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Gesundheitsrelevantes Verhalten

Eckdaten für Sachsen

2017
BMI der Bevölkerung von ... bis unter ... kg/m² Anteil in % Veränderung zu 2013
in %-Punkten
unter 18,5 1,7 0,1
18,5 - 25 43,2 -1,1
25 - 30 37,4 -2,1
30 und mehr 17,7 6,6
 

Bevölkerung nach ausgewählten Fragen zur Gesundheit (A IV 12)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2021, voraussichtlich verfügbar: Dezember 2021

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Statistikerläuterungen

Mikrozensus Gesundheit

Der Mikrozensus erhebt im Abstand von 4 Jahren ausgewählte Merkmale zu Gesundheit und gesundheitsrelevantem Verhalten. die Auskunftserteilung zu diesen Fragen ist freiwillig. Erfasst werden Krankheit, Unfallverletzung oder Behinderung sowie Rauchverhalten, Körpergröße und -gewicht. Aus den Körpermaßen wird für Auswertungszwecke der Body-Mass-Index errechnet.

Mikrozensus

Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Jährlich sind ein Prozent aller Haushalte in Deutschland daran beteiligt (laufende Haushaltsstichprobe). Seit 1991 wird die Erhebung auch in Sachsen durchgeführt. Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). In den Mikrozensus integriert ist die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union).

Das Frageprogramm des Mikrozensus besteht aus einem festen Grundprogramm mit jährlich wiederkehrenden Tatbeständen und aus Zusatzprogrammen in vierjährigem Rhythmus.

Grundprogramm des Mikrozensus

Das Grundprogramm des Mikrozensus, welches jährlich erhoben wird und überwiegend mit Auskunftspflicht belegt ist, enthält unter anderem Fragen zu folgenden Tatbeständen:

  • Merkmale zur Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund u. a.)
  • Familien- und Haushaltszusammenhang
  • Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Erwerbslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit
  • allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Besuch von Schule, Hochschule, berufliche und allgemeine Aus- und Fortbildung
  • Quellen des Lebensunterhaltes und Höhe des Nettoeinkommens

Zusatzprogramm des Mikrozensus

Im Zusatzprogramm werden im Abstand von vier Jahren Fragen zu wechselnden Themenbereichen gestellt, wie z. B.

  • Angaben zur Wohnsituation
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Berufs- und Ausbildungspendeln (Beantwortung freiwillig)
  • Angaben zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft (Beantwortung freiwillig)

Auswahl der Haushalte

Die Auswahl der Haushalte erfolgt mittels eines komplizierten mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens (geschichtete Klumpenauswahl). Jährlich wird ein Viertel der zu befragenden Haushalte ausgetauscht, um deren Belastungen auf maximal vier Jahre zu beschränken und dennoch Aussagen im Zeitvergleich zu ermöglichen. In Sachsen gelangen so jährlich rund 20 000 Haushalte in die Auswahl. Diese werden durch vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen geschulte Erhebungsbeauftragte befragt oder erteilen anhand eines Erhebungsbogens schriftlich Auskunft.

Bevölkerungskonzept

Bei der Auswertung der Ergebnisse der Mikrozensusbefragungen wird, je nach Fragestellung, von verschiedenen Bevölkerungskonzepten ausgegangen. Für Aussagen zur Bevölkerung und ihrer Struktur wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung zugrunde gelegt. Demgegenüber nutzt die Statistik zu Haushalten und Lebensformen Konzepte, die auf der Bevölkerung in den privaten Haushalten bzw. der Bevölkerung am Wohnsitz der Lebensform beruhen.

Hochrechnung der Ergebnisse

Die Hochrechnung des Mikrozensus ab 2011 erfolgt auf Basis der Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus.

Die Hochrechnung der Mikrozensus-Ergebnisse bis 2010 erfolgte auf Basis der Fortschreibungsergebnisse auf Grundlage der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.

Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten sowie nicht zufällige systematische Fehler auszugleichen, wird nach Vorliegen der Befragungsergebnisse ein zweistufiges Verfahren angewandt, und zwar erfolgt zunächst ein Ausgleich der bekannten Befragungsausfälle (Kompensation) und schließlich eine schichtweise Anpassung der Stichprobenwerte an die Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung (Hochrechnung). Der stichprobenbedingte Zufallsfehler ist u. a. vom Auswahlsatz und von der Streuung der Merkmale in der Grundgesamtheit abhängig.

In der Ein-Prozent-Stichprobe des Mikrozensus geht dieser sogenannte Standardfehler bei weniger als 50 erfassten Fällen über 15 Prozent hinaus, nach der Hochrechnung entspricht das Werten unter 5 000. Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeiten werden solche Ergebnisse mit dem Zeichen » / « blockiert. Zu beachten ist ebenfalls, dass durch Rundungsdifferenzen die Summen der Einzelwerte vom ausgewiesenen »Insgesamt« abweichen können. Bei Vergleichen mit anderen Statistiken sind diese Besonderheiten zu berücksichtigen.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Die Bevölkerung bilden alle Personen, die mit Hauptwohnung in Sachsen gemeldet sind. Personen mit weiterer Wohnung im Ausland (z. B. Arbeiter auf Montage) sind der Bevölkerung ihrer in Sachsen gelegenen Heimatgemeinde zugerechnet. Nicht einbezogen sind Angehörige ausländischer diplomatischer Vertretungen oder Stationierungsstreitkräfte und deren Familienangehörige. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person.

Body-Mass-Index

Der Body-Mass-Index (BMI) ist eine Orientierungsgröße der Körperfülle für erwachsene Personen und wird zur Beurteilung von Über- bzw. Untergewicht herangezogen. Er wird errechnet, indem das Körpergewicht in Kilogramm durch die quadrierte Körpergröße in Metern dividiert wird.

Im vorliegenden Bericht werden folgende BMI-Bereiche verwendet:

  • Untergewicht: < 18,5 kg/m2
  • Normalgewicht: 18,5 bis < 25 kg/m2
  • Leichtes Übergewicht: 25 bis < 30 kg/m2
  • starkes Übergewicht: > 30 kg/m2.

Körpergröße und Körpergewicht

Körpergröße und -gewicht wurden durch Selbstauskunft der Befragten bzw. Proxyinterview ermittelt.

Krankheit oder Unfallverletzung

Krank oder unfallverletzt sind Personen dann, wenn sie sich während des Berichtszeitraumes (also den vergangenen, abgeschlossenen vier Wochen Montag bis Sonntag) in ihrem Gesundheitszustand so beeinträchtigt fühlten, dass sie ihre übliche Beschäftigung nicht voll ausüben konnten. Unerheblich ist dabei, ob eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Ist allerdings eine ärztliche Diagnose gestellt worden und erfolgt bzw. erfolgte eine Behandlung, liegt eine Krankheit vor. Dauerhafte Leiden (chronische Krankheiten) und regelmäßige ärztliche Behandlungen sind auch dann als Krankheiten zu werten, wenn die übliche Beschäftigung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Rauchgewohnheiten

Regelmäßiges Rauchen gilt hier als ein tägliches Rauchen, auch wenn es sich um geringe Tabakmengen handelt. Entsprechend ist unter gelegentlichem Rauchen der Konsum von Tabakwaren zu verstehen, der nicht täglich erfolgt.

Bei der Frage »Was rauchen bzw. rauchten Sie überwiegend« war, falls mehrere Tabakarten geraucht wurden, die überwiegende Art anzugeben.

Als frühere Raucher sind Personen nachgewiesen, die heute nicht mehr rauchen.

Unfälle

Unfälle sind plötzliche Ereignisse, die eine Verletzung oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung (z. B. Gehirnerschütterung nach einem Sturz) verursachen.

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Broschüre »Statistisch betrachtet - Gesundheit in Sachsen«

Das Bild zeigt eine Vorschau der Broschüre Statistisch betrachtet »Gesundheit in Sachsen, Ausgabe 2015«.

Ausgabe 2015

 

Was wird gemeldet?

Öffentliche Institutionen, Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, statistische Auskünfte im Regelfall mittels Online-Verfahren zu melden. Gedruckte Fragebögen bzw. Papierfragebögen werden nur noch bei wenigen Statistiken verwendet.

Hier ist eine Auswahl aktueller Mustererhebungsbögen als druckbare PDF-Dateien hinterlegt. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Fragen und zugehörigen Erläuterungen geben Einblicke in die aus den Erhebungen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Absichten der Statistiken.

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