Berufliche Bildung
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Schuljahr | Wert | Vergleich zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Berufsbildende Schulen | 2023/2024 | 242 | 0,8 |
Klassen an berufsbildenden Schulen | 2023/2024 | 5.389 | -0,0 |
Schülerinnen, Schüler an berufsbildenden Schulen | 2023/2024 | 105.571 | 1,1 |
Schülerinnen an berufsbildenden Schulen | 2023/2024 | 50.606 | 1,0 |
Absolventinnen, Absolventen/Abgängerinnen, Abgänger | 2023/2024 | 34.793 | 1,2 |
Abschlüsse mit Fachhochschulreife | 2023/2024 | 2.503 | 6,4 |
Abschlüsse mit allgemeiner Hochschulreife | 2023/2024 | 2.535 | 6,2 |
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen | 2023/2024 | 6.488 | 0,9 |
Auszubildende | 2023 | 50.510 | 2,2 |
Weibliche Auszubildende | 2023 | 16.300 | 4,9 |
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge | 2023 | 19.876 | 3,1 |
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge | 2023 | 6.178 | 1,8 |
Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz |
2023 | 2.509 | 26,6 |
Letzte Aktualisierung: 28.08.2024
Merkmal | Schuljahr | Wert | Vergleich zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Auszubildende am 31.12. | 2023 | 8.845 | 7,7 |
Bestandene Prüfungen | 2023 | 1.766 | - |
Pflegeschulen | 2023 | 90 | 2,3 |
Basis: Schülerinnen und Schüler an Pflegeschulen
Letzte Aktualisierung: 02.07.2024
Jahresergebnisse
- Aktuelle Eckzahlen der Schulstatistiken, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 25,54 KB) Letzte Aktualisierung: 27.03.2024
- Auszubildende im Beruf Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (*.xlsx, 14,07 KB) Letzte Aktualisierung: 12.08.2021
Zeitreihen
- Anerkennungsverfahren nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen (BQFG, SächsBQFG), Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 12,41 KB) Letzte Aktualisierung: 30.07.2024
- Anerkennungsverfahren nach den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen (BQFG und SächsBQFG) nach Reglementierung und Regelung, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 11,81 KB) Letzte Aktualisierung: 30.07.2024
Berufsbildende Schulen (B II 1)
Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: August 2025
- Aktueller Statistischer Bericht als Excel-Arbeitsmappe, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 1,02 MB)
- Ältere Ausgaben Statistischer Berichte im Archiv (Weiterleitung zur Statistischen Bibliothek)
Auszubildende - Ergebnisse der Berufsbildungsstatistik (B II 5)
Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: 2024, voraussichtlich verfügbar: August 2025
Bildungsmonitoring
Das Bildungsmonitoring stellt in der »Kommunalen Bildungsdatenbank« ein umfassendes Angebot an Bildungsdaten aus den Bereichen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, der Schulstatistik, der Berufsbildungsstatistik und der Hochschulstatistik unentgeltlich bereit. Daten können auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.
- Bildungsmonitoring - Kommunale Bildungsdatenbank Weiterleitung zum Internetangebot www.bildungsmonitoring.de
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Lehrkräfte an beruflichen Schulen nach Beschäftigungsumfang und Geschlecht
- Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen
- Auszubildende
Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Statistik der beruflichen Schulen Weiterleitung zur Datenbank GENESIS Online des Statistischen Bundesamtes
- Berufliche Bildung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Statistikerläuterungen
Statistik der berufsbildenden Schulen
Die Statistik liefert Daten zu Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen in einem Schuljahr.
Die Statistik wird als koordinierte Länderstatistik aufgrund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz durchgeführt. Zum Berichtskreis gehören alle berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.
Berufsbildungsstatistik
Die Berufsbildungsstatistik wird zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres zum Zwecke der Planung und Ordnung der Berufsausbildung als Bundesstatistik durchgeführt.
Die Ergebnisse beinhalten Angaben in der Gliederung nach Ausbildungsbereichen und anerkannten Ausbildungsberufen.
Statistik nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Die Statistik über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen liefert Daten zu Strukturen und Entwicklungen im Bereich der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse, die für die Bildungs-, Wirtschafts- und Integrationspolitik, die Bildungsforschung und die Praxis der Berufsbildung von großer Bedeutung sind.
Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
Bei der Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung handelt es sich um eine jährliche Bundesstatistik zur Darstellung und Bewertung der beruflichen Ausbildung in der Pflege sowie zur Beurteilung gesetzlicher Maßnahmen. Die Statistik erfasst bei den für die Finanzierung der Pflegeausbildung zuständigen Stellen Angaben zu den Trägern der praktischen Ausbildung und den Pflegeschulen, zu den in Ausbildung befindlichen Personen sowie zu den Ausbildungsvergütungen.
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Statistik der beruflichen Schulen Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Berufsbildungsstatistik Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
- Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung Weiterleitung zum Angebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsische Schulstatistikverordnung (SächsSchulStatVO) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
- Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Absolventen/-innen und Abgänger/-innen
Absolventen/-innen und Abgänger/-innen berufsbildender Schulen sind Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung an einer Schulart der berufsbildenden Schulen mit Abgangszeugnis (ohne Erfolg) oder Abschlusszeugnis (mit Erfolg) beendet haben. Die jährliche amtliche Statistik der berufsbildenden Schulen erfasst die Schülerinnen und Schüler in der schulischen Ausbildung, unabhängig vom Bestehen dieser Ausbildung im praktischen Teil.
Anerkannter Ausbildungsberuf
Der Begriff »staatlich anerkannter Ausbildungsberuf« ist durch das BBiG vorgegeben und betrifft die gemäß § 4 Abs. 1 BBiG und § 25 Abs. 1 HwO anerkannten Ausbildungsgänge. Diese Ausbildungsberufe werden inhaltlich durch Ausbildungsordnungen geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt und veröffentlicht das »Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe«.
Auszubildende
Auszubildende (Lehrlinge) sind, wer einen Berufsausbildungsvertrag im Sinne des BBiG oder HwO abgeschlossen hat, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren.
Berufliche Gymnasien
Berufliche Gymnasien vermitteln in verschiedenen Fachrichtungen allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte. Sie umfassen die Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13. Aufnahmevoraussetzung für Berufliche Gymnasien ist der mittlere Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Das Berufliche Gymnasium verleiht die allgemeine Hochschulreife (Abitur), dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
Berufsausbildungsverträge
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss nach dem BBiG zwischen dem Ausbildenden und den Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen bilden Schülerinnen und Schüler in einem Beruf aus. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung.
Berufsgrundbildungsjahr
Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.
Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erhalten Personen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberufsabschluss. Durch die Regelung wird erreicht, dass für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen.
Die Statistik über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen liefert Daten zu Strukturen und Entwicklungen im Bereich der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse, die für die Bildungs-, Wirtschafts- und Integrationspolitik, die Bildungsforschung und die Praxis der Berufsbildung von großer Bedeutung sind.
Berufsschulen
Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden, u. a. auch die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit dem Berufsabschluss (»Duale Berufsausbildung mit Abitur« - DuBAS).
Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Durch die Statistik werden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-rehaspezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) erfasst.
Berufsvorbereitungsjahr
Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als ein- bzw. zweijähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt. Zum Berufsvorbereitungsjahr zählen auch die Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten für Migranten.
Ersatzschulen
Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen sowie ihren wesentlichen Lehrgegenständen im Freistaat Sachsen vorhandenen oder vorgesehenen öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Die Schulaufsichtsbehörde verleiht einer Ersatzschule auf Antrag ggf. im Einvernehmen mit der jeweiligen Fachbehörde die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule.
Fachoberschulen
Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt.
Fachschulen
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden i. d. R. nach einem bereits erworbenen Berufsabschluss und entsprechender praktischer Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt.
Lehrpersonen
Lehrpersonen sind jene, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Sie sind gegliedert in voll- bzw. teilzeitbeschäftigte und stundenweise beschäftigte Lehrpersonen.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge
Die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge umfassen alle während des Berichtsjahres neu in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einer zuständigen Stelle/Kammer eingetragenen Berufsausbildungsverträge. Das Ausbildungsverhältnis muss angetreten worden sein und am 31. Dezember noch bestehen.
Neuanfängerinnen und Neuanfänger
Neuanfängerinnen und Neuanfänger sind Schülerinnen und Schüler, die erstmals im belegten Bildungsgang unterrichtet werden. Es handelt sich hierbei um Schüler und Schülerinnen im 1. Ausbildungsjahr bzw. die Schülerinnen und Schüler im 2. Ausbildungsjahr, denen aufgrund ihrer Vorbildung das 1. Ausbildungsjahr erlassen wird. Nicht zu den Neuanfängerinnen und Neuanfängern gehören Wiederholerinnen und Wiederholer.
Öffentliche Schulen
Öffentliche Schulen sind die Schulen, die in der Trägerschaft einer Gemeinde, einer Kreisfreien Stadt bzw. eines Landkreises oder eines kommunalen Zweckverbandes, des Krankenhauses einer Kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als medizinische Berufsfachschule oder des Freistaates Sachsen stehen.
Pflegeschüler/-innen
Die sich in Ausbildung befindenden Personen besuchen eine Pflegeschule und absolvieren ihre praktische Ausbildung bei einem Träger der praktischen Ausbildung. Die Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung wird dabei auf Grundlage der Schuldaten erhoben. Die Schuldaten sind also die Zählbasis für die Anzahl der sich in Ausbildung befindenden Personen. Diese Zählweise hat Auswirkungen auf die Zuordnung von Fällen, bei denen die Pflegeschule und der Träger der praktischen Ausbildung in unterschiedlichen Bundesländern liegen (sogenannte länderübergreifende Fälle). Konkret gezählt werden alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler in einem Bundesland. Dies umfasst sowohl Personen, bei denen sich Pflegeschule und Ausbildungsträger im gleichen Bundesland befinden, als auch Schülerinnen und Schüler, die nur die Pflegeschule in dem jeweiligen Bundesland besuchen. Durch die Festlegung auf eine einheitliche Zählweise werden Doppel- oder Untererfassungen in der Statistik vermieden.
Die Ausbildung im Rahmen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) führt zu einem Abschluss mit der Berufsbezeichnung »Pflegefachfrau« bzw. »Pflegefachmann«.
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft können von natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts als Ersatz- oder Ergänzungsschulen nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Sachsen errichtet und betrieben werden.
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler sind Personen, die Schulen des allgemeinbildenden, berufsbildenden Schulwesens oder des zweiten Bildungsweges besuchen. Dabei ist es unbedeutend, ob es sich um eine öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft handelt. Zu den Schülerinnen und Schülern zählen auch Personen, die eine Schule berufsbegleitend besuchen.
Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen
Stundenweise beschäftigte Lehrpersonen haben einen Beschäftigungsumfang unter 50 Prozent. Dazu zählen u. a. nebenberufliche Lehrpersonen, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterrichtsaufträgen sowie Lehrpersonen, die während der Elternzeit oder aus gesundheitlichen Gründen stundenweise unterrichten.
Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Lehrpersonen
Die Zuordnung voll- bzw. teilzeitbeschäftigter Lehrpersonen nach der Voll- (100 Prozent) und Teilzeitbeschäftigung (50 bis unter 100 Prozent) erfolgt nach dem Beschäftigungsumfang (Pflichtstundenzahl laut geltendem Arbeitsvertrag), unabhängig von den wegen der Gewährung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden.
Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge
Das Ausbildungsverhältnis kann vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst werden. Das BBiG unterscheidet die Kündigung während der Probezeit und die Kündigung nach der Probezeit aus wichtigem Grund sowie wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel der Auszubildenden.
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Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
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