Verdienste
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste | |||
davon | |||
Vollzeitbeschäftigte1) | EUR | 3 268 | 2,3 |
Teilzeitbeschäftigte1) | EUR | 2 156 | 4,9 |
Geringfügig Beschäftigte1) | EUR | 311 | 1,6 |
Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen | EUR | 42 183 | 2,4 |
1) ohne Sonderzahlungen
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2020
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2021, voraussichtlich verfügbar: Juni 2021
- Verdienste und Arbeitszeiten, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 0,25 MB) Letzte Aktualisierung: 09.04.2021
Quartalsdaten für 2019 und 2020
- Verdienste (*.xlsx, 34,54 KB) Letzte Aktualisierung: 13.04.2021
Verdienststrukturerhebung (N I 5)
Aktueller Berichtsstand: 2018
- Aktueller Statistischer Bericht als Excel-Arbeitsmappe, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 1,06 MB)
- Ältere Ausgaben Statistischer Berichte im Archiv (Weiterleitung zur Statistischen Bibliothek)
Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich (N I 6)
Aktueller Berichtsstand: IV. Quartal 2020 und Jahr 2020
Nächster Berichtsstand: IV. Quartal 2021 und Jahr 2021, voraussichtlich verfügbar: April 2022
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Vierteljährliche Verdiensterhebung
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung erfragt die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer/innen, ihre bezahlten Arbeitsstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und ihre Bruttoverdienstsummen.
Die Erhebung erfolgt für jedes volle Kalenderquartal in den Wirtschaftsbereichen Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen. Auszubildende werden nicht einbezogen.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung liefert wichtige Informationen über die konjunkturelle Entwicklung der Bruttoverdienste. Sie spielt eine bedeutende Rolle für die Beurteilung der zentralen wirtschaftspolitischen Ziele »Preisstabilität« und »internationale Wettbewerbsfähigkeit inländischer Betriebe«.
Die Daten werden darüber hinaus in Tarifverhandlungen, für Berechnungen von Berufsschadensausgleichen, Anpassungen in Verträgen (wie zum Beispiel Erbbauzins) und als Dateninput zur Erfüllung mehrerer europäischer und nationaler Rechtsgrundlagen (unter anderem Arbeitskostenindex, Arbeitnehmerentgelt der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) verwendet.
Die Darstellung der Ergebnisse nach Geschlecht und Leistungsgruppen (Gruppen von Arbeitnehmern/innen mit ähnlichem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes) bietet zudem wichtige ökonomische und sozioökonomische Analyse- und Darstellungsmöglichkeiten.
Verdienststrukturerhebung
Die Verdienststrukturerhebung erfragt Daten zu Verdiensten, die nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss untergliedert sind. Die Erweiterung erfasst den Wirtschaftsabschnitt Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und die zusätzliche Abdeckung von Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Arbeitnehmern. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis, wie Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden, Angaben zu Tarifvertrag, Leistungsgruppe, Art der Beschäftigung und den Umfang des Urlaubsanspruchs erhoben.
Die Verdienststrukturerhebung ermöglicht damit Aussagen über Verteilung und Streuung der Arbeitnehmerverdienste sowie über den Einfluss wichtiger, die individuelle Verdiensthöhe bestimmender Faktoren. Untersuchungen zu den Themen Niedriglohnsektor, unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen sowie betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sind anhand dieser Daten möglich.
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)
Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Vierteljährliche Verdiensterhebung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste nach § 4 Verdienststatistikgesetz - 2014 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Beiträge zur Sozialversicherung
Als Beiträge zur Sozialversicherung gelten die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Bezahlte Stunden
Das sind die im Berichtsmonat geleisteten bezahlten Arbeitsstunden sowie bezahlte arbeitsfreie Stunden (Krankheits-, Urlaubs- und gesetzliche Feiertage sowie sonstige bezahlte arbeitsfreie Zeiten).
Bezahlte Überstunden
Bezahlte Überstunden sind Arbeitsstunden, die in der Berichtsperiode über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet, bezahlt und nicht durch die Gewährung von Freizeit an anderen Tagen ausgeglichen werden. Nicht entscheidend ist, ob für diese Stunden ein Zuschlag bezahlt wird.
Bruttojahresverdienst
Der Bruttojahresverdienst ist die Summe des im Kalenderjahr gezahlten Gesamtbruttoentgelts gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 c) EBV.
Bruttomonatsverdienst
Der Bruttomonatsverdienst ist das Gesamtbruttoentgelt gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 c) EBV abzüglich sonstiger Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns laut § 1 Absatz 2 Nummer 2 a) EBV.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart, Teile des Bruttoverdienstes zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung
einzusetzen. Dieser Bestandteil wird in einen Vertrag eingezahlt, aufgrund dessen im Rentenalter eine einmalige Leistung oder eine laufende Rente geleistet wird. Finanziert werden können die Beiträge aus dem laufenden Arbeitsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen oder Einmal- und Sonderzahlungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Geringfügige Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, d. h. das Arbeitsentgelt übersteigt regelmäßig im Monat nicht die Geringfügigkeitsgrenze (Personengruppeschlüssel 109).
Leistungsgruppen
Arbeitnehmer aufgrund ihrer nach Entgeltgruppen gegliederten Tarifverträge, eingeordnet werden. Bei fehlender tariflicher Regelung erfolgt die Zuordnung anhand der ausgeübten Tätigkeit.
- Leistungsgruppe 1: Arbeitnehmer in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis.
- Leistungsgruppe 2: Arbeitnehmer mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die in der Regel nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbstständig ausgeführt.
- Leistungsgruppe 3: Arbeitnehmer mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung, erforderlich ist.
- Leistungsgruppe 4: Angelernte Arbeitnehmer mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind.
- Leistungsgruppe 5 Ungelernte Arbeitnehmer mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist der vom Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers einzubehaltende Steuerabzugsbetrag entsprechend der Angaben in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte). Die Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch beim Solidaritätszuschlag, welcher 5,5 Prozent der Lohnsteuer beträgt, steuermindernd aus.
Nettomonatsverdienst
Der Nettomonatsverdienst ist der Bruttomonatsverdienst ohne die gesetzlichen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung) Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich (z. B. Art und Besonderheiten der Beschäftigung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe).
Quantil
Maß zur Beschreibung der Lage einer Verteilung. Ein x %-Quantil ist eine Zahl, unter der (im Sinne von »kleiner oder gleich«) mindestens x % der Fälle einer Datenreihe liegen und über der (im Sinne von »größer oder gleich«) mindestens (100 - x) % der Fälle liegen.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind die Summe der im Kalenderjahr gezahlten sonstigen Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 a EBV.
Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel enthält kodierte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer. Er ist Teil der Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung an die Krankenkasse. Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Ab dem 01.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig.
Teilzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weniger als die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
Vollzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
Das könnte Sie auch interessieren
Faltblatt »Verdienststrukturerhebung 2014 in Sachsen«
Ausgabe 2016
Statistische Jahreszahlen - Kapitel 11
»Verdienste und Arbeitskosten«
Sie melden zu dieser Statistik?
Verdiensterhebungen
- Verdienststrukturerhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Verdienststrukturerhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren eSTATISTIK.core-Zugangsdaten
- Vierteljährliche Verdiensterhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Verdienste - Sondererhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.
- Verdienste - Sondererhebung (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,22 MB)
- Verdienste - Verdienststrukturerhebung (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,20 MB)
- Verdienste - Vierteljährliche Verdiensterhebung (Mustererhebungsbogen) (*.pdf, 0,10 MB)