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Arbeitsvolumen

Eckdaten für Sachsen

2024
Merkmal Einheit Wert Veränderung zum
Vorjahr in %
Erwerbstätige Personen 2.067.700 -0,3
Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen Mio. h 2.801,7 -0,6
Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen h 1.355 -0,3
Arbeitnehmer/-innen Personen 1.892.500 -0,1
Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer/-innen Mio. h 2.488,5 -0,2
Arbeitsvolumen je Arbeitnehmer/-innen h 1.315 -0,2

      
Erwerbstätige und Arbeitnehmer/-innen: vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort.
Berechnungsstand: Februar 2025 (VGR des Bundes)
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 29.04.2025

 

Standardarbeitsvolumen der Erwerbstätigen nach Kreisen (A VI 11)

Letzter Berichtsstand: 2021
Wird nicht mehr veröffentlicht.

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Statistikerläuterungen

Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)

Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.

Arbeitsvolumenrechnung

Die Arbeitsvolumenrechnung liefert ein umfassendes und detailliertes Bild der tatsächlich geleisteten Ar­beitsstunden aller Erwerbstätigen. Mit der zunehmenden Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teil­zeitarbeit, Mini-Jobs, Zusatzjobs oder so genannte Ein-Euro-Jobs) werden Produktivitätsvergleiche auf Basis der erwerbstätigen Personen problematisch. Mit den Ergebnissen der Arbeitsvolumenrechnung besteht die Möglichkeit, Produktivitätsvergleiche auf der Grundlage von Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden durchzuführen.

Branchen- bzw. Regionalvergleich

Bei einem Branchen- bzw. Regionalvergleich des durchschnittlichen Arbeitsvolumens je Erwerbstätigen ist zu beachten, dass dieser Indikator in besonderem Maße vom Anteil der Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigten geprägt wird, dagegen nur in geringem Maße durch tarifliche Unterschiede. Nicht statthaft sind daher Wertungen als Unterschiede im »Fleiß« oder in der »Arbeitsbereitschaft« der Erwerbstätigen einzelner Branchen oder Regionen (mit unterschiedlichem Branchenmix) ohne genaue Kenntnis der Fakten, die der Rechnung zu Grunde liegen.

Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen

In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.

Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei den Arbeitsvolumen gab es Verbesserungen bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und Erwerbstätigen in Nebenbeschäftigung. Außerdem konnten mit Ergebnissen der Neuen Verdiensterhebung bessere länderspezifische Angaben zu durchschnittlichen Jahresarbeits- bzw. Ausfallzeiten in die Berechnungen integriert werden

Inlandskonzept (Erwerbstätigenrechnung)

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die unabhängig von ihrem Wohnort ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.

Wirtschaftliche Gliederung

Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.

Wirtschaftsfachliche Gliederung nach Bereichen und Abschnitten der »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)«
Bereiche/Abschnitte Bezeichnung
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B bis F Produzierendes Gewerbe
B bis E Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe
C Verarbeitendes Gewerbe
F Baugewerbe
G bis T Dienstleistungsbereiche
G bis J Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation
G bis I Handel, Verkehr, Gastgewerbe
J Information und Kommunikation
K bis N Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen
K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M und N Unternehmensdienstleistungen
O bis T Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit
O bis Q Öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit
R bis T Sonstige Dienstleistungen

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.

Arbeitsvolumen

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Erwerbstätige

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw.​​​​​​​ Verwalter ihres Privatvermögens    (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.

Selbstständige und mithelfende Familienangehörige

Als Selbstständige/-r zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.

Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberater/-innen, Architektinnen und Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artistinnen und Artisten, Hebammen und Entbindungspfleger, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen.

Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.

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Regionalergebnisse zum Arbeitsvolumen

Das Bild zeigt eine Vorschau der Regionalergebnisse zum Arbeitsvolumen.

2000 bis 2019

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