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Inhalt Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik)

Internetpräsentation des Frühwarnsystems
"Kommunale Haushalte"

Hinweise zum Frühwarnsystem Kommunale Haushalte

 

      I.        Ertragslage

    II.        Finanzlage/ Liquiditätslage

   III.        Vermögenslage

  IV.        Sonstiges

    V.        Bewertung

__________________________________________________________________________

 


      I.        Ertragslage

 

Bezeichnung

Erläuterung

Gesamtergebnis vor Verrechnung

Das Gesamtergebnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 23 SächsKomHVO) er­rechnet sich aus der Summe des Ordentlichen Ergebnisses (dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Auf­wendungen) und des Sonderergebnisses.

Der Indikator zeigt an, ob im Haushaltsjahr ein „originärer“ Ausgleich des Ergebnishaushalts (d.h. ohne Verrechnung und ohne Ergebnisglättung) erreicht wird.

Verrechnung mit Ba­siskapital notwendig zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes

Eine Verrechnung ist „notwendig“, wenn ein negatives Ge­samtergebnis vorliegt und dieses - zzgl.  ggf. veranschlagter Fehlbeträge aus Vorjahren - nicht durch Rücklagen aus Vor­jahren ausgeglichen werden kann.

Der Indikator zeigt an, ob für den Haushaltsausgleich Ba­siskapital eingesetzt werden muss und damit dem Res­sourcenverzehr Vorschub geleistet wird.

Fehlbeträge im Ge­samtergebnis nach Verrechnung

Summe der im Ergebnishaushalt veranschlagten Vorträge von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonder­ergebnisses auf Folgejahre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 und 32 SächsKomHVO i.V.m. Muster 5 Zeile 31 und 32 VwV KomHSys.

Der Indikator zeigt an, ob der Ausgleich des Ergebnis-haushaltes gemäß § 72 Abs. 3 Satz 1 bis 4 SächsGemO erreicht wird.

 


      II.        Finanzlage/ Liquiditätslage

 

Bezeichnung

Erläuterung

Nettoinvestitionsmittel

Nettoinvestitionsmittel errechnen sich als Differenz des Zah­lungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit und den Auszahlungen für die ordentliche Kredittilgung.

Der Indikator zeigt an, ob im Haushaltsjahr Nettoinvesti-tionsmittel erwirtschaftet werden. 

Saldo aus verfügbaren Mitteln und ordentlicher Tilgung

Soweit die Nettoinvestitionsmittel negativ sind, wird der Saldo aus den verfügbaren Mitteln und den Auszahlungen für die ordentliche Tilgung gebildet.

Der Indikator zeigt an, ob die ordentliche Tilgung durch verfügbare Mittel (sog. Ersatzdeckungsmittel) gedeckt werden kann.

Zahlungsmittelbedarf (§ 3 Abs. 1 Nr. 50 SächsKomHVO)

Betrag des im Finanzhaushalt veranschlagten Zahlungsmittelbedarfs gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 50 SächsKomHVO i.V.m. Muster 7 Zeile 50 VwV KomHSys. Soweit ein Zahlungsmittelüberschuss veranschlagt wird, unterbleibt eine Angabe.

Der Indikator zeigt an, dass voraussichtlich Bedarf an Kassenkrediten zur Sicherstellung der Liquidität besteht.

Finanzmittelbestand

Der Finanzmittelbestand (§ 3 Abs. 1 Nr. 55 - Nr. 51 + 52 SächsKomHVO) errechnet sich aus dem im Finanzhaushalt veranschlagten voraussichtlichen Bestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres, bereinigt um die Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten und die Auszahlungen für die Tilgung von Kassenkrediten.

Der Indikator zeigt die kurz- und mittelfristige Liquiditäts­entwicklung/ Finanzierungsfähigkeit an. Dabei werden die Auswirkungen der Ein- und Auszahlungen aus Kassen­krediten im jeweiligen Haushaltsjahr berücksichtigt.

Fristenkongruenz

Mögliche Ergebnisse der Ermittlung: ja/ nein

Fristenkongruenz ist dann gegeben, wenn die durch­schnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzba­ren Anlagevermögens größer/ gleich als die durchschnitt­liche rechnerische Tilgungsdauer ist.

Saldo aus verfügbaren Mitteln und fiktiver ordentlicher Tilgung (bei negativer Fristenkongruenz)

Nur soweit Fristenkongruenz nicht gegeben ist, wird der Saldo aus den verfügbaren Mitteln und der fiktiven ordentlichen Tilgung gebildet.
Der Indikator zeigt an, ob ein theoretischer Tilgungsbetrag, bei dem das Merkmal der Fristenkongruenz erfüllt würde, durch verfügbare Mittel (sog. Ersatzdeckungsmittel) gedeckt werden könnte.

Verbleibendes Basis­kapital in %

Das verbleibende Basiskapital in Prozent errechnet sich als Quotient aus dem Stand des Basiskapitals am 31.12. des je­weiligen Haushaltsjahres und dem Stand des Basiskapitals am 31.12.2017 und zeigt an, ob Basiskapital abgeschmolzen wurde bzw. inwieweit noch Basiskapital zur Verrechnung zur Verfügung steht.

 


      III.        Vermögenslage

 

Bezeichnung

Erläuterung

Nicht durch Kapital­position gedeckter Fehlbetrag

Hier ist ein gemäß Muster 21, Zeile 16, der VwV KomHSys veranschlagter, nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbe­trag anzugeben. Die Eintragung „0 €“ bedeutet, dass kein Fehlbetrag veranschlagt wurde, d. h. keine bilanzielle Über­schuldung vorliegt oder mittelfristig einzutreten droht (vgl. § 72 Absatz 5 SächsGemO).

Verschuldung der Ge­bietskörperschaft je Einwohner

Bei der Ermittlung der Verschuldung der Gemeinde sind die jeweils veranschlagten Beträge der Kassenkredite, der Wert­papierschulden, der Schulden aus Krediten und der Verbind­lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der kredit­ähnlichen Rechtsgeschäfte (hier nur Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder und Finanzierungsleasing) der Gemeinde zu berücksichtigen.

Gesamtverschuldung je Einwohner

Bei der Ermittlung der Gesamtverschuldung sind die Verschul­dung der Gebietskörperschaft sowie die ihrer rechtlich un­selbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und Unter­nehmen (Eigenbetriebe, unmittelbare und mittelbare Eigenge­sellschaften) zu berücksichtigen.

 


      IV.        Sonstiges

 

Bezeichnung

Erläuterung

Latente Risiken

Latente Risiken sind Sachverhalte, die bereits eingetreten sind oder deren Realisierung in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann und die sich potenziell negativ auf den kommu­nalen Haushalt auswirken können und noch nicht im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt wurden (z.B. Zah­lungsverpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten, drohende Rückforderungen von Zuwendungen oder Gewerbesteuern, Erhöhung von Umlagen, Inanspruchnahme aus kommunalen Beteiligungen, degressive Bevölkerungsentwicklung, Investi­tionsstau; ferner das Fehlen einer festgestellten Eröffnungsbi­lanz und/ oder aktueller Jahresabschlüsse).

Durch die Kommune bzw. die Rechtsaufsichtsbehörde können latente Risiken innerhalb einer Spanne von 1 bis 15 Punkten bewertet werden.

Feststellung der
Eröffnungsbilanz

Hier wird das Datum des Beschlusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz angegeben. Soweit noch kein Beschluss über die Feststellung gefasst wurde, unterbleibt eine Angabe. Ist die Gemeinde gemäß § 88a Abs. 1 Satz 3 SächsGemO aufgrund einer Gebietsänderung zur Aufstellung einer Eröff­nungsbilanz verpflichtet, ist das jeweils jüngste Datum der Feststellung anzugeben.

Letzter aufgestellter Jahresabschluss

Hier wird das Jahr angegeben, für das zuletzt ein Jahresab­schlusses aufgestellt wurde.

 

 


      V.        Bewertung

 

Punkte

Einstufung

Kategorie

0 bis 11 Punkte

stabile Haushaltslage

A

12 bis 21 Punkte

hinreichende Leistungsfähigkeit

B

22 bis 33 Punkte

kritische Haushaltslage

C

ab 34 Punkte

instabile Haushaltslage

D

 

 


Zusammensetzung der Punkte:

 

Gesamtergebnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 23 Sächs­KomHVO)

Gesamtergebnis im Haushaltsjahr negativ

5 Pkt.

Gesamtergebnis im 1. Folgejahr negativ

2 Pkt.

Gesamtergebnis im 2. Folgejahr negativ

2 Pkt.

Gesamtergebnis im 3. Folgejahr negativ

2 Pkt.

Verrechnung mit Ba­siskapital notwendig zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes

Sofern Verrechnung im Haushaltsjahr notwendig („ja“)

5 Pkt.

Fehlbetrag gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 31 + 32 SächsKomHVO

Fehlbetrag im Haushaltsjahr

20 Pkt.

Fehlbetrag im 1. Folgejahr

5 Pkt.

Fehlbetrag im 2. Folgejahr

5 Pkt.

Fehlbetrag im 3. Folgejahr

5 Pkt.

Nettoinvestitionsmittel

Negativer Betrag

5 Pkt.

(Negative) Nettoinves­titionsmittel nach Ver­rechnung mit verfügba­ren Mitteln

Hinweis: Eine Bewertung des Indikators erfolgt alternativ zum Indikator fiktive (negative) Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren Mitteln.

Negativer Betrag im Haushaltsjahr

 

30 Pkt.

Negativer Betrag im 1. Folgejahr

 

5 Pkt.

Negativer Betrag im 2. Folgejahr

 

5 Pkt.

Negativer Betrag im 3. Folgejahr

 

5 Pkt.

Finanzmittelbestand
(§ 3 Abs. 1 Nr. 55 - Nr. 51 + 52 SächsKomHVO)

Negativer Betrag im Haushaltsjahr

20 Pkt.

Negativer Betrag im 1. Folgejahr

5 Pkt.

Negativer Betrag im 2. Folgejahr

5 Pkt.

Negativer Betrag im 3. Folgejahr

5 Pkt.

Fiktive (negative) Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren Mitteln

Hinweis: Bewertung nur, wenn Fristenkongruenz = "„Nein“; eine Bewertung des Indikators erfolgt alternativ zum Indikator (negative) Nettoinvestitionsmittel nach Verrechnung mit verfügbaren Mitteln

Negativer Betrag im Haushaltsjahr

 

30 Pkt.

Negativer Betrag im 1. Folgejahr

 

5 Pkt.

Negativer Betrag im 2. Folgejahr

 

5 Pkt.

Negativer Betrag im 3. Folgejahr

 

5 Pkt.

Nicht durch Kapitalpo­sition gedeckter Fehl­betrag

im Haushaltsjahr

30 Pkt.

im 1. Folgejahr

30 Pkt.

im 2. Folgejahr

30 Pkt.

im 3. Folgejahr

30 Pkt.

Pro-Kopf-Verschul­dung der Gebietskör­perschaft in EUR je Einwohner

Kreisangehörige Städte und Gemeinden

> 850 EUR/EW

5 Pkt.

> 1.700 EUR/EW

10 Pkt.

Kreisfreie Städte

> 1.100 EUR/EW

5 Pkt.

> 2.200 EUR/EW

10 Pkt.

Landkreise

> 250 EUR/EW

5 Pkt.

> 500 EUR/EW

10 Pkt.


 

Pro-Kopf-Gesamtver­schuldung in EUR je Einwohner

Kreisangehörige Städte und Gemeinden

 

> 50.000 EW

> 2.700 EUR/EW

5 Pkt.

> 10.000 EW bis 50.000 EW

> 2.650 EUR/EW

5 Pkt.

> 5.000 EW bis 10.000 EW

> 1.200 EUR/EW

5 Pkt.

> 3.000 EW bis 5.000 EW

> 1.000 EUR/EW

5 Pkt.

> 1.000 EW bis 3.000 EW

> 850 EUR/EW

5 Pkt.

Kreisfreie Städte

> 3.100 EUR/EW

5 Pkt.

Landkreise

> 310 EUR/EW

5 Pkt.

Latente Risiken

1 – 15 Pkt.

 

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