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Erwerbstätige

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Anzahl Veränderung zum
Vorjahr in %
Erwerbstätige insgesamt 2.078.100 0,3
Erwerbstätige ohne marginal Beschäftigte 1.918.800 0,1
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen 1.893.000 0,5
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen ohne marginal Beschäftigte     1.733.700 0,2
Erwerbstätige als marginal Beschäftigte 159.300 3,2

      
Vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort.
Berechnungsstand: Februar 2024 (VGR des Bundes)

Letzte Aktualisierung: 19.03.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 4. Quartal 2023
Nächster Berichtsstand: 1. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: Juni 2024

 

Erwerbstätige - Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder (A VI 6)

Aktueller Berichtsstand: 2023
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)

Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.

Die hier vorliegenden durchschnittlichen Erwerbstätigenzahlen des Freistaates Sachsen wurden nach den Vorgaben eines einheitlichen Rechenmodells des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) ermittelt. Außerdem werden für Zwecke der unterjährigen Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes Quartalsergebnisse auf Länderebene herausgegeben, die einen vierteljährlichen regionalen Vergleich der Erwerbstätigen erlauben.

Inlandskonzept - Erwerbstätigenrechnung

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittsangaben am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.

Revision der Berechnungen

Alle fünf bis zehn Jahre führt der Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung (AK ETR) eine Revision seiner Berechnungen durch.

Die wesentliche Änderung der Revision 2019, die die Generalrevision in der regionalen Erwerbstätigenrechnung bewirkt hat, war die einheitliche Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig, dem der Betrieb eines Unternehmens angehört. Es wurden alle Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung revidiert. Revisionen sind erforderlich, um einheitliche Klassifizierungen einzuführen, bislang nicht nutzbare neue Statistiken zu integrieren, definitorische und konzeptionelle Änderungen sowie methodische Weiterentwicklungen vorzunehmen. Grundanliegen der letzten Revision 2014 war die Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010).

Revision 2019 - Generalrevision der regionalen Erwerbstätigenrechnung 2019

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden etwa alle fünf Jahre die Berechnungen grundlegend überarbeitet. Mit diesen sogenannten Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden.

Wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union fand in Deutschland 2019 eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung, die die Generalrevision in der regionalen ETR bewirkt hat, war die einheitliche Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig, dem der Betrieb eines Unternehmens angehört. Diese sogenannte Wirtschaftszweigsignierung überträgt sich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der ETR erfasst werden. Bisher kam diese Information aus verschiedenen Datenquellen, was teilweise zu Über- oder Untererfassungen führte. Die Nutzung des URS als Quelle schafft also eine höhere Einheitlichkeit für dieses wichtige Merkmal. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus u. a. bei der Erfassung von Kleinbetrieben.

Änderungen gab es auch in der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Hier wurden spezielle Teilzeitquoten gesenkt und durch tatsächlich gearbeitete Stunden ersetzt sowie die durchschnittlichen Arbeitsstunden im Modell erhöht. Dadurch erhöhten sich die Arbeitsstunden pro Kopf auf der nationalen Ebene und in der Folge auch auf den regionalen Ebenen.

Im Zuge der Generalrevision 2019 wurden die revidierten Ergebnisse für die nationale Ebene erstmals am 14. August 2019 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Erste, noch vorläufige, revidierte Ergebnisse für die Erwerbstätigen 2014 bis 2018 auf Länderebene wurden am 15. Oktober 2019 vom Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) veröffentlicht.

Um den Datennutzerinnen und -nutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, werden die VGR- und ETR-Aggregate soweit möglich bis zum Jahr 1991 zurückgerechnet. Mit zwei Veröffentlichungen vervollständigte der AK ETR am 29. Januar 2020 die revidierten Ergebnisse für die Länderebene. Für die Erwerbstätigen (Personenkonzept) liegen damit Daten für die gesamte Zeitreihe von 1991 bis 2019 vor. Für die Arbeitsstunden ist ebenfalls die gesamte Zeitreihe, die die Jahre 2000 bis 2018 umfasst, verfügbar. Für die Kreisebene werden voraussichtlich im Mai 2020 die revidierten Erwerbstätigenzahlen und im August 2020 die revidierten Zahlen der Arbeitsstunden veröffentlicht.

Die quantitativen Änderungen der Ergebnisse können als sichtbar aber moderat bezeichnet werden. Exemplarisch gilt für das Jahr 2015: Die Unterschiede zwischen alter und neuer Zahl der Erwerbstätigen nach Ländern liegen zwischen – 0,7 Prozent und + 0,6 Prozent (Deutschland: + 0,1 Prozent). Für die Arbeitsstunden liegen diese Differenzen zwischen + 1,9 Prozent und + 3,1 Prozent (Deutschland: + 2,4 Prozent). Die konjunkturellen Verläufe in der Zeitreihe sind weitgehend unverändert geblieben.

Weiterführende Informationen zu Revisionen

Wirtschaftliche Gliederung

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.

Wirtschaftsfachliche Gliederung nach Bereichen und Abschnitten der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)«
Bereiche/Abschnitte Bezeichnung
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B bis F Produzierendes Gewerbe
B bis E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
C Verarbeitendes Gewerbe
F Baugewerbe
G bis T Dienstleistungsbereiche
G bis J Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation
G bis I Handel, Verkehr, Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K bis N Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister
K Finanz- und Versicherungsdienstleister
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M und N Unternehmensdienstleister
O bis T Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit
O bis Q Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit
R bis T Sonstige Dienstleister

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Erwerbstätige

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw.​​​​​​​ Verwalter ihres Privatvermögens    (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.

Marginal Beschäftigte

Als »marginal Beschäftigte« werden hier Personen angesehen, die als Arbeiter/-innen oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben.

Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte, d. h. geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sogenannte »Ein-Euro-Jobs«).

Selbstständige und mithelfende Familienangehörige

Als Selbstständige/-r zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.

Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberater/-innen, Architektinnen und Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artistinnen und Artisten, Hebammen und Entbindungspfleger, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen.

Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.

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