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Ärzte, Zahnärzte, Apotheker

Eckdaten für Sachsen

2022
Merkmal Personen Veränderung zum
Vorjahr in %
Ärzte und Ärztinnen 19.251 2,6
Ärzte und Ärztinnen je 100.000 Einwohner/-innen 471,1
Zahnärzte und Zahnärztinnen 3.760 -1,3
Zahnärzte und Zahnärztinnen je 100.000 Einwohner/-innen  92,0
Apotheker und Apothekerinnen 2.339 -0,2
Apotheker und Apothekerinnen je 100.000 Einwohner/-innen  57,2

      
Datenquellen: Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer und Landesapothekerkammer
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 30.06.2023

 

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zur GENESIS-Online Datenbank. Diese Datenbank enthält Ergebnisse der amtlichen Statistik für den Freistaat Sachsen. Die Daten sind je nach Thema »tief«, das heißt nach verfügbaren regionalen Ebenen und/oder zugehörigen Merkmalen, gegliedert.

Zeitreihen

In der aktuellen Fassung der NUTS-Klassifikation (EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) entsprechen die NUTS 2-Regionen in Sachsen den ehemaligen Direktionsbezirken.

Niedergelassene Ärzte/Ärztinnen

Niedergelassene Zahnärzte/Zahnärztinnen

Öffentliche Apotheken

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker (A IV 1)

Aktueller Berichtsstand: 2022
Nächster Berichtsstand: 2023, voraussichtlich verfügbar: August 2024

Statistikportal

Über nachfolgende Links erfolgt eine Weiterleitung zum gemeinschaftlichen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder www.statistikportal.de. Ergebnisse werden für alle Bundesländer und Deutschland insgesamt dargestellt.

Gesund­heits­bericht­erstat­tung (GBE) des Bundes

Statistikerläuterungen

Personal im Gesundheitswesen

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/-innen und Apotheken werden bei den für diese Berufe bestehenden Kammern im Rahmen des Verwaltungsvollzuges und der kontinuierlichen Bestandspflege nach verschiedenen Merkmalen (z. B. bei Personen Alter und Gebietsbezeichnung, Spezialisierungen) registriert. Sie werden jährlich zum 31. Dezember an das Statistische Landesamt übermittelt und dort aufbereitet. Eine Zuordnung erfolgt jeweils zu dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Arbeitsstätte liegt.

Qualitätsberichte

Qualitätsberichte sind zu allen Bundesstatistiken und koordinierten Länderstatistiken verfügbar. Diese Berichte sind einheitlich gegliedert. Neben allgemeinen Informationen zur Statistik werden unter anderem Methodik, Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz erläutert. Als Hintergrundinformationen dienen sie einer sachgerechten Interpretation sowie dem Einschätzen der Aussagefähigkeit unserer Daten.

Es gibt noch keinen Qualitätsbericht zu diesem Thema.

Rechtsgrundlagen

Apotheken

Apotheken sind Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung. In Kooperation mit niedergelassenen Ärzten sichern die öffentlichen Apotheken die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Darüber hinaus erfüllen sie auch eine wichtige Funktion bei der Gesundheitsberatung und sind Anlaufstellen bei Fragen der Selbstmedikation und medizinischen Selbsthilfe.

Berufstätige Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen und Apotheker/-innen

Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker umfasst alle, die berufstätig sind.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in Niederlassung bzw. Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken,
  • in Krankenhäusern und
  • in sonstiger Tätigkeit, z. B. in Behörden, Körperschaften und der Wirtschaft.

Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Eine solche Bezeichnung darf als Ärztin und Arzt führen, wer nach einer abgeschlossenen Weiterbildung die Anerkennung durch die Ärztekammer erhalten hat. Es werden somit zwei Gruppen von Ärztinnen und Ärzten unterschieden: Ärztinnen und Ärzte  mit Gebietsbezeichnung (früher Fachärzte) und Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. 1995 trat eine neue Weiterbildungsordnung im Freistaat Sachsen in Kraft, so dass sich die Zuordnungen zu den einzelnen Gebieten geändert haben können.

1997 erfolgte bei der Landeszahnärztekammer eine tiefere Gliederung des Status der Zahnärztinnen und Zahnärzte: Die angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte, Ausbildungs-, Entlastungs- sowie Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten, die vorher alle zu den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte gezählt wurden, unterscheidet man noch nach der Tätigkeit in der Niederlassung oder im Krankenhaus.

So kann sich die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsgruppen geändert haben.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte

Diese Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind freiberuflich tätig und üben ihren Beruf in eigener Praxis oder Gemeinschaftspraxis aus. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch Ärztinnen und Ärzte in noch bestehenden ärztlich geleiteten kommunalen ambulanten Einrichtungen enthält, die laut Einigungsvertrag in Anwendung des § 311 (2) des Sozialgesetzbuches V zur ambulanten Versorgung zugelassen sind - Polikliniken bzw. Ambulatorien. Ab 1999 zählen in Sachsen zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten noch zusätzlich Angestellte, Teilzeitangestellte und Praxisassistentinnen und Praxisassistenten.

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