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Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Mengeneinheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31. Dezember Anzahl 27.540 26,2
Männliche Regelleistungsempfänger Anzahl 17.395 20,0
Haushalte von Regelleistungsempfängern/-innen am 31. Dezember Anzahl 17.005 30,4
Empfänger/-innen von besonderen Leistungen nach §§ 4 - 6 AsylbLG im Laufe des Jahres Anzahl 44.760 308,8
Empfänger/innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im 4. Quartal 2022 Anzahl 2.800 16,4
Empfänger/innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im 1. Quartal 2023 Anzahl 3.960 1,7
Empfänger/innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im 2. Quartal 2023 Anzahl 2.700 -20,6
Empfänger/innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) im 3. Quartal 2023 Anzahl 3.810 -6,2

      
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.
Anstieg bei besonderen Leistungen bedingt durch Ukrainer/-innen, Neugestaltung der Statistik ab 2020, die erst ab Berichtsjahr 2021 umfänglich erfasst wurde und Erfassung besonderer Leistungen bei Erhalt einer Gesundheitskarte unabhängig vom tatsächlichen Leistungsbezug.

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Asylbewerber- Empfänger und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (K VI 1)

Aktueller Berichtsstand: 2018
Nächster Berichtsstand: 2019, voraussichtlich verfügbar: Januar 2025

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Statistik der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen

Diese Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember als Vollerhebung durchgeführt. Der Bestand an Regelleistungsempfängerinnen bzw. -empfängern zum Jahresende ergibt sich als Summe der erfassten Personen mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sowie mit Leistungen nach § 2 AsylbLG in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt am Jahresende. Für diesen Personenkreis wird zusätzlich erfasst, ob sie im Laufe des Jahres oder am Jahresende besondere Leistungen erhielten.

Statistik der Empfänger von besonderen Asylbewerberleistungen

Diese Vollerhebung zum Stichtag 31. Dezember gilt leistungsberechtigten Personen nach AsylbLG, die im Laufe des Berichtsjahres bzw. am Jahresende ausschließlich besondere Leistungen erhielten. Das sind Leistungen nach §§ 4 bis 6 AsylbLG und Leistungen nach § 2 AsylbLG in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.

Asylbewerberleistungsstatistik - Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Diese Erhebung umfasst Daten zu leistungsberechtigten Personen nach §§ 2 und 3 Absatz 3 AsylbLG mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen werden neben den maßgebenden Regelbedarfsstufen entsprechend den §§ 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gesondert berücksichtigt und erbracht. Die Daten werden ab 1. Quartal 2016 quartalsweise mit Monatsangaben zu den einzelnen Bedarfen pro Leistungsberechtigtem/-berechtigter erfasst.

Hinweis zur Regionalisierung

Eine Regionalisierung kann nach Sitz des Trägers und bei den Empfängerstatistiken auch nach dem Wohnsitz bis auf Gemeindeebene erfolgen. Für Empfänger in Erstaufnahme wird jedoch erst seit 2016 der Standort der Unterkunft als Wohnort erfasst, zuvor kann nur der Standort der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung als Wohnort ausgewiesen werden.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Besondere Leistungen

Besondere Leistungen werden in speziellen Bedarfssituationen gewährt. Dazu gehören die Leistungen nach den §§ 4 bis 6 AsylbLG sowie die Leistungen nach § AsylbLG entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII​​​​​​​. In die Ergebnisdarstellung der Empfänger bzw. Empfängerinnen von besonderen Leistungen fließen dabei die Personen ein, die in der Erhebung über den Empfang ausschließlich besonderer Leistungen erfasst wurden und die Personen, die in der Erhebung zum Regelleistungsempfang zusätzlich als Empfänger besonderer Leistungen ausgewiesen wurden.
In beiden Statistiken werden  die Empfänger, die besondere Leistungen in Form von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten, nur am Jahresende erfasst. Deshalb können im Laufe des Jahres nur Empfänger von  besonderen Leistungen nach den §§ 4 bis 6 AsylbLG dargestellt werden.

Erstaufnahme (Aufnahmeeinrichtungen)

Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen befindet sich in Chemnitz. Nachdem in der Vergangenheit sinkende Asylbewerberzahlen eine Schließung der zwei weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen in den früheren Regierungsbezirken Dresden und Leipzig bewirkt hatten, wurde 2013 eine Außenstelle für die Erstaufnahme in Schneeberg (Erzgebirgskreis) eingerichtet. 2015 wurden weitere Außenstellen eröffnet, von denen nur ein Teil noch aktiv ist.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben den Regelleistungen entsprechend den §§ 34 bis 34 b SGB XII gesondert erbracht.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bedürftige Personen aus dem Ausland, wenn sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen gemäß § Abs. 1 Nr. 1 bis 7 AsylbLG erfüllen. Die Leistungen werden unter inhaltlichen Gesichtspunkten in Regelleistungen und besondere Leistungen unterteilt. 

Regelleistungen

Regelleistungen dienen der Deckung des täglichen Bedarfs der Leistungsberechtigten. Sie werden nach dem § AsylbLG als Grundleistungen oder nach § AsylbLG als Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII gewährt.

Träger (Leistungsträger)

Leistungsträger für die Erstaufnahme ist der Freistaat Sachsen als überörtlicher Träger. Als örtliche Träger fungieren die Kreisfreien Städte und Landkreise.

Trägerprinzip

Eine Auswertung nach Trägerprinzip erfolgt nach Art und Sitz des Trägers. Die Daten der örtlichen Träger können dabei für die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte dargestellt werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Bezug zu Leistungsdaten (Aus- und Einzahlungen der Träger) hergestellt werden soll. Als Sachsensumme werden für gewöhnlich alle Empfänger mit einem sächsischem Leistungsträger ausgewiesen (auch mit Wohnort außerhalb Sachsens).

Wohnortprinzip

Eine Auswertung  nach Wohnortprinzip erfolgt auf Gemeinde- oder Kreisebene nach dem erfassten Hauptwohnsitz der Leistungsberechtigten bzw. dem Standort der Aufnahmeeinrichtung. Diese Auswertungsform ist insbesondere im Bezug zu Bevölkerungsdaten sinnvoll. Der Bezug zum Leistungsträger geht dabei verloren. Ein Unterschied zum Trägerprinzip besteht hauptsächlich durch die Zuordnung der Empfänger/-innen in der Erstaufnahme. Ein Wohnortwechsel in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland bei Erhalt der Zuständigkeit ist im Gegensatz zum SGB XII durch die Residenzpflicht bzw. Wohnsitzauflage hier äußerst selten.
Empfänger in Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung können erst mit Erfassung des Unterkunftsortes der Aufnahmeeinrichtung ab 2016 zuverlässig nach Wohnort zugeordnet werden.

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Broschüre »Statistisch betrachtet - Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen«

Das Bild zeigt eine Vorschau der Broschüre Statistisch betrachtet »Öffentliche Sozialleistungen in Sachsen, Ausgabe 2018«.

Ausgabe 2018

 

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Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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