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Mikrozensus

Erklärvideo zum Mikrozensus

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In diesem Video des Statistischen Bundesamtes wird erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, warum die Teilnahme verpflichtend ist und was mit den Antworten der Befragten passiert. 

Was ist der Mikrozensus?

Der Begriff Mikrozensus bedeutet »kleine Bevölkerungszählung« und ist eine repräsentative Befragung privater Haushalte in Deutschland, die jährlich durchgeführt wird. Rund 1 Prozent der Bevölkerung – das sind in Sachsen rund 20.000 Haushalte – werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt.

Die Befragungen zum Mikrozensus bilden eine wichtige Informationsquelle für Nutzende aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Die Einkommensdaten des Mikrozensus fließen direkt in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes ein. Auswertungen von Haushaltsstrukturen und Einkommen bestimmen z.B. Anpassungen beim Kindergeld. Die Aussagen zu den Erwerbsbiografien zeigen, welche Bevölkerungsgruppen (Ältere, Frauen, Personen ohne Schulabschluss) Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt benötigen.

Wie läuft die Befragung in Sachsen ab?

Grundlage der Zufallsauswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Es ist in Flächen – die sogenannten »Auswahlbezirke« – mit etwa gleich vielen Wohnungen (sechs bis zwölf Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen wird mittels eines mathematisch-statistischen Verfahren per Zufall 1 Prozent ausgewählt. Da Gebäude bzw. Gebäudeteile in die Stichprobe gezogen werden, kann es möglich sein, dass sowohl Sie als auch Ihre Nachbarn, die im selben »Auswahlbezirk« wohnen, für den Mikrozensus ausgewählt werden.

Alle ausgewählten Gebäude bzw. Haushalte werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal befragt. Dabei sind auch unterjährige Befragungen (bis zu zweimal innerhalb eines Kalenderjahres) möglich. Die Folgebefragungen im Mikrozensus sind wichtig, um Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen zur Lebens- und Arbeitssituation der Haushalte zu treffen.

Die Befragung soll für Sie einfach und unkompliziert sein. Dafür setzt das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen Interviewer und Interviewerinnen (Erhebungsbeauftragte) ein. Diese sind geschult und zum Datenschutz und Verschwiegenheit verpflichtet. Die Interviewer und Interviewerinnen setzen sich mit einem Ankündigungsschreiben mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein Telefoninterview zu vereinbaren. Das telefonische Interview spart Zeit, da der Interviewende Sie durch die für Sie relevanten Fragen leitet. Fragen, die während der Befragung bei Ihnen auftreten, können Sie direkt mit dem Interviewenden klären.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Auskünfte zum Mikrozensus online oder schriftlich in Papierform zu erteilen. Auch diesen Wunsch können Sie Ihrem Erhebungsbeauftragten mitteilen oder sich an mikrozensus@statistik.sachsen.de wenden.

Die Dauer der Befragung variiert je nach Haushaltsgröße, dem Frageprogramm (Kernprogramm mit oder ohne weiteren Erhebungsteil) und der individuellen Lebenssituation. Beispielsweise sind für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, teilweise andere Fragen relevant als für Erwerbstätige, Arbeitsuchende oder Personen im Ruhestand.

Gibt es eine Auskunftspflicht für alle?

Ja, für alle Mitglieder eines ausgewählten Haushalts muss Auskunft gegeben werden. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Wenn Personen wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst Auskunft geben können, sind andere Haushaltsmitglieder oder Betreuungspersonen mit entsprechenden Aufgaben für diese auskunftspflichtig. Die nicht auskunftsfähige Person kann auch eine Vertrauensperson benennen, die für sie die Auskunft erteilt.

Was passiert mit meinen Angaben?

Die sogenannten Hilfsmerkmale (Name, Informationen zur Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten zu den gestellten Fragen) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getrennt voneinander gespeichert. Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten werden Ihrem Haushalt und Gebäude sogenannte Ordnungsnummern zugewiesen und gespeichert. Spätestens nach Abschluss der Datenaufbereitung der letzten Folgebefragung werden alle Erhebungsunterlagen sowie die Hilfsmerkmale vernichtet bzw. gelöscht. Somit bleibt von Ihren Angaben letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz, der mit den anonymisierten Datensätzen aller Befragten zusammengefügt wird.

Ihre Angaben werden grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dies umfasst auch die Angaben, die bei den EU-weiten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung erhoben und ohne Namen und Anschriften an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) übermittelt werden.

Die anonymisierten Daten werden von uns ausgewertet. Die Ergebnisse zum Mikrozensus werden statistisch so aufbereitet, dass sie für die ganze Bevölkerung Deutschlands bzw. Sachsens stehen. Wir veröffentlichen die Ergebnisse in Form von Tabellen und grafischen Darstellungen unter Daten und Fakten / Private Haushalte, Wohnen. Regelmäßige Medieninformationen zu den Ergebnissen des Mikrozensus erzielen ein großes Interesse in den Medien

Flyer zum Mikrozensus

Das Bild zeigt die Umrisse von Deutschland. Darauf zu sehen sind einige Häuser und der Schriftzug 1 Prozent.

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Sie erreichen uns:

☎: +49 3578 33 – 2160

Mo - Do   8:00 - 11:00 Uhr
              13:00 - 15:00 Uhr
Fr             8:00 - 12:00 Uhr

✉: mikrozensus@statistik.sachsen.de

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