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Schüler- und Absolventenprognose

Eckdaten für Sachsen

2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose
Merkmal Prognosevariante V1 Prognosevariante V2
Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges    
   Schuljahr 2020/21 387 195 387 195
   Schuljahr 2025/26 422 440 417 650
   Schuljahr 2030/31  421 780 410 140
   Schuljahr 2035/36  402 300 379 870
Abgänger/-innen und Absolventen/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges    
   Schuljahr 2020 31 138 31 138
   Schuljahr 2025 34 560 33 480
   Schuljahr 2030  38 510 37 130
   Schuljahr 2035  38 810 37 040
Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen    
   Schuljahr 2020/21 103 872 103 872
   Schuljahr 2025/26 111 800 109 010
   Schuljahr 2030/31  117 680 113 500
   Schuljahr 2035/36  119 840 114 570
Abgänger/-innen und Absolventen/-innen an berufsbildenden Schulen    
   Schuljahr 2020 33 423 33 423
   Schuljahr 2025 35 290 34 620
   Schuljahr 2030  37 520 36 440
   Schuljahr 2035  38 840 37 460

Letzte Aktualisierung: 07.10.2021
      
Datenquelle 2020/21: amtliche Schulstatistik; Datenquelle 2025/26 bis 2035/36: 2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen bis zum Schuljahr 2035/36

 

Datenblätter

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Statistikerläuterungen und methodische Hinweise

2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erstellt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium für Kultus und auf Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes (§ 63b Abs. 5 SächsSchulG) 2020, 2021 und danach alle zwei Jahre eine Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen für die Landkreise und die Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Lehrerbedarfes sowie für die Schulnetzplanung dar. Außerhalb des Bildungswesens spielen die Ergebnisse der Vorausberechnung von Schüler- und Absolventenzahlen vor allem für Arbeitsmarktanalysen und –planungen sowie in der Wirtschaft eine bedeutende Rolle.

Basisdaten: Amtliche Schulstatistik und 7. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (7. RBV)

Die 2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose basiert neben der amtlichen Schulstatistik auf der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (7. RBV) für den Freistaat Sachsen. Aus der amtlichen Schulstatistik liegen Daten für Schüler/-innen und Absolventen/-innen des jeweiligen Schulstandortes für ausgewählte Merkmale in aggregierter Form vor.

Die 7. RBV stellt die mögliche Bevölkerungsentwicklung, begrenzt durch eine obere und eine untere Variante, dar. Die beiden Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Annahmen zur Auslandswanderung, dem Wanderungsaustausch mit dem Bundesgebiet und dem Geburtenverhalten. Durch die Verwendung dieser beiden Varianten ist es auch für die 2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose möglich, einen Korridor zu skizzieren, in dem sich die Entwicklung der Schülerzahlen in Sachsen insgesamt sowie für die einzelnen Kreisfreien Städte und Landkreise voraussichtlich bewegen wird.

Die obere Variante (V1) der 7. RBV nimmt einen Anstieg der zusammengefassten Geburtenrate in Sachsen bis 2029 auf 1,67 Kinder je Frau an, danach bleibt sie bis 2035 konstant.
Die untere Variante (V2) der 7. RBV geht von einer weitgehend konstanten zusammengefassten Geburtenrate von 1,6 über den Vorausberechnungszeitraum aus.
Hinsichtlich des Wanderungsverhaltens gehen beide Varianten von positiven Wanderungssalden für Sachsen aus, wobei die obere Variante (V1) höhere Wanderungsgewinne als die untere Variante (V2) aufweist. Weitere Informationen zur 7. RBV für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Prognoseverfahren

Modell Bottom-up-Methode, eigene Darstellung 

Die 2. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen liefert Ergebnisse der zukünftigen Schüler- und Absolventenzahlen für die Landkreise und Kreisfreien Städte vom Schuljahr 2021/2022 bis zum Schuljahr 2035/2036 und hat den Charakter einer Modellrechnung. Sie beruht auf einem Berechnungsmodell, das dem hiesigen Schulsystem mit seinen verschiedenen Schularten, Verzweigungen, Übertritts- und Abschlussmöglichkeiten entspricht. Das Modell geht grundsätzlich von Status-quo-Annahmen aus. Die Entwicklungen der letzten drei Schuljahre werden hierfür als Quote herangezogen (3-Jahres-Durchschnitt). Diese Quote wird über den gesamten Prognosezeitraum hinweg fortgeschrieben. Dabei werden die jeweiligen Schülergruppen getrennt nach Schularten und Jahrgangsstufen unter Verwendung differenzierter Eintritts-, Übergangs- und Abgangsquoten fortgerechnet. Ausgangspunkt für den Großteil der Vorausberechnung sind die Daten aus der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021.

Die Berechnungen für die Schüler- und Absolventenprognose erfolgen auf Kreisebene. Die Prognose für den Freistaat Sachsen ergibt sich aus der Summe der einzelnen Landkreise („Bottom-up-Methode“). Durch das differenzierte Prognoseverfahren lassen sich unterschiedliche regionale Entwicklungen und strukturelle Veränderungen separat analysieren und quantifizieren, z. B. Übergangsverhalten von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart..

Die Anzahl der Schulanfänger/-innen wird mittels einer Eingangsquote bestimmt, die sich auf die Anzahl der Kinder im typischen Einschulungsalter (6- und 7-jährige) der 7. RBV bezieht.

Die Schülerzahlen in den einzelnen Klassenstufen der Schularten werden mit Hilfe empirisch begründeter Übergangsquoten berechnet. Diese Übergangsquoten bilden die Basis für die Modellierung der Übergänge von einer Klassenstufe zur anderen. Berücksichtigt werden darin die Versetzungen und Wiederholungen, die Abgänge sowie die Übergänge aus anderen Schularten und sonstige Wanderungssalden (deterministisches Komponentenverfahren).

Die Vorausberechnung der Schülerzahlen für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen basiert auf Anteilberechnungen der Bevölkerung nach Altersjahren aus den vergangenen Schuljahren.

Die Prognose der Zahl der Schulentlassenen basiert jeweils auf den zuletzt festgestellten empirischen Absolventen- bzw. Abgängerquoten (3-Jahres-Durchschnitt), die auf die jeweils relevante Klassenstufe der einzelnen Schularten bezogen werden.

Unsicherheitsfaktoren

Für die Vorausberechnung der Anzahl der Schulanfänger/-innen kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Kinder, die in den nächsten sechs Jahren in die Schule kommen, bereits heute geboren sind. Infolge der Schulpflicht können für diesen Zeitraum die jeweiligen Schulanfängerzahlen ziemlich genau vorausgesagt werden. Zu erheblichen Abweichungen kann es nur dann kommen, wenn Zu- und Fortzüge in einer Größenordnung erfolgen, die aktuell nicht vorhersehbar ist. Wie groß die Altersjahrgänge in den Folgejahren sein werden, wird maßgeblich durch die Geburtenentwicklung bestimmt.

Die in der 1. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose getroffenen Annahmen für die Übergangsquoten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart haben sich nicht im vollen Umfang bestätigt. Durch die geänderten Übergangsregeln von der 4. Klasse Grundschule an das Gymnasium und dem damit verbundenen Wegfall der Bildungsempfehlung wurde im Vergleich zum vorherigen Zeitraum von höheren Übergangsquoten an das Gymnasium und gleichzeitig geringeren Übergangsquoten an die Oberschule ausgegangen. Zwar stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach der 4. Klasse an ein Gymnasium wechselten relativ an, jedoch nicht in dem vorhergesagten Ausmaß. Es kann durchaus davon ausgegangen werden, dass sich die empirisch ermittelte Übergangsquote seit dem Wegfall der Bildungsempfehlung zukünftig stabilisiert. Darüber hinaus ist es mit der „Bottom-up-Methode“ möglich, landkreisspezifische Unterschiede und Entwicklungen in Bezug auf das Übergangsverhalten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart separat zu quantifizieren und fortzuschreiben. Die Ergebnisse zeigen, dass erhebliche Unterschiede im Übergangsverhalten zwischen den Kreisfreien Städten und den Landkreisen existieren, die in der Prognose berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die Entwicklung des Bildungsverhaltens grundsätzlich eine wesentliche Unsicherheit darstellt, da persönliche Präferenzen und Entscheidungen der Eltern sowie der Schüler/-innen und das Angebot an den Schulstandorten ausschlaggebend sind..

Der Zugang zu den berufsbildenden Schulen wird insbesondere von der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Lehrstellensituation Sachsens und auf Grund der Einzugsbereiche dieser Schulen in den anderen Ländern der Bundesrepublik bestimmt, sodass die Ergebnisse der Vorausberechnung im Kontext der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage zu betrachten sind.
Besonders die Fachschulen und die Schularten des Übergangssystems (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr und die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen) sind von diesen Faktoren abhängig. Es liegen aus den letzten Jahren zumeist sehr kleine und zudem stark variierende Schülerzahlen vor. Um eine Scheingenauigkeit zu vermeiden, werden die Schülerzahlen linear und auf Basis des 3-Jahres-Durchschnitts fortgeschrieben.

Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die Unsicherheiten in den Annahmen und somit auch in den Prognoseergebnissen steigen, je weiter sich die Prognose in die Zukunft erstreckt. Es ist somit zwingend notwendig, die Annahmen und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen und gewonnene Erkenntnisse in zukünftige Prognosen einfließen zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hochschulreife

Ziel der Abiturprüfung ist die Feststellung der allgemeinen Hochschulreife. Diese wird durch eine Gesamtqualifikation erworben und setzt sich zusammen aus den Leistungen in der Abiturprüfung, in den Leistungskursen sowie in bestimmten anrechenbaren Grundkursen.

Absolventen/-innen und Abgänger/-innen

Absolventen/-innen und Abgänger/-innen allgemeinbildender Schulen sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolvent/-innen) oder Abgangszeugnis (Abgänger/-innen) verlassen. Schülerinnen und Schüler von Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis.

Berufliche Gymnasien

Berufliche Gymnasien vermitteln in verschiedenen Fachrichtungen allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte. Sie umfassen die Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13. Aufnahmevoraussetzung für Berufliche Gymnasien ist der mittlere Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Das Berufliche Gymnasium verleiht die allgemeine Hochschulreife (Abitur), dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen bilden Schülerinnen und Schüler in einem Beruf aus. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung.

Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.

Berufsschulen

Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden, u. a. auch die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit dem Berufsabschluss (»Duale Berufsausbildung mit Abitur« - DuBAS).
Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Durch die Statistik werden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-rehaspezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) erfasst.

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als ein- bzw. zweijähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Zum Berufsvorbereitungsjahr zählen auch die Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten für Migranten.

Fachoberschulen

Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt.

Fachschulen

Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden i. d. R. nach einem bereits erworbenen Berufsabschluss und entsprechender praktischer Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt.

Förderschulen

Die Förderschulen werden von Schülerinnen und Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.

Freie Waldorfschulen

Die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen und zeichnen sich durch eine besondere pädagogische Prägung (Rudolf Steiner) aus. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 1 bis 13. Die Ausbildung an einer Freien Waldorfschule ist der Ausbildung einer entsprechenden öffentlichen Schule gleichwertig.

Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.

Gymnasien

Die Gymnasien vermitteln den Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien schließen ihre schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12 und gliedert sich in vier Kurshalbjahre. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in Grund- und Leistungskursen erteilt. Die Leistungskurse werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Die Grundkurse werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. Die Kurse werden für beide Jahrgangsstufen durchgehend belegt. Die Grundkurse dienen der Vermittlung einer grundlegenden Allgemeinbildung in bestimmten Pflichtfächern. Vertiefte Kenntnisse erwerben die Schülerinnen und Schüler in zwei bzw. drei Leistungskursfächern. Gewählte Leistungskurse können im Verlauf der gymnasialen Oberstufe nicht gewechselt werden. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler nach ihren Neigungen Wahlfächer als Grundkurse belegen. Die Grundkurse werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien schließen ihre schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.

Hauptschulabschluss

Nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 und Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erwerben die Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang den Hauptschulabschluss. Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang, die die Oberschule oder die Förderschule nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen, erwerben den Hauptschulabschluss. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die das Gymnasium nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen, erwerben einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Schulabschluss.

Oberschulen

Die Oberschulen (bis zum Schuljahr 2013/2014 Mittelschulen) umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Die Ausbildung an den Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab. In den Sonderklassen werden Schülerinnen und Schüler der Maßnahmen Rik (Reintegrationsklassen für Schulverweigererinnen und Schulverweigerer), DAZA (Deutsch als Zweitsprache für Analphabetinnen und Analphabeten) sowie EZE (erweiterte zweite Etappe) unterrichtet.

Zu den Oberschulen zählen ab dem Schuljahr 2021/2022 die Oberschulen+.

Die Oberschulen+ als Oberschulen außerhalb von Ober- und Mittelzentren mit besonderem pädagogischen Profil »Längeres gemeinsames Lernen« bestehen aus einer Oberschule mit verbundener Grundschule. An den Oberschulen+ lernen die Schülerinnen und Schüler von der Klassenstufe 1 bis zur Klassenstufe 9 bzw. 10 gemeinsam. Es werden die Abschlüsse der Oberschule erworben.

Öffentliche Schulen

Öffentliche Schulen sind die Schulen, die in der Trägerschaft einer Gemeinde, einer Kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises oder eines kommunalen Zweckverbandes, des Krankenhauses einer Kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als medizinische Berufsfachschule oder des Freistaates Sachsen stehen.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Nach dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 und erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erwerben die Schülerinnen und Schüler den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht haben, wobei der Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 sein darf, in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als »ausreichend« erzielt wurde und auch in allen Leistungsnachweisen der besonderen Leistungsfeststellung mindestens die Note »ausreichend« erreicht wurde. Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang, die die Oberschule oder die Förderschule nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen und erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung im Ausnahmefall in Abgangsabsicht teilgenommen haben, erwerben den qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Realschulabschluss

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang den Realschulabschluss. An den Gymnasien wird mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 ein dem Realschulabschluss gleichgestellter mittlerer Schulabschluss erworben. In die Versetzungsentscheidung geht ab dem Schuljahr 2005/06 das Ergebnis einer besonderen Leistungsfeststellung ein.

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gelten mit Anmeldung als schulpflichtig (fristgemäße Einschulung). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden (Einschulung nach Zurückstellung).

Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sind Personen, die Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulwesens oder des zweiten Bildungsweges besuchen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Zu den Schülerinnen und Schülern zählen auch Personen, die eine Schule berufsbegleitend besuchen.

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