Arbeitskosten
Eckdaten für Sachsen
Produzierendes Gewerbe | Einheit | Wert | Veränderung zu 2016 in % |
---|---|---|---|
Bruttoarbeitskosten | EUR | 49.650 | 9,4 |
Bruttoverdienste | EUR | 38.839 | 8,8 |
Lohnnebenkosten | EUR | 10.811 | 11,6 |
Bruttoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten |
EUR | 31,39 | 15,4 |
Dienstleistungsbereich | Einheit | Wert | Veränderung zu 2016 in % |
---|---|---|---|
Bruttoarbeitskosten | EUR | 52.499 | 13,1 |
Bruttoverdienste | EUR | 40.413 | 12,8 |
Lohnnebenkosten | EUR | 12.086 | 13,9 |
Bruttoarbeitskosten je geleistete Stunde der Beschäftigten |
EUR | 32,33 | 17,4 |
Letzte Aktualisierung: 12.07.2022
Jahresergebnisse
- Vergleich der Bruttoarbeitskosten 2016 und 2020, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 22,49 KB) Letzte Aktualisierung: 01.08.2022
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Arbeitskostenerhebung
Die Arbeitskostenerhebung wird im Abstand von vier Jahren in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten als Stichprobenerhebung durchgeführt. Im Ergebnis ermöglicht sie Aussagen über die Höhe und die strukturelle Zusammensetzung der Kosten des Produktionsfaktors Arbeit je Vollzeiteinheit.
Die Berechnung der Arbeitskosten je geleistete Stunde ist der umfassendste und genaueste Ausdruck für den Preis, den die Unternehmen für den Einsatz von Arbeit effektiv zu zahlen haben. Weitere wichtige Indikatoren sind der Anteil der Lohnnebenkosten an den Arbeitskosten - insbesondere der gesetzlichen Lohnnebenkosten.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Arbeitskostenerhebung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Arbeitskosten
Umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Als Maßeinheiten werden primär Vollzeiteinheiten (Vollzeitäquivalente) und geleistete Arbeitsstunden verwendet.
Geleistete Arbeitsstunden
Jener Teil des Arbeitsvolumens, der von den Beschäftigten tatsächlich geleistet wird. Sie umfassen damit keine bezahlten Ausfallstunden, wie zum Beispiel für Urlaub oder Krankheit.
Vollzeiteinheiten
Alle Vollzeitbeschäftigten sowie die entsprechend ihrer geleisteten Arbeitsstunden in Vollzeitarbeitsplätze umgerechneten Teilzeitbeschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden.
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Arbeitskostenerhebung (Mustererhebungsbogen), Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,29 MB)
- Erläuterungen zum Fragebogen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,17 MB)