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Beteiligung am Erwerbsleben

Eckdaten für Sachsen

2019
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Veränderung zum
Vorjahr in %-Punkten
Erwerbspersonen 1 000 2 064,9  0,8                                    x
Erwerbsquote %  51,5                                    x 0,4 
Erwerbstätige 1 000 1 985,1  1,0                                    x
Erwerbstätigenquote %  49,5                                    x 0,4 
Erwerbslose 1 000 79,9  -2,3                                    x
Erwerbslosenquote %  3,9                                    x -0,1 
Nichterwerbspersonen 1 000 1 942,0  -0,6                                    x

       
Datenquelle: Mikrozensus

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Pendler - Ergebnisse des Mikrozensus (A VI 14)

Aktueller Berichtsstand: 2016
Nächster Berichtsstand: 2020, voraussichtlich verfügbar: April 2022

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert ist die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union).

Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen und aus Zusatzprogrammen in vierjährigem Rhythmus.

Grundprogramm des Mikrozensus

Das Grundprogramm des Mikrozensus, welches jährlich erhoben wird und überwiegend mit Auskunftspflicht belegt ist, enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund u. a.)
  • Familien- und Haushaltszusammenhang
  • Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Erwerbslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit
  • allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Besuch von Schule, Hochschule, berufliche und allgemeine Aus- und Fortbildung
  • Quellen des Lebensunterhaltes und Höhe des Nettoeinkommens

Zusatzprogramm des Mikrozensus

Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzt die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.

In der Ein-Prozent-Stichprobe des Mikrozensus geht dieser sogenannte Standardfehler bei weniger als 50 erfassten Fällen über 15 Prozent hinaus, nach der Hochrechnung entspricht das Werten unter 5 000. Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeiten werden solche Ergebnisse mit dem Zeichen » / « blockiert. Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wirtschaftliche Zuordnung

Die Ausweisung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen entsprechend der betrieblichen Gliederung der Arbeitsstätten nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt

  • bis 1994 nach der »Systematik der Wirtschaftszweige 1979« in der Fassung für den Mikrozensus ab 1983,
  • für die Jahre 1995 bis 2002 nach der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93)«,
  • ab 2003 nach der »Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)«.

Ein Zeitvergleich der Ergebnisse zu Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen der Jahre 1991 bis 1994 mit den Jahren ab 1995 ist auf Grund dieser Änderungen (WZ 93 und WZ 2003) nur bedingt möglich.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Abhängig Beschäftigte

Abhängig Beschäftigte sind Beamte und Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen sowie Auszubildende. Abhängig Beschäftigte üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für einen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung (Arbeitnehmerentgelt: Lohn bzw. Gehalt).

Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter

Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger/-innen, einschl. sonstige/-r Beschäftigte/-r mit kleinem Job neben Schule, Studium oder Ruhestand. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/-innen sind. Den Angestellten werden – sofern kein getrennter Ausweis erfolgt – auch die Personen im Freiwilligendienst (z. B. Soziales Jahr) zugeordnet.

Arbeiterinnen und Arbeiter: Alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/-innen sowie Hausgehilfen und Hausgehilfinnen.

Eine zuverlässige Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist seit Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger möglich, deshalb werden hier ab Mikrozensus 2011 Arbeiter/-innen und Angestellte nur zusammengefasst dargestellt.

Auszubildende

Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschließlich Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre und Volontärinnen). Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf. Personen, die ein Praktikum oder Volontariat absolvieren zählen in der Bildungsstatistik zwar nicht zu den Auszubildenden, werden aber in den Mikrozensuserhebungen diesen zugeordnet.

Beamtinnen und Beamte

Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen im Vorbereitungsdienst), Richter/-innen sowie Soldaten und Soldatinnen. Ferner zählen im Mikrozensus auch Personen im freiwilligen Wehrdienst, Pfarrer, Priester, kirchliche Würdenträger sowie Beamte und Beamtinnen in den Sicherheitsdiensten dazu.

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept)

Nach dem im Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO - International Labour Organization) gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbs- und Nichterwerbspersonen.

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Personen mit weiterer Wohnung im Ausland (z. B. Arbeiter auf Montage) sind der Bevölkerung ihrer in Sachsen gelegenen Heimatgemeinde zugerechnet. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden.

Erwerbslose im Sinne des Mikrozensus sind nicht mit den Arbeitslosen, die über die Agentur für Arbeit erfasst werden, gleichzusetzen. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.

Erwerbslosenquote

Anteil der Erwerbslosen je 100 der Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe.

Erwerbspersonen

Erwerbspersonen sind

  • Erwerbstätige und
  • Erwerbslose.

Erwerbsquote

Anteil der Erwerbspersonen je 100 der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe.

Erwerbstätige

Alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche einer – auch geringfügigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden – Tätigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbstätige. Abweichend von der Definition der EU-Arbeitskräfteerhebung werden im Mikrozensus auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zu den Erwerbstätigen gezählt. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbstätige, wenn sie nicht länger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind.

Erwerbstätige nach Stellung im Beruf

Nach der Stellung im Beruf werden im Mikrozensus Erwerbstätige unterschieden in:

  • Selbständige,
  • Mithelfende Familienangehörige,
  • Beamte und Beamtinnen,
  • Angestellte und Arbeiter/-innen und
  • Auszubildende.

Erwerbstätigenquote

Anteil der Erwerbstätigen je 100 der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe.

Mithelfende Familienangehörige

Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhältnis und Lohn- oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehörigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen, werden zu den mithelfenden Familienangehörigen gezählt.

Nichterwerbspersonen

Alle Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z. B. Schulkinder, Rentner, Hausfrauen) sind Nichterwerbspersonen. Seit 2005 gelten Personen, die nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen können, nicht mehr als Erwerbslose, sondern als Nichterwerbspersonen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.

Selbstständige

Als Selbstständige gelten alle als Eigentümer, Teilhaber, Pächter, selbstständige Handwerker und Vertreter Arbeitenden sowie alle sonstigen freiberuflich Tätigen. Stehen selbstständig Arbeitende (z. B. Fotografen, Filialleiter) in einem Arbeitsrechtsverhältnis, gehören sie nicht zu den Selbstständigen.

Teilzeittätigkeit

Die Zuordnung als Teilzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit maximal 36 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf.

Vollzeittätigkeit

Die Zuordnung als Vollzeitbeschäftigte beruht auf der Selbsteinstufung der Befragten, wobei die normalerweise zu leistende wöchentliche Arbeitszeit nicht weniger als 25 Arbeitsstunden in der Woche betragen darf.

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Ausgabe 2018

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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