Arbeitsvolumen
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Erwerbstätige | Personen | 2.067.700 | -0,3 |
Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen | Mio. h | 2.801,7 | -0,6 |
Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen | h | 1.355 | -0,3 |
Arbeitnehmer/-innen | Personen | 1.892.500 | -0,1 |
Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer/-innen | Mio. h | 2.488,5 | -0,2 |
Arbeitsvolumen je Arbeitnehmer/-innen | h | 1.315 | -0,2 |
Erwerbstätige und Arbeitnehmer/-innen: vorläufige Jahresdurchschnittsangaben am Arbeitsort.
Berechnungsstand: Februar 2025 (VGR des Bundes)
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Jahresergebnisse
- Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen (*.xlsx, 73,06 KB) Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Zeitreihen
- Standardarbeitsvolumen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 15,92 KB) Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
- Standardarbeitsvolumen je Erwerbstätigen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen (*.xlsx, 15,79 KB) Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
Statistikportal
Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.
- Erwerbstätigenrechnung Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung
- Arbeitsvolumen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2019 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Standard-Arbeitsvolumen in den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 2014 bis 2018 Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Statistikerläuterungen
Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR)
Dem Arbeitskreis »Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder« (AK ETR) gehören die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag an. Der AK ETR hat unter anderem die Aufgabe, die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen in einem bestimmten Berichtszeitraum für die Länder sowie für die Kreisfreien Städte und Landkreise nach wirtschaftlicher Gliederung und Stellung im Beruf zu berechnen und zu veröffentlichen. Zur Erstellung einer erwerbsstatistischen Gesamtschau gehört auch die Berechnung des regionalen Arbeitsvolumens.
Arbeitsvolumenrechnung
Die Arbeitsvolumenrechnung liefert ein umfassendes und detailliertes Bild der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen. Mit der zunehmenden Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Zusatzjobs oder so genannte Ein-Euro-Jobs) werden Produktivitätsvergleiche auf Basis der erwerbstätigen Personen problematisch. Mit den Ergebnissen der Arbeitsvolumenrechnung besteht die Möglichkeit, Produktivitätsvergleiche auf der Grundlage von Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden durchzuführen.
Branchen- bzw. Regionalvergleich
Bei einem Branchen- bzw. Regionalvergleich des durchschnittlichen Arbeitsvolumens je Erwerbstätigen ist zu beachten, dass dieser Indikator in besonderem Maße vom Anteil der Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigten geprägt wird, dagegen nur in geringem Maße durch tarifliche Unterschiede. Nicht statthaft sind daher Wertungen als Unterschiede im »Fleiß« oder in der »Arbeitsbereitschaft« der Erwerbstätigen einzelner Branchen oder Regionen (mit unterschiedlichem Branchenmix) ohne genaue Kenntnis der Fakten, die der Rechnung zu Grunde liegen.
Hinweise zur Generalrevision 2024 in Sachsen
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) werden die Berechnungen etwa alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet. Mit diesen Generalrevisionen sollen neue international vereinbarte Konzepte, Definitionen und Klassifikationen eingeführt sowie methodische Verbesserungen und neue Datenquellen eingearbeitet werden. Gleichzeitig erfolgt die Überprüfung aller bisherigen Datenquellen, sämtlicher Rechenmethoden und aller bereits publizierten Ergebnisse ab dem Jahr 1991.
Im Jahr 2024 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der VGR einschließlich der ETR statt. Die wesentliche Änderung in der regionalen ETR war die weitere Vereinheitlichung der eingesetzten statistischen Datenquellen zur Ermittlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei den Arbeitsvolumen gab es Verbesserungen bei der Erfassung von kurzfristig Beschäftigten und Erwerbstätigen in Nebenbeschäftigung. Außerdem konnten mit Ergebnissen der Neuen Verdiensterhebung bessere länderspezifische Angaben zu durchschnittlichen Jahresarbeits- bzw. Ausfallzeiten in die Berechnungen integriert werden
Inlandskonzept (Erwerbstätigenrechnung)
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen handelt es sich um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich nur auf Erwerbstätige, die unabhängig von ihrem Wohnort ihren Arbeitsplatz in Sachsen hatten.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt soweit möglich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes.
Bereiche/Abschnitte | Bezeichnung |
---|---|
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B bis F | Produzierendes Gewerbe |
B bis E | Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe |
C | Verarbeitendes Gewerbe |
F | Baugewerbe |
G bis T | Dienstleistungsbereiche |
G bis J | Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
G bis I | Handel, Verkehr, Gastgewerbe |
J | Information und Kommunikation |
K bis N | Grundstücks- und Wohnungswesen, Finanz- und Unternehmensdienstleistungen |
K | Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M und N | Unternehmensdienstleistungen |
O bis T | Öffentliche und sonstige Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit |
O bis Q | Öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit |
R bis T | Sonstige Dienstleistungen |
Qualitätsberichte
Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.
- Erwerbstätigenrechnung im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union Weiterleitung zum Internetangebot www.eur-lex.europa.eu
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer zählt, wer zeitlich überwiegend als Arbeiterin bzw. Arbeiter, Angestellte bzw. Angestellter, Beamtin bzw. Beamter, Richterin bzw. Richter, Berufssoldatin bzw. Berufssoldat, Soldatin bzw. Soldat auf Zeit, Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Wehr- oder Zivildienstleistender/Person im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildende bzw. Auszubildender, Praktikantin bzw. Praktikant oder Volontärin bzw. Volontär in einem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis steht. Eingeschlossen sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie marginal Beschäftigte.
Arbeitsvolumen
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.
Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.
Erwerbstätige
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als jahresdurchschnittliche Größe nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden demnach alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige/mithelfende Familienangehörige eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als erwerbstätige Person ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird die erwerbstätige Person nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Zuordnung zur Stellung im Beruf bzw. zum Wirtschaftsbereich ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind.
Selbstständige und mithelfende Familienangehörige
Als Selbstständige/-r zählt, wer zeitlich überwiegend unternehmerisch oder freiberuflich selbstständig tätig ist.
Hierzu gehören tätige Eigentümer/-innen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Steuerberater/-innen, Architektinnen und Architekten, aber auch alle selbstständigen Handwerker/-innen, Handels- bzw. Versicherungsvertreter/-innen, Lehrer/-innen, Musiker/-innen, Artistinnen und Artisten, Hebammen und Entbindungspfleger, Kranken- sowie Altenpfleger/-innen.
Zu den mithelfenden Familienangehörigen werden alle Personen gerechnet, die regelmäßig und zeitlich überwiegend unentgeltlich in einem Betrieb mitarbeiten, der von einem Familienmitglied als Selbstständige/-r geleitet wird.
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2000 bis 2019