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Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Einheit 2022 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Anzahl 51     -
Aufgestellte Betten im Jahresdurchschnitt Anzahl 8.496   -0,4
Vollstationäre Behandlungsfälle (Fallzahl) Anzahl 88.511   9,3
Nutzungsgrad der Betten % 75,4   6,2
Berechnungs- und Belegungstage Anzahl 2.338.245   5,8
Verweildauer in Tagen Anzahl 26,4   -3,3
Ärztliches Personal1) Anzahl 603 -13,0
Nichtärztliches Personal2) Anzahl 5.314   -3,5
Häufigste Diagnosen
  Gonarthrose [Arthrose des Kniegelenkes]
Anzahl 7.192  15,9
  Koxarthrose [Arthrose des Hüftgelenkes] Anzahl 6.776  10,3
  Rückenschmerzen Anzahl 4.073   9,0

      
1) Ärztliches Personal ohne Belegärzte und ohne von Belegärzten angestellte Ärzte
2) Nichtärztliches Personal ohne Personal der Ausbildungsstätten, ohne Schul-/Ausbildungsbereich und ohne Beleghebammen.
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 07.11.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Zeitreihen

Nächste Aktualisierung voraussichtlich: November 2024

Grunddaten

Diagnosen

Krankenhäuser (A IV 2)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Diagnosen der stationär behandelten Patienten (A IV 9)

Aktueller Berichtsstand: 2017
Nächster Berichtsstand: 2018, voraussichtlich verfügbar: März - April 2024

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Gesund­heits­bericht­erstat­tung (GBE) des Bundes

Statistikerläuterungen

Grunddaten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten sowie auf alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen entsprechend § 107 Abs. 2 SGB V. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.

Das Erhebungsprogramm der Krankenhausstatistik umfasst drei Teile:

Teil  I: Grunddaten

Teil  II: Diagnosen

Teil  III: Kostennachweis

Die Ergebnisse von Teil I (Grunddaten) sowie von Teil III (Kosten) werden in den jährlich erscheinenden Berichten »Krankenhäuser im Freistaat Sachsen« bzw. »Kosten für die stationäre medizinische Betreuung im Freistaat Sachsen« veröffentlicht. Erfasst wurden im Rahmen der Diagnosestatistik ausgewählte Merkmale in sächsischen Krankenhäusern entlassenen Patienten. Ab dem Berichtsjahr 2003 wurden erstmalig Diagnosedaten von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 100 Betten erhoben.

Anzahl und Altersstruktur der stationär behandelten Patienten, über die Häufigkeit der aufgetretenen Diagnosen und die Herkunft der Patienten. Damit wird ein Überblick über die Informationsmöglichkeiten gegeben, die das erhobene Datenmaterial bietet. Detaillierte Auswertungen auf dieser Basis sind auf konkrete Anfrage hin möglich.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Rechtsgrundlagen

Art des Trägers

  • öffentlich: Diese Einrichtungen lassen sich nach zwei Rechtsformen unterscheiden: der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Form. In öffentlich-rechtlicher Form betriebene Krankenhäuser sind dabei entweder rechtlich unselbständig (Regiebetrieb, Eigenbetrieb) oder rechtlich selbständig (Zweckverband, Anstalt, Stiftung). Privatrechtliche Krankenhäuser (z. B. GmbH) befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften (Bund, Land usw.), Zusammenschlüsse solcher Körperschaften (Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbände) oder Sozialversicherungsträger unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 vom Hundert des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.
  • freigemeinnützig: Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchenge­meinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden.
  • privat: Einrichtungen, die als gewerbliches Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung be­dürfen.

Bei Krankenhäusern mit unterschiedlichen Trägern wird der Träger angegeben, der überwiegend beteiligt ist oder überwiegend die Geldlasten trägt.

Ärztinnen und Ärzte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis

Es handelt sich um Ärztinnen und Ärzte, die z. B. im Personal-Leasing-Verfahren, als Honorarkräfte oder im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft im Krankenhaus eingesetzt werden. Sie werden als Vollkräfte im Jahresdurchschnitt und nur nachrichtlich ausgewiesen.

Aufgestellte Betten

Alle Betten, die in den Krankenhäusern betriebsbereit aufgestellt sind, unabhängig von der Förderung. Es werden nur die Betten nachgewiesen, die der vollstationären Behandlung dienen. Sofern nicht anders vermerkt, sind unter der Anzahl der Betten immer die im Durchschnitt des Jahres 2017 aufgestellten Betten zu verstehen.

Die aufgestellten Betten lassen sich folgendermaßen untergliedern:

  • nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) gefördert: Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem HBFG (§ 1) zugrunde gelegt werden.
  • nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert: Betten, für die Fördermittel nach KHG (§ 8 Abs. 1) gewährt werden.
  • Vertragsbetten nach § 108 Nr. 3 SGB V: Alle nicht geförderten aufgestellten Betten, für die Verträge mit den Krankenkassen über die Gewährung von Krankenhausbehandlung vorliegen.
  • sonstige Betten: Aufgestellte Betten, die weder im Krankenhausplan aufgeführt noch gefördert werden und für die auch keine Verträge nach § 108 Nr. 3 SGB V abgeschlossen sind.

Berechnungs- und Belegungstage

Berechnungstage sind Tage, für die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz oder teilstationäre Pflegesätze) berechnet werden. Dies gilt für den Aufnahmetag und jeden weiteren Krankenhausaufenthaltstag der Patienten. Entlassungstage oder Verlegungstage werden nicht mit gerechnet. Unter einem Belegungstag wird ein Tag verstanden, an dem ein aufgestelltes Bett von Patienten vollstationär belegt wird. Ein Belegungstag ist innerhalb des pauschalierten Entgeltsystems das Äquivalent zum Berechnungstag innerhalb der Bundespflegesatzverordnung.

Bevölkerungszahlen

Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990 bis zum Berichtsjahr 2010 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9. Mai 2011 ab dem Berichtsjahr 2011.

Diagnose

Für jeden behandelten Patienten wird die Diagnose angegeben, welche hauptsächlich die Dauer der stationären Betreuung beeinflusst bzw. den größten Teil an medizinischen Leistungen verursacht hat. Sie wird in der Krankenhausstatistik ab dem Berichtsjahr 2000 nach der 10. Revision der drei- bzw. vierstelligen (ausführliche Systematik) Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision GM (German Modification - ICD-10) verschlüsselt. Unberücksichtigt bleiben Angaben aus dem Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität).

Fachabteilungen

Fachabteilungen sind organisatorisch abgrenzbare, von Ärzten ständig verantwortlich geleitete Abteilungen mit typischen Behandlungseinrichtungen. Die Fachabteilungsgliederung orientiert sich an den Gebiets- und Schwerpunktbezeichnungen der Ärzte. Ausnahmen bilden die Fachabteilungen Geriatrie und Sucht.

Fallzahl

Zahl der in den Krankenhäusern/den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Berichtsjahr stationär behandelten Patienten (= Fälle). Es wird zwischen einer fachabteilungs- und einer einrichtungsbezogenen Fallzahl unterschieden. Seit dem Berichtsjahr 2002 werden die Stundenfälle nicht mehr gesondert ausgewiesen und können somit bei der Berechnung der Fallzahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Fallzahl der Fachabteilung = 0,5 * (A + ZV + E + AT + AV)

Fallzahl des Krankenhauses = 0,5 * (A + E + AT)

_____
A          Aufnahmen von außen
ZV        Zugänge durch Verlegung innerhalb des Hauses
E          Entlassung aus dem Krankenhaus
AT        Abgänge durch Tod
AV       Abgänge durch Verlegung innerhalb des Hauses

Hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte

Die Krankenhausstatistik weist nur Ärztinnen und Ärzte mit Krankenhaustätigkeit nach und gliedert diese einerseits in hauptamtliche, andererseits in nichthauptamtliche Ärztinnen und Ärzte. Hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte werden nach ihrer funktionellen Stellung im Krankenhaus in leitende Ärztinnen und Ärzte (Chefärztinnen und Chefärzte), Oberärztinnen und Oberärzte sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte gegliedert. Im Bereich der nichthauptamtlichen Ärztinnen und Ärzte werden Belegärztinnen und Belegärzte sowie von Belegärztinnen und Belegärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte nachgewiesen. Eine weitere Untergliederung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt danach, ob eine abgeschlossene Weiterbildung vorhanden ist. In diesen Fällen wird die Fachgebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung der Ärztinnen und Ärzte nachgewiesen.

Krankenhaushäufigkeit

Für die Feststellung der Krankenhaushäufigkeit wird die Zahl der in einem bestimmten Gebiet wohnenden Patien­ten, die im Laufe eines Jahres Krankenhäuser in Sachsen zur stationären Behandlung aufsuchen, mit der Einwohnerzahl des betreffenden Gebietes in Beziehung gesetzt.

Krankenhaushäufigkeit = (Aufnahmen von außen x 1) / mittlere Einwohnerzahl

Nutzungsgrad der Betten

Der Nutzungsgrad gibt als Prozentsatz die Auslastung der jeweiligen Betten der Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen an. Die Berechnungsformel lautet:

Nutzungsgrad der Betten = (Berechnungs- und Belegungstage x 100) / (Durchschnittlich aufgestellte Betten x 365)

Stationär behandelte Patientinnen und Patienten

Die Meldungen der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zur Diagnosestatistik beziehen sich auf alle in diesem Jahr entlassenen vollstationären Patientinnen und Patienten (einschließlich Sterbefälle). Diese werden im Folgenden auch als stationär behandelte  Patientinnen und Patienten bezeichnet. Grundlage für die Erfassung ist die Entlassung aus der Einrichtung, unabhängig davon, in wie vielen Fachabteilungen die Patientin und der Patient während seines Krankenhausaufenthaltes bzw. Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wurde. Demnach wird eine Patientin und ein Patient bei mehreren Aufenthalten im gleichen Jahr auch mehrfach gezählt.

Stationär behandelte  Patientinnen und Patienten, die im nichtkranken Zustand im Krankenhaus betreut wurden, werden ebenfalls erfasst. Die Gründe für den Krankenhausaufenthalt werden nach dem Kapitel XXI (Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen), einem Teilbereich der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, verschlüsselt. Erstmalig sind ab dem Berichtsjahr 2004 die gesunden Neugeborenen (ICD-10: Z38) im Datenbestand enthalten; die vorhergehenden Jahre wurden sie nicht erfasst.

Verweildauer

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Die Verweildauertage der einzelnen Patienten ergeben sich aus den beiden Angaben Zugangs- und Abgangsdatum. Errechnet wird die Verweildauer in der Diagnosestatistik als Quotient der Summe der Verweildauertage und der Fallzahl (alle im Berichtsjahr entlassenen Patienten, mit Stundenfällen).

Verweil­dauer = Verweildauertage / Fallzahl

Verweildauer (Grunddaten)

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt.

Verweil­dauer = (Berechnungs- und Belegungstage) / Fallzahl

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