Verdienste
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Jahresverdienst mit Sonderzahlungen | Monatsverdienst ohne Sonderzahlungen |
---|---|---|---|
Vollzeitbeschäftigte | EUR | 48.849 | 3.791 |
Vollzeitbeschäftigte Männer | EUR | 49.956 | 3.857 |
Vollzeitbeschäftigte Frauen | EUR | 46.518 | 3.652 |
Vollzeitbeschäftigte Land- und Forstwirtschaft, Fischereien | EUR | 35.854 | 2.862 |
Vollzeitbeschäftigte Produzierendes Gewerbe | EUR | 46.482 | 3.553 |
Vollzeitbeschäftigte Dienstleistungsbereich | EUR | 50.528 | 3.952 |
Alle Angaben im arithmetischem Mittel
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 01.07.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2025, voraussichtlich verfügbar: Juni 2025
- Nominallohn- und Reallohnindex (*.xlsx, 17,61 KB) Letzte Aktualisierung: 26.02.2025
- Nominallohnindex (*.xlsx, 21,24 KB) Letzte Aktualisierung: 21.02.2025
Quartalsdaten für 2023 und 2024
- Verdienste (Nominallohnindex) (*.xlsx, 13,64 KB) Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Ab 2022 wird die Verdiensterhebung monatliche durchgeführt. Bitte beachten Sie die methodischen Änderungen ab dem Berichtsjahr 2022.
Weitere Informationen zur neuen Verdiensterhebung
Monatliche Verdiensterhebung
Die monatliche Verdiensterhebung erfragt Daten zu den Verdiensten und bezahlten Stunden der Beschäftigten, die nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss untergliedert sind. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis, Angaben zu Tarifvertrag und die Art der Beschäftigung erhoben.
Die Ergebnisse der Erhebung ermöglichen Aussagen über die Entwicklung und Verteilung der Verdienste und bilden damit eine der Grundlagen für wirtschafts-, sozial- und konjunkturpolitische Entscheidungen sowie zur Klärung von lohn- und tarifpolitischen Fragen. Ferner fließen die Ergebnisse der Verdiensterhebung in die Berechnungen mehrerer Konjunktur- und Strukturstatistiken auf europäischer und nationaler Ebene ein, zum Beispiel in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, den Arbeitskostenindex sowie den Gender Pay Gap.
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)
Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Verdiensterhebung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Bezahlte Stunden
Das sind die im Berichtsmonat geleisteten bezahlten Arbeitsstunden sowie bezahlte arbeitsfreie Stunden (Krankheits-, Urlaubs- und gesetzliche Feiertage sowie sonstige bezahlte arbeitsfreie Zeiten).
Bezahlte Überstunden
Bezahlte Überstunden sind Arbeitsstunden, die in der Berichtsperiode über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet, bezahlt und nicht durch die Gewährung von Freizeit an anderen Tagen ausgeglichen werden. Nicht entscheidend ist, ob für diese Stunden ein Zuschlag bezahlt wird.
Bruttomonatsverdienst
Der Bruttomonatsverdienst ist das Gesamtbruttoentgelt gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 c) EBV einschließlich sonstiger Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns laut § 1 Absatz 2 Nummer 2 a) EBV.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart, Teile des Bruttoverdienstes zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen. Dieser Bestandteil wird in einen Vertrag eingezahlt, aufgrund dessen im Rentenalter eine einmalige Leistung oder eine laufende Rente geleistet wird. Finanziert werden können die Beiträge aus dem laufenden Arbeitsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen oder Einmal- und Sonderzahlungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Geringfügige Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, d. h. das Arbeitsentgelt übersteigt regelmäßig im Monat nicht die Geringfügigkeitsgrenze (Personengruppeschlüssel 109).
Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung) Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich (z. B. Art und Besonderheiten der Beschäftigung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe).
Quantil
Maß zur Beschreibung der Lage einer Verteilung. Ein x %-Quantil ist eine Zahl, unter der (im Sinne von »kleiner oder gleich«) mindestens x % der Fälle einer Datenreihe liegen und über der (im Sinne von »größer oder gleich«) mindestens (100 - x) % der Fälle liegen.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind die Summe der im Kalenderjahr gezahlten sonstigen Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 a EBV.
Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel enthält kodierte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer. Er ist Teil der Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung an die Krankenkasse. Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Ab dem 01.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig.
Teilzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weniger als die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
Vollzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
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Verdiensterhebungen
Ab 2022 kommt es zu methodischen Änderungen bei der Verdiensterhebung.
Weitere Informationen zur neuen monatlichen Verdiensterhebung
- Monatliche Verdiensterhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Monatliche Verdiensterhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren eSTATISTIK.core-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.