Hauptinhalt

Berufsberatung

Eckdaten für Sachsen

1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Merkmal Anzahl Veränderung zum
Vorjahr in %
  gemeldete Bewerber/-innen 18.614 -1,7
  gemeldete Berufsausbildungsstellen 20.830 -8,7

      
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Letzte Aktualisierung: 13.11.2024

 

Statistikerläuterungen

Statistiken über den Ausbildungsstellenmarkt

Die Statistiken über den Ausbildungsstellenmarkt umfassen die bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern gemeldeten

  • Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in Anspruch nehmen sowie
  • Berufsausbildungsstellen, die zur Ausbildungsvermittlung gemeldet sind.

Die Statistiken über den Ausbildungsmarkt sind Teil der amtlichen Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch. Gem. §§ 280, 281 und 283 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im Allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten.

Qualitätsberichte

Rechtsgrundlagen

Berichtsjahr (Berufsberatung)

Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.

Berufsausbildungsstellen

Als Berufsausbildungsstellen zählen alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBiG, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsausbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen.

​​​​​​​Betriebliche Berufsausbildungsstellen

Die betrieblichen Berufsausbildungsstellen umfassen alle gemeldeten Berufsausbildungsstellen, abzüglich der über- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsplätze.

Bewerber für Berufsausbildungsstellen

Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt.

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen sind alle Stellen, die bis zum jeweiligen Stichtag noch nicht besetzt und nicht zurückgenommen sind. Einbezogen werden auch unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen.

Unversorgte Bewerber

Zum Bestand an unversorgten Bewerbern zählen Kunden, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen.

zurück zum Seitenanfang