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Weiterbildung

Eckdaten für Sachsen

Schuljahr 2023/2024
Merkmal Wert Veränderung zum Vorjahr in %
Schulen des zweiten Bildungsweges 10 0
Schülerinnen, Schüler 1.867   -4,1
  darunter weiblich 874   -1,8
Absolventinnen, Absolventen1)  421  32,8
  mit Hauptschulabschluss 85  60,4
  mit Realschulabschluss 151  41,1
  mit allgemeiner Hochschulreife 185  17,8
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen   133   -2,2

      
1) Absolventinnen, Absolventen des vorhergehenden Schuljahres.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2024

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Allgemeinbildende Schulen (B I 1)

Aktueller Berichtsstand: 2022/23
Nächster Berichtsstand: 2023/24, voraussichtlich verfügbar: April 2024

Bildungsmonitoring

Das Bildungsmonitoring stellt in der »Kommunalen Bildungsdatenbank« ein umfassendes Angebot an Bildungsdaten aus den Bereichen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, der Schulstatistik, der Berufsbildungsstatistik und der Hochschulstatistik unentgeltlich bereit. Daten können auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Statistik der Schulen des zweiten Bildungsweges

Die Statistik liefert Daten zu Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen an Schulen des zweiten Bildungsweges im Freistaates Sachsen in einem Schuljahr.

Die Statistik wird als koordinierte Länderstatistik aufgrund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz durchgeführt. Zum Berichtskreis gehören alle Schulen des zweiten Bildungsweges in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Ersatzschulen

Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen im Freistaat Sachsen vorhandenen oder vorgesehenen öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Die Schulaufsichtsbehörde verleiht einer Ersatzschule auf Antrag ggf. im Einvernehmen mit der jeweiligen Fachbehörde die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule.

Lehrpersonen

Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Sie sind gegliedert in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und stundenweise beschäftigte Lehrpersonen.

Öffentliche Schulen

Öffentliche Schulen sind die Schulen, die in der Trägerschaft einer Gemeinde, einer Kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises oder eines kommunalen Zweckverbandes, des Krankenhauses einer Kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als medizinische Berufsfachschule oder des Freistaates Sachsen stehen.

Schulen des zweiten Bildungsweges

Schulen des zweiten Bildungsweges sind Abendoberschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Die Abendoberschulen sind differenzierte Schulen und führen nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zum Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss und Realschulabschluss. Die Abendgymnasien sind Schulen, die nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene überwiegend in Form von Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife führen. Am Kolleg erwerben Erwachsene im Vollzeitunterricht das Abitur (allgemeine Hochschulreife), je nach Eingangsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber dauert die Ausbildung zwei oder drei, mit Vorkurs vier Jahre.

Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.

Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler sind Personen, die Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulwesens oder des zweiten Bildungsweges besuchen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Zu den Schülerinnen und Schülern zählen auch Personen, die eine Schule berufsbegleitend besuchen.

Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen

Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen haben einen Beschäftigungsumfang unter 50 Prozent. Dazu zählen u. a. nebenberufliche Lehrpersonen, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit oder aus gesundheitlichen Gründen stundenweise unterrichten.

Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen

Die Zuordnung voll- bzw. teilzeitbeschäftigter Lehrpersonen nach der Voll- (100 Prozent) und Teilzeitbeschäftigung (50 bis unter 100 Prozent) erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang (Pflichtstundenzahl laut geltendem Arbeitsvertrag), unabhängig von den wegen der Gewährung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden.

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Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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