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Q

Quantil

Maß zur Beschreibung der Lage einer Verteilung. Ein x %-Quantil ist eine Zahl, unter der (im Sinne von »kleiner oder gleich«) mindestens x % der Fälle einer Datenreihe liegen und über der (im Sinne von »größer oder gleich«) mindestens (100 - x) % der Fälle liegen.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Nach dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 und erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erwerben die Schülerinnen und Schüler den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht haben, wobei der Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 sein darf, in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als »ausreichend« erzielt wurde und auch in allen Leistungsnachweisen der besonderen Leistungsfeststellung mindestens die Note »ausreichend« erreicht wurde. Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang, die die Oberschule oder die Förderschule nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen und erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung im Ausnahmefall in Abgangsabsicht teilgenommen haben, erwerben den qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Quotenberechtigte Forderungen

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Die quotenberechtigten Forderungen entsprechen den tatsächlich zur Insolvenztabelle angemeldeten Insolvenzforderungen. In den quotenberechtigten Forderungen sind die nicht befriedigten Absonderungsrechte enthalten. Angaben hierzu gibt es für beendete Insolvenzverfahren, die mit Schlussverteilung aufgehoben wurden oder bei denen eine Einstellung mangels Masse oder eine Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgte. Darüber hinaus werden Angaben zu den quotenberechtigten Forderungen für Verfahren erhoben, die aufgrund eines rechtskräftigen Insolvenzplans aufgehoben wurden, sofern es sich um Verfahren mit fixer Quote und Erlass der Restforderungen handelt, bei denen keine Zusagen in die Zukunft gemacht werden. Geltendmachung derselben Forderung in mehreren Insolvenzverfahren: Sowohl bei Unternehmen als auch bei Verbrauchern kann es vorkommen, dass mehrere Schuldner gemeinsam für dieselben Verbindlichkeiten haften. Im Falle einer Insolvenz der Schuldner können Gläubiger solche Forderungen in jedem einzelnen Insolvenzverfahren in voller Höhe geltend machen. In der Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung werden die Forderungen entsprechend nachgewiesen. Dies bedeutet, dass Forderungen mehrfach in die Statistik einbezogen werden, sofern sie bei verschiedenen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. In der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren wurden die mehrfach gemeldeten voraussichtlichen Forderungen bis zum Berichtsjahr 2013, - soweit dies aufgrund der vorliegenden Informationen möglich war - bereinigt, um Forderungen nur einmal in den Ergebnissen der Insolvenzstatistik abzubilden. Da nur unvollständige Informationen darüber verfügbar sind, in welchen Insolvenzverfahren dieselben Forderungen geltend gemacht werden, ist eine Bereinigung mit Unsicherheiten verbunden. Daher wird ab dem Berichtsjahr 2014 in der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren auf eine solche Bereinigung verzichtet.

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