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Arbeitskosten

Eckdaten für Sachsen

2020
Produzierendes Gewerbe Einheit Wert Veränderung zu 2016
 in %
Bruttoarbeitskosten EUR 49.650 9,4
Bruttoverdienste EUR 38.839 8,8
Lohnnebenkosten EUR 10.811 11,6
Bruttoarbeitskosten je geleistete Stunde
  der Beschäftigten
EUR 31,39 15,4

 

Dienstleistungsbereich Einheit Wert Veränderung zu 2016
 in %
Bruttoarbeitskosten EUR 52.499 13,1
Bruttoverdienste EUR 40.413 12,8
Lohnnebenkosten EUR 12.086 13,9
Bruttoarbeitskosten je geleistete Stunde
  der Beschäftigten
EUR 32,33 17,4

Letzte Aktualisierung: 12.07.2022

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (N III 1)

Aktueller Berichtsstand: 2020
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: Oktober 2026

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Arbeitskostenerhebung

Die Arbeitskostenerhebung wird im Abstand von vier Jahren in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten als Stichprobenerhebung durchgeführt. Im Ergebnis ermöglicht sie Aussagen über die Höhe und die strukturelle Zusammensetzung der Kosten des Produktionsfaktors Arbeit je Vollzeiteinheit.

Die Berechnung der Arbeitskosten je geleistete Stunde ist der umfassendste und genaueste Ausdruck für den Preis, den die Unternehmen für den Einsatz von Arbeit effektiv zu zahlen haben. Weitere wichtige Indikatoren sind der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten - insbesondere der gesetzlichen Lohnnebenkosten.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitskosten

Umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Als Maßeinheiten werden primär Vollzeiteinheiten (Vollzeitäquivalente) und geleistete Arbeitsstunden verwendet.

Geleistete Arbeitsstunden

Jener Teil des Arbeitsvolumens, der von den Beschäftigten tatsächlich geleistet wird. Sie umfassen damit keine bezahlten Ausfallstunden, wie zum Beispiel für Urlaub oder Krankheit.

Vollzeiteinheiten

Alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden.

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Arbeitskostenerhebung

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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