Berufsberatung
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Anzahl | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|
gemeldete Bewerber/-innen | 18.614 | -1,7 |
gemeldete Berufsausbildungsstellen | 20.830 | -8,7 |
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Letzte Aktualisierung: 13.11.2024
Jahresergebnisse
- Gemeldete Bewerber und gemeldete Berufsausbildungsstellen, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 13,75 KB) Letzte Aktualisierung: 13.11.2024
Statistikerläuterungen
Statistiken über den Ausbildungsstellenmarkt
Die Statistiken über den Ausbildungsstellenmarkt umfassen die bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern gemeldeten
- Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in Anspruch nehmen sowie
- Berufsausbildungsstellen, die zur Ausbildungsvermittlung gemeldet sind.
Die Statistiken über den Ausbildungsmarkt sind Teil der amtlichen Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch. Gem. §§ 280, 281 und 283 SGB III hat die Bundesagentur für Arbeit Lage und Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes im Allgemeinen und nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen sowie die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung zu beobachten, zu untersuchen und auszuwerten.
Qualitätsberichte
- Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen Weiterleitung zum Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Berichtsjahr (Berufsberatung)
Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.
Berufsausbildungsstellen
Als Berufsausbildungsstellen zählen alle mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten und im Berichtsjahr zu besetzenden betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBiG, einschließlich der Ausbildungsplätze in Berufsausbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen.
Betriebliche Berufsausbildungsstellen
Die betrieblichen Berufsausbildungsstellen umfassen alle gemeldeten Berufsausbildungsstellen, abzüglich der über- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsplätze.
Bewerber für Berufsausbildungsstellen
Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem BBiG wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt.
Unbesetzte Berufsausbildungsstellen
Unbesetzte Berufsausbildungsstellen sind alle Stellen, die bis zum jeweiligen Stichtag noch nicht besetzt und nicht zurückgenommen sind. Einbezogen werden auch unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen.
Unversorgte Bewerber
Zum Bestand an unversorgten Bewerbern zählen Kunden, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen.