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Mikrozensus

Was ist der Mikrozensus?

Logo des Mikrozensus © Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Der Begriff Mikrozensus bedeutet »kleine Bevölkerungszählung« und ist eine repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch.
Rund 810.000 Personen in etwa 370.000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften (davon rund 20.000 in Sachsen) werden jährlich stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind rund 1 Prozent der Bevölkerung.

Warum wird der Mikrozensus durchgeführt?

Die Befragung wird durchgeführt, um

  • detaillierte statistische Angaben zur Struktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereitzustellen und
  • EU-Verpflichtungen zur Datenlieferung zu erfüllen.

Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung sowie Migration und Integration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Die Ergebnisse tragen dazu bei, die Situation der Haushalte besser zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage etwa bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. Die Ergebnisse sind auch für die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU bedeutsam.

Wie werden Haushalte für die Befragung ausgewählt?

Das Bild zeigt die Umrisse von Deutschland. Darauf zu sehen sind einige Häuser und der Schriftzug 1 Prozent. © Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Zufallsauswahl erfolgt nicht willkürlich, sondern nach mathematisch-statistischen Regeln. So hat jede Wohnung bzw. jedes Haus die gleiche Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden. Das bedeutet: Nicht Personen werden in die Stichprobe gezogen, sondern Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Personen wohnen.
Grundlage der Zufallsauswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Es ist in Flächen – die sogenannten »Auswahlbezirke« – mit etwa gleich vielen Wohnungen (sechs bis zwölf Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen wird per Zufall 1 Prozent ausgewählt. Daher ist es möglich, dass sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn, die im selben »Auswahlbezirk« wohnen, für den Mikrozensus ausgewählt werden.

Wer ist zur Auskunft verpflichtet?

Für alle Mitglieder eines ausgewählten Haushalts muss Auskunft gegeben werden. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Wenn Personen wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, sind andere Haushaltsmitglieder oder Betreuungspersonen mit entsprechenden Aufgaben für diese auskunftspflichtig.
Ohne Auskunftspflicht könnten Verzerrungen der Ergebnisse und falsche Schlussfolgerungen die Folge sein. Wenn beispielsweise keine Angaben von Personen im Rentenalter erhoben werden, würde die Anzahl an Personen im Ruhestand, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen (müssen), um ihre Einnahmen aufzubessern, unterschätzt werden. Die gesetzliche Auskunftspflicht ist also erforderlich, um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten. Daher kann Ihr Haushalt auch nicht gegen einen anderen Haushalt ausgetauscht werden.
Einige Fragen des Mikrozensus können freiwillig beantwortet werden. Freiwillige Fragen sind im Fragebogen besonders gekennzeichnet oder die Interviewerin bzw. der Interviewer weist im Gespräch darauf hin.

Wie läuft die Befragung ab?

Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Interviewerinnen bzw. Interviewer, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Auskünfte zum Mikrozensus online oder schriftlich in Papierform zu erteilen. Die Online-Befragung kann auch von blinden oder sehbehinderten Menschen mit Unterstützung einer Vorlesesoftware (Screenreader) genutzt werden.
Die Dauer der Befragung variiert je nach Haushaltsgröße, dem Frageprogramm (Kernprogramm mit/ohne weiteren Erhebungsteil) und der individuellen Lebenssituation. Beispielsweise sind für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, teilweise andere Fragen relevant als für Erwerbstätige, Arbeitsuchende oder Personen im Ruhestand.
Für eine zeitsparende Befragung empfehlen wir Ihnen das persönliche (telefonische) Interview mit unseren geschulten Interviewerinnen und Interviewern, die Sie durch den Fragebogen leiten und bei Rückfragen unterstützen.
Alle ausgewählten Gebäude bzw. Haushalte werden bis zu viermal befragt. Die Befragung findet je nach Frageprogramm bis zu zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Die Wiederholungsbefragungen ermöglichen Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten.

Welche Fragen werden gestellt?

Der Mikrozensus besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt, die der weiteren Erhebungsteile jeweils nur einem Teil der  Haushalte. Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf die Themenbereiche

  • Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und Person (z. B. Geschlecht, Staatsangehörigkeit),
  • Lebensunterhalt, Einkommen,
  • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium,
  • Aus- und Weiterbildung,
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche,
  • Altersvorsorge,
  • Internetnutzung und
  • Wohnsituation.

Je nachdem für welche Unterstichprobe (Erhebungsteil) Ihr Haushalt zufällig ausgewählt wurde, erhalten Sie  gegebenenfalls vertiefende Fragen zu

  • Erwerbstätigkeit und Arbeitsuche oder
  • Einkommen und Wohnsituation oder
  • Internetnutzung.

Diese Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben und ermöglichen so einen Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus werden auch persönliche Angaben wie Name und Anschrift erfragt. Diese sogenannten Hilfsmerkmale dienen zur Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern. Sie werden strikt von den übrigen Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor Zugriffen sicher geschützt.

Hier finden Sie die aktuellen Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Datei. 

Was passiert mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Informationen zur Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt und Gebäude sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung der letzten Folgebefragung werden alle Erhebungsunterlagen sowie die Hilfsmerkmale vernichtet bzw. gelöscht. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender Datensatz, der mit den Datensätzen aller Befragten zusammengefügt wird.
Diese Daten werden von uns ausgewertet. Die Ergebnisse werden statistisch so aufbereitet, dass sie für die ganze Bevölkerung Deutschlands stehen. Am Ende veröffentlichen wir dann Ergebnisse beispielsweise darüber, wie viele Personen in einer bestimmten Region verheiratet und erwerbstätig sind. Bestehen bleiben nur anonyme zusammengefasste Ergebnisse. Aussagen über Einzelne sind nicht möglich.

Ihre Daten im Schutz des Gesetzes

Ihre Angaben werden grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dies umfasst auch die Angaben, die bei den EU-weiten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung erhoben und ohne Namen und Anschriften an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) übermittelt werden.

Ergebnisse aus dem Mikrozensus

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen die Ergebnisse in Form von Tabellen und grafischen Darstellungen auf ihren Webseiten und in gedruckter Form. Diese Ergebnisse stehen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Regierung, Parlament, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien zur Verfügung. Regelmäßige Pressemitteilungen sowie Pressekonferenzen zu den Ergebnissen des Mikrozensus erzielen ein großes Interesse in den Medien.

Daten und Fakten

Ergebnisse des sächsischen Mikrozensus finden Sie in unserem Internetangebot auf den jeweiligen »Daten und Fakten« Seiten. Beispielsweise unter

Beteiligung am Erwerbsleben
Bildungsstand
Gesundheitsrelevantes Verhalten
Private Haushalte, Wohnen

Rechtsgrundlagen

Grundlagen für die Mikrozensusbefragung sind das Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) sowie abhängig vom jeweiligen Fragebogen (Erhebungsteil) weitere Verordnungen der Europäischen Union.

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