Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen ist bemüht, seine Webseiten in Übereinstimmung mit  Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseiten sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Downloaddateien: Die umfassende Darstellung statistischer Inhalte wird überwiegend mittels sehr komplexer Tabellen nachgefragt. Diese erhöhen Verständlichkeit und Lesbarkeit des dargestellten Zahlenmaterials für unsere Datennutzer erheblich. Oft nachgefragte Daten stellen wir im Internetangebot als Downloaddateien zur Verfügung. Sind diese Downloaddateien nicht barrierefrei gestaltet, wird dies in den Links mit dem Zusatz »Datei ist nicht barrierefrei« ersichtlich. Sind Downloaddateien barrierefrei erstellt, fehlt der Zusatz im Link.
  • Kartenanwendungen,
  • Datenbanken,
  • Online-Erhebungsverfahren.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde 2019 erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 9. Februar 2024 aktualisiert.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung. Bei der Erstellung neuer und der Überarbeitung bestehender Inhalte berücksichtigen wir mit Blick auf die Vorgaben der Barrierefreiheit folgende Punkte in besonderem Maße:

  • Trennung von Inhalt und Design,
  • Konsequente Anwendung der Vorgaben des Styleguide Sachsen, 
  • Auszeichnungen von Überschriften, (Tabellen-)Kopfzeilen bzw. Vorspalten in sichtbaren Tabellen (z. B. Eckdatentabellen),
  • Hinterlegen von ausführlichen Informationen bei Verwendung von Abkürzungen,
  • Hinterlegen von Alternativtexten bei Abbildungen,
  • Navigationshinweise zum Funktionieren des Internetangebotes in Leichter Sprache (Verlinkung auf der Startseite).

Durch das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen haben wir im November 2020 eine Kurzprüfung unseres Internetangebots durchführen lassen. 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Bedarf erstellen wir Tabellen nach Vorgaben von Datennutzern. Für Fragen steht Ihnen unser Auskunftsdienst persönlich beratend zur Verfügung.