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Schüler- und Absolventenprognose

Eckdaten für Sachsen

3. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen bis zum Schuljahr 2040/2041
Merkmal Prognosevariante V1 Prognosevariante V2
Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges    
   Schuljahr 2022/2023       407.102 407.102
   Schuljahr 2025/2026 436.710 425.560
   Schuljahr 2030/2031  431.500 411.060
   Schuljahr 2035/2036  407.290 373.000
   Schuljahr 2040/2041 402.820 356.230
Abgänger/-innen und Absolventen/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges    
   Schuljahr 2022      32.486 32.486
   Schuljahr 2025 34.730 33.870
   Schuljahr 2030  38.310 36.560
   Schuljahr 2035  39.250 36.960
   Schuljahr 2040 35.190 31.800
Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen    
   Schuljahr 2022/2023       104.400 104.400
   Schuljahr 2025/2026 112.080 107.330
   Schuljahr 2030/2031  117.000 111.440
   Schuljahr 2035/2036  118.310 112.320
   Schuljahr 2040/2041 110.390 103.670
Abgänger/-innen und Absolventen/-innen an berufsbildenden Schulen    
   Schuljahr 2022      34.383 34.383
   Schuljahr 2025 36.010 32.690
   Schuljahr 2030  37.990 34.290
   Schuljahr 2035  39.080 35.180
   Schuljahr 2040 37.500 33.620


      
Datenquelle: 2022/23: amtliche Schulstatistik; 2025/26 bis 2040/41: 3. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen bis zum Schuljahr 2040/41

Letzte Aktualisierung: 28.09.2023

 

Datenblätter

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Statistikerläuterungen und methodische Hinweise

Erläuterungen und methodische Hinweise zur 3. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erstellt im Auftrag des Sächsischen Staatsministerium für Kultus und auf Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes (§ 63b Abs. 5 SächsSchulG) 2023 die 3. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen für die Landkreise und die Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen. Die Ergebnisse stellen eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Lehrerbedarfes sowie für die Schulnetzplanung dar. Außerhalb des Bildungswesens spielen die Ergebnisse der Vorausberechnung von Schüler- und Absolventenzahlen vor allem für Arbeitsmarktanalysen und -planungen sowie in der Wirtschaft eine bedeutende Rolle.

Basisdaten: Amtliche Schulstatistik und 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (8. RBV)

Die 3. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose basiert neben der amtlichen Schulstatistik auf der 8. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (8. RBV) für den Freistaat Sachsen. Aus der amtlichen Schulstatistik liegen Daten für Schüler/-innen und Absolventen/-innen des jeweiligen Schulstandortes für ausgewählte Merkmale in aggregierter Form vor.
Die 8. RBV stellt die mögliche Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten, begrenzt durch eine obere und eine untere Variante, dar. Die drei Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Annahmen zur Auslandswanderung und dem Geburtenverhalten.

Der 3. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose liegen nur die Varianten 1 (obere) und Variante 2 (mittlere) zugrunde. Diese skizzieren einen Korridor, in dem sich die Entwicklung der Schülerzahlen in Sachsen insgesamt sowie für die einzelnen Kreisfreien Städte und Landkreise voraussichtlich bewegen wird. Die Variante 3 (pessimistische Variante) der 8. RBV wurde bei der Berechnung der 3. RSAP nicht berücksichtigt, da diese Variante vorrangig nur die aktuelle Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer aus dem Jahr 2022 fortschreibt. Stattdessen wurde die Variante 2 (Basisvariante) der 8. RBV als Berechnungsgrundlage der unteren Variante der 3. RSAP verwendet. In Variante 2 der 8. RBV wird ausgehend vom aktuellen Geburtenverhalten von einer Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer bis 2030 auf das durchschnittliche Niveau der Jahre 2019 bis 2021 ausgegangen. Dies entspricht auch der bundesweiten Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer.

Die obere Variante (V1) der 8. RBV nimmt einen Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer in Sachsen bis 2030 auf 1,65 Kinder je Frau an, danach bleibt sie bis 2040 konstant.
Die mittlere Variante (V2) der 8. RBV geht von einer leicht steigenden Geburtenrate auf 1,55 Kinder bis 2030 je Frau über den Vorausberechnungszeitraum aus.
Hinsichtlich des Wanderungsverhaltens gehen beide Varianten von positiven, jedoch abnehmenden Wanderungssalden für Sachsen aus, wobei die obere Variante (V1) höhere Wanderungsgewinne als die mittlere Variante (V2) aufweist. Weitere Informationen zur 8. RBV für den Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Prognoseverfahren

Modell Bottom-up-Methode, eigene Darstellung 

Die 3. Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose für den Freistaat Sachsen liefert Ergebnisse der zukünftigen Schüler- und Absolventenzahlen für die Landkreise und Kreisfreien Städte vom Schuljahr 2023/2024 bis zum Schuljahr 2040/2041 und hat den Charakter einer Modellrechnung. Sie beruht auf einem Berechnungsmodell, das dem hiesigen Schulsystem mit seinen verschiedenen Schularten, Verzweigungen, Übertritts- und Abschlussmöglichkeiten entspricht. Das Modell geht grundsätzlich von Status-quo-Annahmen aus. Hierfür werden größtenteils die Entwicklungen der letzten drei Schuljahre als Quote herangezogen (3-Jahres-Durchschnitt). Diese Quote wird über den gesamten Prognosezeitraum hinweg fortgeschrieben. Dabei werden die jeweiligen Schülergruppen getrennt nach Schularten und Jahrgangsstufen unter Verwendung differenzierter Eintritts-, Übergangs- und Abgangsquoten fortgerechnet. Ausgangspunkt für den Großteil der Vorausberechnungen sind die Daten aus der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2022/2023.

Die Berechnungen für die Schüler- und Absolventenprognose erfolgen auf Kreisebene. Die Prognose für den Freistaat Sachsen ergibt sich aus der Summe der einzelnen Landkreise („Bottom-up-Methode“). Durch das differenzierte Prognoseverfahren lassen sich unterschiedliche regionale Entwicklungen und strukturelle Veränderungen separat analysieren und quantifizieren, z. B. Übergangsverhalten von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart.

Fehlende Individualdaten und somit auch fehlende Angaben zum Wohnort der Schüler/-innen und Absolventen/-innen verhindern die Einbeziehung von Pendlerströmen von Schülern/-innen und Absolventen/-innen bei der Berechnung.

Die Anzahl der Schulanfänger/-innen wird mittels einer Eingangsquote bestimmt, die sich auf die Anzahl der Kinder im typischen Einschulungsalter (6- und 7-jährige) der 8. RBV bezieht.
Die Schülerzahlen in den einzelnen Klassenstufen der Schularten werden mit Hilfe empirisch begründeter Übergangsquoten berechnet. Diese Übergangsquoten bilden die Basis für die Modellierung der Übergänge von einer Klassenstufe zur anderen. Berücksichtigt werden darin die Versetzungen und Wiederholungen, die Abgänge sowie die Übergänge aus anderen Schularten und sonstige Wanderungssalden (deterministisches Komponentenverfahren).
Die Vorausberechnung der Schülerzahlen für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen basiert auf Anteilberechnungen der Bevölkerung nach Altersjahren aus den vergangenen Schuljahren.
Die Prognose der Zahl der Schulentlassenen basiert jeweils auf den zuletzt festgestellten empirischen Absolventen- bzw. Abgängerquoten (3-Jahres-Durchschnitt), die auf die jeweils relevante Klassenstufe der einzelnen Schularten bezogen werden.

Unsicherheitsfaktoren

Die der 3. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose zugrunde gelegten Annahmen sind mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet, die im nachfolgenden skizziert werden sollen:

Die künftige Entwicklung der Bevölkerung hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Geburtenrate sowie von der Entwicklung der Zahl der Migrant/-innen ab. Hinsichtlich der geflüchteten Personen aus der Ukraine ist derzeit völlig unklar, wie viele ukrainische Staatsbürger/-innen in ihr Heimatland zurückkehren werden.
Die Zuwanderung aus dem Ausland entwickelte sich im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren sehr unstet. Die allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen sind hiervon über alle Landkreise und Kreisfreien Städte hinweg betroffen. Weder die folgende Verteilung auf die einzelnen Schularten und Klassenstufen noch die zukünftige Anzahl der Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen ist absehbar.

Für die Vorausberechnung der Anzahl der Schulanfänger/-innen kann davon ausgegangen werden, dass diejenigen Kinder, die in den nächsten sechs Jahren in die Schule kommen, bereits heute geboren sind. Infolge der Schulpflicht können für diesen Zeitraum die jeweiligen Schulanfängerzahlen ziemlich genau vorausgesagt werden. Zu Abweichungen kann es nur dann kommen, wenn Zu- und Fortzüge in einer Größenordnung erfolgen, die aktuell nicht vorhersehbar ist. Wie groß die Altersjahrgänge in den Folgejahren sein werden, wird maßgeblich durch die Geburtenentwicklung bestimmt.

Die in der 2. Regionalisierten Schüler- und Absolventenprognose getroffenen Annahmen für die Übergangsquoten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart haben sich größtenteils bestätigt. Lediglich in den drei Kreisfreien Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig wurde das Übergangsverhalten an das Gymnasium leicht unterschätzt. Die Ergebnisse zeigen, dass erhebliche Unterschiede im Übergangsverhalten zwischen den Kreisfreien Städten und den Landkreisen existieren. Diese werden in der vorgelegten Prognose berücksichtigt. Durch die „Bottom-up-Methode“ ist es möglich, landkreisspezifische Unterschiede und Entwicklungen in Bezug auf das Übergangsverhalten von der Grundschule an eine weiterführende Schulart separat zu quantifizieren und fortzuschreiben. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass die Entwicklung des Bildungsverhaltens grundsätzlich eine wesentliche Unsicherheit darstellt, da persönliche Präferenzen und Entscheidungen der Eltern sowie der Schüler/-innen und das Angebot an den Schulstandorten ausschlaggebend sind.

Seit dem Schuljahr 2021/2022 sind in der amtlichen Schulstatistik im Freistaat Sachsen Schularten hinzugekommen (Gemeinschaftsschule, Schulen besonderer Art nach § 63d Sächsisches Schulgesetz). Aufgrund der bisher fehlenden Datengrundlage ist es besonders schwierig, das Ausmaß des Zugangs (Eintrittsklassen, Übergangsverhalten Grundschule an weiterführende Schulart usw.) an diese Schularten in den ersten Prognosejahren zu quantifizieren. Hierbei spielen persönliche Präferenzen der Schüler/-innen und Eltern sowie das regionale Angebot an Schulstandorten eine zentrale Rolle.

Der Zugang zu den berufsbildenden Schulen wird insbesondere von der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Lehrstellensituation Sachsens und auf Grund der Einzugsbereiche dieser Schulen in den anderen Ländern der Bundesrepublik bestimmt, sodass die Ergebnisse der Vorausberechnung im Kontext der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage zu betrachten sind.
Besonders die Fachschulen und die Schularten des Übergangssystems (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr und die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen) sind von diesen Faktoren abhängig. Es liegen aus den letzten Jahren zumeist sehr kleine und zudem stark variierende Schülerzahlen vor. Um eine Scheingenauigkeit zu vermeiden, werden die Schülerzahlen linear und auf Basis des 3-Jahres-Durchschnitts fortgeschrieben.

Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die Unsicherheiten in den Annahmen und somit auch in den Prognoseergebnissen steigen, je weiter sich die Prognose in die Zukunft erstreckt. Es ist somit zwingend notwendig, die Annahmen und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen und gewonnene Erkenntnisse in zukünftige Prognosen einfließen zu lassen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hochschulreife

Ziel der Abiturprüfung ist die Feststellung der allgemeinen Hochschulreife. Diese wird durch eine Gesamtqualifikation erworben und setzt sich zusammen aus den Leistungen in der Abiturprüfung, in den Leistungskursen sowie in bestimmten anrechenbaren Grundkursen.

Absolventen/-innen und Abgänger/-innen

Absolventen/-innen und Abgänger/-innen allgemeinbildender Schulen sind Schüler/-innen, die nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (neun Schuljahre) die allgemeinbildende Schule mit einem Abschlusszeugnis (Absolvent/-innen) oder Abgangszeugnis (Abgänger/-innen) verlassen. Schülerinnen und Schüler von Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen ohne Abschluss erhalten ein Abgangszeugnis.

Berufliche Gymnasien

Berufliche Gymnasien vermitteln in verschiedenen Fachrichtungen allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte. Sie umfassen die Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13. Aufnahmevoraussetzung für Berufliche Gymnasien ist der mittlere Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Das Berufliche Gymnasium verleiht die allgemeine Hochschulreife (Abitur), dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen bilden Schülerinnen und Schüler in einem Beruf aus. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung.

Berufsgrundbildungsjahr

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.

Berufsschulen

Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden, u. a. auch die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit dem Berufsabschluss (»Duale Berufsausbildung mit Abitur« - DuBAS).
Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen

Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Durch die Statistik werden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-rehaspezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) erfasst.

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als ein- bzw. zweijähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Zum Berufsvorbereitungsjahr zählen auch die Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten für Migranten.

Fachoberschulen

Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt.

Fachschulen

Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden i. d. R. nach einem bereits erworbenen Berufsabschluss und entsprechender praktischer Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt.

Förderschulen

Die Förderschulen werden von Schülerinnen und Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeitraum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. An den Förderschulen können die Abschlüsse der übrigen Schularten erworben werden.

Freie Waldorfschulen

Die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen und zeichnen sich durch eine besondere pädagogische Prägung (Rudolf Steiner) aus. Sie umfassen die Klassen- und Jahrgangsstufen 1 bis 13. Die Ausbildung an einer Freien Waldorfschule ist der Ausbildung einer entsprechenden öffentlichen Schule gleichwertig.

Gemeinschaftsschulen

In Gemeinschaftsschulen lernen die Schülerinnen und Schüler über die Primarstufe hinaus weiterhin gemeinsam am gleichen Ort und werden entsprechend ihren Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Bildungsabsichten im vorwiegend binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert. Sie können am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss, am Ende der Klassenstufe 10 den Realschulabschluss und am Ende der Klassenstufe 12 die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Grundschulen

Die Grundschulen umfassen die Klassenstufen 1 bis 4. Sie haben die Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Elementen des spielerischen und kreativen Lernens zu den weiterführenden Bildungsgängen zu führen.

Gymnasien

Die Gymnasien vermitteln den Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung. Sie umfassen die Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 12, wobei die Klassenstufen 5 und 6 Orientierungsfunktion haben. An den Gymnasien werden besondere Profile mit informatischer Bildung eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien schließen ihre schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12 und gliedert sich in vier Kurshalbjahre. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in Grund- und Leistungskursen erteilt. Die Leistungskurse werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Die Grundkurse werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. Die Kurse werden für beide Jahrgangsstufen durchgehend belegt. Die Grundkurse dienen der Vermittlung einer grundlegenden Allgemeinbildung in bestimmten Pflichtfächern. Vertiefte Kenntnisse erwerben die Schülerinnen und Schüler in zwei bzw. drei Leistungskursfächern. Gewählte Leistungskurse können im Verlauf der gymnasialen Oberstufe nicht gewechselt werden. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler nach ihren Neigungen Wahlfächer als Grundkurse belegen. Die Grundkurse werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien schließen ihre schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung ab und erwerben die allgemeine Hochschulreife.

Hauptschulabschluss

Nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 und Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erwerben die Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang den Hauptschulabschluss. Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang, die die Oberschule oder die Förderschule nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen, erwerben den Hauptschulabschluss. Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die das Gymnasium nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen, erwerben einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Schulabschluss.

Oberschulen

Die Oberschulen (bis zum Schuljahr 2013/2014 Mittelschulen) umfassen die Klassenstufen 5 bis 10 und vermitteln eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben Orientierungsfunktion, ab Klassenstufe 7 beginnt eine auf Leistungsentwicklung und Abschlüsse bezogene Differenzierung. Die Ausbildung an den Oberschulen schließt mit dem Hauptschulabschluss, dem qualifizierenden Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss ab. In den Sonderklassen werden Schülerinnen und Schüler der Maßnahmen Rik (Reintegrationsklassen für Schulverweigererinnen und Schulverweigerer), DAZA (Deutsch als Zweitsprache für Analphabetinnen und Analphabeten) sowie EZE (erweiterte zweite Etappe) unterrichtet.

Zu den Oberschulen zählen ab dem Schuljahr 2021/2022 die Oberschulen+.

Die Oberschulen+ als Oberschulen außerhalb von Ober- und Mittelzentren mit besonderem pädagogischen Profil »Längeres gemeinsames Lernen« bestehen aus einer Oberschule mit verbundener Grundschule. An den Oberschulen+ lernen die Schülerinnen und Schüler von der Klassenstufe 1 bis zur Klassenstufe 9 bzw. 10 gemeinsam. Es werden die Abschlüsse der Oberschule erworben.

Öffentliche Schulen

Öffentliche Schulen sind die Schulen, die in der Trägerschaft einer Gemeinde, einer Kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises oder eines kommunalen Zweckverbandes, des Krankenhauses einer Kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als medizinische Berufsfachschule oder des Freistaates Sachsen stehen.

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Nach dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 9 und erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Leistungsfeststellung erwerben die Schülerinnen und Schüler den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht haben, wobei der Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 sein darf, in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als »ausreichend« erzielt wurde und auch in allen Leistungsnachweisen der besonderen Leistungsfeststellung mindestens die Note »ausreichend« erreicht wurde. Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang, die die Oberschule oder die Förderschule nach Versetzung in die Klassenstufe 10 verlassen und erfolgreich an der besonderen Leistungsfeststellung im Ausnahmefall in Abgangsabsicht teilgenommen haben, erwerben den qualifizierenden Hauptschulabschluss.

Realschulabschluss

Mit dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 10 und bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler im Realschulbildungsgang den Realschulabschluss. An den Gymnasien wird mit der Versetzung von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 ein dem Realschulabschluss gleichgestellter mittlerer Schulabschluss erworben. In die Versetzungsentscheidung geht ab dem Schuljahr 2005/06 das Ergebnis einer besonderen Leistungsfeststellung ein.

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gelten mit Anmeldung als schulpflichtig (fristgemäße Einschulung). Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (vorzeitige Einschulung). Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden (Einschulung nach Zurückstellung).

Schulen besonderer Art nach § 63d SächsSchulG

Die Schulen besonderer Art nach § 63d SächsSchulG lernen nach einer von der obersten Schulaufsichtsbehörde genehmigten pädagogischen Konzeption. Insbesondere können, soweit in der bisherigen Konzeption vorgesehen, die Schularten Grund- und Oberschule organisatorisch zusammengefasst werden.

Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sind Personen, die Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulwesens oder des zweiten Bildungsweges besuchen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Zu den Schülerinnen und Schülern zählen auch Personen, die eine Schule berufsbegleitend besuchen.

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