschaft86 7791 003 045
58 700495 945
    Gewässer1 77343 854
    Siedlungs- und Verkehrsfläche15 810246 182
Landwirtschaft Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt6136 483
    mit landwirtschaftlich genutzter Fläche  
    unter 50 ha4334 361
    50 bis unter 100 ha52602
    100 bis unter 200 ha52568
    200 bis unter 500 ha42481
    500 bis unter 1 000 ha10234
    1 000 ha und mehr24237
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt6136 483
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2016
insgesamt in ha
76 222903 514
    und zwarBetriebe mit Ackerland3854 726
Ackerland - Fläche in ha
49 471707 210
Betriebe mit Dauerkulturen
44356
Dauerkulturen - Fläche in ha
1 7145 288
Betriebe mit Dauergrünland
5705 623
Dauergrünland - Fläche in ha
25 031190 967
Hektarertrag 2017 in dt  
Weizen68,774,5
    darunterWinterweizen69,675,1
Roggen einschließlich Wintermenggetreide63,550,9
Wintergerste68,973,2
Sommergerste51,454,0
Hafer48,545,6
Triticale59,356,1
Körnermais (einschl. CCM)
93,996,5
Kartoffeln363,9453,6
Zuckerrüben754,0809,3
Raps und Rübsen33,133,2
    darunterWinterraps33,133,3
Silomais (einschl. Lieschkolbenschrot)   67)445,6454,7
Viehzählung am 03.11.2017  
Landwirtschaftliche Rinderhaltungen6726 889
Rinder insgesamt49 304483 497
    darunterMilchkühe15 828181 738
andere Kühe
6 49542 177
Landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung   68)5171
Schweine insgesamt1 337680 533
    darunterZuchtsauen.69 929
andere Schweine   64)
923352 873
Viehzählung am 01.03.2016  
Betriebe mit Hühnerhaltung1861 567
Hühner insgesamt22 3095 139 371
    darunterLegehennen22 1113 860 053
Betriebe mit Haltung von Einhufern   65)1221 137
Einhufer insgesamt82810 759
Betriebe mit Schafhaltung1441 140
Schafe insgesamt9 51494 584
    darunterMutterschafe   66)5 04956 468
Betriebe mit Ziegenhaltung37325
Ziegen insgesamt5057 365
Gänse insgesamt57825 630
Enten insgesamt53976 927
Truthühner insgesamt.206 981
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2017  
Betriebe am 30.09.1963 107
Tätige Personen am 30.09.16 603281 639
Bezahlte Entgelte in 1 000 €535 24110 053 871
Gesamtumsatz in 1 000 €3 334 60767 395 989
    darunter Auslandsumsatz in 1 000 €1 290 44425 165 296
    Vorleistungsgüter und Energie  
    Betriebe am 30.09.981 380
    Tätige Personen am 30.09.8 330116 473
    Gesamtumsatz in 1 000 €1 435 03824 342 083
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €502 9798 185 029
    Investitionsgüter  
    Betriebe am 30.09.631 025
    Tätige Personen am 30.09.6 375116 866
    Gesamtumsatz in 1 000 €1 625 22432 827 334
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €760 21515 002 975
    Gebrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.596
    Tätige Personen am 30.09..7 461
    Gesamtumsatz in 1 000 €.1 195 680
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €.314 998
    Verbrauchsgüter  
    Betriebe am 30.09.30606
    Tätige Personen am 30.09..40 839
    Gesamtumsatz in 1 000 €.9 030 892
        darunter Auslandsumsatz in 1 000 €.1 662 295
Investitionen 2016  
Betriebe mit Investitionen am 30.09.1422 471
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 €122 4122 431 430
    bei Vorleistungsgütern und Energie77 4351 260 025
    bei Investitionsgütern35 934798 754
    bei Gebrauchsgütern.22 670
    bei Verbrauchsgütern.349 980
    je Beschäftigten in €7 7328 826
Energieverbrauch 2017  
insgesamt in 1 000 MJ   20)5 285 167161 195 321
    Kohle274 1703 730 119
    Heizöl57 5681 735 634
    Erdgas2 698 73244 375 849
    Erneuerbare Energien99 5966 236 160
    Strom2 137 66341 032 441
    Wärme5 4625 590 129
    Sonstige Energieträger11 97658 494 988
Baugewerbe 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Bauhauptgewerbe  
Betriebe am 30.06.5416 888
Tätige Personen am 30.06.4 21158 032
Geleistete Arbeitsstunden im Juni in 1 000 Std.4776 494
Bruttoentgeltsumme im Juni in 1 000 € 9 334133 048
Gesamtumsatz im Juni in 1 000 € 46 042656 346
baugewerblicher Umsatz im Juni in 1 000 € 45 756651 687
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €432 7646 825 771
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €430 3376 748 362
Ausbaugewerbe  
Betriebe am 30.06.861 422
Tätige Personen am 30.06.1 94032 995
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 €219 5053 650 181
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 €215 4493 595 490
Tourismus 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
geöffnete Beherbergungseinrichtungen im Juli insgesamt3362 071
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen2241 506
    sonstige Beherbergungseinrichtungen105529
    Vorsorge- und Rehakliniken736
angebotene Betten im Juli insgesamt16 495120 876
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen9 22586 076
    sonstige Beherbergungseinrichtungen4 14626 287
    Vorsorge- und Rehakliniken3 1248 513
Ankünfte insgesamt709 8517 864 001
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen480 1826 567 018
    sonstige Beherbergungseinrichtungen190 6901 188 973
    Vorsorge- und Rehakliniken38 979108 010
Übernachtungen insgesamt2 710 50519 513 123
    Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen1 195 74713 411 227
    sonstige Beherbergungseinrichtungen594 8803 478 627
    Vorsorge- und Rehakliniken919 8782 623 269
Straßenverkehrsunfälle 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol)1 09318 017
    schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im2194 051
  sonstige schwerwiegende Unfälle mit44725
    Unfälle mit Personenschaden83013 241
getötete Personen6147
schwerverletzte Personen2803 987
leichtverletzte Personen83212 861
Kfz-Bestand am 01.01. 2018   30) Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Kfz-Bestand insgesamt172 6762 580 395
    darunterPkw140 4322 135 861
Lkw
13 226189 831
Zugmaschinen
4 81562 519
Krafträder
12 829172 254
Unternehmen und Arbeitsstätten 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Gewerbeanmeldungen  
insgesamt1 47727 095
    Neuerrichtungen1 08222 363
    Zuzug2862 979
    Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes1091 753
Gewerbeabmeldungen  
insgesamt1 63328 845
    Aufgabe eines Betriebes1 32223 969
    Fortzug2083 010
    Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes1031 866
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1 47727 095
    Verarbeitendes Gewerbe721 047
    Baugewerbe2194 010
    Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
3295 703
    Verkehr und Lagerei31577
    Gastgewerbe1332 124
    Information und Kommunikation36981
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
68936
    Grundstücks- und Wohnungswesen19726
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1052 476
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
2333 562
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1072 461
    Übrige Wirtschaftsbereiche1252 492
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen  
insgesamt1 63328 845
    Verarbeitendes Gewerbe721 151
    Baugewerbe2974 493
    Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und
    Gebrauchsgütern
3826 729
    Verkehr und Lagerei41713
    Gastgewerbe1552 226
    Information und Kommunikation29861
    Erbringung von Finanz- und
    Versicherungsdienstleistungen
831 157
    Grundstücks- und Wohnungswesen15596
    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
    und technischen Dienstleistungen
1002 337
    Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
    Dienstleistungen
2673 925
    Erbringung von sonstigen Dienstleistungen1042 659
    Übrige Wirtschaftsbereiche881 998
Insolvenzverfahren  
insgesamt   34)1785 400
    Unternehmen42918
    Übrige Schuldner1364 482
        natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.18
        ehemals selbstständig Tätige48741
        Verbraucher833 086
        Nachlässe4647
Kaufwerte für Bauland 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Kauffälle insgesamt3424 596
Fläche in 1 000 m²85910 163
Kaufwert in €/m²35,1455,22
    baureifes Land  
    Kauffälle2734 085
    Fläche in 1 000 m²4026 132
    Kaufwert in €/m²52,9177,58
    Rohbauland  
    Kauffälle.225
    Fläche in 1 000 m².1 616
    Kaufwert in €/m²19,0725,12
    sonstiges Bauland  
    Kauffälle.286
    Fläche in 1 000 m².2 415
    Kaufwert in €/m²20,0418,61
Öffentliche Finanzen 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Realsteuervergleich  
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent321314
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent431495
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent405422
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in €1 164 20414 506 493
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in €24 414 851490 946 013
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in €74 343 6021 637 496 407
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
in 1 000 €
67 445 1211 121 118 126
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in €12 106 313270 506 380
Gewerbesteuerumlage in €6 420 832135 789 393
Gewerbesteuer netto in €67 922 7701 501 707 014
Grundbetrag Grundsteuer A in €362 1804 614 272
Grundbetrag Grundsteuer B in €5 666 53499 161 271
Grundbetrag Gewerbesteuer in €18 345 233387 969 674
Realsteueraufbringungskraft in €106 622 9462 142 948 913
Steuereinnahmekraft in €179 753 5483 398 784 026
    je Einwohner in €   3)732834
Schuldenstand am 31.12.   3) 23) 32)  
insgesamt in 1 000 €165 7622 797 130
    je Einwohner in €   3)675686
Bereinigte Einzahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   23)
  
insgesamt in 1 000 €651 62812 348 959
     Bereinigte Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
566 88911 223 949
        darunterSchlüsselzuweisungen vom Land130 9502 318 661
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
64 4401 242 234
     Investitionszuwendungen vom Land56 003837 623
        darunterInvestive Schlüsselzuweisungen13 840343 482
Bereinigte Auszahlungen
(ohne Finanzierungstätigkeit)   23)
  
insgesamt in 1 000 €650 04312 127 861
     Bereinigte Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
533 87310 420 910
        darunterPersonalauszahlungen165 5892 949 422
Sach- und Dienstleistungen
99 4851 693 936
     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit117 4561 722 820
        darunterBaumaßnahmen79 2191 057 795
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit)   23)1 586221 098
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2017 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Freistaat Sachsen
Personal des Landesbereiches insgesamt   22)3 693113 809
    Vollzeitbeschäftigte2 58380 421
    Teilzeitbeschäftigte1 11033 388
Personal des Kommunalen Bereiches insgesamt   27)3 54974 452
    Vollzeitbeschäftigte1 93842 026
    Teilzeitbeschäftigte1 61132 426







Definitionen und Erläuterungen



Gebiet und Bevölkerung
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Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik. Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Bestandskorrekturen und zum Nachweis des Familienstandes die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften berücksichtigt.

Die Bevölkerungsfortschreibung in den neuen Ländern und Berlin-Ost bis Berichtsmonat April 2011 beruht auf dem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf zum 3. Oktober 1990.

Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung.

Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2018. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die NUTS2-Regionen aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt. Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 418 kreisangehörigen Gemeinden.

Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
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Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
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Bevölkerungsbewegung
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Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).

Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.

Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, NUTS 2-Region, Land).
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Abweichungen von der Zu-/Abnahme der Bevölkerung zu der Summe der Überschüsse der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres von den Standes- und Meldeämtern übergebenen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungsstatistiken eingehen.
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Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
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Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
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Mikrozensus
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Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.

Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.

Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können.

Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.

Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und NUTS 2-Regionen mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert.

Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
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Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst, bzw. Zivildienstleistende (ab 2012: Personen in freiwilligen Wehrdienst und im Freiwilligendienst) sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
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Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
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Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
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Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermie­tung und Verpachtung, Kin­dergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lotto­gewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.
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Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
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Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
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Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
Die Ausweisung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der betrieblichen Gliederung der Arbeitsstätten nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt nach der "Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008)".
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Auszubildende
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf.
Personen, die ein Praktikum oder Volontariat absolvieren, zählen in der Bildungsstatistik zwar nicht zu den Auszubildenden, werden aber in den Mikrozensuserhebungen diesen zugeordnet.
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Angestellte
Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Zivildienstleistenden und Personen in Freiwilligendiensten zugeordnet.

Beamte
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zählen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.
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Arbeiter
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen.

Eine zuverlässige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist seit Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger möglich, deshalb werden ab Mikrozensus 2011 Arbeiter und Angestellte nur zusammengefasst dargestellt.
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Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
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Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
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Erwerbstätigkeit
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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind
oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.

Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
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Bildungswesen
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Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
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Die Mittel-/Oberschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Ebenfalls ab Klassenstufe 7 beginnt für alle Schüler eine neigungsorientierte Differenzierung. Im Rahmen wahlobligatorischer Angebote wählen die Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 pro Schuljahr einen Neigungskurs und die Schüler der Klassenstufe 10 einen Vertiefungskurs entsprechend ihrer Interessen und Begabungen. Die Ausbildung an den Mittel-/Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
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Die Gymnasien vermitteln den Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
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Die allgemeinbildenden Förderschulen werden von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den allgemeinbildenden Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen) oder Abgangszeugnis (Abgänger) verlassen. Schüler/-innen von Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Die Schulen des zweiten Bildungsweges führen nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zum Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss, Realschulabschluss sowie zur allgemeinen Hochschulreife.
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Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen.

Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Bildungsinhalte und Bildungsabschlüsse entsprechen denen der übrigen berufsbildenden Schulen.
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Absolventen/Abgänger sind Schüler, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
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Berufsschulen und Berufsschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufsbegleitende Schulen in der dualen Ausbildung und vermitteln neben fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen eine vertiefte allgemeine Bildung. Als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung führen sie gemeinsam mit der Berufsausbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Berufsschulen sind für Berufsschulpflichtige, die sich in der dualen Erstausbildung befinden, verpflichtend zu besuchen. Die entsprechenden berufsbildenden Förderschulen werden von behinderten Jugendlichen besucht, die in einem Beruf gemäß §§ 65, 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder § 42 l, 42 m der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden. Ist ein erfolgreicher Abschluss von vornherein nicht zu erwarten, werden andere berufsbefähigende Bildungsgänge und Teilqualifikationen angeboten.
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Das Berufsgrundbildungsjahr - BGJ hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte als berufliche Grundbildung zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form durchgeführt.

Das Berufsvorbereitungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr (berufsbildende Förderschulen)- BVJ ist ein Bildungsgang, in dem Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet werden.

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - BVM zielen darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung zu unterstützen, ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz zu stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung zu fördern und dazu beizutragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, BvB-rehaspezifisch) sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgange, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
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Berufliche Gymnasien bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
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Berufsfachschulen und Berufsfachschulen (berufsbildende Förderschulen) sind berufliche Voll- und Teilzeitschulen in der Erstausbildung oder bereiten auf eine solche Ausbildung vor. Sie übernehmen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die gesamte Ausbildungszeit. Neben der Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse für die Berufsausbildung werden allgemeinbildende Inhalte vermittelt und so der Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse gefördert.
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Fachoberschulen sind Voll- und Teilzeitschulen. Sie umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten.
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Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Durch das Belegen von speziellen zusätzlichen Fächern kann die Fachhochschulreife erworben werden. An den Fachschulen gibt es Voll- bzw. Teilzeitunterricht.
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Lehrpersonen
sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
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Öffentliche Sozialleistungen
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Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.

Regelaltersgrenze/gesetzliches Rentenalter
Die Regelaltersgrenze ist ein wichtiges Kriterium für die Leistungsberechtigung. Sie markiert das reguläre Ende der Erwerbsfähigkeit und den Beginn der gesetzlichen Regelaltersrente (gesetzliches Rentenalter). Für vor dem 1. Januar 1947 Geborene lag sie bei 65 Jahren. Für danach Geborene wird sie schrittweise (für jeden bis 1958 folgenden Geburtsjahrgang um je einen, danach um je zwei Monate) bis auf 67 Jahre angehoben.

Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.
Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Seit Einführung des neuen Konzeptes können die vom SGB II betroffenen Personen klarer abgegrenzt dargestellt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Regelleistungsberechtigten. Die sogenannten Regelleistungen umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen für Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (bis 2010 noch den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld). Sie werden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte als Arbeitslosengeld II und für nicht erwerbsfähige als Sozialgeld gezahlt. Nur diese Empfänger werden hier berücksichtigt.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im gesetzlichen Rentenalter und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen unterhalb der Regelaltersgrenze ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.

Zur Darstellung einer Gesamtzahl von Leistungsempfängern, die im Rahmen des SGB II bzw. des SGB XII Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, werden folgende Leistungen herangezogen:
-          nach SGB II:
Regelleistungsberechtigte als erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Leistungsempfänger
im Dezember
-          nach SGB XII:
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember

Mit dieser Vorgehensweise wird eine Doppelzählungen der Leistungsempfänger in Einrichtungen vermieden. Berücksichtigt wird hier die Grundsicherung, deren Leistung in den meisten Fällen den eigentlichen Lebensunterhalt absichert, während die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dagegen meist nur den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung deckt (größtenteils in Form eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung).

Die Empfänger nach SGB XII können sowohl nach dem für die Leistung zuständigen Träger (Trägerprinzip) als auch nach Wohnortprinzip ausgewertet werden. Für Sachsen insgesamt ist es üblich, Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (unabhängig von ihrem Wohnsitz) darzustellen. Die Zuordnung zu den Landkreisen und Kreisfreien Städten erfolgt in der vorliegenden Veröffentlichung nach dem Wohnort, um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger zu erhalten. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
Durch Beibehalten der örtlichen Zuständigkeit des Leistungsträgers können Leistungsempfänger inzwischen in einem anderen Kreis oder gar Bundesland leben als zu Leistungsbeginn. Für das 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) liegen nur Empfängerdaten von sächsischen Leistungsträgern vor (kein Länderaustausch). Beim 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können durch die zentrale Durchführung dieser Statistik im Statistischen Bundesamt seit 2015 inzwischen auch Empfängerdaten mit nicht sächsischem Leistungsträger berücksichtigt werden.
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Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten zu den Aus- und Einzahlungen der Sozialhilfeträger. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.

Dargestellt werden die Nettoauszahlungen, d. h. die Differenz aus Bruttoauszahlungen (Gesamtheit aller Auszahlungen, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einzahlungen. Zu den Einzahlungen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
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Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
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Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens und deren Ehegatten und minderjährige Kinder (Asylbewerber), aber auch Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die somit zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber aus unterschiedlichen anerkannten Gründen (vor allem geduldet) noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als La­stenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnen­den Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Kann durch die Gewährung von Wohngeld der Bezug von Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) nicht vermieden werden, werden seit 2005 die gesamten angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen der jeweiligen Transferleistung übernommen - die Empfänger sind dadurch vom Wohngeld ausgeschlossen. Werden Transferleistungen nur einem Teil der Haushaltsmitglieder gewährt, entstehen Mischhaushalte, in denen sowohl vom Wohngeld ausgeschlossene als auch wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder leben. Hier dargestellt werden nur die sogenannten „Reinen Wohngeldhaushalte“, also Haushalte in denen alle Mitglieder Wohngeld beziehen.
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Pflege
Die Bundesstatistik über die ambulanten (Pflegedienste) und stationären (Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) Pflegeeinrichtungen wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) ab dem Berichtsjahr 1999 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweil zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt.

Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen,die nicht in einer Einrichtung betreut werden, wird ergänzend vom Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum 31. Dezember durchgeführt. Damit wird ein statistisches Gesamtbild über den Bereich der Pflege sichergestellt.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime bzw. die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Träger der Pflegeversicherung (Pflegekassen) und die teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht oder die Bestandsschutz genießen.

Als Leistungsempfänger der Pflegeversicherung zählen ambulant und stationär betreute Pflegebedürftige und Pflegegeldempfänger, die nach dem SGB XI entsprechende Leistungen erhalten.
Die Statistik unterscheidet Pflegegeldempfänger mit und ohne kombinierte Leistungen. Das heißt, pflegebedürftige Personen, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen oder nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen gepflegt werden, sind Pflegegeldempfänger ohne kombinierte Leistungen. Können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen nicht ausreichend pflegen, werden noch Sachleistungen von Pflegeeinrichtungen erbracht. Damit erhalten diese Personen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie zählen als Pflegegeldempfänger mit kombinierten Leistungen. Betreute Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Personen, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen betreut werden und somit Sachleistungen oder kombinierte Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Derartige Leistungen erhält ein Betroffener aufgrund seiner Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung und nur auf Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Bei der Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Aufgrund dieser Tatsache sind ab dem Berichtsjahr 2009 die Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bereits bei den Leistungsempfängern insgesamt enthalten. Sie können allerdings jederzeit nachrichtlich ausgewiesen werden. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe "0" oder "G" sind nicht Bestandteil dieser Erhebung, da diese keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, sondern Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung erhalten oder Selbstzahler sind.

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von den Pflegekassen zugelassene Einrichtungen mit einem nach dem SGB XI abgeschlossenen Versorgungsvertrag, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes durchführen. Pflegeeinrichtungen mit mehreren stationären Leistungsbereichen werden als eine Einrichtung gezählt. Das bedeutet, dass eine Einrichtung, die neben der vollstationären Dauerpflege auch Kurzzeitpflege und/oder Tages bzw. Nachtpflege anbietet, die Angaben für den gesamten stationären Bereich meldet. Wenn dagegen eine teil- oder vollstationäre Pflegeeeinrichtung noch ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, wird sie in der Statistik als stationäre Einrichtung sowie als Pflegedienst mit jeweils gesondertem Datennachweis erfasst.

Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von der stationären Pflegeeinrichtung gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden.

Die Angaben zu Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weisen nur das nach dem SGB XI eingesetzte Personal aus. Bei der Zahl der Beschäftigten können Mehrfachzählungen entstehen, Personen, die sowohl im Pflegedienst als auch im Pflegeheim beschäftigt sind (mehrgliedrige Einrichtungen) werden doppelt gezählt. Nicht einbezogen sind Beschäftigte oder Pflegekräfte, die nur Krankenhilfe leisten oder Personen der Pflegestufe "0" oder "G" betreuen.

Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik bilden die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung – PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S. 2581) in Verbindung mit § 109 des Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch den Artikel 2, Absatz 24 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert wurde, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394).
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Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
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Gesundheitswesen
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Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
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Ärzte, Zahnärzte und Apotheker/Apotheken
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie geöffnete Apotheken stammen von den entsprechenden Kammern.
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Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
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Bautätigkeit
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Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
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Gebäude
Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude im Sinne der Systematik sind auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu zählen u. a. unterirdische Krankenhäuser, Ladenzentren und Tiefgaragen.

Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.
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Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. (z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).
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Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.

Wohnräume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.
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Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
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Gebäude- und Wohnungsbestand
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Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 9. Mai 2011 zugrunde. Für die maschinelle Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes werden Daten aus der Fertigstellungsstatistik und der Abgangsstatistik mit dem Ausgangsbestand zusammengeführt. Fortgeschrieben wird nur der Bestand an Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen (in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
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Flächennutzung
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Die Ergebnisse der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus Auswertungen des im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen geführten Liegenschaftskatasters zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Ergebnisse werden entsprechend der Nutzungsartensystematik des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ausgewiesen. ALKIS vereint die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dadurch werden die raumbezogenen Kartendaten mit den nicht raumbezogenen Buchdaten verbunden.
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Bodenfläche
Die Bodenfläche unterteilt sich in die Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer.
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Siedlung
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
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Wohnbaufläche
Wohnbaufläche: baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
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Industrie- und Gewerbefläche
Industrie- und Gewerbefläche: Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
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Tagebau, Grube, Steinbruch
Tagebau, Grube, Steinbruch: Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
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Sport-, Freizeit und Erholungsfläche
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche: Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
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Verkehr
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
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Vegetation
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst zum großen Teil Landwirtschaftsflächen und Wald, d.h. Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
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Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche umfasst Flächen für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
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Wald
Wald ist die Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
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Gewässer
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
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Siedlungs- und Verkehrsfläche
Die als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche dient der Berechnung des Nach-haltigkeitsindikators „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“. Sie setzt sich zusammen aus der Summe von „Siedlung“ und „Verkehr“ abzüglich der Summe aus „Bergbaubetrieb“ und „Tagebau, Grube, Steinbruch“.
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Landwirtschaft
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Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung am 1. März wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung 2016 durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehörten unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze

Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Bestände an Schafen, Geflügel, Ziegen und Einhufern wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 total erfasst. Die Rinder- und Schweinebestände entstammen der Viehzählung zum Stichtag 3. November 2016.
Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
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Viehzählungen am 3. November
Die Rindermerkmale werden seit Mai 2008 halbjährlich allgemein durch die sekundärstatistische Auswertung des "Herkunfts- und Informationssystems für Tiere; Teil Rinder" (HIT-Rinderdatenbank) erfasst. In dieser Datenbank sind die Rindermerkmale auf Einzeltierbasis gespeichert. Fehlende Merkmale (z. B. Anteil der Schlachttiere, Nutzungsrichtung der Kühe) werden anhand von Hilfsmerkmalen (z. B. Produktionsrichtung bzw. Koeffizienten) berechnet.

Die Erhebung über die Schweinebestände wird ebenfalls halbjährlich durchgeführt. Befragt werden durch eine Stichprobe Schweine haltende Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen.
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Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
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Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
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Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernte- und Betriebsberichterstattungen über Feldfrüchte und Grünland bzw. der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung erfassten Hektarerträgen.
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Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
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Abschnitte B und C
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:

08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
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Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber,
-innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden, an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter sowie Personen, die im Betrieb tätig sind und in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem auf Personalbewirtschaftung spezialisierten Tochterunternehmen (Personalgesellschaft) oder einer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gebildeten Auffanggesellschaft der Unternehmensgruppe stehen, der auch der Betrieb/das Unternehmen angehört. In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen).
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Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
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Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Auslandsumsatz
Umsatz aus direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Erlöse aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Umsätze mit deutschen Exporteuren).
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Investitionen
Dazu gehören die gesamten nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Neu- und Ersatzinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindliche Anlagen (so­weit aktiviert) und solche Leasing-Güter, welche beim Leasing-Nehmer (bezogen auf das Geschäftsjahr) akti­viert wurden. Nicht berücksichtigt sind die Anzahlungen für Anlagen, soweit sie nicht bereits aktiviert wurden, die Investitionen in Betrieben des Unternehmens im Ausland, Zugänge durch den Kauf kompletter Unternehmen oder Betriebe, die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungs­kosten, Umbuchungen zwischen verschiedenen Anlage­konten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen u. a.
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Energieverbrauch
Als Energieverbrauch (einschließlich nichtenergetischer Verbrauch) wird die Verwendung von Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen ausgewiesen, soweit sie unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dienen. Dabei werden unter dem Begriff Energieträger alle Quellen verstanden, aus denen direkt oder durch Umwandlung Energie gewonnen wird.
Zum Zweck der Vergleich- und Additionsfähigkeit der einzelnen Energieträger wird die Umrechnung der spezifischen Maßeinheiten in Joule vorgenommen.
Der Energieverbrauch des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes basiert weitgehend auf den Angaben der Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr. Maßgebend für die Abgrenzung ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)".
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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
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Sonstige Energieträger
Sonstige Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase und Abfälle
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Baugewerbe
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Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
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Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
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Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
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Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
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Tourismus
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Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungseinrichtungen, die zehn und mehr Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen auch alle Campingplätze (Urlaubscamping) mit mindestens zehn Stellplätzen.
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Angebotene Betten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt.
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Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen übernachteten und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
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Straßenverkehrsunfälle
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Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.
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Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.

Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
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Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
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Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:

Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
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Kraftfahrzeugbestand
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Kfz-Bestand
Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
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Unternehmen und Arbeitsstätten
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Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.

Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.

Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.

Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.

Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.
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Eine Anmeldung ist abzugeben bei
   - Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - Neugründungen,
        - Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach
     Verlegung,

   - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschaftereintritt,
        - Erbfolge, Kauf oder Pacht.
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Eine Abmeldung ist abzugeben bei
   - Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
        - vollständigen Aufgaben,
        - Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)

   - Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung
     wegen Verlegung,

   - Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
        - Rechtsformwechsel,
        - Gesellschafteraustritt,
        - Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
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Insolvenzen
Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.

Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden, weiterhin über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, GbR) sowie über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.

Die Insolvenzstatistik liefert monatliche Informationen über die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen (wie z. B. persönlich haftende Gesellschafter größerer Unternehmen), Nachlässen und Gesamtgütern sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen. Bei der Insolvenz eines Unternehmens wird zusätzlich der Eröffnungsgrund, der Wirtschaftszweig, die Rechtsform, der internationale Bezug, das Gründungsjahr, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Anordnung von Eigenverwaltung erfragt.

Die Verfahren werden unterschieden in:

Regelinsolvenzverfahren finden Anwendung bei
- Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe),
- Nachlass- und Gesamtgutangelegenheiten,
- natürlichen Personen, die u. a. als Gesellschafter bei einem größeren Unternehmen beteiligt sind,
- Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse nicht
  überschaubar (mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen) sind.

Verbraucherinsolvenzverfahren stellen ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das gilt für
- Verbraucher (bis Dezember 2001 auch für Kleingewerbetreibende) und
- ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar (weniger als 20 Gläubiger und
  keine Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis) sind.

Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben.

Die übrigen Schuldner gliedern sich in
- natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.,
- ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren,
- ehemals selbstständig Tätige mit Verbraucherinsolvenzverfahren,
- Verbraucher und
- Nachlässe.
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Kaufwerte für Bauland
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Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100 m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
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Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
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Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
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Sonstiges Bauland
Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach sowohl baureifes Land als auch Rohbauland sein. Es unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zu dieser Baulandart zählen Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.

   Industrieland sind unbebaute Grundstücke, die im Bebauungsplan als reines Industrie- oder Gewerbegebiet    ausge­wiesen sind.

   Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die für Straßen, Parkplätze, Eisenbahnen und    ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
   Straßenland, das gewerblich genutzt werden soll (z. B. zur Aufstellung von Zeitungskios­ken oder    Verkaufsständen), zählt nicht zum Land für Verkehrszwecke, sondern zum baureifen Land.

   Freiflächen sind unbebaute Grundstücke, die sich im Baugebiet der Gemeinde befinden, ohne dass eine    Bebauung im üblichen Sinne vorgesehen ist.
   Vielmehr handelt es sich um Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Zelt­plätze, die dem öffentlichen    Gebrauch dienen. Werden Flächen, die bisher zu einem land- und forstwirtschaftlichen
   Betrieb gehörten, als Freiflächen ausgewiesen, aber weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt, so sind    diese Flä­chen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen.
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Öffentliche Finanzen
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Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.

Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzie­rung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Ren­tenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grund­lage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversiche­rungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.

Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
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Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.

Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.

Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.

Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
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Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.

Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
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Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt derzeit für die neuen Bundesländer 35 Prozent.

Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
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Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
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Bereinigte Einzahlungen/ Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
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Personal im öffentlichen Dienst
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Im Personalbestand des Landesbereiches und des Kommunalen Bereiches sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Kernhaushalt - Beschäftigungsbereich (BB) 11 (staatlich) bzw. BB 21 (kommunal)), die Beschäftigten der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen (Staatsbetriebe - BB 12 bzw. kommunale Eigenbetriebe - BB 22) und Krankenhäuser (BB 13 (staatlich) bzw. BB 23 (kommunal)) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit eigener Wirtschafts-/ Rechnungsführung und die Beschäftigten der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen unter Landesaufsicht - BB 47 bzw. Körperschaften und Anstalten unter kommunaler Aufsicht - BB 24 (Zweckverbände) und BB 48) enthalten.

Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle/Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem öffentlich-geförderten Arbeitsverhältnis).

Die Sachsensumme enthält beim Personal im Landesbereich auch Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal im Kommunalen Bereich sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen am jeweiligen Dienst-/Arbeitsort enthalten.
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Alle Fußnoten

1) Das Gesamtergebnis kann Fälle mit unbestimmtem Geschlecht beinhalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.

Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.

2) Regionale Zuordnung für Empfänger der örtlichen Träger nach Sitz des Trägers (in der Regel mit Wohnsitz identisch). Empfänger in Erstaufnahmeeinrichtungen (überörtlicher Träger) und dort getätigte Leistungen sind nur in der Sachsensumme enthalten.

3) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres

4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das mittlere monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.

5) einschließlich Beamte

6) Sachsensumme: einschließlich 22 Zahnärzte, die regional nicht zuzuordnen waren

7) nur reine Wohngeldhaushalte, d. h. Haushalte in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld nach Wohngeldgesetz erhalten

8) Einschließlich Schüler der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen

9) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 inkl. der Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gem. § 264 Abs. 7 SGB V

10) Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger (Kreisfreie Städte und Landkreise) und die des überörtlichen Trägers (Kommunaler Sozialverband Sachsen).

11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG

12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12

13) Seit Berichtsjahr 2017 werden Aus- und Einzahlungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr im Rahmen der Statistik der Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach SGB XII erfasst.

14) Einschließlich Beschäftigte "Ohne Angabe" der Wirtschaftsgliederung

15) Fortschreibung basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011

16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten

18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.

19) Quelle der Ergebnisse je Einwohner: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 09.05.2011

20) Energieverbrauch insgesamt: Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen.

21) Ab 2010 sind die Daten des Kommunalen Sozialverbandes nicht mehr in Summe mit der Stadt Leipzig ausgewiesen und auch nicht in der Summe für die NUTS 2-Region Leipzig enthalten.
Ebenfalls ab 2010 sind die Daten der obersten Landesjugendbehörden nicht mehr in Summe mit der Stadt Dresden ausgewiesen und auch nicht in der Summe für die NUTS 2-Region Dresden enthalten.

22) Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen unter Landesaufsicht ohne Sozialversicherungsträger.
Die Sachsensumme enthält darüber hinaus Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.

23) Die Kreisgebiets- bzw. NUTS 2-Regionssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

26) Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember;
die Berechnung der Angaben je Einwohner erfolgte seit 2011 auf der Grundlage der fortgeschriebenen Einwohnerzahl auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011

27) Kernhaushalte (einschl. Kommunaler Sozialverband Sachsen) und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gv. sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht einschließlich Zweckverbände

28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.

29) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.

31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Lebensversicherung, Versorgungswerk, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendien, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder oder -eltern, Krankengeld, Elterngeld

32) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen. Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:

- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen (nur 2010)
- übrige Verbindlichkeiten (ab 2013 nur Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.

Die Kreisgebiets- bzw. NUTS 2-Regionssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

34) Die Angaben der Kreisfreien Städte und Landkreise bzw. der NUT 2-Regionen sind ohne Insolvenzverfahren, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung in Sachsen erfolgt. Diese Insolvenzverfahren sind nur in der Sachsensumme enthalten.

35) Methodischer Hinweis:
Die Hochrechnung des Mikrozensus erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt

39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median

41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges

42) Einschließlich Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

43) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011

44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien

47) Zu- bzw. Fortzüge über die Grenzen des jeweiligen Gebietes (Kreis, NUTS2, Land)

48) Todesursache
Klassifizierung nach ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision

60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten

62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort, unabhängig von der Art und dem Sitz des Sozialhilfeträgers, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach 5. bis 9. Kapitel allerdings nur für Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode auf regionaler Ebene nicht möglich, da die Ausgaben nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.

63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Regelleistungsberechtigte
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen im Dezember und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
am 31. Dezember

Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Beim SGB XII bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nur Empfänger mit sächsischem Leistungsträger.
Die Angabe für Sachsen enthält beim SGB XII alle Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).

64) Jung- und Mastschweine, Zuchteber

65) Pferde, Esel, Maultiere und andere

66) einschließlich bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr

67) ab 2010 Silomais mit 35 Prozent Trockenmasse, vorher Originalertrag

68) Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen



Alle Fußnoten Ende

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