Internetpräsentation des Frühwarnsystems
"Kommunale Haushalte"
Hinweise zum Frühwarnsystem Kommunale Haushalte
I.
Ertragslage
II.
Finanzlage/ Liquiditätslage
III.
Vermögenslage
IV.
Sonstiges
V.
Bewertung
__________________________________________________________________________
I.
Ertragslage
Bezeichnung |
Erläuterung |
Gesamtergebnis
vor Verrechnung |
Das Gesamtergebnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 23 SächsKomHVO)
errechnet sich aus der Summe des Ordentlichen Ergebnisses (dieses ergibt
sich aus der Differenz zwischen der Summe der ordentlichen Erträge und der
Summe der ordentlichen Aufwendungen) und des Sonderergebnisses. Der Indikator zeigt an, ob im Haushaltsjahr
ein „originärer“ Ausgleich des Ergebnishaushalts (d.h. ohne Verrechnung und
ohne Ergebnisglättung) erreicht wird. |
Verrechnung mit Basiskapital
notwendig zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes |
Eine
Verrechnung ist „notwendig“, wenn ein negatives Gesamtergebnis vorliegt und
dieses - zzgl. ggf. veranschlagter Fehlbeträge
aus Vorjahren - nicht durch Rücklagen aus Vorjahren ausgeglichen werden
kann. Der Indikator zeigt an, ob für den Haushaltsausgleich
Basiskapital eingesetzt werden muss und damit dem Ressourcenverzehr Vorschub geleistet wird. |
Fehlbeträge im Gesamtergebnis nach Verrechnung |
Summe
der im Ergebnishaushalt veranschlagten Vorträge von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses
auf Folgejahre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 und 32 SächsKomHVO
i.V.m. Muster 5 Zeile 31 und 32 VwV
KomHSys. Der Indikator zeigt an, ob der Ausgleich
des Ergebnis-haushaltes gemäß § 72 Abs. 3 Satz 1 bis 4 SächsGemO
erreicht wird. |
II.
Finanzlage/ Liquiditätslage
Bezeichnung |
Erläuterung |
Nettoinvestitionsmittel |
Nettoinvestitionsmittel errechnen sich als Differenz des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit
und den Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung. Der Indikator zeigt an, ob im Haushaltsjahr
Nettoinvesti-tionsmittel erwirtschaftet
werden. |
Saldo aus verfügbaren Mitteln und ordentlicher Tilgung
|
Soweit die Nettoinvestitionsmittel negativ sind, wird der Saldo aus den verfügbaren Mitteln und den Auszahlungen für die ordentliche Tilgung gebildet.
Der Indikator zeigt an, ob die ordentliche Tilgung durch verfügbare Mittel (sog. Ersatzdeckungsmittel) gedeckt werden kann. |
Zahlungsmittelbedarf (§ 3 Abs. 1 Nr. 50 SächsKomHVO)
|
Betrag des im Finanzhaushalt veranschlagten Zahlungsmittelbedarfs gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 50 SächsKomHVO i.V.m. Muster 7 Zeile 50 VwV KomHSys. Soweit ein Zahlungsmittelüberschuss veranschlagt wird, unterbleibt eine Angabe. Der Indikator zeigt an, dass voraussichtlich Bedarf an Kassenkrediten zur Sicherstellung der Liquidität besteht. |
Finanzmittelbestand |
Der Finanzmittelbestand (§ 3 Abs. 1 Nr. 55 - Nr. 51 + 52 SächsKomHVO) errechnet sich aus dem im Finanzhaushalt
veranschlagten voraussichtlichen Bestand an liquiden Mitteln am Ende des
Haushaltsjahres, bereinigt um die Einzahlungen aus der Aufnahme von
Kassenkrediten und die Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten. Der Indikator zeigt die kurz- und
mittelfristige Liquiditätsentwicklung/ Finanzierungsfähigkeit
an. Dabei werden die Auswirkungen der Ein- und Auszahlungen aus Kassenkrediten im jeweiligen Haushaltsjahr berücksichtigt. |
Fristenkongruenz
|
Mögliche Ergebnisse der Ermittlung: ja/ nein Fristenkongruenz ist dann gegeben, wenn die
durchschnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzbaren
Anlagevermögens größer/ gleich als die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer
ist. |
Saldo aus verfügbaren Mitteln und fiktiver ordentlicher Tilgung (bei negativer Fristenkongruenz)
|
Nur soweit Fristenkongruenz nicht gegeben ist, wird der Saldo aus den verfügbaren Mitteln und der fiktiven ordentlichen Tilgung gebildet. |
Verbleibendes
Basiskapital in % |
Das
verbleibende Basiskapital in Prozent errechnet sich als Quotient aus dem
Stand des Basiskapitals am 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres und dem
Stand des Basiskapitals am 31.12.2017 und zeigt an, ob Basiskapital
abgeschmolzen wurde bzw. inwieweit noch Basiskapital zur Verrechnung zur
Verfügung steht. |
III.
Vermögenslage
Bezeichnung |
Erläuterung |
Nicht
durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag |
Hier
ist ein gemäß Muster 21, Zeile 16, der VwV KomHSys veranschlagter, nicht durch Kapitalposition
gedeckter Fehlbetrag anzugeben. Die Eintragung „0 €“ bedeutet, dass kein
Fehlbetrag veranschlagt wurde, d. h. keine bilanzielle Überschuldung
vorliegt oder mittelfristig einzutreten droht (vgl. § 72 Absatz 5 SächsGemO). |
Verschuldung
der Gebietskörperschaft je Einwohner |
Bei der
Ermittlung der Verschuldung der Gemeinde sind die jeweils veranschlagten
Beträge der Kassenkredite, der Wertpapierschulden,
der Schulden aus Krediten und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie der kreditähnlichen
Rechtsgeschäfte (hier nur Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden,
Restkaufgelder und Finanzierungsleasing) der Gemeinde zu berücksichtigen. |
Gesamtverschuldung
je Einwohner |
Bei der
Ermittlung der Gesamtverschuldung sind die Verschuldung der
Gebietskörperschaft sowie die ihrer rechtlich unselbstständigen und
selbstständigen Einrichtungen und Unternehmen (Eigenbetriebe, unmittelbare
und mittelbare Eigengesellschaften) zu
berücksichtigen. |
IV.
Sonstiges
Bezeichnung |
Erläuterung |
Latente
Risiken |
Latente Risiken sind Sachverhalte, die bereits eingetreten sind
oder deren Realisierung in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann und
die sich potenziell negativ auf den kommunalen Haushalt auswirken können und
noch nicht im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt wurden (z.B. Zahlungsverpflichtungen
aus Rechtsstreitigkeiten, drohende Rückforderungen von Zuwendungen oder
Gewerbesteuern, Erhöhung von Umlagen, Inanspruchnahme aus kommunalen
Beteiligungen, degressive Bevölkerungsentwicklung, Investitionsstau;
ferner das Fehlen einer festgestellten Eröffnungsbilanz und/ oder aktueller
Jahresabschlüsse). Durch die
Kommune bzw. die Rechtsaufsichtsbehörde können latente Risiken innerhalb
einer Spanne von 1 bis 15 Punkten bewertet werden. |
Feststellung
der |
Hier
wird das Datum des Beschlusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz
angegeben. Soweit noch kein Beschluss über die Feststellung gefasst wurde,
unterbleibt eine Angabe. Ist die Gemeinde gemäß § 88a Abs. 1 Satz 3 SächsGemO aufgrund einer Gebietsänderung zur Aufstellung
einer Eröffnungsbilanz verpflichtet, ist das jeweils jüngste Datum der
Feststellung anzugeben. |
Letzter
aufgestellter Jahresabschluss |
Hier
wird das Jahr angegeben, für das zuletzt ein Jahresabschlusses aufgestellt
wurde. |
V.
Bewertung
Punkte |
Einstufung
|
Kategorie
|
0 bis
11 Punkte |
stabile
Haushaltslage |
A |
12 bis
21 Punkte |
hinreichende
Leistungsfähigkeit |
B |
22 bis
33 Punkte |
kritische
Haushaltslage |
C |
ab 34
Punkte |
instabile
Haushaltslage |
D |
Zusammensetzung
der Punkte:
Gesamtergebnis (§ 2 Abs. 1
Nr. 23 SächsKomHVO) |
Gesamtergebnis im
Haushaltsjahr negativ |
5 Pkt. |
|
Gesamtergebnis im 1.
Folgejahr negativ |
2 Pkt. |
||
Gesamtergebnis im 2.
Folgejahr negativ |
2 Pkt. |
||
Gesamtergebnis im 3.
Folgejahr negativ |
2 Pkt. |
||
Verrechnung mit Basiskapital notwendig zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes |
Sofern Verrechnung im
Haushaltsjahr notwendig („ja“) |
5 Pkt. |
|
Fehlbetrag gemäß § 2 Abs. 1
Nr. 31 + 32 SächsKomHVO |
Fehlbetrag im Haushaltsjahr |
20 Pkt. |
|
Fehlbetrag im 1. Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Fehlbetrag im 2. Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Fehlbetrag im 3. Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Nettoinvestitionsmittel |
Negativer Betrag |
5 Pkt. |
|
(Negative) Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren
Mitteln Hinweis: Eine Bewertung des Indikators erfolgt alternativ
zum Indikator fiktive (negative) Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit
verfügbaren Mitteln. |
Negativer Betrag im
Haushaltsjahr |
30 Pkt. |
|
Negativer Betrag im 1.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 2.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 3.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Finanzmittelbestand |
Negativer Betrag im Haushaltsjahr
|
20 Pkt. |
|
Negativer Betrag im 1.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 2.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 3.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Fiktive (negative)
Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren Mitteln Hinweis: Bewertung nur, wenn Fristenkongruenz = "„Nein“; eine
Bewertung des Indikators erfolgt alternativ zum Indikator (negative)
Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren Mitteln |
Negativer Betrag im
Haushaltsjahr |
30 Pkt. |
|
Negativer Betrag im 1.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 2.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Negativer Betrag im 3.
Folgejahr |
5 Pkt. |
||
Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag |
im Haushaltsjahr |
30 Pkt. |
|
im 1. Folgejahr |
30 Pkt. |
||
im 2. Folgejahr |
30 Pkt. |
||
im 3. Folgejahr |
30 Pkt. |
||
Pro-Kopf-Verschuldung der
Gebietskörperschaft in EUR je Einwohner |
Kreisangehörige Städte und
Gemeinden |
> 850 EUR/EW |
5 Pkt. |
> 1.700 EUR/EW |
10 Pkt. |
||
Kreisfreie Städte |
> 1.100 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 2.200 EUR/EW |
10 Pkt. |
||
Landkreise |
> 250 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 500 EUR/EW |
10 Pkt. |
Pro-Kopf-Gesamtverschuldung
in EUR je Einwohner |
Kreisangehörige Städte und
Gemeinden |
|
|
> 50.000 EW |
> 2.700 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 10.000 EW bis 50.000 EW |
> 2.650 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 5.000 EW bis 10.000 EW |
> 1.200 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 3.000 EW bis 5.000 EW |
> 1.000 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
> 1.000 EW bis 3.000 EW |
> 850 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
Kreisfreie Städte |
> 3.100 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
Landkreise |
> 310 EUR/EW |
5 Pkt. |
|
Latente Risiken |
1 – 15 Pkt. |