Erwerbstätige
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
Erwerbstätige insgesamt | 2.074.000 | 0,2 |
Erwerbstätige ohne marginal Beschäftigte | 1.913.500 | 0,0 |
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen | 1.893.900 | 0,5 |
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen ohne marginal Beschäftigte | 1.733.400 | 0,3 |
Erwerbstätige als marginal Beschäftigte | 160.500 | 3,0 |
Vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort.
Berechnungsstand: August 2024 (VGR des Bundes)
Letzte Aktualisierung: 30.10.2024
Unterjährige Ergebnisse
Aktuelle Quartalsdaten
Aktueller Berichtsstand: 1. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 2. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: März 2025
- Erwerbstätige (*.xlsx, 15,54 KB) Letzte Aktualisierung 25.06.2024
Zeitreihen
- Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen und -abschnitten (*.xlsx, 76,96 KB) Letzte Aktualisierung: 30.10.2024
- Erwerbstätige nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 2022, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 16,02 KB) Letzte Aktualisierung: 18.12.2023
- Erwerbstätige nach Stellung im Beruf (*.xlsx, 15,12 KB) Letzte Aktualisierung: 30.10.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung (AK ETR)
- Erwerbstätige in den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Erwerbstätige in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2019, Band 1 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Erwerbstätige in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bis 2. Vierteljahr 2020, Band 3 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Statistikerläuterungen
Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)
Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.
Die hier vorliegenden durchschnittlichen Erwerbstätigenzahlen des Freistaates Sachsen wurden nach den Vorgaben eines einheitlichen Rechenmodells des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) ermittelt. Außerdem werden für Zwecke der unterjährigen Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes Quartalsergebnisse auf Länderebene herausgegeben, die einen vierteljährlichen regionalen Vergleich der Erwerbstätigen erlauben.
Inlandskonzept - Erwerbstätigenrechnung
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittsangaben am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Konkret wurde die Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig und die regionale Zuordnung auch auf das Produzierende Gewerbe ausgeweitet. Bereits in der Revision 2019 wurden Teile des Dienstleistungsbereiches auf die Wirtschaftszweig- und Arbeitsortangaben des URS umgestellt. Mit der Revision 2024 erhöht sich die Einheitlichkeit in der wirtschaftsfachlichen Signierung und teilweise konnten noch bestehende Über- oder Untererfassungen reduziert werden. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und der Wirtschaftszweigzuordnung der Beamten.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
---|---|
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B bis F | Produzierendes Gewerbe |
B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
C | Verarbeitendes Gewerbe |
F | Baugewerbe |
G bis T | Dienstleistungsbereiche |
G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
G bis I | Handel, Verkehr, Gastgewerbe |
J | Information und Kommunikation |
K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister |
K | Finanz- und Versicherungsdienstleister |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M und N | Unternehmensdienstleister |
O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit |
O bis Q | Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit |
R bis T | Sonstige Dienstleister |
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Marginal Beschäftigte
Als »marginal Beschäftigte« werden hier Personen angesehen, die als Arbeiter/-innen oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben.
Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte, d. h. geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sogenannte »Ein-Euro-Jobs«).
Selbstständige und mithelfende Familienangehörige
Als Selbstständige/-r zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.
Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberater/-innen, Architektinnen und Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artistinnen und Artisten, Hebammen und Entbindungspfleger, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen.
Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.