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Erwerbstätige

Eckdaten für Sachsen

2023
Merkmal Anzahl Veränderung zum
Vorjahr in %
Erwerbstätige insgesamt 2.074.000 0,2
Erwerbstätige ohne marginal Beschäftigte 1.913.500 0,0
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen 1.893.900 0,5
Erwerbstätige als Arbeitnehmer/-innen ohne marginal Beschäftigte     1.733.400 0,3
Erwerbstätige als marginal Beschäftigte 160.500 3,0

      
Vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort.
Berechnungsstand: August 2024 (VGR des Bundes)

Letzte Aktualisierung: 30.10.2024

Unterjährige Ergebnisse

Aktuelle Quartalsdaten

Aktueller Berichtsstand: 1. Quartal 2024
Nächster Berichtsstand: 2. Quartal 2024, voraussichtlich verfügbar: März 2025

 

Erwerbstätige - Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder (A VI 6)

Letzter Berichtsstand: 2023
Wird nicht mehr veröffentlicht.

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)

Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.

Die hier vorliegenden durchschnittlichen Erwerbstätigenzahlen des Freistaates Sachsen wurden nach den Vorgaben eines einheitlichen Rechenmodells des Arbeitskreises »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) ermittelt. Außerdem werden für Zwecke der unterjährigen Beobachtung und Analyse des Arbeitsmarktes Quartalsergebnisse auf Länderebene herausgegeben, die einen vierteljährlichen regionalen Vergleich der Erwerbstätigen erlauben.

Inlandskonzept - Erwerbstätigenrechnung

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittsangaben am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die - unabhängig von ihrem Wohnort - ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.

Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.

Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Konkret wurde die Verwendung des Statistischen Unternehmensregisters (URS) als Quelle für den Wirtschaftszweig und die regionale Zuordnung auch auf das Produzierende Gewerbe ausgeweitet. Bereits in der Revision 2019 wurden Teile des Dienstleistungsbereiches auf die Wirtschaftszweig- und Arbeitsortangaben des URS umgestellt. Mit der Revision 2024 erhöht sich die Einheitlichkeit in der wirtschaftsfachlichen Signierung und teilweise konnten noch bestehende Über- oder Untererfassungen reduziert werden. Weitere Verbesserungen gab es darüber hinaus bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und der Wirtschaftszweigzuordnung der Beamten.

Wirtschaftliche Gliederung

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.

Wirtschaftsfachliche Gliederung nach Bereichen und Abschnitten der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)«
Bereiche/Abschnitte Bezeichnung
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B bis F Produzierendes Gewerbe
B bis E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
C Verarbeitendes Gewerbe
F Baugewerbe
G bis T Dienstleistungsbereiche
G bis J Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation
G bis I Handel, Verkehr, Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K bis N Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleister
K Finanz- und Versicherungsdienstleister
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M und N Unternehmensdienstleister
O bis T Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit
O bis Q Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit
R bis T Sonstige Dienstleister

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Erwerbstätige

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw.​​​​​​​ Verwalter ihres Privatvermögens    (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.

Marginal Beschäftigte

Als »marginal Beschäftigte« werden hier Personen angesehen, die als Arbeiter/-innen oder Angestellte keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, jedoch nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation als Erwerbstätige gelten, wenn sie in einem einwöchigen Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben.

Dazu zählen in Deutschland insbesondere ausschließlich geringfügig Beschäftigte, d. h. geringfügig entlohnte Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (sogenannte »Ein-Euro-Jobs«).

Selbstständige und mithelfende Familienangehörige

Als Selbstständige/-r zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.

Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberater/-innen, Architektinnen und Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artistinnen und Artisten, Hebammen und Entbindungspfleger, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen.

Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.

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