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Gesundheitsrelevantes Verhalten

Eckdaten für Sachsen

2021
BMI der Bevölkerung1) von ... bis unter ... kg/m² Anteil in %
unter 18,5 1,6
18,5 - 25 43,1
25 - 30 38,2
30 und mehr 17,1


      
Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten.
1) Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren mit Angabe von Körpergewicht und Körpergröße.
 Datenquelle: Mikrozensus

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

 

 

Bevölkerung nach ausgewählten Fragen zur Gesundheit (A IV 12)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: wird nicht mehr veröffentlicht

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Mikrozensus Gesundheit

Der Mikrozensus erhebt im Abstand von 4 Jahren ausgewählte Merkmale zu Gesundheit und gesundheitsrelevantem Verhalten. Die Auskunftserteilung zu diesen Fragen ist freiwillig. Erfasst werden Krankheit, Unfallverletzung oder Behinderung sowie Rauchverhalten, Körpergröße und -gewicht. Aus den Körpermaßen wird für Auswertungszwecke der Body-Mass-Index errechnet.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert sind die Unterstichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union - LFS), Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Das Frageprogramm des Mikrozensus ist somit eine Mehrthemenbefragung bestehend aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hinzu kommen Zusatzprogramme in vierjährigem Rhythmus.

Kernprogramm des Mikrozensus

Die Fragen des Kernprogramms werden allen Haushalten gestellt und sind überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Das Kernprogramm enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit)
  • Lebensunterhalt, Einkommen
  • Kindertagesbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge

Fragen weiterer Erhebungsteile

Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden jeweils nur einem Teil der Haushalte – so genannte Unterstichproben – gestellt.

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft unter anderem folgende Themen:

  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitssuche
  • Weiterbildung
  • Angaben zu Schichtarbeit (alle vier Jahre)

Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen erhebt unter anderem Merkmale zu folgenden Themen:

  • Einkommensarten
  • Wohnsituation
  • Soziale Teilhabe

Der Erhebungsteil zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Beantwortung freiwillig) enthält unter anderem folgende Themen:

  • Internetzugang
  • Internetnutzung

Zusatzprogramm des Mikrozensus

Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Unterstichprobe LFS; bis 2016: Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Unterstichprobe LFS; Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe. Jede Auswahleinheit hat die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen. Das stichprobenmethodische Grundkonzept ist die einstufige Klumpenstichprobe. Gemäß Auswahlplan ab 2020 werden jährlich ca. 30 Prozent der Auswahlbezirke durch neu in die Auswahl einzubeziehende Auswahlbezirke ersetzt (Prinzip der partiellen Rotation). Dies bedeutet, dass in einem gegebenen Jahr ca. 30 Prozent der befragten Haushalte des Vorjahres aus der Erhebung ausscheiden, während ein gleichgroßer Anteil der in diesem Jahr zu befragenden Haushalte erstmals in die Erhebung einbezogen wird. Auswahleinheiten sind Klumpen bzw. künstlich abgegrenzte Flächen (Auswahlbezirke), die sich aus ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammensetzen. Die Bildung der Auswahlbezirke steht in einem engen Zusammenhang mit der Schichtung. Alle Personen bzw. Haushalte in einem Auswahlbezirk sind als Erhebungseinheiten zu erfassen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt. Alternativ können sie ihre Auskünfte im Rahmen einer Online-Befragung oder schriftlich anhand eines Erhebungsbogens erteilen.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur sowie zu privaten Haushalten wird ab 2020 die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten zugrunde gelegt. Aussagen zu Lebensformen beziehen sich entsprechend auf Lebensformen in Hauptwohnsitzhaushalten.

Bis 2019 wurde für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (ab 2017: ohne Personen in Gemeinschaftsunterkünften) zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzte die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Für den Mikrozensus als Ganzes und für die Unterstichproben LFS, IKT und SILC werden jeweils eigene Hochrechnungen durchgeführt. Der Hochrechnungsrahmen für den Kern beinhaltet unterschiedliche Kombinationen der Merkmale Alter (bzw. Geburtsjahr), Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die jeweils in unterschiedlicher Differenzierung berücksichtigt werden. Da aus dem Zensus 2011 keine Angaben zu den Merkmalsausprägungen divers/ohne Angabe vorliegen, stehen aktuell für die Hochrechnung keine Eckwerte hierzu aus der Bevölkerungsfortschreibung zur Verfügung. Derzeit werden die Personen ohne Angabe zum Geschlecht in der Bevölkerungsfortschreibung und im Mikrozensus noch zufällig den Ausprägungen männlich oder weiblich zugeordnet. Der hochgerechnete Kern bildet die Quelle für den Hochrechnungsrahmen für LFS, SILC und IKT.

Jahresergebnisse, denen ein Wert von unter 71 Fällen in der Stichprobe zugrunde liegt, werden in veröffentlichten Mikrozensus-Tabellen wegen der Größe ihres relativen Standardfehlers (durchschnittlich über 15 Prozent) und des damit verbundenen geringen Aussagewertes durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt. Bei 71 bis unter 120 Stichprobenbeobachtungen werden die Ergebnisse wegen der größeren Unsicherheit (relativer Standardfehler zwischen 10 und 15 Prozent) in Klammern »( )« dargestellt.

Bis zum Berichtsjahr 2019 wurden hochgerechnete Ergebnisse für Sachsen bis 5 000 Fälle durch einen Schrägstrich (»/«) ersetzt, eine Klammerung erfolgte nicht. Auf Kreisebene wurden Besetzungswerte unter 7 000 (weniger als 70 erfasste Fälle) mit einem Schrägstrich »/« blockiert. Werte zwischen 7 000 und 10 000 wurden aufgrund ihrer eingeschränkten Aussagefähigkeit in Klammern gesetzt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Personen mit weiterer Wohnung im Ausland (z. B. Arbeiter auf Montage) sind der Bevölkerung ihrer in Sachsen gelegenen Heimatgemeinde zugerechnet. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person.

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten

Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten sind alle Haushaltsmitglieder der Hauptwohnsitzhaushalte, unabhängig vom individuellen Status von Haupt- und Nebenwohnsitz. Da eine Person in mehreren Hauptwohnsitzhaushalten wohnberechtigt sein kann, sind somit Mehrfachzählungen möglich. Die Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten umfasst wiederum nicht den Teil der Bevölkerung, der ausschließlich in Gemeinschaftsunterkünften lebt.

Hauptwohnsitzhaushalte

Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.

Body-Mass-Index

Der Body-Mass-Index (BMI) ist eine Orientierungsgröße der Körperfülle für erwachsene Personen und wird zur Beurteilung von Über- bzw. Untergewicht herangezogen. Er wird errechnet, indem das Körpergewicht in Kilogramm durch die quadrierte Körpergröße in Metern dividiert wird.

Im vorliegenden Bericht werden folgende BMI-Bereiche verwendet:

  • Untergewicht: < 18,5 kg/m2
  • Normalgewicht: 18,5 bis < 25 kg/m2
  • Leichtes Übergewicht: 25 bis < 30 kg/m2
  • starkes Übergewicht: > 30 kg/m2.

Körpergröße und Körpergewicht

Körpergröße und -gewicht wurden durch Selbstauskunft der Befragten bzw. Proxyinterview ermittelt.

Rauchgewohnheiten

Regelmäßiges Rauchen gilt hier als ein tägliches Rauchen, auch wenn es sich um geringe Tabakmengen handelt. Entsprechend ist unter gelegentlichem Rauchen der Konsum von Tabakwaren zu verstehen, der nicht täglich erfolgt.

Bei der Frage »Was rauchen bzw. rauchten Sie überwiegend« war, falls mehrere Tabakarten geraucht wurden, die überwiegende Art anzugeben.

Als frühere Raucher sind Personen nachgewiesen, die heute nicht mehr rauchen.

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Im Blickpunkt »Rauchverhalten in Sachsen«

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Das Bild zeigt eine Vorschau der Broschüre Statistisch betrachtet »Gesundheit in Sachsen, Ausgabe 2015«.

Ausgabe 2015

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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