Eingeschränkte Erreichbarkeit des Auskunftsdienstes
In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 ist unser Auskunftsdienst ausschließlich vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar, jedoch nicht vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026.
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- Zu den Medieninformationen des Landeswahlleiters des Freistaates Sachsen Weiterleitung zum Internetangebot www.wahlen.sachsen.de
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Transparenzhinweis
Seit 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen ist eine transparenzpflichtige Stelle.