Verdienste
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste Vollzeitbeschäftigter ohne Sonderzahlungen | EUR | 3 445 | 3,9 |
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste Teilzeitbeschäftigter ohne Sonderzahlungen | EUR | 2 313 | 3,7 |
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste geringfügig Beschäftigter ohne Sonderzahlungen | EUR | 314 | 4,0 |
Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen | EUR | 44 531 | 4,2 |
Letzte Aktualisierung: 20.06.2022
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 3. Quartal 2022
- Reallohnindex, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 14,93 KB) Letzte Aktualisierung: 29.11.2022
- Verdienste, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 32,06 KB) Letzte Aktualisierung: 29.11.2022
Verdienststrukturerhebung (N I 5)
Aktueller Berichtsstand: 2018
- Aktueller Statistischer Bericht als Excel-Arbeitsmappe, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 1,06 MB)
- Ältere Ausgaben Statistischer Berichte im Archiv (Weiterleitung zur Statistischen Bibliothek)
Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich (N I 6)
Aktueller Berichtsstand: IV. Quartal 2021 und Jahr 2021
Nächster Berichtsstand: IV. Quartal 2022 und Jahr 2022, voraussichtlich verfügbar: April 2023
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
Statistikerläuterungen
Ab 2022 wird die Verdiensterhebung monatliche durchgeführt. Bitte beachten Sie die methodischen Änderungen ab dem Berichtsjahr 2022.
Weitere Informationen zur neuen Verdiensterhebung
Monatliche Verdiensterhebung
Die monatliche Verdiensterhebung erfragt Daten zu den Verdiensten und bezahlten Stunden der Beschäftigten, die nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Geschlecht, Geburtsjahr, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Beruf und Ausbildungsabschluss untergliedert sind. Zudem werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis, Angaben zu Tarifvertrag und die Art der Beschäftigung erhoben.
Die Ergebnisse der Erhebung ermöglichen Aussagen über die Entwicklung und Verteilung der Verdienste und bilden damit eine der Grundlagen für wirtschafts-, sozial- und konjunkturpolitische Entscheidungen sowie zur Klärung von lohn- und tarifpolitischen Fragen. Ferner fließen die Ergebnisse der Verdiensterhebung in die Berechnungen mehrerer Konjunktur- und Strukturstatistiken auf europäischer und nationaler Ebene ein, zum Beispiel in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, den Arbeitskostenindex sowie den Gender Pay Gap.
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ)
Wirtschaftszweigklassifikation ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
- Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Vierteljährliche Verdiensterhebung Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
- Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste nach § 4 Verdienststatistikgesetz - 2014 Weiterleitung zum Internetangebot des Statistischen Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Verdienststatistikgesetz (VerdStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 2 G vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S.1751) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Beiträge zur Sozialversicherung
Als Beiträge zur Sozialversicherung gelten die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Bezahlte Stunden
Das sind die im Berichtsmonat geleisteten bezahlten Arbeitsstunden sowie bezahlte arbeitsfreie Stunden (Krankheits-, Urlaubs- und gesetzliche Feiertage sowie sonstige bezahlte arbeitsfreie Zeiten).
Bezahlte Überstunden
Bezahlte Überstunden sind Arbeitsstunden, die in der Berichtsperiode über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet, bezahlt und nicht durch die Gewährung von Freizeit an anderen Tagen ausgeglichen werden. Nicht entscheidend ist, ob für diese Stunden ein Zuschlag bezahlt wird.
Bruttojahresverdienst
Der Bruttojahresverdienst ist die Summe des im Kalenderjahr gezahlten Gesamtbruttoentgelts gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 c) EBV.
Bruttomonatsverdienst
Der Bruttomonatsverdienst ist das Gesamtbruttoentgelt gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 c) EBV abzüglich sonstiger Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns laut § 1 Absatz 2 Nummer 2 a) EBV.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung (Gehaltsverzicht) wird zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart, Teile des Bruttoverdienstes zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung
einzusetzen. Dieser Bestandteil wird in einen Vertrag eingezahlt, aufgrund dessen im Rentenalter eine einmalige Leistung oder eine laufende Rente geleistet wird. Finanziert werden können die Beiträge aus dem laufenden Arbeitsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen oder Einmal- und Sonderzahlungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Geringfügige Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, d. h. das Arbeitsentgelt übersteigt regelmäßig im Monat nicht die Geringfügigkeitsgrenze (Personengruppeschlüssel 109).
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist der vom Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers einzubehaltende Steuerabzugsbetrag entsprechend der Angaben in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (früher Lohnsteuerkarte). Die Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch beim Solidaritätszuschlag, welcher 5,5 Prozent der Lohnsteuer beträgt, steuermindernd aus.
Nettomonatsverdienst
Der Nettomonatsverdienst ist der Bruttomonatsverdienst ohne die gesetzlichen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV (Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung) Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich (z. B. Art und Besonderheiten der Beschäftigung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe).
Quantil
Maß zur Beschreibung der Lage einer Verteilung. Ein x %-Quantil ist eine Zahl, unter der (im Sinne von »kleiner oder gleich«) mindestens x % der Fälle einer Datenreihe liegen und über der (im Sinne von »größer oder gleich«) mindestens (100 - x) % der Fälle liegen.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind die Summe der im Kalenderjahr gezahlten sonstigen Bezüge des steuerpflichtigen Arbeitslohns gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 a EBV.
Tätigkeitsschlüssel
Der Tätigkeitsschlüssel enthält kodierte Angaben zur Tätigkeit der Arbeitnehmer. Er ist Teil der Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung an die Krankenkasse. Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Ab dem 01.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig.
Teilzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit weniger als die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
Vollzeitbeschäftigte
Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mindestens die betriebsübliche (Vollzeit-)Arbeitszeit beträgt.
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Verdiensterhebungen
Ab 2022 kommt es zu methodischen Änderungen bei der Verdiensterhebung.
Weitere Informationen zur neuen monatlichen Verdiensterhebung
- Monatliche Verdiensterhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren IDEV-Zugangsdaten
- Monatliche Verdiensterhebung Weiterleitung zur Anmeldung mit Ihren eSTATISTIK.core-Zugangsdaten
Was wird gemeldet?
Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.
Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.