Kreisstatistik 2020 für Landkreis Mittelsachsen
(Amtlicher Gemeindeschlüssel - 5-Steller = 14522 / Gebietsstand 01.01.2020)
Gebiet und Bevölkerung 1) | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
---|---|---|---|
Anzahl der Gemeinden am 01.01.2020 | 53 | 419 | |
darunter Städte | 21 | 169 | |
Fläche am 31.12.2019 in km² 49) | 2 116,85 | 18 449,93 | |
Bevölkerung am 03.10.1990 | 395 731 | 4 807 535 | |
männlich | 186 772 | 2 267 595 | |
weiblich | 208 959 | 2 539 940 | |
Bevölkerung am 09.05.2011 | 322 078 | 4 056 799 | |
männlich | 158 822 | 1 977 567 | |
weiblich | 163 256 | 2 079 232 | |
Bevölkerung am 31.12.2019 insgesamt | 304 099 | 4 071 971 | |
männlich | 151 334 | 2 006 722 | |
weiblich | 152 765 | 2 065 249 | |
Zu-/Abnahme 31.12.2019 gegenüber 31.12.2018 | -2 086 | -5 966 | |
männlich | -976 | -2 897 | |
weiblich | -1 110 | -3 069 | |
in Prozent | -0,7 | -0,1 | |
je 1 000 Einwohner | -6,8 | -1,5 | |
Einwohner je km² am 31.12.2019 | 144 | 221 | |
Ausländer am 31.12.2019 insgesamt | 10 724 | 208 034 | |
männlich | 6 592 | 118 938 | |
weiblich | 4 132 | 89 096 | |
Bevölkerung am 31.12.2019 | |||
unter 3 Jahre | 7 191 | 107 915 | |
von 3 bis unter 6 Jahre | 7 955 | 114 446 | |
von 6 bis unter 10 Jahre | 10 726 | 147 470 | |
von 10 bis unter 15 Jahre | 12 969 | 174 251 | |
von 15 bis unter 18 Jahre | 7 476 | 99 033 | |
von 18 bis unter 20 Jahre | 4 828 | 68 899 | |
von 20 bis unter 25 Jahre | 10 283 | 170 921 | |
von 25 bis unter 30 Jahre | 11 045 | 186 260 | |
von 30 bis unter 35 Jahre | 17 535 | 275 202 | |
von 35 bis unter 40 Jahre | 18 072 | 266 581 | |
von 40 bis unter 45 Jahre | 17 273 | 240 201 | |
von 45 bis unter 50 Jahre | 18 277 | 239 402 | |
von 50 bis unter 55 Jahre | 23 304 | 290 404 | |
von 55 bis unter 60 Jahre | 26 118 | 323 230 | |
von 60 bis unter 65 Jahre | 24 273 | 290 194 | |
von 65 bis unter 75 Jahre | 40 029 | 482 927 | |
von 75 Jahre und mehr | 46 745 | 594 635 | Bevölkerungsbewegung 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen |
Lebendgeborene insgesamt | 2 269 | 34 491 | |
männlich | 1 168 | 17 660 | |
weiblich | 1 101 | 16 831 | |
je 1 000 Einwohner | 7,4 | 8,5 | |
Gestorbene insgesamt | 4 405 | 54 946 | |
männlich | 2 183 | 27 243 | |
weiblich | 2 222 | 27 703 | |
je 1 000 Einwohner | 14,4 | 13,5 | |
Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene insgesamt | -2 136 | -20 455 | |
männlich | -1 015 | -9 583 | |
weiblich | -1 121 | -10 872 | |
je 1 000 Einwohner | -7,0 | -5,0 | |
Zuzüge insgesamt über die Gebietsgrenze 47) | 9 126 | 100 119 | |
männlich 47) | 5 241 | 58 174 | |
weiblich 47) | 3 885 | 41 945 | |
je 1 000 Einwohner 47) | 29,9 | 24,6 | |
Fortzüge insgesamt über die Gebietsgrenze 47) | 8 949 | 84 507 | |
männlich 47) | 5 117 | 50 742 | |
weiblich 47) | 3 832 | 33 765 | |
je 1 000 Einwohner 47) | 29,3 | 20,7 | |
Überschuss Zu- bzw. Fortzüge insgesamt | 177 | 15 612 | |
männlich | 124 | 7 432 | |
weiblich | 53 | 8 180 | |
je 1 000 Einwohner | 0,6 | 3,8 | |
Eheschließungen insgesamt | 1 505 | 18 302 | |
Ehescheidungen insgesamt | 455 | 6 283 | |
je 10 000 Einwohner | 14,9 | 15,4 | |
davon betroffene minderjährige Kinder | 388 | 5 085 | |
Mikrozensus 2019 35) | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Haushalte nach Haushaltsgröße in 1 000 | 157,2 | 2 159,1 | |
mit 1 Person | 63,4 | 968,7 | |
mit 2 Personen | 61,5 | 759,8 | |
mit 3 und mehr Personen | 32,4 | 430,6 | |
Bevölkerung in Haushalten | 300,6 | 4 043,6 | |
Durchschnittliche Zahl der Personen je Haushalt | 1,9 | 1,9 | |
Haushalte mit monatlichem Nettoeinkommen insgesamt in 1 000 4) | 157,1 | 2 156,0 | |
unter 500 € | / | 18,4 | |
500 bis unter 900 € | 11,0 | 184,6 | |
900 bis unter 1 500 € | 30,7 | 436,2 | |
1 500 bis unter 2 000 € | 30,5 | 391,3 | |
2 000 bis unter 2 600 € | 31,1 | 384,6 | |
2 600 € und mehr | 52,4 | 740,9 | |
Mittleres monatliches Haushaltsnettoeinkommen in € | 2 082 | 2 068 | |
Erwerbstätige insgesamt in 1 000 | 150,0 | 1 985,1 | |
darunterProduzierendes Gewerbe | 51,9 | 573,7 | |
Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Information und Kommunikation | 32,3 | 474,6 | |
Sonstige Dienstleister | 63,3 | 913,6 | |
darunterAngestellte und Arbeiter 5) | 133,6 | 1 728,5 | |
/ | 58,9 | ||
Erwerbslose insgesamt in 1 000 | / | 79,9 | |
männlich | / | 44,7 | |
weiblich | / | 35,1 | |
Nichterwerbspersonen insgesamt in 1 000 | 142,0 | 1 942,0 | |
männlich | 66,5 | 888,4 | |
weiblich | 75,5 | 1 053,6 | |
Bevölkerung nach überwiegendem Lebensunterhalt insgesamt in 1 000 | 297,8 | 4 006,9 | |
durch Erwerbstätigkeit | 140,2 | 1 835,5 | |
Arbeitslosengeld I, II 42) | (9,4) | 195,0 | |
Rente, Pension | 91,0 | 1 147,9 | |
Unterhalt durch Familienangehörige | 50,6 | 717,1 | |
Sonstiges 31) | / | 111,4 | |
Mittleres monatliches Nettoeinkommen in€ 39) | 1 327 | 1 355 | |
Erwerbstätigkeit | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Arbeitsort am 30.06.2019 | |||
insgesamt 14) | 109 923 | 1 617 162 | |
männlich | 57 047 | 834 636 | |
weiblich | 52 876 | 782 526 | |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 2 920 | 19 277 | |
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe | 31 039 | 350 248 | |
darunter Verarbeitendes Gewerbe | 29 099 | 320 111 | |
Baugewerbe | 9 087 | 109 145 | |
Handel, Verkehr und Gastgewerbe | 22 449 | 340 530 | |
Information und Kommunikation | 1 126 | 45 519 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 1 470 | 25 233 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 798 | 17 590 | |
Erbringung von ... Dienstleistungen 29) | 9 046 | 212 340 | |
Öffentliche Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen | 27 554 | 435 860 | |
Kunst, Unterhaltung und sonstige Dienstleister | 4 434 | 61 419 | |
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am Wohnort am 30.06.2019 | |||
insgesamt | 122 217 | 1 627 964 | |
männlich | 64 010 | 844 607 | |
weiblich | 58 207 | 783 357 | |
Bildungswesen | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Allgemeinbildende Schulen am 30.10.2019 | |||
Grundschulen | 73 | 836 | |
Klassen | 493 | 6 749 | |
Schüler | 10 393 | 143 829 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 662 | 9 580 | |
Oberschulen | 29 | 363 | |
Klassen | 391 | 4 830 | |
Schüler | 9 037 | 112 826 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 718 | 9 146 | |
Gymnasien | 12 | 170 | |
Klassen 12) | 220 | 3 306 | |
Schüler | 6 843 | 100 803 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 564 | 8 593 | |
Förderschulen 8) | 14 | 155 | |
Klassen | 157 | 1 991 | |
Schüler | 1 680 | 19 164 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 253 | 3 434 | |
Absolventen/ Abgänger insgesamt am Ende des Schuljahres 2018/2019 41) | 2 515 | 31 304 | |
ohne Hauptschulabschluss | 236 | 2 708 | |
mit Hauptschulabschluss | 226 | 2 812 | |
mit Realschulabschluss | 1 329 | 15 390 | |
mit Fachhochschulreife | - | - | |
mit allgemeiner Hochschulreife | 724 | 10 394 | |
Berufsbildende Schulen am 30.10.2019 11) | |||
insgesamt | 12 | 245 | |
Klassen 45) | 255 | 5 435 | |
Schüler | 4 134 | 103 639 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 257 | 6 210 | |
Berufsschulen (einschl. BVJ, BGJ, BVM) 60) | 18 | 235 | |
Klassen | 189 | 3 261 | |
Schüler | 2 737 | 57 559 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 149 | 2 619 | |
Berufsfachschulen 60) | 5 | 159 | |
Klassen | 33 | 1 240 | |
Schüler | 578 | 22 137 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 33 | 1 550 | |
Fachoberschulen 60) | 1 | 55 | |
Klassen | 10 | 281 | |
Schüler | 203 | 5 497 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 14 | 408 | |
Berufliche Gymnasien 44) | 1 | 51 | |
Klassen 45) | 4 | 137 | |
Schüler | 285 | 8 614 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 25 | 891 | |
Fachschulen 44) | 5 | 91 | |
Klassen | 19 | 516 | |
Schüler | 331 | 9 832 | |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 36 | 742 | |
Absolventen/ Abgänger der berufsbildenden Schulen des Schuljahres 2018/2019 | 1 436 | 33 286 | |
darunter Absolventen mit Abschlusszeugnis | 1 291 | 30 013 | |
darunter Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife | 184 | 4 834 | |
Öffentliche Sozialleistungen | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 2019 | |||
Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach SGB II im Dezember 24) | 8 413 | 147 517 | |
Empfänger von Regelleistungen nach SGB II im Dezember | 13 295 | 243 461 | |
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII 62) | |||
Hilfe zum Lebensunterhalt am 31. Dezember | 786 | 12 731 | |
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember | 1 804 | 30 583 | |
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe des Jahres 16) | 4 161 | 67 010 | |
Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II und SGB XII im Dezember 63) | 15 361 | 278 941 | |
je 100 Einwohner 26) | 5,1 | 6,9 | |
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2019 | |||
Nettoauszahlungen in 1 000 € 10) 13) | 11 696 | 756 965 | |
je Einwohner in € 3) 13) | 38 | 186 | |
für Hilfe zum Lebensunterhalt | 1 328 | 45 664 | |
für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 13) | - | - | |
für Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 9) | 10 369 | 711 301 | |
Wohngeld am 31.12.2019 | |||
Reine Wohngeldhaushalte 7) | 2 613 | 36 604 | |
und zwarmit Mietzuschuss | 2 397 | 34 050 | |
Erwerbsstatus des Haupteinkommensbeziehers Rentner/Rentnerin 40) | 1 611 | 20 555 | |
Wohngeldrechtliche Teilhaushalte | 114 | 1 228 | |
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2019 2) | |||
Empfänger von Regelleistungen am 31.12. | 1 153 | 20 048 | |
Haushalte von Regelleistungsempfängern am 31.12. | 685 | 11 799 | |
Empfänger von besonderen Leistungen im Laufe des Jahres 28) | 490 | 9 564 | |
Auszahlungen in 1 000 € | 17 919 | 292 232 | |
je Einwohner in € 3) | 59 | 72 | |
Kinder- und Jugendhilfe 2019 | |||
Erzieherische Hilfen | |||
Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII | |||
Beratungen am 31.12. | 601 | 9 088 | |
beendete Beratungen | 1 084 | 17 522 | |
Einzelbetreuungen nach § 30 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 54 | 1 280 | |
beendete Hilfen | 60 | 1 362 | |
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 240 | 3 485 | |
beendete Hilfen | 44 | 524 | |
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 147 | 4 392 | |
beendete Hilfen | 81 | 2 132 | |
Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII | |||
Hilfen am 31.12. | 112 | 3 576 | |
beendete Hilfen | 59 | 2 042 | |
Vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche insgesamt | 68 | 3 054 | |
darunter unter 14 Jahren | 38 | 1 502 | |
auf eigenen Wunsch | 19 | 438 | |
wegen Gefährdung | 49 | 2 616 | |
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe | |||
Reine Ausgaben in € 21) | 143 805 407 | 2 561 827 394 | |
darunterfür Kindertageseinrichtungen öffentlicher Träger | 54 756 378 | 764 262 822 | |
freier Träger | 52 795 480 | 874 146 873 | |
je Einwohner in € 3) | 471 | 629 | An diesem Thema wird noch weitergearbeitet. |
Gesundheitswesen 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Ärzte am 31.12. insgesamt | 836 | 18 202 | |
je 100 000 Einwohner 43) | 274,9 | 447,0 | |
Zahnärzte am 31.12. insgesamt 6) | 239 | 3 901 | |
je 100 000 Einwohner 43) | 78,6 | 95,8 | |
Öffentliche Apotheken am 31.12. insgesamt | 77 | 958 | |
je 100 000 Einwohner 43) | 25,3 | 23,5 | |
Gestorbene 48) | |||
an bösartigen Neubildungen (C00 – C97) | 1 021 | 13 017 | |
an Krankheiten des Kreislaufsystems (I00 – I99) | 1 888 | 22 874 | |
durch Unfälle und medizinische Komplikationen (V01-X59,Y40-Y86,Y88) | 183 | 2 314 | An diesem Thema wird noch weitergearbeitet. |
Bautätigkeit 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Baugenehmigungen | |||
Errichtung neuer Wohngebäude | 284 | 4 543 | |
daruntermit 1 Wohnung | 268 | 3 887 | |
mit 2 Wohnungen | 10 | 167 | |
Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 172 | 1 658 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 18) | 527 | 14 576 | |
mit 1 und 2 Räumen | 152 | 3 825 | |
mit 3 Räumen | 1 | 2 583 | |
mit 4 Räumen | 41 | 2 767 | |
mit 5 und mehr Räumen | 333 | 5 401 | |
Wohnfläche in m² insgesamt | 68 439 | 1 474 412 | |
Baufertigstellungen | |||
Errichtung neuer Wohngebäude | 291 | 3 907 | |
daruntermit 1 Wohnung | 277 | 3 444 | |
mit 2 Wohnungen | 9 | 142 | |
Errichtung neuer Nichtwohngebäude | 164 | 1 305 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden 18) | 380 | 10 206 | |
mit 1 und 2 Räumen | 20 | 2 001 | |
mit 3 Räumen | -11 | 1 327 | |
mit 4 Räumen | 24 | 1 998 | |
mit 5 und mehr Räumen | 347 | 4 880 | |
Wohnfläche in m² insgesamt | 57 329 | 1 177 420 | |
Gebäude- und Wohnungsbestand am 31.12. 2019 15) | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Bestand an Wohngebäuden | 78 145 | 830 313 | |
darunter mit 1 oder 2 Wohnungen | 62 427 | 631 182 | |
Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt | 180 857 | 2 373 096 | |
mit 1 Raum | 4 269 | 77 271 | |
mit 2 Räumen | 14 991 | 248 106 | |
mit 3 Räumen | 46 095 | 666 197 | |
mit 4 Räumen | 54 258 | 710 026 | |
mit 5 Räumen | 30 139 | 352 050 | |
mit 6 Räumen | 17 299 | 181 974 | |
mit 7 und mehr Räumen | 13 806 | 137 472 | |
Räume der Wohnungen mit 7 Räumen oder mehr | 109 437 | 1 086 910 | |
Wohnfläche in 100 m² insgesamt | 139 647 | 1 799 710 | |
Flächennutzung am 31.12. 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Bodenfläche insgesamt in ha | 211 685 | 1 844 993 | |
Siedlung | 16 163 | 189 829 | |
darunterWohnbaufläche | 8 525 | 86 693 | |
3 198 | 35 473 | ||
892 | 21 243 | ||
1 803 | 28 207 | ||
Verkehr | 8 296 | 81 087 | |
darunterStraße, Weg, Platz | 7 051 | 69 105 | |
Vegetation | 184 804 | 1 530 250 | |
darunterLandwirtschaft | 149 872 | 998 710 | |
33 148 | 495 543 | ||
Gewässer | 2 423 | 43 827 | |
Siedlungs- und Verkehrsfläche | 23 566 | 249 673 | |
Landwirtschaft | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt | 939 | 6 483 | |
mit landwirtschaftlich genutzter Fläche | |||
unter 50 ha | 627 | 4 361 | |
50 bis unter 100 ha | 89 | 602 | |
100 bis unter 200 ha | 76 | 568 | |
200 bis unter 500 ha | 81 | 481 | |
500 bis unter 1 000 ha | 31 | 234 | |
1 000 ha und mehr | 35 | 237 | |
Landwirtschaftliche Betriebe 2016 insgesamt | 939 | 6 483 | |
Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2016 insgesamt in ha | 137 289 | 903 514 | |
und zwarBetriebe mit Ackerland | 731 | 4 726 | |
Ackerland - Fläche in ha | 110 512 | 707 210 | |
Betriebe mit Dauerkulturen | 32 | 356 | |
Dauerkulturen - Fläche in ha | 358 | 5 288 | |
Betriebe mit Dauergrünland | 844 | 5 623 | |
Dauergrünland - Fläche in ha | 26 412 | 190 967 | |
Hektarertrag 2019 in dt | |||
Weizen | 80,0 | 70,3 | |
darunterWinterweizen | 80,2 | 70,7 | |
Roggen einschließlich Wintermenggetreide | 74,1 | 53,3 | |
Wintergerste | 80,7 | 73,6 | |
Sommergerste | 57,6 | 49,4 | |
Hafer | 48,2 | 43,9 | |
Triticale | 72,0 | 54,4 | |
Körnermais (einschl. CCM) | 90,7 | 73,2 | |
Kartoffeln | 367,7 | 343,7 | |
Zuckerrüben | 811,5 | 655,3 | |
Raps und Rübsen | 36,6 | 33,5 | |
darunterWinterraps | 36,6 | 33,5 | |
Silomais (einschl. Lieschkolbenschrot) 67) | 343,5 | 298,4 | |
Viehzählung am 03.11.2019 | |||
Landwirtschaftliche Rinderhaltungen | 1 020 | 6 468 | |
Rinder insgesamt | 76 490 | 460 468 | |
darunterMilchkühe | 31 119 | 176 379 | |
andere Kühe | 6 384 | 39 761 | |
Viehzählung am 03.11.2018 | |||
Landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung 68) | 29 | 171 | |
Schweine insgesamt | 138 462 | 669 474 | |
darunterZuchtsauen | 16 398 | 70 332 | |
andere Schweine 64) | 49 220 | 333 934 | |
Viehzählung am 01.03.2016 | |||
Betriebe mit Hühnerhaltung | 238 | 1 567 | |
Hühner insgesamt | 709 468 | 5 139 371 | |
darunterLegehennen | 154 773 | 3 860 053 | |
Betriebe mit Haltung von Einhufern 65) | 159 | 1 137 | |
Einhufer insgesamt | 1 394 | 10 759 | |
Betriebe mit Schafhaltung | 215 | 1 140 | |
Schafe insgesamt | 10 922 | 94 584 | |
darunterMutterschafe 66) | 6 606 | 56 468 | |
Betriebe mit Ziegenhaltung | 35 | 325 | |
Ziegen insgesamt | 297 | 7 365 | |
Gänse insgesamt | 3 332 | 25 630 | |
Enten insgesamt | . | 76 927 | |
Truthühner insgesamt | . | 206 981 | |
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 2019 | |||
Betriebe am 30.09. | 364 | 3 189 | |
Tätige Personen am 30.09. | 26 809 | 290 179 | |
Bezahlte Entgelte in 1 000 € | 938 945 | 11 052 160 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 5 781 192 | 67 561 994 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 1 709 551 | 24 783 344 | |
Vorleistungsgüter und Energie | |||
Betriebe am 30.09. | 173 | 1 399 | |
Tätige Personen am 30.09. | 13 381 | 118 264 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 3 001 709 | 24 246 947 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 996 652 | 7 948 173 | |
Investitionsgüter | |||
Betriebe am 30.09. | 100 | 1 085 | |
Tätige Personen am 30.09. | 8 055 | 120 990 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 1 545 184 | 32 354 703 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 600 366 | 14 636 108 | |
Gebrauchsgüter | |||
Betriebe am 30.09. | 25 | 102 | |
Tätige Personen am 30.09. | 1 577 | 8 660 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 416 510 | 1 437 843 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 53 495 | 388 208 | |
Verbrauchsgüter | |||
Betriebe am 30.09. | 66 | 603 | |
Tätige Personen am 30.09. | 3 796 | 42 265 | |
Gesamtumsatz in 1 000 € | 817 789 | 9 522 501 | |
darunter Auslandsumsatz in 1 000 € | 59 039 | 1 810 855 | |
Investitionen 2018 | |||
Betriebe mit Investitionen am 30.09. | 301 | 2 528 | |
Bruttoanlageinvestitionen in 1 000 € | 231 513 | 2 788 306 | |
bei Vorleistungsgütern und Energie | 122 146 | 1 385 260 | |
bei Investitionsgütern | 72 162 | 1 007 050 | |
bei Gebrauchsgütern | 4 710 | 33 651 | |
bei Verbrauchsgütern | 32 496 | 362 344 | |
je Beschäftigten in € | 8 681 | 9 758 | |
Energieverbrauch (einschließlich nichtenergetischem Verbrauch) 2019 | |||
insgesamt in 1 000 MJ | 12 287 472 | 133 421 134 | |
Kohle | 455 703 | 3 532 354 | |
Heizöl | 227 011 | 1 407 980 | |
Erdgas | 6 605 454 | 42 593 119 | |
Erneuerbare Energien | 198 664 | 5 694 199 | |
Strom | 3 452 106 | 39 466 626 | |
Wärme | 284 530 | 5 306 702 | |
Sonstige Energieträger | 1 064 003 | 35 420 155 | |
Baugewerbe 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Bauhauptgewerbe | |||
Betriebe am 30.06. | 572 | 6 807 | |
Tätige Personen am 30.06. | 4 798 | 60 487 | |
Geleistete Arbeitsstunden im Juni in 1 000 Std. | 508 | 6 250 | |
Bruttoentgeltsumme im Juni in 1 000 € | 10 862 | 146 011 | |
Gesamtumsatz im Juni in 1 000 € | 53 514 | 762 359 | |
baugewerblicher Umsatz im Juni in 1 000 € | 53 395 | 756 805 | |
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 € | 546 824 | 8 039 484 | |
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 € | 541 883 | 7 974 042 | |
Ausbaugewerbe | |||
Betriebe am 30.06. | 126 | 1 513 | |
Tätige Personen am 30.06. | 2 910 | 34 947 | |
Gesamtumsatz im Vorjahr in 1 000 € | 320 222 | 4 103 034 | |
baugewerblicher Umsatz im Vorjahr in 1 000 € | 315 730 | 4 053 437 | |
Tourismus 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
geöffnete Beherbergungseinrichtungen im Juli insgesamt | 157 | 2 079 | |
Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen | 121 | 1 490 | |
sonstige Beherbergungseinrichtungen | 35 | 553 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | 1 | 36 | |
angebotene Betten im Juli insgesamt | 5 972 | 126 005 | |
Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen | 4 093 | 89 904 | |
sonstige Beherbergungseinrichtungen | . | 28 069 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | . | 8 032 | |
Ankünfte insgesamt | 297 595 | 8 484 173 | |
Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen | 226 949 | 7 033 695 | |
sonstige Beherbergungseinrichtungen | . | 1 344 248 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | . | 106 230 | |
Übernachtungen insgesamt | 655 797 | 20 750 560 | |
Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen | 446 455 | 14 311 487 | |
sonstige Beherbergungseinrichtungen | . | 3 889 551 | |
Vorsorge- und Rehakliniken | . | 2 549 522 | |
Straßenverkehrsunfälle 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Unfälle insgesamt (ohne sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkohol) | 1 330 | 17 824 | |
schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne | 407 | 3 776 | |
sonstige schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln | 49 | 684 | |
Unfälle mit Personenschaden | 874 | 13 364 | |
getötete Personen | 20 | 160 | |
schwerverletzte Personen | 348 | 4 093 | |
leichtverletzte Personen | 767 | 12 871 | |
Kfz-Bestand am 01.01. 2020 30) | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Kfz-Bestand insgesamt | 224 852 | 2 630 613 | |
darunterPkw | 179 651 | 2 162 883 | |
Lkw | 17 802 | 200 345 | |
Zugmaschinen | 8 019 | 65 639 | |
Krafträder | 17 423 | 180 950 | |
Unternehmen und Arbeitsstätten 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Gewerbeanmeldungen | |||
insgesamt | 1 531 | 26 736 | |
Neuerrichtungen | 1 217 | 22 153 | |
Zuzug | 181 | 2 795 | |
Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes | 133 | 1 788 | |
Gewerbeabmeldungen | |||
insgesamt | 1 719 | 27 733 | |
Aufgabe eines Betriebes | 1 364 | 22 870 | |
Fortzug | 222 | 2 907 | |
Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes | 133 | 1 956 | |
Gewerbeanmeldungen nach Wirtschaftsbereichen | |||
insgesamt | 1 531 | 26 736 | |
Verarbeitendes Gewerbe | 89 | 1 086 | |
Baugewerbe | 213 | 4 526 | |
Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern | 335 | 5 486 | |
Verkehr und Lagerei | 37 | 617 | |
Gastgewerbe | 115 | 2 019 | |
Information und Kommunikation | 50 | 1 057 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 46 | 780 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 39 | 745 | |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 120 | 2 404 | |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 188 | 3 456 | |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 127 | 2 086 | |
Übrige Wirtschaftsbereiche | 172 | 2 474 | |
Gewerbeabmeldungen nach Wirtschaftsbereichen | |||
insgesamt | 1 719 | 27 733 | |
Verarbeitendes Gewerbe | 102 | 1 196 | |
Baugewerbe | 264 | 4 598 | |
Handel; Instandhaltung, Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern | 422 | 6 282 | |
Verkehr und Lagerei | 49 | 724 | |
Gastgewerbe | 116 | 2 107 | |
Information und Kommunikation | 37 | 906 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 73 | 1 056 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 33 | 637 | |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 118 | 2 305 | |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 240 | 3 578 | |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 125 | 2 397 | |
Übrige Wirtschaftsbereiche | 140 | 1 947 | |
Insolvenzverfahren | |||
insgesamt 34) | 323 | 5 316 | |
Unternehmen | 41 | 685 | |
Übrige Schuldner | 282 | 4 631 | |
natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä. | 2 | 19 | |
ehemals selbstständig Tätige | 37 | 658 | |
Verbraucher | 213 | 2 982 | |
Nachlässe | 30 | 972 | |
Kaufwerte für Bauland 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Kauffälle insgesamt | 398 | 3 804 | |
Fläche in 1 000 m² | 699 | 8 973 | |
Kaufwert in €/m² | 26,46 | 71,03 | |
baureifes Land | |||
Kauffälle | 335 | 3 379 | |
Fläche in 1 000 m² | 454 | 5 140 | |
Kaufwert in €/m² | 32,12 | 96,51 | |
Rohbauland | |||
Kauffälle | 17 | 158 | |
Fläche in 1 000 m² | 22 | 1 481 | |
Kaufwert in €/m² | 10,52 | 56,10 | |
sonstiges Bauland | |||
Kauffälle | 46 | 267 | |
Fläche in 1 000 m² | 223 | 2 353 | |
Kaufwert in €/m² | 16,48 | 24,80 | |
Öffentliche Finanzen 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Realsteuervergleich 25) | |||
Durchschnittshebesätze Grundsteuer A in Prozent | 310 | 316 | |
Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in Prozent | 432 | 498 | |
Durchschnittshebesätze Gewerbesteuer in Prozent | 389 | 422 | |
Ist-Aufkommen Grundsteuer A in € | 2 310 727 | 14 652 529 | |
Ist-Aufkommen Grundsteuer B in € | 33 786 517 | 503 065 003 | |
Ist-Aufkommen Gewerbesteuer in € | 118 097 190 | 1 702 164 639 | |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer in 1 000 € | 91 314 381 | 1 280 096 185 | |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in € | 23 844 107 | 353 409 726 | |
Gewerbesteuerumlage in € | 10 614 179 | 141 094 899 | |
Gewerbesteuer netto in € | 107 483 011 | 1 561 069 740 | |
Grundbetrag Grundsteuer A in € | 745 821 | 4 641 548 | |
Grundbetrag Grundsteuer B in € | 7 823 049 | 100 933 436 | |
Grundbetrag Gewerbesteuer in € | 30 326 224 | 403 128 286 | |
Realsteueraufbringungskraft in € | 169 394 618 | 2 219 882 171 | |
Steuereinnahmekraft in € | 273 938 928 | 3 712 293 183 | |
je Einwohner in € 3) | 898 | 912 | |
Schuldenstand am 31.12. 3) 23) 32) | |||
insgesamt in 1 000 € | 137 114 | 2 424 124 | |
je Einwohner in € 3) | 450 | 595 | |
Bereinigte Einzahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) 17) 23) | |||
insgesamt in 1 000 € | 893 658 | 12 924 249 | |
Bereinigte Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 785 452 | 11 622 405 | |
darunterSchlüsselzuweisungen vom Land | 163 765 | 2 599 368 | |
Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 77 352 | 1 268 484 | |
Investitionszuwendungen vom Land | 84 550 | 971 114 | |
darunterInvestive Schlüsselzuweisungen | 10 023 | 213 144 | |
Bereinigte Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) 17) 23) | |||
insgesamt in 1 000 € | 858 041 | 12 655 211 | |
Bereinigte Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 697 921 | 10 703 768 | |
darunterPersonalauszahlungen | 231 672 | 3 213 631 | |
Sach- und Dienstleistungen | 158 137 | 1 764 062 | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 163 742 | 1 971 904 | |
darunterBaumaßnahmen | 103 366 | 1 344 683 | |
Saldo der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) 17) 23) | 35 618 | 269 038 | |
Personal im öffentlichen Dienst am 30.06. 2019 | Landkreis Mittelsachsen | Freistaat Sachsen | |
Personal des Landesbereiches insgesamt 22) | 6 165 | 118 179 | |
Vollzeitbeschäftigte | 4 219 | 82 600 | |
Teilzeitbeschäftigte | 1 946 | 35 579 | |
Personal des Kommunalen Bereiches insgesamt 27) | 5 133 | 77 267 | |
Vollzeitbeschäftigte | 2 479 | 42 403 | |
Teilzeitbeschäftigte | 2 654 | 34 864 |
Definitionen und Erläuterungen
Gebiet und Bevölkerung
Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen.
Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt.
zurück
Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik sind die in größeren Zeitabständen zu einem Stichtag stattfindenden Volkszählungen, bei denen demographische Grunddaten der Bevölkerung in regionaler Gliederung nach Gemeinden erhoben werden.
Die aktuellen Bevölkerungszahlen (Bevölkerungsstand) ergeben sich durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweiligen letzten Volkszählung mit den Ergebnissen der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik. Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Bestandskorrekturen und zum Nachweis des Familienstandes die Daten zu Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften berücksichtigt.
Die Bevölkerungsfortschreibung in den neuen Ländern und Berlin-Ost bis Berichtsmonat April 2011 beruht auf dem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf zum 3. Oktober 1990.
Basis der aktuellen Fortschreibung (ab Berichtsmonat Mai 2011) ist die am Zensusstichtag 9. Mai 2011 nachgewiesene Bevölkerung.
Die Darstellung der Kreis- und Gemeindeergebnisse erfolgt zum Gebietsstand 1. Januar 2020. Bei Teilumgliederungen wurde die Bevölkerung entsprechend den prozentualen Anteilen zum Zeitpunkt der Teilung berechnet. Die Kreisfreien Städte und Landkreise sind für die NUTS2-Regionen aufsteigend nach ihren amtlichen Schlüsselnummern aufgeführt. Der Freistaat Sachsen gliederte sich in 3 Kreisfreie Städte und 10 Landkreise mit 416 kreisangehörigen Gemeinden.
Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.
Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
zurück
Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes gleichgestellt sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Die Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden statistisch nicht erfasst.
zurück
Bevölkerungsbewegung
Zu den Lebendgeborenen zählen alle Kinder, bei denen entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geborene, bei denen nicht mindestens eines dieser Lebenszeichen und ein Mindestgewicht von 500 Gramm vorliegen, werden als Totgeborene registriert. Die regionale Zuordnung der Geborenen erfolgt nach dem Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung der Mutter.
zurück
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
zurück
Zuzüge und Fortzüge
Die Statistik der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Wanderungsstatistik) erfasst die Zuzüge (behördliche Anmeldungen) und Fortzüge (behördliche Abmeldungen) über Gemeindegrenzen innerhalb des Freistaates Sachsen (Wanderungen innerhalb Sachsens) sowie über die Grenze des Freistaates Sachsen (Wanderungen über die Landesgrenze). Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde (Ortsumzüge) werden statistisch nicht erfasst. Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung im Sinne der Fortschreibung gehören. Die Differenz zwischen der Anzahl der Zuzüge und Fortzüge ist der Wanderungssaldo (Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge (-)).
Wohnungsstatuswechsel zählen beim neuen Ort der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung als Zuzüge, beim entsprechenden bisherigen Ort als Fortzüge.
Die Darstellung erfolgt entsprechend Fußnote (47) über die jeweilige Gebietsgrenze (Kreis, NUTS 2-Region, Land).
zurück
Abweichungen von der Zu-/Abnahme der Bevölkerung zu der Summe der Überschüsse der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen und der Zu- bzw. Fortzüge resultieren aus den im Laufe eines Berichtsjahres von den Standes- und Meldeämtern übergebenen bestandsrelevanten Korrekturen, die zwar in die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, nicht aber in die ursprünglichen Bewegungsstatistiken eingehen.
zurück
Zu den Eheschließungen zählen alle standesamtlichen Trauungen, auch die von Ausländern. Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen beide Ehegatten zu den im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften bzw. zu den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihren Familien gehören. Die regionale Zuordnung der Eheschließungen erfolgt nach dem Ort ihrer Registrierung.
zurück
Als Ehescheidungen gelten die durch rechtskräftigen gerichtlichen Beschluss in einem Scheidungsverfahren aufgelösten Ehen. Die Daten für die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen werden im Rahmen der Justizgeschäftsstatistik in Familiensachen erhoben.
zurück
Mikrozensus
Bevölkerung und Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus)
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Interviewer befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.
Bis 2004 wurde der Mikrozensus in Deutschland einmal jährlich mit einer einheitlichen Berichtswoche für alle befragten Haushalte durchgeführt.
Ab 2005 erfolgte der bereits langfristig von der EU geforderte Umstieg auf eine unterjährige Erhebung mit gleitender Berichtswoche. Das heißt, die Befragung der Haushalte ist gleichmäßig über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Die Antworten beziehen sich auf die jeweilige Berichtswoche, die der Woche (Montag bis Sonntag) vor der Befragung entspricht bzw. auf den Mittwoch dieser Woche als Stichtag.
Mit der Umstellung auf das unterjährige Erhebungskonzept wird die Datenqualität dahingehend verbessert, dass statt einer Momentaufnahme (Berichtswochenkonzept) ein Gesamtbild der Erwerbsbeteiligung eines Jahres produziert wird, da saisonale Spitzen und flexible Arbeitsverhältnisse, bei denen bislang eine gewisse Untererfassung bestand, in die Ergebnisse einfließen können.
Die Tabellen dieses Berichtes sind mit Hilfe einer internen Datenbank des Statistischen Landesamtes Sachsen erstellt und nach regionalen Untergruppen zum Gebietsstand 1. Januar des Folgejahres hochgerechnet worden. Aufgrund dieses Verfahrens kommt es zu Abweichungen zwischen der Summe der einzelnen Kreisdaten und dem "Insgesamt" für Sachsen.
Im Interesse der Ergebnissicherheit und um Fehlinterpretationen vorzubeugen, werden in der Tabelle Daten für Sachsen und NUTS 2-Regionen mit Besetzungswerten unter 5 000 (weniger als 50 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert.
Unter Berücksichtigung der regionalen Gliederung (Kreisdaten) werden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich "/" blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 sind nur eingeschränkt aussagefähig und deshalb bei weiterer Veröffentlichung in Klammern "( )" zu setzen.
zurück
Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung
Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Darin eingeschlossen sind auch außerhalb Sachsens dienende Soldaten im Grundwehrdienst, bzw. Zivildienstleistende (ab 2012: Personen in freiwilligen Wehrdienst und im Freiwilligendienst) sowie Ausländer. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige.
zurück
Bevölkerung in (privaten) Haushalten
Personen, die allein oder zusammen mit anderen Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, zählen zur Bevölkerung in Haushalten. Unberücksichtigt bleiben Personen, die in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben, ausgenommen der privaten Haushalte in Bereich von Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person mehrere Wohnsitze beanspruchen kann (Nebenwohnung), sind Doppelzählungen möglich.
zurück
Überwiegender Lebensunterhalt
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird nur die wesentlichste Quelle berücksichtigt.
zurück
Nettoeinkommen
Beim monatlichen Nettoeinkommen handelt es sich um die Summe aller Nettoeinkünfte aus Lohn, Gehalt, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentlichen Unterstützungen, Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld u. a. (jedoch ohne einmalige Zahlungen, wie Lottogewinne). Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.
Die Ermittlung der Höhe des Nettoeinkommens erfolgt durch Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen.
zurück
Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
zurück
Haushaltsnettoeinkommen
Das Haushaltsnettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der zum Haushalt gehörenden Personen.
zurück
Erwerbstätige (Mikrozensus)
Alle Personen, die einer - auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden - Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Sie werden im Mikrozensus grundsätzlich an ihrem Wohnort erhoben und sind dem Wirtschaftsbereich und der Stellung im Beruf zugeordnet, in denen sie ihre einzige oder Haupttätigkeit ausüben.
Die Ausweisung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der betrieblichen Gliederung der Arbeitsstätten nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt nach der "Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ2008)".
zurück
Auszubildende
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf.
Personen, die ein Praktikum oder Volontariat absolvieren, zählen in der Bildungsstatistik zwar nicht zu den Auszubildenden, werden aber in den Mikrozensuserhebungen diesen zugeordnet.
zurück
Angestellte
Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Zivildienstleistenden und Personen in Freiwilligendiensten zugeordnet.
Beamte
Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zählen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten.
zurück
Arbeiter
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen.
Eine zuverlässige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist seit Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger möglich, deshalb werden ab Mikrozensus 2011 Arbeiter und Angestellte nur zusammengefasst dargestellt.
zurück
Erwerbslose
Personen, die normalerweise im Erwerbsleben stehen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich als arbeitslos und/oder arbeitsuchend bezeichnen, gelten als Erwerbslose.
Seit 2005 zählen nur noch Personen, die innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können zu den Erwerbslosen. Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
zurück
Nichterwerbspersonen
Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen.
Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.
zurück
Erwerbstätigkeit
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind
oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch:
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten,
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden,
- behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen,
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezählt werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik die geringfügig Beschäftigten, da für diese nur pauschale Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind. Nicht einbezogen sind zudem Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
Die regionale Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach ihrem von den auskunftspflichtigen Arbeitgebern angegebenen Arbeits- bzw. Wohnort.
zurück
Bildungswesen
Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schüler/-innen in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.
zurück
Die Oberschulen umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Die Ausbildung an den Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab.
zurück
Die Gymnasien vermitteln den Schülern/Schülerinnen mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schüler/-innen der Gymnasien schließen ihre Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.
zurück
Die Förderschulen werden von Schülern/Schülerinnen besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.
zurück
Absolventen/Absolventinnen, Abgänger/-innen sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolventen/Absolventinnen) oder Abgangszeugnis (Abgänger/-innen) verlassen. Schüler/-innen von Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Die Schulen des zweiten Bildungsweges führen nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zum Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss, Realschulabschluss sowie zur allgemeinen Hochschulreife.
zurück
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Alle berufsbildenden Schulen befinden sich in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Die berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/1993 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen.
zurück
Absolventen/Absolventinnen, Abgänger/-innen sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Berufsschulpflicht oder nach Besuch einer anderen Schulart der berufsbildenden Schulen diese mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder mit Abschlusszeugnis (mit Erfolg) verlassen.
zurück
Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte.
Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden, u. a. auch die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit dem Berufsabschluss („Duale Berufsausbildung mit Abitur“ - DuBAS). Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen.
zurück
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als ein- bzw. zweijähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Zum Berufsvorbereitungsjahr zählen auch die Vorbereitungsklassen für Migranten.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVM) unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Erfasst werden durch die amtliche Schulstatistik die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-reha-spezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ). Bis zum Schuljahr 2003/04 gab es noch die Grundausbildungslehrgänge, die Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen sowie die Förderlehrgänge F1, F2 und F3.
zurück
Berufliche Gymnasien bauen auf einem mittleren Bildungsabschluss auf, umfassen eine Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13 und verleihen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
zurück
Berufsfachschulen bilden Schüler/-innen in einem Beruf aus. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung.
zurück
Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber/-innen mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt.
zurück
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt.
zurück
Lehrpersonen
sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Es wird nur die Zahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrpersonen dargestellt.
zurück
Öffentliche Sozialleistungen
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV") ist seit ihrer Einführung im Jahr 2005 die am häufigsten gewährte Sozialleistung. Sie löste damit die Sozialhilfe im engeren Sinn (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) in den meisten Fällen ab. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Sozialleistungssystems werden deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten dieser Statistik hier im Zusammenhang mit den von der amtlichen Statistik erhobenen Daten zur klassischen Sozialhilfe (nach dem SGB XII) dargestellt.
Regelaltersgrenze/gesetzliches Rentenalter
Die Regelaltersgrenze ist ein wichtiges Kriterium für die Leistungsberechtigung. Sie markiert das reguläre Ende der Erwerbsfähigkeit und den Beginn der gesetzlichen Regelaltersrente (gesetzliches Rentenalter). Für vor dem 1. Januar 1947 Geborene lag sie bei 65 Jahren. Für danach Geborene wird sie schrittweise (für jeden bis 1958 folgenden Geburtsjahrgang um je einen, danach um je zwei Monate) bis auf 67 Jahre angehoben.
Die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerte Grundsicherung für Arbeitssuche regelt die Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Neben "Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit" (§ 1 Absatz 2 Satz 1 SGB II) betrifft das vor allem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kreisfreien Städte und Landkreise als kommunale Träger wahrgenommen.
Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Seit Einführung des neuen Konzeptes können die vom SGB II betroffenen Personen klarer abgegrenzt dargestellt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Regelleistungsberechtigten. Die sogenannten Regelleistungen umfassen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen für Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (bis 2010 noch den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld). Sie werden für erwerbsfähige Leistungsberechtigte als Arbeitslosengeld II und für nicht erwerbsfähige als Sozialgeld gezahlt. Nur diese Empfänger werden hier berücksichtigt.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) erhalten seit Einführung des SGB II 2005 nur noch Personen, die nicht in den Rechtskreis des SGB II fallen. Das sind vor allem ältere und erwerbsgeminderte Menschen.
- Personen im gesetzlichen Rentenalter und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, erhalten im Rahmen des SGB XII zur Sicherung ihres sogenannten soziokulturellen Existenzminimums Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Personen unterhalb der Regelaltersgrenze ohne Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, die aber auch nicht erwerbsfähig sind oder mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten diese Hilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII sind nicht für den Lebensunterhalt vorgesehen. Sie dienen Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit) zur Bewältigung ihrer Notlage, sofern sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.
- Einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung erhalten bei Bedürftigkeit alle Personen, die dauerhaft in einer Einrichtung untergebracht sind, ebenfalls als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Durch eine regelmäßige Leistungsüberschneidung der einzelnen Hilfen kann eine Gesamtzahl der Leistungsempfänger nach dem SGB XII nicht ausgewiesen werden - in Einrichtungen werden sehr oft alle 3 Hilfearten gewährt, außerhalb von Einrichtungen erhalten Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes meist zusätzlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld im Rahmen des SGB II.
Zur Darstellung einer Gesamtzahl von Leistungsempfängern, die im Rahmen des SGB II bzw. des SGB XII Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, werden folgende Leistungen herangezogen:
- nach SGB II:
Regelleistungsberechtigte als erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Leistungsempfänger
im Dezember
- nach SGB XII:
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
jeweils am 31. Dezember
Mit dieser Vorgehensweise wird eine Doppelzählungen der Leistungsempfänger in Einrichtungen vermieden. Berücksichtigt wird hier die Grundsicherung, deren Leistung in den meisten Fällen den eigentlichen Lebensunterhalt absichert, während die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dagegen meist nur den weiteren notwendigen Lebensunterhalt in der Einrichtung deckt (größtenteils in Form eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung).
Die Empfänger nach SGB XII können sowohl nach dem für die Leistung zuständigen Träger (Trägerprinzip) als auch nach Wohnortprinzip ausgewertet werden. Für Sachsen insgesamt ist es üblich, Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (unabhängig von ihrem Wohnsitz) darzustellen. Die Zuordnung zu den Landkreisen und Kreisfreien Städten erfolgt in der vorliegenden Veröffentlichung nach dem Wohnort, um ein realistischeres Bild bei der regionalen Verteilung der Leistungsempfänger zu erhalten. Damit geht der Bezug zu den Leistungsdaten verloren, da ein Großteil der Leistungen direkt vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt wird.
Durch Beibehalten der örtlichen Zuständigkeit des Leistungsträgers können Leistungsempfänger inzwischen in einem anderen Kreis oder gar Bundesland leben als zu Leistungsbeginn. Für das 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) liegen nur Empfängerdaten von sächsischen Leistungsträgern vor (kein Länderaustausch). Beim 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können durch die zentrale Durchführung dieser Statistik im Statistischen Bundesamt seit 2015 inzwischen auch Empfängerdaten mit nicht sächsischem Leistungsträger berücksichtigt werden.
zurück
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII
Hier enthalten sind die von der amtlichen Sozialhilfestatistik im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) erhobenen Daten zu den Aus- und Einzahlungen der Sozialhilfeträger. Ein erheblicher Teil dieser Leistungen wird vom Kommunalen Sozialverband (überörtlicher Träger für ganz Sachsen) gewährt und ist deshalb nur in der Gesamtsumme für Sachsen enthalten.
Dargestellt werden die Nettoauszahlungen, d. h. die Differenz aus Bruttoauszahlungen (Gesamtheit aller Auszahlungen, die im Rahmen der Hilfegewährung an Bedürftige getätigt werden) und Einzahlungen. Zu den Einzahlungen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch eigene Kostenbeiträge der Empfänger, übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
zurück
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - zugunsten junger Menschen und Familien. Sie soll Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dazu zählen u. a. erzieherische Hilfen wie Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
zurück
Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Statistik gibt Auskunft über die Empfänger und den Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungen erhalten Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens und deren Ehegatten und minderjährige Kinder (Asylbewerber), aber auch Ausländer, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und die somit zur Ausreise verpflichtet sind, sich aber aus unterschiedlichen anerkannten Gründen (vor allem geduldet) noch tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Die Darstellung erfolgt zum 31. Dezember des Berichtsjahres (Regelleistungsempfänger bzw. Regelleistungsempfängerhaushalte). Bei den besonderen Leistungen ist ausgewiesen, wieviel Empfänger im Laufe des Jahres diese Leistungen erhielten.
zurück
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes übersteigt. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, dem Familieneinkommen sowie nach der monatlichen Miete oder Belastung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird. Einzelheiten der Wohngeldgewährung sind einheitlich für das gesamte Bundesgebiet im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.
Kann durch die Gewährung von Wohngeld der Bezug von Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) nicht vermieden werden, werden seit 2005 die gesamten angemessenen Kosten der Unterkunft im Rahmen der jeweiligen Transferleistung übernommen - die Empfänger sind dadurch vom Wohngeld ausgeschlossen. Werden Transferleistungen nur einem Teil der Haushaltsmitglieder gewährt, entstehen Mischhaushalte, in denen sowohl vom Wohngeld ausgeschlossene als auch wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder leben.
zurück
Pflege
Die Bundesstatistik über die ambulanten (Pflegedienste) und stationären (Pflegeheime, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) Pflegeeinrichtungen wird als Bestandserhebung (Totalerhebung) ab dem Berichtsjahr 1999 im zweijährigen Erhebungsturnus jeweil zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt.
Wegen des hohen Anteils von Pflegebedürftigen mit Pflegegeldleistungen,die nicht in einer Einrichtung betreut werden, wird ergänzend vom Statistischen Bundesamt eine Erhebung über die Pflegegeldempfänger zweijährlich ab dem Berichtsjahr 1999 zum 31. Dezember durchgeführt. Damit wird ein statistisches Gesamtbild über den Bereich der Pflege sichergestellt.
Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegedienste und Pflegeheime bzw. die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Träger der Pflegeversicherung (Pflegekassen) und die teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem SGB XI besteht oder die Bestandsschutz genießen.
Als Leistungsempfänger der Pflegeversicherung zählen ambulant und stationär betreute Pflegebedürftige und Pflegegeldempfänger, die nach dem SGB XI entsprechende Leistungen erhalten.
Die Statistik unterscheidet Pflegegeldempfänger mit und ohne kombinierte Leistungen. Das heißt, pflegebedürftige Personen, die zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder sonstigen ehrenamtlichen oder nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen gepflegt werden, sind Pflegegeldempfänger ohne kombinierte Leistungen. Können Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche oder nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen nicht ausreichend pflegen, werden noch Sachleistungen von Pflegeeinrichtungen erbracht. Damit erhalten diese Personen Pflegegeld und Sachleistungen. Sie zählen als Pflegegeldempfänger mit kombinierten Leistungen. Betreute Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Personen, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen betreut werden und somit Sachleistungen oder kombinierte Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Derartige Leistungen erhält ein Betroffener aufgrund seiner Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung und nur auf Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Bei der Zahl der Leistungsempfänger der Pflegeversicherung insgesamt können Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten. Aufgrund dieser Tatsache sind ab dem Berichtsjahr 2009 die Empfänger von Tages- bzw. Nachtpflege (teilstationäre Pflege) bereits bei den Leistungsempfängern insgesamt enthalten. Sie können allerdings jederzeit nachrichtlich ausgewiesen werden. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe "0" oder "G" sind nicht Bestandteil dieser Erhebung, da diese keine Leistungen aus der Pflegeversicherung, sondern Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung erhalten oder Selbstzahler sind.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind von den Pflegekassen zugelassene Einrichtungen mit einem nach dem SGB XI abgeschlossenen Versorgungsvertrag, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes durchführen. Pflegeeinrichtungen mit mehreren stationären Leistungsbereichen werden als eine Einrichtung gezählt. Das bedeutet, dass eine Einrichtung, die neben der vollstationären Dauerpflege auch Kurzzeitpflege und/oder Tages bzw. Nachtpflege anbietet, die Angaben für den gesamten stationären Bereich meldet. Wenn dagegen eine teil- oder vollstationäre Pflegeeeinrichtung noch ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI erbringt, wird sie in der Statistik als stationäre Einrichtung sowie als Pflegedienst mit jeweils gesondertem Datennachweis erfasst.
Als verfügbare Plätze zählen die am Stichtag zugelassenen und tatsächlich verfügbaren Pflegeplätze, die von der stationären Pflegeeinrichtung gemäß Versorgungsvertrag nach SGB XI vorgehalten werden.
Die Angaben zu Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weisen nur das nach dem SGB XI eingesetzte Personal aus. Bei der Zahl der Beschäftigten können Mehrfachzählungen entstehen, Personen, die sowohl im Pflegedienst als auch im Pflegeheim beschäftigt sind (mehrgliedrige Einrichtungen) werden doppelt gezählt. Nicht einbezogen sind Beschäftigte oder Pflegekräfte, die nur Krankenhilfe leisten oder Personen der Pflegestufe "0" oder "G" betreuen.
Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik bilden die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung – PflegeStatV) vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282), geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2013 (BGBl. I S. 2581) in Verbindung mit § 109 des Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch den Artikel 2, Absatz 24 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert wurde, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394).
zurück
Schwerbehinderte Menschen
Die Statistik der schwerbehinderten Menschen, die auf der Grundlage des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) alle zwei Jahre durchgeführt wird, erfasst Personen mit einem gültigen Ausweis, denen von den Versorgungsämtern aufgrund vorhandener gesundheitlicher Schäden ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Die Ergebnisse beinhalten persönliche Merkmale der Betroffenen, wie Alter und Geschlecht sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung.
zurück
Gesundheitswesen
Krankenhäuser
Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden und Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen und Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
zurück
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder - eine Krankheit zu heilen, einer Behinderung vorzubeugen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation).
zurück
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker/Apotheken
Die Angaben über die Zahl der berufsausübenden Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie geöffnete Apotheken stammen von den entsprechenden Kammern.
zurück
Als Gestorbene werden alle amtlich festgestellten Sterbefälle gezählt, außer Totgeborene, standesamtlich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen. Die regionale Zuordnung der Gestorbenen erfolgt nach dem Ort ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.
zurück
Bautätigkeit
Baugenehmigungen/Baufertigstellungen
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen sowie zustimmungsbedürftigen Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erfasst werden Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauabgänge. Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zu- oder Abgang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen "neuem" und "altem" Zustand ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. geht Wohnfläche verloren, wenn eine Wohnung zur Arztpraxis umgebaut wird) Minuswerte auftreten.
zurück
Gebäude
Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind, von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude im Sinne der Systematik sind auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dazu zählen u. a. unterirdische Krankenhäuser, Ladenzentren und Tiefgaragen.
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte - gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277 (in der jeweils gültigen Fassung) - Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m² Wohnfläche.
zurück
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. (z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Fabrikgebäude, Hotels usw.).
zurück
Wohnung
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören.
Wohnräume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.
zurück
Wohnfläche
Die Wohnfläche (zu berechnen nach der Wohnflächenverordnung) umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, also die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (z. B. Dielen, Abstellräume und Bad) innerhalb der Wohnung. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören. Nicht gezählt werden die Grundflächen von Zubehörräumen (z. B. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen). Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
zurück
Gebäude- und Wohnungsbestand
Der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes liegen als Ausgangsdaten die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung vom 9. Mai 2011 zugrunde. Für die maschinelle Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes werden Daten aus der Fertigstellungsstatistik und der Abgangsstatistik mit dem Ausgangsbestand zusammengeführt. Fortgeschrieben wird nur der Bestand an Wohngebäuden, Wohnheimen und Wohnungen (in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden).
zurück
Flächennutzung
Die Ergebnisse der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung resultieren aus Auswertungen des im Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen geführten Liegenschaftskatasters zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres. Die Ergebnisse werden entsprechend der Nutzungsartensystematik des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) ausgewiesen. ALKIS vereint die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Dadurch werden die raumbezogenen Kartendaten mit den nicht raumbezogenen Buchdaten verbunden.
zurück
Bodenfläche
Die Bodenfläche unterteilt sich in die Nutzungsartenbereiche Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer.
zurück
Siedlung
Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur Ansiedlung beitragen.
zurück
Wohnbaufläche
Wohnbaufläche: baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (z.B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
zurück
Industrie- und Gewerbefläche
Industrie- und Gewerbefläche: Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.
zurück
Tagebau, Grube, Steinbruch
Tagebau, Grube, Steinbruch: Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial abgebaut wird.
zurück
Sport-, Freizeit und Erholungsfläche
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche: Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche, die der Ausübung von Sportarten, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient.
zurück
Verkehr
Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebauten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.
zurück
Vegetation
Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst zum großen Teil Landwirtschaftsflächen und Wald, d.h. Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.
zurück
Landwirtschaft
Die Landwirtschaftsfläche umfasst Flächen für den Anbau von Feldfrüchten sowie Fläche, die beweidet oder gemäht werden kann einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.
zurück
Wald
Wald ist die Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt ist.
zurück
Gewässer
Der Nutzungsartenbereich Gewässer umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.
zurück
Siedlungs- und Verkehrsfläche
Die als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche dient der Berechnung des Nach-haltigkeitsindikators „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“. Sie setzt sich zusammen aus der Summe von „Siedlung“ und „Verkehr“ abzüglich der Summe aus „Bergbaubetrieb“ und „Tagebau, Grube, Steinbruch“.
zurück
Landwirtschaft
Bodennutzungshaupterhebung und Viehzählung
Die Bodennutzungshaupterhebung und die Viehzählung am 1. März wurden als Teil der Agrarstrukturerhebung 2016 durchgeführt. Zum Erfassungsbereich dieser Erhebung gehörten unabhängig von der Erwerbsart (Haupt- oder Nebenerwerb) alle landwirtschaftlichen und Gartenbaubetriebe:
1. mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar oder
2. weniger als fünf ha LF (einschl. Betriebe ohne LF), wenn diese mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- 10 Rinder
- 50 Schweine
- 10 Zuchtsauen
- 20 Schafe
- 20 Ziegen
- 1000 Haltungsplätze für Geflügel
- 0,5 ha Hopfen
- 0,5 ha Tabak
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
- 0,3 ha Blumen und Zierpflanzen im Freiland
- 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern
- 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze
Betriebsgrößen, Kulturarten und Fläche sowie die Bestände an Schafen, Geflügel, Ziegen und Einhufern wurden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 total erfasst. Die Rinder- und Schweinebestände entstammen der Viehzählung zum Stichtag 3. November 2016.
Alle Zahlenangaben der vorliegenden Veröffentlichung beziehen sich ausschließlich auf die Bodennutzung und Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben. Die regionale Zuordnung der Flächen und Viehbestände zu den Gemeinden und Kreisen richtet sich nach dem Sitz des Betriebes (Betriebssitzprinzip).
zurück
Viehzählungen am 3. November
Die Rindermerkmale werden seit Mai 2008 halbjährlich allgemein durch die sekundärstatistische Auswertung des "Herkunfts- und Informationssystems für Tiere; Teil Rinder" (HIT-Rinderdatenbank) erfasst. In dieser Datenbank sind die Rindermerkmale auf Einzeltierbasis gespeichert. Fehlende Merkmale (z. B. Anteil der Schlachttiere, Nutzungsrichtung der Kühe) werden anhand von Hilfsmerkmalen (z. B. Produktionsrichtung bzw. Koeffizienten) berechnet.
Die Erhebung über die Schweinebestände wird ebenfalls halbjährlich durchgeführt. Befragt werden durch eine Stichprobe Schweine haltende Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen.
zurück
Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder im Haupt- oder im Nebenerwerb ausübt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
zurück
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Fläche, die zur Erzeugung pflanzlicher landwirtschaftlicher Produkte bestimmt ist. Hierzu rechnen die Flächen der folgenden Nutzungsarten: Ackerland, Dauergrünland, Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, Rebland, Korbweidenanlagen sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.
zurück
Ernteermittlung
Eingebrachte Ernte bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland ohne Berücksichtigung des Verwendungszweckes. Erntemengen werden berechnet auf der Basis der durch die Bodennutzungshaupterhebung ermittelten Anbauflächen und den durch die Ernte- und Betriebsberichterstattungen über Feldfrüchte und Grünland bzw. der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung erfassten Hektarerträgen.
zurück
Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Abschnitte B und C
Der Erhebungsbereich umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten nach den Abschnitten B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe" der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) bzw. der daraus abgeleiteten deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Meldepflichtig sind alle produzierenden Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Handwerk) mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 20 und mehr tätigen Personen von Mehrbetriebsunternehmen anderer Wirtschaftsbereiche außerhalb des oben genannten Erhebungsbereiches.
Als Ausnahme zu den genannten Abschneidegrenzen werden in den folgenden Wirtschaftszweigen auch Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen zur Berichterstattung herangezogen:
08.11 Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
10.91 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
10.92 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
11.06 Herstellung von Malz
16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (gilt hier nur für Sägewerke)
23.63 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
zurück
Betrieb
Ein an einem Standort gelegenes Unternehmen (Einbetriebsunternehmen) oder ein Teil eines Unternehmens, wenn an diesem Ort oder von diesem Ort aus Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden, für die in der Regel eine oder mehrere Personen im Auftrag desselben Unternehmens arbeiten. Örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Unternehmen werden im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ebenfalls als eigenständige Betriebe erfasst.
zurück
Tätige Personen (Beschäftigte)
Alle Personen, die in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber,
-innen und tätige Mitinhaber, -innen sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind, als Heimarbeiter, -innen auf der Lohn- und Gehaltsliste geführt werden, an andere Unternehmen gegen Entgelt überlassene Mitarbeiter sowie Personen, die im Betrieb tätig sind und in einem vertraglichen Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zu einem auf Personalbewirtschaftung spezialisierten Tochterunternehmen (Personalgesellschaft) oder einer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gebildeten Auffanggesellschaft der Unternehmensgruppe stehen, der auch der Betrieb/das Unternehmen angehört. In der Zahl der tätigen Personen sind gewerblich und kaufmännisch Auszubildende enthalten. Nicht dazu rechnen dagegen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassene Personen (Leiharbeiter, -innen).
zurück
Entgelte (Bruttolohn- und Bruttogehaltsumme)
Summe der Bruttobezüge der tätigen Personen ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), jedoch einschließlich Lohn- und Gehaltszuschläge (auch Gratifikationen, Erfolgsprämien, Provisionen, Tantiemen usw.). Vergütungen für gewerblich und kaufmännisch Auszubildende sind enthalten. Nicht erfasst werden allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.
zurück
Gesamtumsatz
Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und industriellen/handwerklichen Dienstleistungen, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstiger nichtindustrieller Tätigkeit (z. B. Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, aus Lizenzverträgen, Provisionseinnahmen und aus Veräußerung von Patenten sowie Erlöse aus Transportleistungen für Dritte und aus dem Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge ohne in Rechnung gestellte Umsatz-(Mehrwert-)steuer, jedoch einschließlich Verbrauchsteuern und der Kosten für Fracht, Verpackung und Porto, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
zurück
Auslandsumsatz
Umsatz aus direkten Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Erlöse aus Lieferungen an inländische Firmen, die die bestellten Waren ohne weitere Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen (Umsätze mit deutschen Exporteuren).
zurück
Investitionen
Dazu gehören die gesamten nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen (Neu- und Ersatzinvestitionen) einschließlich selbsterstellter Anlagen, im Bau befindliche Anlagen (soweit aktiviert) und solche Leasing-Güter, welche beim Leasing-Nehmer (bezogen auf das Geschäftsjahr) aktiviert wurden. Nicht berücksichtigt sind die Anzahlungen für Anlagen, soweit sie nicht bereits aktiviert wurden, die Investitionen in Betrieben des Unternehmens im Ausland, Zugänge durch den Kauf kompletter Unternehmen oder Betriebe, die bei den Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen zwischen verschiedenen Anlagekonten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen u. a.
zurück
Energieverbrauch (insgesamt)
Energieverbrauch
Die Umrechnung der in Tonnen oder Kubikmetern erhobenen Energieträger in Megajoule erfolgt auf der Grundlage der je Energieträger/Brennstoff vom Betrieb ausgewiesenen spezifischen Heizwerte (Hi). Bei dem mittels Brennwert (Hs) ermittelten Energieträger Erdgas, der in Kilowattstunden erhoben wird, erfolgt die Berechnung der Normkubikmeter mittels Heizwert (Hi), um so den Energiegehalt des Erdgases in Megajoule zu ermitteln. Bei den übrigen in Kilowattstunden erhobenen Energieträgern erfolgt die Umrechnung mit dem Faktor 3,6 (1 kWh = 3,6 MJ).
Soweit Energieträger als Brennstoffe zur Stromerzeugung in eigenen Anlagen eingesetzt werden, enthält der Gesamtenergieverbrauch Doppelzählungen, die sowohl den Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe als auch des erzeugten Stroms umfassen. Sonstige Energieträger beinhalten alle übrigen Mineralölerzeugnisse, hergestellte Gase, Klärschlamm, Abfälle und alle übrigen Energieträger.
Nichtenergetischer Verbrauch
Ein nichtenergetischer Verbrauch liegt vor, wenn Energieträger nicht als Brennstoffe eingesetzt werden, sondern als Rohstoffe zu Produkten/Gütern (z. B. Chemikalien, Kunststoffe) verarbeitet werden.
zurück
Baugewerbe
Bauhauptgewerbe - Hochbau, Tiefbau und Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
Grundlage der Tabelle ist die Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe. Die Erhebung umfasst alle bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
zurück
Ausbaugewerbe - Bauinstallation und sonstiger Ausbau
Grundlage der Tabelle ist die Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe. Die Erhebung umfasst alle ausbaugewerblichen Betriebe von Unternehmen des Ausbaugewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche mit im Allgemeinen 10 und mehr tätigen Personen, soweit diese Einheiten im Inland tätig sind.
zurück
Betrieb
Einbetriebsunternehmen, Haupt- und Zweigniederlassungen, Filialen sowie Bauhöfe und Baustellen, die ein eigenes Bau- oder Lohnbüro mit gesonderter Abrechnung besitzen, Arbeitsgemeinschaften und Betriebe sowie selbständige Betriebsabteilungen von Unternehmen, deren Schwerpunkt nicht in bauhauptgewerblicher Tätigkeit liegt, sofern sie Bauleistungen für den Absatz am Markt erbringen oder Bauten zum Zweck der Vermietung durch das eigene Unternehmen erstellen.
zurück
Tätige Personen (Beschäftigte)
Tätige Inhaber und tätige Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen (Arbeiter, Angestellte sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildende; auch Leiharbeiter oder durch andere Vertragsbeziehungen auf Baustellen tätige Personen).
zurück
Gesamtumsatz des Vorjahres
Als Umsatz gelten alle im Vorjahr im Bundesgebiet erzielten Gesamtumsätze von am Erhebungsstichtag (30. Juni) bestehenden Betrieben.
zurück
Tourismus
Der Berichterstattung unterliegen alle Beherbergungseinrichtungen, die zehn und mehr Gäste gleichzeitig beherbergen können. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und Hütten, Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zu den Beherbergungseinrichtungen zählen auch alle Campingplätze (Urlaubscamping) mit mindestens zehn Stellplätzen.
zurück
Angebotene Betten
Das ist die Anzahl der Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten, die tatsächlich in den geöffneten Beherbergungsstätten (ohne Camping) angeboten wurden. Die Anzahl der Betten entspricht dabei der Anzahl der Personen, die bei Normalbelegung gleichzeitig hätten übernachten können. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten, die bei Überbelegung zusätzlich zur Verfügung gestanden hätten, wurden nicht berücksichtigt.
zurück
Ankünfte
Die Ankünfte beinhalten die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
zurück
Übernachtungen
Als Übernachtungen zählen Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungseinrichtungen übernachteten und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett/Stellplatz belegten.
zurück
Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle
Straßenverkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen verletzt oder getötet wurden oder Sachschaden verursacht worden ist. Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst alle Unfälle, zu denen die Polizei herangezogen wurde. Erhebungspapiere für die Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind die Durchdrucke der im Grundaufbau bundeseinheitlichen Verkehrsunfallanzeigen, die von den aufnehmenden Polizeibeamten ausgefüllt werden.
zurück
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sinne)
Das sind Unfälle, bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit). Dies betrifft auch Fälle unter Einfluss berauschender Mittel.
zurück
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden - sonstige Sachschadensunfälle unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
Ab Berichtsjahr 2008 handelt es sich um Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder anderen berauschenden Mitteln stand und gleichzeitig alle beteiligten Kfz noch fahrbereit waren.
Die Zahl für die Berichtsjahre bis 2007 enthält nur Unfälle unter Alkoholeinfluss, so dass von 2007 zu 2008 kein Vergleich möglich ist.
Sonstige Sachschadensunfälle ohne Alkoholeinwirkung
Das sind Unfälle, bei denen kein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit vorlag (unabhängig davon, ob die beteiligten Kfz fahrbereit waren oder nicht) und Unfälle, bei denen ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vorlag und alle beteiligten Kfz fahrbereit waren, aber kein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand.
zurück
Unfälle mit Personenschaden
Das sind Unfälle, bei denen Personen getötet bzw. schwer oder leicht verletzt wurden.
zurück
Verunglückte
Verunglückte sind Personen, die beim Unfall verletzt oder getötet wurden. Dabei werden erfasst als:
Getötete: Personen, die beim Unfall oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben,
Schwerverletzte: Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung (für mindestens 24 Stunden) in einem Krankenhaus aufgenommen wurden,
Leichtverletzte: alle übrigen Verletzten.
zurück
Kraftfahrzeugbestand
Kfz-Bestand
Die jährliche Zählung des Fahrzeugbestandes umfasst alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon.
zurück
Unternehmen und Arbeitsstätten
Gewerbeanzeigen
Auskunftspflichtig für die Gewerbeanzeigenstatistik sind die Gewerbeanzeigenden, die nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle bzw. nach § 55c GewO ein Reisegewerbe als selbstständige Tätigkeit anzeigen müssen. Sie erfüllen ihre statistische Auskunftspflicht durch die Erstattung der Anzeige bei den zuständigen Behörden. Diese übermitteln die Angaben der Gewerbeanzeigen monatlich an das zuständige statistische Landesamt.
Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Die Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, regelt § 6 GewO.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau), die freien Berufe im Sinne des Gewerberechts (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), Versicherungsunternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Wird aber eine dieser nichtgewerblichen Tätigkeiten in Verbindung mit einer Gewerbetätigkeit ausgeübt, kommen die allgemeinen Bestimmungen der GewO zur Anwendung.
Anzeigepflichtig sind die Gewerbetreibenden (natürliche oder juristische Personen). Bei Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaften als solche, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Damit ist jeder dieser Gesellschafter auch anzeigepflichtig.
Eine Gewerbemeldung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen und wird mit einem der dafür gesetzlich vorgegebenen Meldeformulare, unterschieden nach Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung, vollzogen. Gewerbeummeldungen werden entsprechend dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 1970) ab August 2006 nicht mehr verarbeitet.
Die Gewerbemeldungen beinhalten u. a. neben den Hilfsmerkmalen, Name und Anschrift des Gewerbetreibenden, verbale Angaben zur aufgenommenen bzw. beendeten Tätigkeit, die Anzahl der voraussichtlich bzw. zuletzt beschäftigten Arbeitnehmer, unterschieden nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, den Grund der Gewerbemeldung, die Art der Niederlassung, Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Neben diesen betriebsbezogenen Merkmalen werden die personenbezogenen Merkmale Staatsangehörigkeit und Geschlecht der Gewerbetreibenden erfasst. Jedes Gewerbe wird gemäß den verbalen Angaben auf der Gewerbeanzeige zur angemeldeten bzw. beendeten Tätigkeit einer Wirtschaftsabteilung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige" (WZ 2008) zugeordnet.
zurück
Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- Neugründungen,
- Gründungen nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Zuzug eines bestehenden Betriebes aus einem anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Wiedereröffnung nach
Verlegung,
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschaftereintritt,
- Erbfolge, Kauf oder Pacht.
zurück
Eine Abmeldung ist abzugeben bei
- Aufgabe eines Gewerbebetriebes in Differenzierung nach:
- vollständigen Aufgaben,
- Schließung nach Umwandlungsgesetz (z. B. Verschmelzung, Spaltung)
- Fortzug eines bestehenden Gewerbebetriebes in einen anderen Gewerbeamtsbereich, d. h. Schließung
wegen Verlegung,
- Übergabe eines weiterhin bestehenden Betriebes auf Grund von:
- Rechtsformwechsel,
- Gesellschafteraustritt,
- Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung.
zurück
Insolvenzen
Die Zahl der Insolvenzverfahren umfasst alle im Berichtszeitraum durch Gerichtsentscheid eröffneten bzw. mangels Masse abgewiesenen Verfahren sowie die Verbraucherinsolvenzen, bei denen der vorgelegte Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden, weiterhin über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. OHG, GbR) sowie über einen Nachlass und über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft.
Die Insolvenzstatistik liefert monatliche Informationen über die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen (wie z. B. persönlich haftende Gesellschafter größerer Unternehmen), Nachlässen und Gesamtgütern sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen. Bei der Insolvenz eines Unternehmens wird zusätzlich der Eröffnungsgrund, der Wirtschaftszweig, die Rechtsform, der internationale Bezug, das Gründungsjahr, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie die Anordnung von Eigenverwaltung erfragt.
Die Verfahren werden unterschieden in:
Regelinsolvenzverfahren finden Anwendung bei
- Unternehmen (einschließlich Kleingewerbe),
- Nachlass- und Gesamtgutangelegenheiten,
- natürlichen Personen, die u. a. als Gesellschafter bei einem größeren Unternehmen beteiligt sind,
- Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse nicht
überschaubar (mehr als 19 Gläubiger und Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen) sind.
Verbraucherinsolvenzverfahren stellen ein vereinfachtes Insolvenzverfahren dar, das gilt für
- Verbraucher (bis Dezember 2001 auch für Kleingewerbetreibende) und
- ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar (weniger als 20 Gläubiger und
keine Verbindlichkeiten aus einem Arbeitsverhältnis) sind.
Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Die Verkürzung der "Wohlverhaltensphase" zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben.
Die übrigen Schuldner gliedern sich in
- natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.,
- ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren,
- ehemals selbstständig Tätige mit Verbraucherinsolvenzverfahren,
- Verbraucher und
- Nachlässe.
zurück
Kaufwerte für Bauland
Kaufwerte für Bauland
Die Statistik der Kaufwerte für Bauland berücksichtigt durch Kauf erworbene Grundstücke, die eine Fläche von 100 m² und mehr umfassen, in den Baugebieten der Gemeinden liegen sowie Baulandeigenschaften besitzen.
Für die zeitliche Zuordnung der Kauffälle ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erhebungsmerkmale sind die Gemeinde, der Preis und die Fläche des verkauften Grundstückes. Der Verkaufspreis versteht sich ohne Grunderwerbsnebenkosten. Die Ergebnisse der Statistik der Kaufwerte für Bauland stellen hinsichtlich der in den Tabellen aufgelisteten Kauffälle, der veräußerten Fläche und der Kaufsummen in der jeweiligen Gliederung Summen dar. Bezüglich der Kaufwerte werden flächenbezogene Durchschnitte für den relevanten Zeitabschnitt ausgewiesen. Allerdings können die Zahlen nur bedingt einen Anhaltspunkt für das allgemeine Preisniveau der unbebauten Grundstücke vermitteln, da weitere Einflussgrößen (z. B. Standort, Lage, Beschaffenheit, Nutzungsmöglichkeiten) zu beachten sind.
zurück
Baureifes Land
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke, die von der Gemeinde für eine Bebauung vorgesehen sind und bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen. Ihr Erschließungsgrad gestattet die sofortige Bebauung. Baureifes Land liegt im Allgemeinen an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt. Es fallen hierunter in erster Linie Baulücken und der städtebautechnisch aufgeschlossene Grundbesitz, der mitunter nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt. Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstückes bebaut werden kann.
zurück
Rohbauland
Rohbauland sind unbebaute Grundstücke, die für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen sind. Sie liegen im Baugebiet der Gemeinde und werden in absehbarer Zeit bei einer geordneten baulichen Entwicklung zur Erschließung und Bebauung freigegeben.
zurück
Sonstiges Bauland
Sonstiges Bauland kann seinem Charakter nach sowohl baureifes Land als auch Rohbauland sein. Es unterscheidet sich aber von beiden durch seine feststehende bisherige Nutzung. Zu dieser Baulandart zählen Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen.
Industrieland sind unbebaute Grundstücke, die im Bebauungsplan als reines Industrie- oder Gewerbegebiet ausgewiesen sind.
Land für Verkehrszwecke sind unbebaute Grundstücke, die für Straßen, Parkplätze, Eisenbahnen und ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
Straßenland, das gewerblich genutzt werden soll (z. B. zur Aufstellung von Zeitungskiosken oder Verkaufsständen), zählt nicht zum Land für Verkehrszwecke, sondern zum baureifen Land.
Freiflächen sind unbebaute Grundstücke, die sich im Baugebiet der Gemeinde befinden, ohne dass eine Bebauung im üblichen Sinne vorgesehen ist.
Vielmehr handelt es sich um Grünflächen, Parkanlagen, Sport-, Spiel- und Zeltplätze, die dem öffentlichen Gebrauch dienen. Werden Flächen, die bisher zu einem land- und forstwirtschaftlichen
Betrieb gehörten, als Freiflächen ausgewiesen, aber weiter land- und forstwirtschaftlich genutzt, so sind diese Flächen als land- und forstwirtschaftliches Vermögen anzusehen.
zurück
Öffentliche Finanzen
Ist-Aufkommen der Realsteuern
Der von den Steuerpflichtigen in der einzelnen Gemeinde im Laufe des Kalenderjahres aufgebrachte Steuerbetrag in den Steuerarten Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
zurück
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Jahresaufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Jahresaufkommens aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung vereinnahmt werden.
Die Aufteilung des Gemeindeanteils auf die Gemeinden wird nach einem Schlüssel vorgenommen, dessen Grundlage die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist. Diese Schlüsselzahl wird für jede Gemeinde ermittelt und entspricht somit dem in einer Dezimalzahl ausgedrückten Anteil am Steueraufkommen.
Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
zurück
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Anteil, der den Gemeinden in Höhe von 2,2 Prozent des Aufkommens an der Umsatzsteuer zusteht (nach Abzug des Vorabanteils des Bundes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses an die Rentenversicherung). Die Verteilung dieses Betrages auf die einzelnen Länder erfolgt jeweils nach Schlüsseln. Grundlage für die Schlüsselberechnung bilden das Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Bundeslandes.
Die gemeindekonkrete Schlüsselzahl ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinde an dem Gesamtwert des Landes. Sie wird für jede einzelne Gemeinde durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Die Schlussabrechnung, deren Zahlung erst im Folgejahr erfolgt, wird bei der Ermittlung des Gemeindeanteils in die Berechnung einbezogen.
zurück
Hebesatz
Bei der Berechnung der Realsteuern wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Durch Anwendung eines Hundertsatzes (Hebesatz) auf den Steuermessbetrag erhält man die geschuldete Steuer.
Der Hebesatz wird durch die hebeberechtigte Gemeinde für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt. Dabei kann der jahresgültige Hebesatz bis zum Ablauf des ersten Halbjahres rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr geändert werden, danach nur, wenn keine Erhöhung gegenüber der letzten Festsetzung stattfindet.
Mit der selbständigen Festlegung der Hebesätze haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe ihrer Realsteuereinnahmen zu beeinflussen. Die Festsetzung unterliegt jedoch nach oben der Beschränkung, dass die Gemeinde bei der Einnahmebeschaffung auf die wirtschaftliche Kraft der Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen muss.
Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz (Grundsteuer) bzw. der Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer) liegt.
zurück
Realsteueraufbringungskraft und Steuereinnahmekraft
Die Realsteueraufbringungskraft ergibt sich aus der Summe der Fiktiven Ist-Aufkommen der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Realsteueraufbringungskraft vermindert um die Gewerbesteuerumlage und Hinzurechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ergibt die Steuereinnahmekraft.
Durch die Anwendung des jeweiligen gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatzes auf die Grundbeträge wird die Wirkung der unterschiedlichen Hebesatzanspannungen ausgeschaltet. Man erhält für den Berichtszeitraum einen vergleichbaren Maßstab zur Beurteilung der Gemeinden eines Bundeslandes untereinander.
zurück
Gewerbesteuerumlage/Gewerbesteuer - netto
Vom Gewerbesteueraufkommen müssen die Gemeinden eine Umlage an das für sie örtlich zuständige Finanzamt abführen. Die Umlage errechnet man durch Anwenden eines Vervielfältigers auf den Grundbetrag der Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum. Der Vervielfältiger beträgt derzeit für die neuen Bundesländer 35 Prozent.
Die Umlage ist entsprechend dem Verhältnis von Bundes- und Landesvervielfältiger auf den Bund bzw. das Bundesland aufzuteilen (14,5 Prozent Bundesvervielfältiger und 20,5 Prozent Landesvervielfältiger).
Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage vom Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer erhält man die Gewerbesteuer netto. Im Austausch für diese Gewerbesteuerumlage erhalten die Gemeinden einen Anteil von der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer.
zurück
Schuldenstand
Die Erhebung zum jährlichen Schuldenstand erfasst sowohl den Schuldenstand am Ende des Berichtsjahres als auch alle in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Berichtsjahres neu aufgenommenen Schulden zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses und die im gleichen Zeitraum zurückgezahlten Schuldbeträge.
zurück
Bereinigte Einzahlungen/ Auszahlungen
Summe aller Einzahlungen bzw. Auszahlungen (ohne Finanzierungstätigkeit) abzüglich der Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
zurück
Personal im öffentlichen Dienst
Im Personalbestand des Landesbereiches und des Kommunalen Bereiches sind die Beschäftigten der im Haushalt brutto geführten Behörden, Gerichte, Ämter und Einrichtungen (Kernhaushalt - Beschäftigungsbereich (BB) 11 (staatlich) bzw. BB 21 (kommunal)), die Beschäftigten der aus dem Haushalt ausgegliederten und als Sonderrechnung geführten rechtlich unselbstständigen Einrichtungen (Staatsbetriebe - BB 12 bzw. kommunale Eigenbetriebe - BB 22) und Krankenhäuser (BB 13 (staatlich) bzw. BB 23 (kommunal)) in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit eigener Wirtschafts-/ Rechnungsführung und die Beschäftigten der rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (Anstalten, Körperschaften und Stiftungen unter Landesaufsicht - BB 47 bzw. Körperschaften und Anstalten unter kommunaler Aufsicht - BB 24 (Zweckverbände) und BB 48) enthalten.
Zum Personal-Ist-Bestand zählen alle Beschäftigten, die am 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Dienststelle/Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus Haushaltsmitteln dieser Stelle beziehen oder aus Drittmitteln finanziert werden. Hierzu gehören neben den Dauerbeschäftigten auch die Beschäftigten in Ausbildung und die Beschäftigten mit Zeitvertrag (einschließlich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem öffentlich-geförderten Arbeitsverhältnis).
Die Sachsensumme enthält beim Personal im Landesbereich auch Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb des Freistaates Sachsen befindet. Beim Personal im Kommunalen Bereich sind die Beschäftigten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen am jeweiligen Dienst-/Arbeitsort enthalten.
zurück
Alle Fußnoten
1) Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.
Die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 ist aufgrund methodischer Änderungen bei den Wanderungsstatistiken, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen bei der Genauigkeit der Ergebnisse können aus der erhöhten Zuwanderung und den dadurch bedingten Problemen bei der melderechtlichen Erfassung Schutzsuchender resultieren.
2) Regionale Zuordnung für Empfänger der örtlichen Träger nach Sitz des Trägers (in der Regel mit Wohnsitz identisch). Empfänger in Erstaufnahmeeinrichtungen (überörtlicher Träger) und dort getätigte Leistungen sind nur in der Sachsensumme enthalten.
3) bezogen auf Einwohnerstand vom 30.06. des Berichtsjahres
4) Ohne Haushalte, in denen mindestens ein Haushaltsmitglied in der Haupttätigkeit selbstständiger Landwirt ist, sowie ohne Haushalte, die keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben. Das mittlere monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird über Median berechnet.
5) einschließlich Beamte
6) Sachsensumme: einschließlich 28 Zahnärzte, die regional nicht zuzuordnen waren
7) nur reine Wohngeldhaushalte, d. h. Haushalte in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld nach Wohngeldgesetz erhalten
8) Einschließlich Schüler/-innen der Förderschulklassen an Freien Waldorfschulen
9) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 inkl. der Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gem. § 264 Abs. 7 SGB V
10) Der Sachsenwert beinhaltet die Daten der örtlichen Träger (Kreisfreie Städte und Landkreise) und die des überörtlichen Trägers (Kommunaler Sozialverband Sachsen).
11) Berufliche Schulzentren sowie separate Schulen / Schulen im verwaltungsrechtlichen Sinne (Einrichtungen) / Aufgliederung nach Schularten = Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten der berufsbildenden Schulen nach § 8 SchulG
12) Ohne Jahrgangsstufen 11 und 12
13) Seit Berichtsjahr 2017 werden Aus- und Einzahlungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr im Rahmen der Statistik der Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach SGB XII erfasst.
14) Einschließlich Beschäftigte "Ohne Angabe" der Wirtschaftsgliederung
15) Fortschreibung basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011
16) bis 2004 Bezeichnung "Hilfe in besonderen Lebenslagen"; ab 2005 ohne Personen die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten
17) Die Summe Sachsen enthält die Daten der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (einschl. des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen).
18) Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d.h. die Differenz zwischen "neuem Zustand" und "altem Zustand", ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z.B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten.
19) Quelle der Ergebnisse je Einwohner: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 09.05.2011
21) Ab 2010 sind die Daten des Kommunalen Sozialverbandes nicht mehr in Summe mit der Stadt Leipzig ausgewiesen und auch nicht in der Summe für die NUTS 2-Region Leipzig enthalten.
Ebenfalls ab 2010 sind die Daten der obersten Landesjugendbehörden nicht mehr in Summe mit der Stadt Dresden ausgewiesen und auch nicht in der Summe für die NUTS 2-Region Dresden enthalten.
22) Kernhaushalt und Sonderrechnungen des Landes sowie rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Einrichtungen unter Landesaufsicht ohne Sozialversicherungsträger.
Die Sachsensumme enthält darüber hinaus Beschäftigte, deren Dienst-/Arbeitsort sich außerhalb Sachsens befindet.
23) Die Kreissummen enthalten die Daten des Landkreishaushaltes, der kreisangehörigen Gemeinden sowie der Verwaltungsverbände.
24) Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich "Hartz IV"; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
25) Gebietsstand zum 31.12. des jeweiligen Jahres
26) Berechnungen mit Gesamtbevölkerungszahl am 31. Dezember;
die Berechnung der Angaben je Einwohner erfolgte seit 2011 auf der Grundlage der fortgeschriebenen Einwohnerzahl auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011
27) Kernhaushalte (einschl. Kommunaler Sozialverband Sachsen) und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gv. sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter kommunaler Aufsicht einschließlich Zweckverbände
28) Nur Empfänger von besonderen Leistungen nach §§ 4-6 AsylbLG.
29) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen, technischen und sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
30) Primärdaten des Kraftfahrtbundesamtes, Flensburg / Angabe für Sachsen einschließlich unbekannter Kreiszuordnung
Ab 1. März 2007 ist nicht mehr der Standort, sondern der Wohnort des Halters maßgebend.
Nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen.
31) Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil, Lebensversicherung, Versorgungswerk, sonstige Unterstützungen wie BAföG, Stipendien, Elterngeld, Asylbewerberleistungen, Vorruhestandsgeld, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Pflegegeld für Pflegekinder oder -eltern, Darlehen nach dem Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz, Krankengeld.
32) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich ab dem Berichtsjahr 2010 die Berechnungsvorschrift für den Gesamtschuldenstand aufgrund von Anforderungen der EU geändert hat.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2009 werden in dem Gesamtschuldenstand nur Wertpapier-, Kreditmarktschulden und Schulden bei öffentlichen Haushalten ausgewiesen. Ab 2010 enthält der Gesamtschuldenstand:
- Kassenkredite
- Wertpapierschulden
- Schulden aus Krediten
- Versicherungstechnische Rückstellungen (nur 2010)
- übrige Verbindlichkeiten (ab 2013 nur Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) und
- Kreditähnliche Rechtsgeschäfte.
Die Kreisgebiets- bzw. NUTS 2-Regionssummen enthalten die Daten der Landkreise (Landratsämter), kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsverbände. Das Ergebnis für Sachsen enthält darüber hinaus die Daten des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.
34) Die Angaben der Kreisfreien Städte und Landkreise bzw. der NUT 2-Regionen sind ohne Insolvenzverfahren, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in Sachsen haben, aber deren Insolvenzabwicklung in Sachsen erfolgt. Diese Insolvenzverfahren sind nur in der Sachsensumme enthalten.
35) Methodischer Hinweis:
Die Hochrechnung des Mikrozensus erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.
38) Kredit- und Versicherungsgewerbe; Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
39) Ohne selbständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie ohne Personen, die kein Einkommen haben bzw. keine Angabe über ihr Einkommen gemacht haben, errechnet über Median
40) Haupteinkommensbezieher des Wohngeldhaushaltes ist Rentner/Rentnerin bzw. Pensionär/Pensionärin
41) Einschließlich Absolventen/Abgänger von Schulen des 2. Bildungsweges
42) Einschließlich Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege
43) Fortschreibungsergebnis auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011
44) Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten
45) Ohne Kurse an Beruflichen Gymnasien
47) Zu- bzw. Fortzüge über die Grenzen des jeweiligen Gebietes (Kreis, NUTS2, Land)
48) Todesursache
Klassifizierung nach ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision
49) Das Ergebnis zum 31. Dezember 2019 enthält noch nicht die am 1. Januar 2019 vollzogene Flächenumgliederung von Chemnitz, Stadt nach Burkhardtsdorf (Erzgebirgskreis).
60) Einschließlich berufsbildende Förderschulen / Schulen im Sinne der eingerichteten Schularten
62) Wegen Überschneidung der einzelnen Leistungen nach dem SGB XII dürfen die Empfänger nicht zu einer Gesamtzahl addiert werden.
Die Angabe für Sachsen enthält alle Empfänger mit sächsischem Leistungsträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort, unabhängig von der Art und dem Sitz des Sozialhilfeträgers, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach 5. bis 9. Kapitel allerdings nur für Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger.
Ein Bezug zu den Ausgaben der Sozialhilfe ist bei dieser Methode auf regionaler Ebene nicht möglich, da die Ausgaben nicht nur durch die Kreisfreien Städte und Landkreise, sondern zu einem erheblichen Anteil vom überörtlichen Träger bestritten werden.
63) Summenbildung über Empfänger mit dem Lebensunterhalt dienenden Leistungen:
- nach SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende), "Hartz IV":
erwerbsfähige (ALG II) und nicht erwerbsfähige (Sozialgeld) Regelleistungsberechtigte
im Dezember; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
- nach SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe):
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) in und außerhalb von Einrichtungen im Dezember und
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) außerhalb von Einrichtungen
am 31. Dezember
Die regionale Zuordnung der Leistungsempfänger erfolgt nach ihrem Wohnort.
Beim SGB XII bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nur Empfänger mit sächsischem Leistungsträger.
Die Angabe für Sachsen enthält beim SGB XII alle Empfänger mit sächsischem Sozialhilfeträger (auch außerhalb Sachsens wohnende).
64) Jung- und Mastschweine, Zuchteber
65) Pferde, Esel, Maultiere und andere
66) einschließlich bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr
67) ab 2010 Silomais mit 35 Prozent Trockenmasse, vorher Originalertrag
68) Betriebe mit 50 und mehr Schweinen bzw. 10 und mehr Zuchtsauen
Alle Fußnoten Ende
______________________________________________________________________________________
© Statistisches Landesamt Sachsen