Weiterbildung, Zweiter Bildungsweg
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Schulen des zweiten Bildungsweges | 10 | 0 |
Schülerinnen, Schüler | 1.771 | -5,1 |
darunter weiblich | 827 | -5,4 |
Absolventinnen, Absolventen1) | 322 | -23,5 |
mit Hauptschulabschluss | 49 | -42,4 |
mit Realschulabschluss | 131 | -13,2 |
mit allgemeiner Hochschulreife | 142 | -23,2 |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 127 | -4,5 |
1) Absolventinnen, Absolventen des vorhergehenden Schuljahres.
Datenquelle: Amtliche Schulstatistik
Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
Jahresergebnisse
- Aktuelle Eckzahlen der Schulstatistiken, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 23,45 KB) Letzte Aktualisierung: 25.03.2025
Bildungsmonitoring
Das Bildungsmonitoring stellt in der »Kommunalen Bildungsdatenbank« ein umfassendes Angebot an Bildungsdaten aus den Bereichen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, der Schulstatistik, der Berufsbildungsstatistik und der Hochschulstatistik unentgeltlich bereit. Daten können auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.
- Bildungsmonitoring - Kommunale Bildungsdatenbank Weiterleitung zum Internetangebot www.bildungsmonitoring.de
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Statistik der allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges Weiterleitung zur Datenbank GENESIS Online des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistik der Schulen des zweiten Bildungsweges
Die Statistik liefert Daten zu Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen an Schulen des zweiten Bildungsweges im Freistaates Sachsen in einem Schuljahr.
Die Statistik wird als koordinierte Länderstatistik aufgrund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz durchgeführt. Zum Berichtskreis gehören alle Schulen des zweiten Bildungsweges in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der allgemeinbildenden Schulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Sächsische Schulstatistikverordnung (SächsSchulStatVO) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Ersatzschulen
Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen im Freistaat Sachsen vorhandenen oder vorgesehenen öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Die Schulaufsichtsbehörde verleiht einer Ersatzschule auf Antrag ggf. im Einvernehmen mit der jeweiligen Fachbehörde die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule.
Lehrpersonen
Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Sie sind gegliedert in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und stundenweise beschäftigte Lehrpersonen.
Öffentliche Schulen
Öffentliche Schulen sind die Schulen, die in der Trägerschaft einer Gemeinde, einer Kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises oder eines kommunalen Zweckverbandes, des Krankenhauses einer Kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als medizinische Berufsfachschule oder des Freistaates Sachsen stehen.
Schulen des zweiten Bildungsweges
Schulen des zweiten Bildungsweges sind Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Die Abendoberschulen sind differenzierte Schulen und führen nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zum Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss und Realschulabschluss. Die Abendgymnasien sind Schulen, die nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife führen. Am Kolleg erwerben Erwachsene im Vollzeitunterricht das Abitur (allgemeine Hochschulreife), je nach Eingangsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber dauert die Ausbildung zwei oder drei, mit Vorkurs vier Jahre.
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler sind Personen, die Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulwesens oder des zweiten Bildungsweges besuchen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Zu den Schülerinnen und Schülern zählen auch Personen, die eine Schule berufsbegleitend besuchen.
Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen
Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen haben einen Beschäftigungsumfang unter 50 Prozent. Dazu zählen u. a. nebenberufliche Lehrpersonen, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit oder aus gesundheitlichen Gründen stundenweise unterrichten.
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen
Die Zuordnung voll- bzw. teilzeitbeschäftigter Lehrpersonen nach der Voll- (100 Prozent) und Teilzeitbeschäftigung (50 bis unter 100 Prozent) erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang (Pflichtstundenzahl laut geltendem Arbeitsvertrag), unabhängig von den wegen der Gewährung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden.
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Weiterbildung
- Amtliche Statistik der Schulen des zweiten Bildungsweges Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren PEGASUS-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Abendoberschulen - Lehrpersonen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,71 MB)
- Abendoberschulen - Schüler/-innen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,68 MB)
- Abendgymnasien - Lehrpersonen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,71 MB)
- Abendgymnasien - Schüler/-innen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,71 MB)
- Kollegs - Lehrpersonen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,71 MB)
- Kollegs - Schüler/-innen, Datei ist nicht barrierefrei (*.pdf, 0,74 MB)